der muss ich da etwas machen?
Ja, die Sozialversicherungsunterstellung abklären lassen. Du kannst nur in einem Land sozialversichert sein. Mit Wohnsitz und Hauptjob in der Schweiz müssten dann wohl die Abgaben für den Minijob durch den Arbeitgeber oder aushilfsweise durch dich in die Schweiz abgeführt werden.
In Deutschland ist dafür die DVKA, in der Schweiz die Ausgleichskasse deines Wohnsitzkantons zuständig.
Aber wie Fellohr schon schrieb: Das macht es unnötig kompliziert.