Hoi Raffi,
meiner Meinung nach hast Du richtig entschieden! Jetzt mit abgeschlossener Ausbildung und Erfahrung kannst Du auf Arbeitssuche gehen und hast eine höhere Wahrscheinlichkeit eine positive Erfahrung zu machen
Hoi Raffi,
meiner Meinung nach hast Du richtig entschieden! Jetzt mit abgeschlossener Ausbildung und Erfahrung kannst Du auf Arbeitssuche gehen und hast eine höhere Wahrscheinlichkeit eine positive Erfahrung zu machen
Hi,
wie schon oft geschrieben, gibt es international keinen Erst-und Zweitwohnsitz. Du hättest somit zwei Erstwohnsitze.
Ich gehe jetzt davon aus, dass Du nicht parallel arbeiten wirst oder wenn dann eher im Mindestlohnbereich. Somit hättest Du keine ausreichenden Mittel, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Sprich Du dürftest gar nicht hier hinziehen bzw. würdest abgelehnt und abgeschoben. Oder hast Du eventuell so viel Erspartes? Du musst dem Immigrationsamt nachweisen, dass Du nicht zum Sozialfall werden wirst und vom Staat Unterstützung beziehen wirst.
Ausnahme wäre eine Bürgschaft Deiner Freundin, falls sie ausreichende Mittel hat. Allerdings müssen ihr die Konsequenzen bewusst sein: Eine Bürgschaft endet nicht, wenn die Beziehung auseinandergeht und Du könntest ihr dann grosse Schwierigkeiten bereiten.
Auf Netflix gibt es die gesamte Show von Kaya Yanar "Der Reiz der Schweiz".
Meine Frau und ich haben schon lange nicht mehr so herzhaft lachen müssen
Über Schweizer Banken kann ich nichts sagen, aber Erfahrungsbericht von Bekannten aus Deutschland (mit Commerzbank): Karten funktionierten auf einmal nicht mehr. Weder im Geschäft, noch am Automaten. Das Schreiben mit der Begründung kam in der darauffolgenden Woche. Am Schalter durfte angeblich keine Auskunft gegeben werden. Bei einem Termin dann (noch vor dem Schreiben) wurde Ihnen mitgeteilt, dass das Konto gesperrt wurde, weil sie russische Staatsangehörige waren.
Wohl bemerkt leben und arbeiten sie seit Jahren in Deutschland, machen keine internationale Überweisungen etc. wurden aber trotzdem direkt so ohne Vorwarnung gesperrt. Die Entsperrung hat dann noch eine Woche gedauert, weil erstmal geprüft werden musste, dass sie keine Spione sind
Vollkommen irre, dass dein Pass eine "ausreichende" Begründung darstellt.
Ich stimme Heinz zu. Nur weil das ein Händler mal probiert hat und das geklappt hat, hat nichts zu bedeuten.
Wenn euer Staat euch vorschreibt, wann und wie lange ihre ein Fahrzeug besitzen müsst, bevor ihr es dann wieder verkauft, dann kann ich nachvollziehen, dass mann mit dem Gedanken spielt aus seinem Heimatland auszuwandern.
Das sind nun mal geltende Gesetze an die man sich halten sollte/ muss. Diese Regeln gelten übrigens nicht nur in der Schweiz. Wenn ich nun wieder nach Deutschland zurückziehen wollen würde kämen auch wieder die 6 Monate zur Geltung.
Ich gebe nun zum ersten mal hier eine offizielle Quelle an und zitiere die relevante Stelle:
ZitatAls Übersiedlungsgut gelten Fahrzeuge von Zuziehenden, die von diesen zur persönlichen Lebenshaltung oder zur Berufs- oder Gewerbeausübung während mindestens sechs Monaten im Zollausland benutzt wurden und die zur eigenen Weiterbenutzung im Zollgebiet bestimmt sind.
Quelle: https://www.sg.ch/content/dam/sg…f%C3%BChren.pdf
oder auch hier:
Hi,
an sich ist das mit dem Führerausweis kein Problem, Du darfst nur nicht innerhalb der Schweiz Auto fahren, da Du aktuell nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises bist (aus Sicht des Schweizer Rechts). Den kannst Du auch jetzt noch problemlos umtauschen! Das eine Jahr ist nur eine Übergangsfrist, in der der Deutsche Führerschein noch akzeptiert wird.
Mit dem Auto ist das schon schwieriger. Klar ist, dass Du es offiziell nicht mehr in der Schweiz bewegen darfst, nur noch auf einem Anhänger. Der "Trick" mit nach Deutschland fahren und dann einführen klappt auch nur, wenn Du noch einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hast. Wie sieht es überhaupt mit der Versicherung aus? Weiss die, dass das Auto dauerhaft in der Schweiz steht? So lange wird normalerweise kein Auto abgedeckt, sprich Du bist auch ohne gültige KFZ-Versicherung unterwegs...
Also ich schliesse mich den kritischen Stimmen hier an: Es als Umzugsgut zu deklarieren, obwohl es einem nicht gehört klingt gewaltig illegal, Grauzone im besten Fall. Wenn das am Ende rauskommt geht es nicht Dir, sondern der Person, die das gemacht hat, an den Kragen mit einem netten Strafverfahren... toller Start in die Schweiz!
Bezüglich der 6 Monate, so meine ich, dass das nur für die zollfreie Einfuhr gilt. Unter 6 Monate muss man halt die Abgaben bezahlen. Sicher bin ich mir da aber nicht, ob dann nicht doch eine Einzelprüfung ansteht...
jajaja, giesse noch Öl auf das Feuer....
Nur mal als Beispiel, wie "schnell" es in Zürich geht: Für die Erklärung 2019 habe ich den endgültigen Bescheid Ende 2022 erhalten
Im Normalfall habe ich ich ein halbe bis dreiviertel Jahr warten müssen.
Immer diese verwöhnten Zuger
Im Kanton Zürich dauert das 1-2 Jahre... Ich habe vor kurzem eine Nachfrage erhalten bzgl. 2022, also weiss ich, dass die zumindest bearbeitet wird und bald dann die definitive Veranlagung kommen sollte. Also würde ich noch warten
SummerWinter Sobald wir alle eingebürgert sind, sollten wir eine Initiative starten, um das Prozess effizienter zu machen. Es ist lächerlich. Wieso soll es 2 Jahre nach der Einreichung dauern?! 🤦♂️ Ich habe wenig Geduld übrig und ich bin erst bei 16 Monate.
Solche Ideen gibt es schon längst, aber sie werden halt nicht breit unterstützt. Seit Jahren lese ich schon darüber, dass die Einbürgerung auf Bundesebene geregelt werden soll, um Klarheit zu schaffen, alles zu vereinheitlichen und ich denke somit auch zu beschleunigen. Aber wenn die Schweizer (Politiker) das nicht wollen, dann geht es halt nicht.
Hi,
ich stimme Maik zu. Schaue mal in die Schwacke-Liste, dann hast Du eine grobe Einschätzung vom Zeitwert. Alternativ kannst Du auch das machen, was ich von Hörensagen gehört habe, was die Zollbeamten machen: Autoscout24.ch nach Modell und Jahrgang suchen und grob den Mittelwert nehmen.
Das habe ich heute morgen gelesen
Unsere neuen Nachbarn haben am Samstag die Mittagsruhe nicht eingehalten. Ich habe mich geärgert, aber nichts gesagt. Das haben dann die anderen Nachbarn erledigt mit einer Lektion des Zusammenlebens
Neu ist das für mich leider nicht. Es gibt Zusatzversicherungen für Zähne. Meine Frau und ich hatten sehr viel Glück eine abschliessen zu können. Bei unserer Ältesten haben wir zu lange gewartet und ab 3 Jahren muss man eine Risikobewertung selbst für Kinder einholen und einreichen. Die erste Versicherung hat uns dann prompt abgelehnt...
Gerade für Kinder empfiehlt es sich die abzuschliessen, da so etwas wie eine Zahnspange pro Jahre locker mal 3000-5000CHF über 2-3Jahre kostet. Da sollt man auch auf jeden Fall kontrollieren, dass die gewählte Versicherung/ das Versicherungsmodell Kieferorthopädie abdeckt.
Falls ich den Artikel wieder finde poste ich ihn vielleicht später, aber über das Wochenende habe ich gelesen, dass der Hauptgrund hier zu Lande keine weiteren Kinder zu kriegen, die Kosten sind. Und ich sehe das vollkommen. Wir haben ein doppeltes Einkommen und müssen immer noch manchmal schlucken bei manchen Kosten!!! Und wie auch im Artikel geschrieben war das mit ein Grund, weshalb wir kein drittes Kind kriegen werden.
Eii, also meine zweite Vermutung. Da hast Du recht schlechte Aussichten, ausser es gibt eine Statusänderung indem Dein Arbeitgeber den Vertrag mit einem festem Pensum aktualisiert.
Im Aargau habe ich auch schon von solchen Richtlinien gehört, daher mein Verdacht. Ehrlich gesagt, würde ich jetzt die bittere Pille schlucken und das eine Jahr mit L aussitzen und mich dann umso mehr nächstes Jahr über den B-Ausweis freuen. Alles andere wird Dich nur viel Geld, Stress und Zeit kosten!
Hoi,
ein interessanter Fall. Nur aus Neugierde würde ich gerne wissen, welche Nachteile Du mit der L-Bewilligung (vorsicht keine Niederlassungsbewilligung, die kommt erst mit dem C-Ausweis) hast? So aus dem Kopf fällt mir nur ein, dass die Zeit für die Einbürgerung nicht mitgerechnet wird. Aber ich kann sicherlich etwas übersehen/ vergessen.
Wenn ich Deinen ersten Post richtig verstehe, befindest Du Dich noch in der Ausbildung. Damit erhältst eine Bewilligung, die nur auf ein Jahr befristet ist. Aber auch diese sollte in Deinem Fall eigentlich eine B-Bewilligung sein (siehe hier den letzten Punkt: https://www.baselland.ch/politik-und-be…sweis-b-eu-efta). Könnte sein, dass hier aufgrund der Dauer etwas durcheinander gekommen ist.
ODER von Amtsseite her birgt Dein Stundenlohn zu viel Unsicherheit und deshalb geben sie Dir erstmal nur einen L-Ausweis.
Was es am Ende ist können aber nur die sagen. Ich würde an Deiner Stelle da nett und höflich anrufen und nachfragen. In der Regel sind Schweizer Behörden/ Beamte sehr freundlich und hilfsbereit, nicht wie in Deutschland.
Dazu gibt es auch noch die allgemeinen Klassiker:
und
Gruezi mit'enand,
Ich habe vor Kurzem die reguläre Motorfahrzeugkontrolle (MFK) im Kanton Zürich durchmachen dürfen. Eventuell interessiert jemanden mein Erfahrungsbericht:
Der Einladungsbrief kam im Ende Dezember mit einem Termin Mitte Februar. Dieser passte leider nicht, aber man kann selber den Termin unkompliziert online verschieben. Dann natürlich einen Termin zwei Tage vorher bei der Garage vereinbart für eine Vorprüfung und Motorraumwäsche (~300CHF). Hier wurde nichts gefunden.
Somit ging es dann zum StVA. Leider hatte ich wohl pech und habe einen Prüfer erwischt, der mit dem linken Fuss aufgestanden war. Auf den anderen Bahnen wurden die Fahrzeughalter mitgenommen, ihnen wurde alles erklärt, man hat gelacht etc. Bei mir kam nach dem Test der Beleuchtung (Blinker, Abblendlicht, Fernlicht, Bremslichter) nur ein ruppiges "Bitte aussteigen und dort drüben in der Wartezone hinsetzen".
Dann wurde mit einer Sonde die Emissionswerte im Leerlauf und unter Belastung gemessen. Dann Motorraum auf Lecks kontrolliert. Anschliessend auf die Hebebühne und der Unterboden, sowie die Lenkung und Halterung der Reifen und Bremsbeläge gesichtet. Danach ist der Prüfer aus der Halle gefahren und hat einen Bremstest gemacht.
Ende vom Lied nach 20-30min Prüfung: Nicht voll bestanden. Partikelmessung war ums mehrfache zu hoch. Also muss der Partikelfilter gewechselt werden.
Da es zum Glück die einzige und nicht Sicherheits-relevante Feststellung war, musste der Wagen nicht erneut vorgeführt werden, sondern ein "Reparatur-Bestätigungs-Verfahren" (RBV) wurde eröffnet.
Hier kann ich entweder beim StVA oder bei einer lizensierten Werkstsatt die Reparatur beauftragen. Die Werkstatt meldet die Umsetzung selber und schickt den alten Fahrzeuschein ein.
Am Dienstag wurde der Filter gewechselt und am Freitag hatte ich bereits den neuen Fahrzeugschein im Briefkasten.
Kosten waren ~56CHF für die MFK plus 20CHF Verwaltungsgebühr der RBV. (Die Kosten für den Filter lasse ich lieber weg, damit ihr nicht vor Schreck vom Stuhl fallt )
Bei Fragen einfach hier posten.
Habt noch einen schönen Tag!
Hoi,
ob das so üblich ist, ist schwer zu sagen, da man ja nicht regelmässig neue Autos kauft
Bei unserem Autokauf lief es jedenfalls NICHT so ab. Es war auch ein kleiner privater Händler, aber wir haben einen offiziellen Vertrag und Quittung über die Anzahlung erhalten...
Ich denke mal, dass es da einfach auf den Verkäufer ankommt?
Und den Klassiker seines ersten Punktes nicht übersehen: International gibt es keinen Erst- und Zweitwohnsitz, sondern Du hättest dann zwei Erst-Wohnsitze!!
Sooo, jetzt atmen wir alle erst einmal wieder tief durch!
Kutscher hat übersehen, dass ein anderer Username die letzten Fragen gestellt hat und hanselig, leider müssen wir oft Vermutungen anstellen, um adäquaten Hilfestellung geben zu können.
In Deinem Fall lohnt sich eine Einführung nicht, aber das siehst Du ja bereits selber. Ich würde beim Schweizer Zoll mal anrufen und fragen. In der Schweiz sind die immer sehr nett und äusserst hilfsbereit. Es gab schonmal einen User hier, der ähnliches gemacht hat: Auto eingeführt als Umzugsgut, nach 2-3 Monaten wieder nach Deutschland gebracht, um es da zu verkaufen. Aber keine Gewähr wie genau das zu regeln ist und ob das heute immer noch so einfach geht...