Ich glaube ich hatte irgendwo gelesen, dass bei umhüllenden Kassen gar nicht möglich ist, die Zinsen vom Obli und Überobli auseinander zu halten… War deine Frau auch in einer umhüllenden PK?
Ja und Ja. Und genau diese Aussagen kenne ich auch.
Und hier kommt halt die eigene Arbeit ins Spiel:
Anhand der Vorsorgeausweise, wo ob. und üob. Anteil ja ausgewiesen sind (teilweise ist der ob. Anteil als 'BVG-Anteil' ausgewiesen) kann man den Anteil der jeweiligen Guthabenteile ausrechnen und darauf die insgesamt gutgeschriebenen Zinsen verteilen.
Hier ein Beispiel, wie ich das berechnet habe. Die Zahlen sind beispielhaft und die "Zinsen laut Vorsorgeausweis" passen nicht ganz zu den sonstigen Zahlen. Mein Finanzamt hat diese Rechnung akzeptiert.