Ab DEINER Einreise.
Ob Du das Auto noch nachträglich als Umzugsgut anmelden kannst hängt davon ab, wie freundlich der Schweizer Zollbeamte ist. Mit einem Teilumzug wäre das sicher noch einfacher zu regeln (wir hatten damals unsere alten Fahrräder vergessen und durften die noch nachreichen).
Meine Vermutung ist eher, dass Du es ganz regelkonform ausführen musst, also mit Zoll- und Steuerabgaben...
Denk dran, dass wenn es immer noch auf Deinen Vater zugelassen ist, dass Du eine Bevollmächtigung von ihm benötigst, dass Du das Fahrzeug jederzeit ausführen und auf Dich zulassen darfst, inkl. Kopie vom Pass. Sonst kannst Du direkt wieder umdrehen...