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Laut meiner Recherche im Internet soll man sich in der Schweiz VOR der Auszahlung des Obligatoriums abmelden, um weniger Quellensteuer zu zahlen. Ist das richtig?
Es kommt drauf an. Implizit bedeutet das dann ja, dass man den Bezug in Deutschland zu versteuern hätte, was je nach Kapitalhöhe und anderen Einkünften eine deutlich höhere Steuerbelastung bedeuten kann, als wenn nur der Quellensteuerabzug in der Schweiz erfolgen würde.
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. Frage: Überführung des Obligatoriums nach Deutschland.
Hier ist auch das Ziel "so viel wie möglich von diesem Geld zu erhalten" und so wenig wie möglich Steuern zu bezahlen.
Laut meiner Recherche im Internet wir das Obligatorium in Deutschland als Rente versteuert. Und im Jahre 2023 sind davon 83% steuerpflichtig.
- gelten die 83% auf das Obligatorium oder auf das Obligatorium - Quellensteuer? Also auf 100.000CHF oder auf 90.000CHF?
- und wie hoch ist nun der Steuersatz in Deutschland auf das Obligatorium? Das habe ich nicht rausgefunden.
Der steuerbare Anteil von 83% bezieht sich auf das Obligatorium bzw. den Auszahlungsbetrag vor Abzug der Quellensteuer. Der deutsche Staat geht ja davon aus, dass du dir die schweizerische Quellensteuer erstatten lässt.
Der Steuersatz ist der individuelle Steuersatz, der dann anhand der deutschen Steuererklärung berechnet wird.
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Habe ich es richtig verstanden, dass man das Obligatorium für den Kauf einer Immobilie in Deutschland verwenden kann und die Pensionskasse in der Schweiz muss das Geld direkt an den Verkäufer auszahlen?
Beispiel:
Meine Freundin kauft eine Wohnung in Deutschland für 200.000€.
Das Obligatorium in der Pensionskasse beträgt 100.000CHF.
Kann sie die Pensionskasse anweisen das Obligatorium direkt an den Verkäufer der Wohnung auszuzahlen?
Fällt dabei trotzdem die Quellensteuer an? Wenn JA, kann man diese dann in D auch zurück fordern?
Für meine Freundin fallen in D keine Steuern an oder doch(außer der Grunderwerbssteuer)? Oder muss Sie das Obligatorium in D trotzdem noch versteuern?
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Du meinst wohl einen Vorbezug für den Kauf von Wohneigentum, wo es gesonderte Regelungen gibt. Das ist in dieser Situation bzw. dem Alter nicht mehr möglich, aber letztendlich auch egal, da sie mit dem ausgezahlten Kapital machen kann was sie will.
Und ja, bei einem Vorbezug würde auch Quellensteuer anfallen.
PS: Warum lässt sie sich das Kapital auszahlen und bezieht keine Rente?