Beiträge von MotU

    Wir haben sehr gute Erfahrungen mit der UBS gemacht.


    Die haben attraktive Pakete (https://www.ubs.com/ch/de/priv…ards/bundles/couples.html). 15CHF/ Monat. Inklusive sind mehrere Konten, 2 Doppelsets Kreditkarten (1 MasterCard, 1Visa) und kostenlose Abhebungen an Bancomaten von Fremdbanken. Überweisungen in den EUR Raum sind auch kein Problem, aber vermutlich nicht zu den allerbesten Konditionen. Dazu gibt es einen extra thread hier im Forum.


    In der Filiale waren wir in 6 Jahren ganze zwei mal: Zur Konto-Eröffnung, und zur Beratung für Altersvorsoge. Alles andere läuft bei mir online: Überweisungen national und international, Steuerunterlagen, Kontoauszüge, eBill,....

    Hoi,


    ich denke auch, dass sie ein Visum bräuchte. Als Russin ist das gerade nicht gesichert, dass sie es kriegt. Bei der aktuellen politischen Lage würde ich eher empfehlen in Deutschland zu heiraten und dann klassisch einen Famailiennachzug durchzuführen. Das sollte problemloser laufen.

    Genauso ist es.


    In der Regel wollen sie die Aufenthaltsbewilligung immer sehen und wenn Du eine hast schickst Du eine Kopie mit. Wie Fellohr kommentierte trägst Du in das Bewerbungsformular ein "noch nicht vorhanden, da Zuzug aus Deutschland"


    Es kann natürlich trotzdem sein, dass das am Ende dazu führt, dass Du die Wohnung nicht kriegst, weil es andere ähnliche Bewerber gibt, die bereits eine haben. Aber bislang hat es immer geklappt :winking_face:


    Viel Erfolg

    Ja, wie im anderen Thread von mir bereits erläutert, war das früher komplizierter. (Du musstest den Familiennachzug beantragen, mit der Nummer und den Dokumenten muss die Frau zur Botschaft, um dann ein Visum zu erhalten). Da sie mit mir als Deutschem verheiratet war, ich bereits den B-Ausweis hatte und Vertrag mit gebügend Einkommen, war das reine Formsache und nur viel Zeit und Formulare ausfüllen.

    Ich vermute, dass das auch der Grund war, weshalb sie das abgeschafft haben.


    Dasselbe ist beim C-Ausweis. Als Deutscher habe ich den "einfach" nach 5 Jahren erhalten und meine Frau gleich mit, weil sie mit mir verheiratet war, sprich kein Deutsch-Test, keine besondere Integration oder ähnliches. Eheurkunde und mein Pass haben gereicht :man_shrugging_medium_light_skin_tone:

    Richtig. Meine Frau ist auch Drittstaatlerin (ich bin Deutscher). Sie brauchte damals noch ein Visum, was aber eher eine riene Formsache war. Ich bin vorgereist und habe hier den Familiennachzug eingeleitet. Dies eröffnete dann die Möglichkeit, dass meine Frau im Schweizer Konsulat in D ein Visum erhalten konnte. Als sie dann hier war, musste sie zur Gemeinde, sich anmelden und dort dann den Aufenthaltstitel beantragen.


    Ich denke, dass sie die Visumspflicht im letzten Jahr aufgehoben haben, weil es wirklich rein Bürokratie war....

    Hoi,


    hier meine ganz persönlichen Eindrücke und Meinungen:

    • Winterthur: absolut nein!!! Ich höre immer wieder von Menschen, dass das doch ganz nett dort ist. Ich war mehrmals da, privat und beruflich. Ich finde es einfach nur hässlich.
      Als Add-on: Wohne nicht weit weg von Winterthur, so kommt es, dass ich auch NAchrichten von dort erhalte. Immer wenn irgendetwas ist (Randale, Raubüberfall, Drogenhandel,...) ist es immer Winterthur. Daher von mir klare Ablehnung.
    • St.Gallen ist ein sehr feines kleines Städtchen mit der ältesten Bibliothek. Allerdings ist die Grösse auch der Grund, weshalb das dauerhaft nichts für uns wäre. Nach einem Wochenende hast Du alles sehenswürdige gesehen und bleibt nur noch in die Natur zu gehen. Wenn das aber Euer Ding ist, dann passt es ja.
    • Luzern ist für mich von Deiner Auswahl der erste Platz. Mit dem See und den Bergen vor der Haustür, gross genug für Kinderbetreuung und Freizeit-Angebot!
    • (Bern sehe ich ebenso wie Luzern nur ohne direkte Anbindung an einen See. Hier muss Dir die Aare ausreichen ;))

    Hoi,


    bei dem Alter stimme ich Dir zu, dass ein "neuer" besser ist. Was für Kosten entstehen, können wir Dir leider auch nicht sagen. Auch Kutschers Erfahrung kann ich nicht bestätigen. Beim TÜV gab es bei mir immer einen neeten Plausch und der Prüfer hat mal hier mal da geklopft und geleuchtet. Meine Einfuhr MFK dauerte fast 2h und ALLES wurde genauestens untersucht.


    Bei dem Alter würde ich mindestens erwarten:

    - nachträgliche Erstellung des CoC ~300CHF

    - ich glaube bei dem Alter eventuell auch noch den Nachweis über die Abgaswerte ~150CHF

    - Motorwäsche (und allgemein Vorbereitung auf die MFK in einer Werkstatt) ~300CHF

    - MFK ~120CHF waren das glaube ich +irgendwie 70CHF für die Kontrollschilder

    - +etwaige Reparaturkosten

    Ich bin vor einigen Jahren zwischendurch einmal zu UPC gewechselt. Nach einem Jahr bin ich dann direkt wieder zur Swisscom zurück. Die TV-Box war mir zu wenig Benutzerfreundlich. Die Zuverlässigkeit und Servicequalität war in meinem Augen kein Vergleich mit der Swisscom. Swisscom hat sicher auch seine Schwächen, aber ist in meinen Augen im direkten Vergleich deutlich besser.

    Wir waren und sind immer noch bei UPC-Sunrise und sehr zufrieden. Allerdings haben wir nur das BasicTV (sind trotzdem 250 Sender oder so), somit kommt das Programm direkt aus der Dose, ohne TV-Box.
    Bei einem höherwertigen Abo kann man auch ein Apple-TV benutzen (ging für uns vorher auch, vor der Übernahme von Sunrise, jetzt nicht mehr). Unterwegs mit Smartphone oder Tablet ist auch einfach und problemlos.


    Wir hatten bislang noch nie Probleme/ Ausfälle (ausser, wenn es gestürmt hat und ein paar Deutsche Sender nicht erreichbar waren).

    Hoi,


    wir haben den aktuellen Wert angegeben. Ein Beispiel war unser 4 Jahre alte Fernseher: Damals neu 800EUR, beim Umzug hättest Du vielleicht noch 50EUR dafür gekriegt...


    Bezüglich des Autos hatte ich damals noch nichts eingetragen und erst den Zollbeamten gefragt, da ich mir ebenfalls nicht sicher war. Seine Antwort: Wenn es als Umzugsgut eingeführt wird, muss es mit eingerechnet werden!


    Viel Erfolg

    - Krankenkassenprämien

    - weitere "Krankheitskosten", die Du privat gezahlt hast

    - Kreditkartenabrechnung, falls Du sie nicht im Debit-Modus hast

    - Falls Kinder vorhanden, etwaige Kita oder Hort Kosten


    Ich persönlich würde empfehlen, die erste Erklärung von einem Steuerberater ausfüllen zu lassen. Das kostet in der Regel nur ~100-150 CHF. Aber der dankt an alles und Du siehst einmal, wie alles richtig ausgefüllt wird :winking_face:

    Ich stimme lieberjott zu.


    Ja, auch beim Kindergeld ist man in einer Bring-Schuld, sprich, wenn sich Dein Status ändert müsst Ihr das melden. Ich war in einer "ähnlichen" Situation, wobei doch deutlich vorteilhafter für mich.

    Ich habe innerhalb eines Monats meine Änderung gemeldet. Die Familienkasse hat aber weiterhin über 4 Monate bezahlt. Ich schätze solange hat es gedauert, bis meine Meldung bearbeitet wurde.

    Daraufhin kam nur eine Forderung der Rückzahlung. Ähnlich wie Du hatte ich extra alles zur Seite geschoben, da ich das erwartet habe und somit war alles erledigt.

    Aber wie gesagt, bei mir war es deren Fehler/ Langsamkeit, die dazu geführt hat.

    Hoi, wie gesagt, es muss einen vorherigen Strafzettel gegeben haben, der nicht bei Dir angekommen ist.

    Wir hatten den Strafbescheid über 40CHF bekommen und es wurde eine Frist von ein paar Wochen gegeben, zu bezahlen oder Einspruch einzulegen.


    Wenn beides nicht geschieht, stand auch auf dem Bescheid geht es direkt an den Staatsanwalt. Und vom Schweizer Recht braucht es keine Zustellbestätigung, das hat Kutscher auch schon oben geschrieben. Unser Bescheid lag einfach so in der Post.


    Selbst wenn Du recht haben solltest, sind die 290CHF immer noch bei WEITEM günstiger als das anzufechten!!!


    Ich würde es an Deiner Stelle bezahlen und beim zuständigen Präsidium anrufen um "nur zu erfahren, was schief gelaufen ist, um es in Zukunft zu vermeiden"

    Hallo,


    ich sehe es ganz wie Kutscher. Meine Interpretation der Geschichte:


    - Du wurdest mit 54km/h geblitzt, abzüglich Toleranz bleibt noch einer übrig. Ja, das wird in der Schweiz tatsächlich verfolgt!!! Meine Frau ist ähnlich wie Kutscher mit drei zu viel (nach Abzug) geblitzt worden. 40CHF.

    - Vermutlich gab es bereits eine erste Benachrichtigung, die vom alten Vermieter direkt in den Müll ging oder nicht gefunden. Wenn die Strafe nicht bezahlt oder angefochten wird, geht es direkt zum Staatsanwalt. Wenn es direkt bezahlt wird, wird alles aus dem System gelöscht (hat mir ein Polizist so erklärt)

    - Jetzt musst Du die Strafe und die Verfolgungskosten bezahlen. Wenn nicht, wird es RICHTIG teuer, und ich erwarte da eher 4 Stellen plus eventuelle Anwaltskosten etc.

    Kaufland in Waldshut-Tiengen stellt eine Ausfuhrbescheinigung aus (Extra langer Kassenbon mit Feldern für Adresse und Stempel).

    Das muss man dann das nächste mal an der Kasse vorlegen und dann wird die MWSt vom letzten mal vom Kaufbetrag abgezogen. Zumindest in WT wird man immer gefragt, ob man einen Ausfuhrschein haben möchte (Apotheke, Kaufland, DM,...)

    Ab DEINER Einreise.


    Ob Du das Auto noch nachträglich als Umzugsgut anmelden kannst hängt davon ab, wie freundlich der Schweizer Zollbeamte ist. Mit einem Teilumzug wäre das sicher noch einfacher zu regeln (wir hatten damals unsere alten Fahrräder vergessen und durften die noch nachreichen).

    Meine Vermutung ist eher, dass Du es ganz regelkonform ausführen musst, also mit Zoll- und Steuerabgaben...

    Denk dran, dass wenn es immer noch auf Deinen Vater zugelassen ist, dass Du eine Bevollmächtigung von ihm benötigst, dass Du das Fahrzeug jederzeit ausführen und auf Dich zulassen darfst, inkl. Kopie vom Pass. Sonst kannst Du direkt wieder umdrehen...