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Beiträge von lieberjott

  • Eure Erfahrungen mit dem Überobligatorium

    • lieberjott
    • 12. April 2026 um 12:01
    Zitat von PaBe

    Ich glaube ich hatte irgendwo gelesen, dass bei umhüllenden Kassen gar nicht möglich ist, die Zinsen vom Obli und Überobli auseinander zu halten… War deine Frau auch in einer umhüllenden PK?

    Ja und Ja. Und genau diese Aussagen kenne ich auch.

    Und hier kommt halt die eigene Arbeit ins Spiel:
    Anhand der Vorsorgeausweise, wo ob. und üob. Anteil ja ausgewiesen sind (teilweise ist der ob. Anteil als 'BVG-Anteil' ausgewiesen) kann man den Anteil der jeweiligen Guthabenteile ausrechnen und darauf die insgesamt gutgeschriebenen Zinsen verteilen.

    Hier ein Beispiel, wie ich das berechnet habe. Die Zahlen sind beispielhaft und die "Zinsen laut Vorsorgeausweis" passen nicht ganz zu den sonstigen Zahlen. Mein Finanzamt hat diese Rechnung akzeptiert.

  • Eure Erfahrungen mit dem Überobligatorium

    • lieberjott
    • 8. April 2026 um 20:27

    Hallo, ich kann nur teilweise antworten. Meine Frau war deutlich kürzer Grenzgängerin.
    Wir haben ihr Überobligatorium einfach auszahlen lassen - man kann über dieses frei verfügen und muss es nicht zwingend in ein Altersvorsorgeprodukt oder ähnliches einzahlen. Es waren einzig die Zinsen für diesen Anteil zu versteuern. Die Berechnung dafür war aber mühsam - und die mussten wir selber durchführen, da die Pensionskasse hierzu keine Daten liefern konnte.

    Das Obligatorium (also die Freizügigkeitsleistung) ist aktuell bei Viac geparkt, weil das einer der wenigen Anbieter ist, der keine fixen Gebühren verlangt - im Gegensatz zu den meisten Banken. Bei Versicherungen ist man als (ehemaliger) Grenzgänger glaub ich nicht mehr gern gesehen, da die Aufwände zu hoch sind.

    Ich persönlich würde das Überobligatorum "heim" holen, zumal der Wechselkurs ja günstig ist. Dann hat man etwas unmittelbareren Zugriff drauf.

    Achja: Ich würde mir bei der AHV noch einen so genannten Auszug aus dem individuellen Konto holen, damit man sieht, was über die Jahre eingezahlt wurde. Könnte vielleicht mal irgendwann nützlich sein.

  • Günstigste Bank 2026 für Grenzgänger

    • lieberjott
    • 24. Februar 2026 um 15:23
    Zitat von Florent

    Bin grosser Fan von Alpian weil Swissquote eh alles über die Wechselgebühren wieder reinholt.

    Man muss den Währungsumtausch ja nicht über Yuh/Swissquote durchführen.

  • Jobsuche Schweiz

    • lieberjott
    • 23. Februar 2026 um 20:06

    Ich habe dir per persönlicher Nachricht einen Tipp gegeben.

    Weiterhin viel Erfolg!

  • Günstigste Bank 2026 für Grenzgänger

    • lieberjott
    • 13. Februar 2026 um 21:09
    Zitat von Heinz

    Das war am Anfang so. Aber schon seit 2023 hat Yuh auch eine eigene Twint-App.

    Ja...aber bei der kann man sich mit Wohnsitz in Deutschland nicht registrieren. Gibt nur eine unspezifische Fehlermeldung. Der Support hat mir das bestätigt.

  • Günstigste Bank 2026 für Grenzgänger

    • lieberjott
    • 12. Februar 2026 um 16:28
    Zitat von Yannic00

    Danke. Yuh habe ich versucht. Die nehmen keine Kunden mehr mit deutschem Wohnsitz. Genauso wie bei Neon, Yapeal,...

    Ah shit, tatsächlich. Hier steht's auch indirekt:
    https://links.imagerelay.com/cdn/2958/ql/75d8a3fae7384d3aa2052abd1fe6b693/List_authorised_countries_residence_DE.pdf

    Wobei das so tönt, als wäre das nur temporär.

  • Günstigste Bank 2026 für Grenzgänger

    • lieberjott
    • 12. Februar 2026 um 11:56

    Bei Yuh (da bin ich selber) kann man auch mit Wohnsitz in Deutschland ohne Zusatzkosten ein Konto eröffnen. Es sei denn, das hat sich kürzlich geändert. Gehört übrigens auch zu Swissquote. Banking nur über App. Debitkarte ist gratis. TWINT direkt über Yuh geht leider nicht. Da musst du die Twint Prepaid oder Twint UBS-App nutzen, wo man auch UBS-fremde Kreditkarten hinterlegen kann.

  • Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

    • lieberjott
    • 2. Januar 2026 um 14:52
    Zitat von Gingy

    der muss ich da etwas machen?

    Ja, die Sozialversicherungsunterstellung abklären lassen. Du kannst nur in einem Land sozialversichert sein. Mit Wohnsitz und Hauptjob in der Schweiz müssten dann wohl die Abgaben für den Minijob durch den Arbeitgeber oder aushilfsweise durch dich in die Schweiz abgeführt werden.

    In Deutschland ist dafür die DVKA, in der Schweiz die Ausgleichskasse deines Wohnsitzkantons zuständig.

    Aber wie Fellohr schon schrieb: Das macht es unnötig kompliziert.

  • Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

    • lieberjott
    • 5. Dezember 2025 um 17:26
    Zitat von JackSparrow

    Wieso kann Gingy eigentlich keine Arbeitslosenversicherung in der Schweiz beziehen?

    Das wurde so ja gar nicht behauptet.
    Grenzgänger muss die Arbeitslosenleistungen im Wohnsitzstaat zu den dortigen Bedingungen beziehen, auch wenn bzw. Obwohl sie in die ALV eingezahlt haben.

    Ich habe nur Bedenken geäussert, dass es vielleicht den Anschein erwecken könnte, dass man nur deshalb in die Schweiz zieht, um höhere Arbeitslosen-Taggelder zu bekommen.

  • Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

    • lieberjott
    • 4. Dezember 2025 um 20:30
    Zitat von Gingy

    Ich müsste nur belegen können, dass ich mich alleine versorgen kann, und kann kein Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen. Jetzt überlege ich wie ich das mache.

    Ich habe diese alternative Bedingung bewusst nicht erwähnt, denn es klang beim Eingangspost für mich nicht danach, dass du diese Alternativkarte ziehen können wirst.

    Wie du das konkret machen kannst? Nachweisen, dass du ein kommodes Vermögen und/oder Einkommen ohne Arbeit hast.

  • Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

    • lieberjott
    • 4. Dezember 2025 um 11:25
    Zitat von Gingy

    Wenn ich während der Kündigungsfrist keine neue Arbeit finde, kann ich in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen, bis ich etwas Neues finde?

    Im Prinzip ja. Da du ja aber gekündigt wurdest, bevor du deinen Wohnsitz in der Schweiz aufgenommen hast, könnte man dir vielleicht das Erschleichen von Sozialleistungen vorwerfen.

    Und die B-Bewilligung bekommst du auch nur, wenn du einen unbefristeten oder mindestens auf 365 Tage befristeten Arbeitsvertrag hast, was bei dir ja auch nicht (mehr) der Fall ist. Das heisst, wenn du bei der Beantragung alles wahrheitsgemäss ausfüllst, so dürftest du vermutlich gar nicht die B-Bewilligung bekommen.

  • Bezug aus 2. Säule als Grenzgänger

    • lieberjott
    • 25. November 2025 um 14:52

    Zusätzlich zur sehr guten Antwort von RaboCo:
    Hast du dich auch schon bezüglich der steuerlichen Auswirkungen informiert?

    Die Steuern auf den Vorbezug musst du nämlich aus deinem Eigenkapital bezahlen; den Vorbezug selber kannst du nicht verwenden, um die Steuern zu begleichen.

  • Geld aus der zweiten Säule - Wie steueroptimiert nach Deutschland?

    • lieberjott
    • 30. Oktober 2025 um 11:10
    Zitat von JackSparrow

    Wird sich das Finanzamt (z. B. DE) für die Auszahlung PK/3. Säule interessieren, wenn das noch mit Wohnsitz CH statt gefunden hat?

    Bei alleiniger Steuerpflicht in der Schweiz: Wohl nein. Man muss aber vermutlich vorsichtig sein, wann genau im Jahr die Wohnsitzverlegung stattfindet - nicht dass man doch noch in eine (begrenzte) Steuerpflicht in Deutschland rutscht.

  • Geld aus der zweiten Säule - Wie steueroptimiert nach Deutschland?

    • lieberjott
    • 26. Oktober 2025 um 14:33

    Bei Säule 2b muss in Deutschland meines Wissens nur der Ertragsanteil (also Zinsen) versteuert werden, sofern du nicht unter andere Klauseln fällst.

    Ansonsten gibt es wohl die Möglichkeit (falls das interessant ist), die PK steuerfrei in eine deutsche Basis-Rente ("Rürüp-Vertrag") zu übertragen.

  • Pensum Steuerlicher Vorteil

    • lieberjott
    • 17. Oktober 2025 um 10:20

    Ach und noch etwas: Je nach dem, um was für einen Lohn wir reden, reduzieren sich bei einer Pensumsreduzierung auch die Ansprüche für die AHV-Rente und Pensionskasse.

  • Pensum Steuerlicher Vorteil

    • lieberjott
    • 15. Oktober 2025 um 20:48
    Zitat von Paama

    Wäre es Steuerlich vom Vorteil von 100% auf z.B. 80 oder 90% zu reduzieren?

    Das wäre nur dann der Fall, wenn es einen (Grenz-)Steuersatz von deutlich über 50% bzw. 100% geben würde. Das ist aber nicht der Fall. Das heißt, du wirst real, nach Steuern immer einen Einkommensverlust haben.

    Zitat

    Ich bin verheiratet.

    Dann müsste man theoretisch noch den Splittingvorteil berücksichtigen, der besteht, wenn die Einkommenshöhe sehr unterschiedlich ist.

    Zitat

    Ich habe mal dazu was gehört,

    Das ist, gerade was das deutsche Steuerecht angeht, meist ein schlechter Ratgeber, da meiner Erfahrung nach die Leute das System nicht verstehen und am laufenden Band falsche Schlussfolgerungen ziehen.

  • Werbung und Spam

    • lieberjott
    • 17. September 2025 um 10:12

    Gibt es eine Option, dass man den ersten Beitrag von neu registrierten Benutzern manuell durch den Admin oder Mod freischalten muss?

  • Grenzgänge Arbeitslosengeld - 2 kurze Fragen

    • lieberjott
    • 16. September 2025 um 20:01
    Zitat von Ninjavogel

    1) Wie hoch ist das Arbeitslosengeld (Alg1) als Grenzgänger (Wohnort: DE, Arbeit: CH)?
    Google sagt: "60% / 67% (mit Kinder) vom Nettolohn. Berechnungsgrundlage ist Bruttolohn der letzten 12 Monate". Aber ist der CH-Nettolohn, oder der finale Nettolohn nach Abzug der DE-Einkommensteuer gemeint?

    Die genaue Berechnung ist fast egal, da ich mal davon ausgehe, dass du als Grenzgänger so gut verdienst bzw. verdient hast, dass du eh an der Kappungsgrenze hängen bleibst, also maximal 2640,30 Euro im Monat bekommst.

    Zu 2:)
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…4R0883-20140101 Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 65.

    Von irgendwelchen Fristen steht da nichts. Wenn du glaubhaft deinen Wohnsitz in der Schweiz genommen hast und kurz danach arbeitslos wirst und lang genug ALV-Beiträge bezahlt hast, wirst du wohl RAV-Taggelder bekommen.

  • Familienfreundlicher Hybrid-SUV – Empfehlungen und größter Auswahl

    • lieberjott
    • 1. September 2025 um 19:54

    Man könnte sich vielleicht nach Marken umschauen, die in der (Deutsch-)Schweiz nicht so gängig/beliebt sind, vielleicht ist da mehr möglich, gerade beim Gebrauchtkauf. Ich denke da an Stellantis im Allgemeinen und Peugeot im speziellen. Ich hatte vier Jahre einen Peugeot 3008 II und konnte nicht gross klagen. Hatte in Vollausstattung praktisch alle Features, die auch die (halb)-Premiummarken wie VW haben. Und manche Features, wie z.B. ein klimatisiertes Fach in der Mittelkonsole vermisse ich sehr bei VW und anderen deutschen Herstellern.

  • Grenzgänger Homeoffice und Nichtrückkehrertage

    • lieberjott
    • 28. August 2025 um 19:08

    Du vermischt da in meinen Augen ein paar Dinge, wobei ich auch nicht alles aufdröseln kann.

    Also Grenzgänger wärst du vermutlich ja so oder so.

    1) Bei den 49,9% maximal Home Office in Deutschland geht ausschließlich um die Sozialversicherung, also Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Altersvorsorge. Mit den Steuern hat das nichts zu tun und da ändert sich per se auch nichts.

    2) Es geht hierbei um die Sicht über das ganze Jahr. Krankheit und Urlaub gelten wie Arbeit vor Ort.

    Wenn es konkret um die 60-Tage-Regelung geht: Dazu weiss ich zu wenig.

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