Weißt du wie das ist mit dem Kindergeld? Ich weiß das ich das dann in der Schweiz über meinen Arbeitgeber auszahlen lassen muss.
Keine Ahnung. Aber ich vermute mal an, dass es so ausgezahlt wird, dass keine Abzüge erfolgen.
Weißt du wie das ist mit dem Kindergeld? Ich weiß das ich das dann in der Schweiz über meinen Arbeitgeber auszahlen lassen muss.
Keine Ahnung. Aber ich vermute mal an, dass es so ausgezahlt wird, dass keine Abzüge erfolgen.
ZitatWie Funktioniert das dann mit Wise? Dann muss ich dort auch ein Konto eröffnen?
Du musst du bei Wise registrieren. Du bekommst dort auch virtuelle Konten, aber diese Funktion sollst/musst du nicht nutzen, sondern nur die Funktion "Überweisen". Du gibst an, wie viel CHF du in EUR wechseln willst, das Zielkonto (IBAN) und wie du einzahlen willst (Überweisung). Anschliessend wird deine Bankverbindung angezeigt (ein Sammelkonto von Wise) und du hast ca. 24 Stunden Zeit, die Einzahlung zu tätigen. Der ursprüngliche Wechselkurs ist währen der Zeit gesichert. Sobald das Geld bei Wise angekommen ist, wird es auf deine Zielbankverbindung angezeigt.
Man muss es nicht so machen, aber es spart halt ein bisschen was, jedenfalls in meinem Fall.
ZitatBei Yuh habe ich gerade gelesen das sie auch ein Multiwährungskonto haben. Ist das dann nicht so das ich dort schon die CHF in Euro wechseln bzw. überweisen kann?
Kannst du. Aber wie du selbst festgestellt hast, fallen dort Wechselgebühren von knapp 1 % an. Im Gegensatz zu den etwa 0,25 % bei Wise.
ZitatMich schrecken halt am meisten die hohen Kosten für die KV ab
Diese wären in der Schweiz aber noch höher, da dort die Krankenversicherung pro Kopf zu zahlen ist und es auch für dich nicht ansatzweise so günstig wäre wie der Tarif für Grenzgänger.
Es gibt Banken, die solche Pakete anbieten, z.B. hat die UBS ein Grenzgängerpaket und es gibt auch grenznahe Sparkassen oder Volksbanken, wo man eine CH-IBAN bekommt und somit günstig Geld empfangen kann.
Aber das kostet aber immer alles Gebühren und oft sind die Konditionen nicht ideal.
Wenn dir eine App-Bank reicht, dann würde ich dir Yuh empfehlen, da wirklich keine Gebühren anfallen und du vollumfänglich am Schweizer Zahlungsverkehr teilnehmen kannst, beispielsweise die CH-Krankenversicherung per eBill bezahlen.
Zum Überweisen bzw. Währungswechsel nach Euro nutze ich den Dienst Wise, da hier immer der Börsenkurs verwendet wird und die sehr niedrigen Gebühren transparent dargestellt werden. Zudem geht es sehr schnell (Geld ist max. eine Stunde später schon auf meinem deutschen Konto).
ZitatLaut dem Grenzgänger Dienst kann meine Frau dann für den mindestbetrag mit meinen Kindern in der Deutschen gesetzlichen KV bleiben bzw. wechseln "Hausfrauentarif"
Da bin ich mir nicht sicher. Ich meine mal aufgeschnappt zu haben, dass ggf. auch das Einkommen vom Ehepartner dabei (anteilig) berücksichtigt werden kann. Dazu passt folgende Fundstelle:
ZitatUnd ich dann einen Grenzgänger Tarif in der Schweiz abschließen dabei wurde auch die Sympany genannt. Hab dann aber auch die möglichkeit über eine Deutsche Krankkasse in Deutschland zum Arzt zu gehen und dadurch die Selbstbetiligung zu sparen. Stimmt das so?
Das stimmt so. Du bekommst ein Formular, mit dem du dich bei einer deutschen Krankenversicherung anmelden kannst, welche als so genannter aushelfender Träger fungiert.
ZitatUnd wie funktioniert das mit der Krankentagegeldversicherung in der Schweiz wenn ich mal Krank bin?
Das ist mehr oder weniger individuell geregelt, eine Krankentaggeldversicherung schliesst in der Regel der Arbeitgeber ab. Auch da unterscheiden sich teilweise die Konditionen.
ZitatMir kommt halt das mit den 4298 komisch vor weil ich dann im Prinzip obwohl ich dann in der Schweiz ein etwas höheres Brutto hätte wie Deutschland im Netto auf das selbe komme.
Das kann in der Tat schon passieren, auch wenn es Unsicherheitsfaktoren gibt.
Mal als Beispiel: lohncomputer.ch spuckt als CH-Netto, wenn man die CHF 84'500 Jahresbrutto als Auszahlung in 13 Monatsgehältern annimmt (ist nicht mehr unbedingt Standard), CHF 5'314 aus. Dabei wird angenommen, dass du den gesetzlichen Satz zur Pensionskasse zahlst und einen Teil von KTG und NBUV.
Umgerechnet sind das nach aktuellem Kurs etwas weniger als 5600 Euro. Wenn du davon noch mindestens zweimal Krankenversicherung zahlen musst (inkl. Zusatzversicherungen), dann ist man bei etwa 5100 oder eher 5000 Euro im Monat. Davon halt noch die dt. Einkommensteuer weg.
Hier wird's eben kompliziert, aber man kann sich ganz grob mit deutschen Einkommensrechnern behelfen. Als Alleinverdiener mit zwei Kindern könnten da noch die dt. Einkommensteuer von wohl ganz grob 500 bis 800 Euro im Monat hinzukommen.
Damit bist du im Best Case bei 4500 Euro netto im Monat (x 13), oder bei vielleicht auch nur bei 4200 Euro, wenn der Arbeitgeber mehr für deine Pensionskassenbeiträge abzieht und selber mehr einzahlt, was dann wieder zu versteuern ist.
ZitatWie würde es dann weiter gehen wenn ich dich das noch fragen darf?
Das ist exemplarisch hier erklärt:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseit…ce/Grenzgaenger -> DBA Schweiz -> Beginn der Grenzgängertätigkeit.
ZitatWird dann anhand der Daten die ich dort angebe dann erstmal meine Vorauszahlung berechnet bis ich meine erste Steuererklärung abgeben habe
Genau.
ZitatUnd wann weiß ich dann letztendlich wircklich wieviel ich mir im Monat von meinem Netto für die Steuer beiseite legen sollte?
Der Vorauszahlungsbescheid gibt dir ja erste Hinweise, aber prinzipbedingt weisst du das als Grenzgänger erst hinterher, wenn du alle Bescheinigungen hast und der Jahreswechselkurs feststeht. Mit einer gewissen Unsicherheit musst du also leben und ich würde auch immer locker 10% zusätzlich zu den berechneten Vorauszahlungen zur Seite legen.
ZitatWürdest du aber Prinzipiell davon abraten deren hilfe in anspruch zu nehmen oder kann man sich schon darauf verlassen das die wissen was sie tun?
Ist halt die Frage, für was man sie in Anspruch nimmt. Je nach Thema ist es schwierig, eine objektive Beratung zu bekommen.
Wobei es in Bezug auf die reine Grundversicherung in der Schweiz weniger problematisch ist, da gibt's nur noch ein Modell und die Prämien sind identisch - egal, ob du es über einen Vermittler abschliesst oder es selber machst. Hauptsache es ist die Swica oder Sympany
jetzt verstehe ich aber das mit der Steuer wiederum nicht. Ich dachte ich muss meine Lohnsteuer dann in Deutschland nachzahlen
Nein, du zahlst Einkommensteuer. Für den Laien sind Einkommensteuer und Lohnsteuer das Gleiche, aber in der Praxis ist es das nicht. Wenn du es genauer wissen willst: https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuer_(Deutschland)
Aber letztendlich bleibt es dabei, dass du in Deutschland steuerpflichtig bist. Und noch ein Hinweis: Die Steuerklasse regelt nicht die letztendliche Steuerbelastung. Sie regelt nur die unterjährigen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (=Lohnsteuer).
ZitatZur KV hat man mir gesagt da meine Frau kein eigenes Einkommen
Okay, die Info hatte ich in dieser einen Berechnung übersehen.
ZitatKannst du mir ganz grob einen Prozentsatz nennen den ich auf mein Bruttoeinkommen anwenden muss?
Nein, leider nicht. Wobei, mit der Info, dass deine Frau nichts verdient und der Splittingtarif zur Anwendung kommt, können die niedrigen Prognosen zur Steuerschuld in Deutschland schon hinhauen.
ZitatIch würde halt einfach geren wissen was ich dann ungefähr noch von meinem Schweizer Nettolohn in Deutschland abführen muss.
Kann ich verstehen, aber ohne gewisse Details lässt sich nicht einmal das Schweizer Netto präzise berechnen. Zahlst du oder der AG die KTG und NBUV, wie hoch sind die Arbeitnehmerbeiträge zur Pensionskasse, wie hoch die Arbeitgeberbeiträge zur PK...
Aber so weit sind die Berechnungen ja doch gar nicht aus einander. Bei einem wird der Netto-Monatslohn (x13) mit 4617 Euro angegeben, beim anderen mit 4298 Euro, wenn ich das richtig sehe bzw. nachvollziehen kann. Bei diesen ganzen tollen Excel-Ausdrucken ist ja nicht immer klar, was wie gerechnet wird.
ZitatUnd zu Zeile 12 dachte ich das sind dann die Dinge wie Arbeitslosenversicherung etc. also die Schweizer Sozialversicherungen.
Nein, das ist in Zeile 78ff. Und ja, diese Lohnabzüge werden auch bei der Steuer berücksichtigt, mindern also das zVe.
Wahrscheinlich ist keine von beiden Berechnungen richtig. Zumal auch gar nicht klar ist/wird, welche Daten definitiv bekannt sind und welche Annahmen sind. Diese Unterschiede sieht man ja beispielsweise schon bei der Höhe der Beiträge zur Pensionskasse (BVG).
Die eine Berechnung hat noch KTG und NBUV als Abzüge, die andere nicht.
Ansonsten irritiert mich, dass die Steuerklasse 3 berücksichtigt wird. Grenzgänger unterliegen nicht der Lohnsteuer, daher sollte die Steuerklasse irrelevant sein. Beide Berechnungen machen nicht nachvollziehbare hohe Abzüge bzw. Ausgaben für die Krankenversicherung. Die Grundversicherung bei Sympany in der Erwachsenen-Altersklasse beträgt derzeit CHF 217 im Monat.
Nur 4000 Euro p.A. Einkommensteuer gemäss Berechnung 1 halte ich aber für utopisch niedrig. Zudem ist da nochmal zusätzliche eine Familienversicherung dabei, wie es vermutlich gar nicht braucht, da dein Partner ja, wenn du (angeblich) Steuerklasse 3 hast, ja einer Arbeit nachgehen müsste?
Achja, von welcher Zeile 12 sprichst du? Im N-Gre sind das Beiträge für die Direktversicherung.
PS: Du solltest im Hinterkopf behalten, dass die üblichen "Grenzgänger-Beratungsstellen" in der Regel nichts anderes als Vermittler für (Kranken-)Versicherungen sind. Jegliche Beratung zielt letztendlich darauf ab, dich vermutlich überzuversichern.
PPS: Meine Steuererklärung als verheirateter (Ehepartner arbeitet auch) Grenzgänger umfasst ca. 35 Formularseiten. Es ist utopisch, so etwas in einem Excel-Sheet abbilden zu wollen. Gerade bei gemeinsam veranlagten Partnern muss ja auch das Einkommen vom Ehepartner bekannt sein, um die Einkommensteuerlast korrekt zu bestimmen.
Von welchem einkommen wird meine Steuerlast, die ich in Deutschland noch zu Zahlen habe berechnet, von meinem kompletten Schweizer Bruttolohn oder von dem Lohn, nachdem die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden?
Die Antwortet lautet: Weder noch. Die Berechnung vom so genannten zu versteuernden Einkommen ist deutlich komplizierter. Es werden vom Schweizer Brutto (das ist schon massgebend) einerseits Dinge abgezogen, wie Beiträge zur AHV oder ALV sowie zur Pensionskasse und weitere Dinge (Werbungskosten etc. pp.), es können aber auch Zurechnungen erfolgen, die das zVE wieder erhöhen, z.B. Leistungen des Arbeitgebers die in Deutschland als freiwillig gelten: Überobligatorische Pensionskassenbeiträge, komplette Übernahme Krankentaggeldversicherung etc. pp.
Manche dieser Dinge sind vor dem Jobantritt oder der ersten Lohnabrechnung überhaupt gar nicht klar bzw. in Zahlen messbar, daher wundert es mich nicht, dass du unterschiedliche Ergebnisse bekommst. Dann das ist definitiv keine Rechnung, die auf einen Bierdeckel passt.
Als weiterer Faktor kommt hinzu, dass der Wechselkurs ja auch eine maßgebliche Rolle spielt und dieser schwankt. Allein das kann schon für Unterschiede sorgen, wenn Firma A Kurs X nimmt und Firma B Kurs Y.
Nachtrag: Einen ersten Eindruck verschafft dir vielleicht der Blick auf das entsprechende Steuerformular:
Ich habe übrigens nochmal in das Reglement meiner PK geschaut. Dort ist zudem explizit erwähnt, dass bei unterjährigen Austritten nur der provisorische (Mindest-)Zins gewährt wird, aber nicht der definitive Jahreszinssatz, der ja erst im Folgejahr vom Stiftungsrat beschlossen wird.
doch:
... verlässt der Versicherte die Vorsorgeeinrichtung während des laufenden Jahres, so muss sie dem Alterskonto gutschreibenden Zins anteilsmässig berechnen ...
Wo steht das? Link auf Gesetzestext oder Urteil bitte.
Und hat die entsprechende Person denn endlich mal im Vorsorgereglement geschaut, was dort diesbezüglich geregelt ist?
ZitatWarum sollten Pernsionkasse Zinsen aus fremdem Gelder behalten dürfen? Diese Regel würde vor jedem Sozialgericht niedergeschmettert weil Pensionkassen nicht voll autonom agieren dürfen und vertragsfreiheit haben.
Die Pensionskasse könnte argumentieren, dass der vereinbarte Zinssatz nur erwirtschaftet werden kann, wenn die Gelder das ganze Jahr über angelegt wurden.
ZitatSäule 2a und 2b sind staatlich reguliert.
Schon, aber nicht bis in jedes Detail. Sonst würde es nicht so viele unterschiedliche PK-Reglemente geben.
Der Vertrag besteht aus 10 Dokumenten mit je 3-25 Seiten, den sich nie jemand durchliest.
Dann wäre ja jetzt die richtige Gelegenheit, sich diese Dokumente mal durchzulesen.
ZitatGuthaben der zweiten Säule muss verzinst werden mit mindestens 1,25% letztes Jahr. Punkt
Wobei das Gesetz aber nichts zur unterjährigen Beschäftigung oder Austritt sagt.
Ich werde mir nochmal alles im Detail anschauen, ab das wird Zeit in Anspruch nehmen. Der Vertrag ist mir egal, weil es auch gesetztliche Bestimmungen gibt, die eindeutig zeigen, dass man immer einen Mindestzins zahlen muss und den auch anteilig bei unterjähriger Beschäftigung.
In der Tat habe ich gestern im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge nach einem entsprechenden Passus gesucht, aber auf die Schnelle nicht gefunden. Kannst du konkrete Fundstellen nennen?
Somit ist Person A noch Kunde bei der grossen Pensionkasse.
Aber vermutlich nicht mehr als aktives Mitglied, d.h. die Freizügigkeitsleistung wird wohl auf Ende des Arbeitsverhältnisses berechnet. Die Nachdeckung verlängert die (aktive) Mitgliedschaft icht.
Ansonsten ist der Hinweis von Kutscher auf das Vorsorgereglement entscheidend. In meinem steht eindeutig:
"Tritt ein Vorsorgefall ein oder scheidet das Mitglied während des Jahres aus der Pensionskasse aus, wird der Zins pro rata temporis berechnet.
Google sagt mir, dass recht viele PKs so einen oder ähnlichen Passus in ihren Reglementen haben.
Hier fehlen ein paar Details, um das alles nachvollziehen zu können. Da du von Finanzamt und Euro schreibst, nehme ich mal an, dass du Grenzgängerin bist?
Zu deinem Mann: Wenn ihr verheiratet seid, dann ist die gemeinsame Veranlagung der Standard.
Und zur Frage: Kann sein, dass hier ein aktuellerer Umrechnungskurs berücksichtigt wurde und die letzten Vorauszahlungen eher zu gering waren, da sie auf alten Kursen basieren, wo der Euro noch etwas stärker war. Aber das ist nur Spekulation, ich kenne die Details im Bescheid nicht und ob alle Angaben dort korrekt sind. Das musst du schon selber prüfen.
Ich habe mal die Einstufungs-Profile in meinem Unternehmen angeschaut (Finanzbranche):
Controller haben leicht "höherwertigere" Einstufungen als jemand im Bereich Data Science / BI.
1) Du beziehst dich vielleicht auf Grenzgänger? Da sind es 4,5% Quellensteuer in der Schweiz, der Rest wird in Deutschland versteuert.
2) Auf Basis dessen könnte man, wenn man das richtige Unternehmen in der richtigen Region findet, als Controller wohl schon die Schwelle von 120.000 CHF p.A. (zzgl. Boni) überschreiten oder an ihr knabbern, da du ja noch keine 30 bist.
Es gab früher mal einen super Lohnrechner namens Salarium, aber ich glaube der wurde ersatzlos gestrichen und du musst selber noch ein bisschen recherchieren, was Controller so in der Schweiz verdienen.
3) Siehe Hinweis von Heinz. Bei comparis.ch kann man auch viele der anderen Fragen beantworten und im Internetzeitalter eh alles online recherchieren, inkl. was kostet mich ein Auto, ein Monatsabo vom ÖV oder ein Liter Milch (coop.ch/migros.ch).
5) Deine Arbeitserlaubnis erlischt meines Wissens nicht sofort. Trotzdem tickt die Uhr, siehe https://www.comparis.ch/neu-in-der-schweiz/arbeit/arbeitslos
6) Bei Grenzängern wird das CH-Gehalt berücksichtigt, aber de facto ist das ALG I bei irgendwo um die 2200 Euro gedeckelt, so dass das eh keine Rolle spielt.
7) Wenn ich so die Presse lese, dann gibt's in der Schweiz, gerade in Städten und in der Agglo die gleiche Kriminalität wie in Deutschland. Ob das nun im Vergleich mehr oder wenige ist: Da müsste man die Krimininalstatistik zu Rate ziehen. Ich wüsste in Basel auch Orte, wo ich zu gewissen Tages- bzw. Nachtzeiten vielleicht nicht unbedingt unterwegs sein müsste.
8. Wenn du normaler Grenzgänger bist und das Unternehmen eine entsprechende Home Office-Politik hat (viele schrauben ja wieder den Status Quo zurück), dann kannst du schadlos bis zu 49,9% deiner Arbeitszeit vom Home Office in Deutschland verrichten.
9) Ich kann nur von meinen Erfahrungen und Beobachtungen berichten: Einsatz- und Leistungsbereitschaft wird geschätzt, aber Netzwerke sind fast noch wichtiger. Die Schweiz ist kleiner als man denkt und gerade in gewissen Branchen kennt man sich irgendwie untereinander (war vielleicht auch noch gemeinsam beim Militär), so dass manches ohne solche Beziehungen deutlich schwerer ist.
10) Ist wohl individuell verschieden. Ich habe sehr schnell ein gutes Hörverständnis entwickelt und kann wohl alle Dialekte nördlich vom Röstigraben gut verstehen und mittlerweile teilweise sogar die grobe Herkunft heraushören. Und nein, nicht alle Schweizer haben Verständnis, wenn du Mundart nicht verstehst. Für manche ist es einfach extrem mühsam im Schriftdeutsch zu sprechen oder sie sind der Meinung, dass Mundart verstehen musst, da dies nunmal das offiziell-inoffizielle Idiom ist. Vielleicht schaust dir mal ein paar Staffeln von "Ding Dong" (oder SRF bi de Lüt ) an um dich reinzuhören: https://www.srf.ch/play/tv/sendun…2d-571e5a6ad323
11) Ich würde dir ganz stark ans Herz legen, dich im Vorfeld intensiv mit der Schweiz - auch vor Ort - zu beschäftigen.
Nun ist die Frage, an wen ich mich wenden muss, also gibt es eine Führerscheinstelle auf den Gemeinden?
Bei Nicht-kreisfreien Kommunen ist in der Regel das Landratsamt zuständig.
Ein ehemaliger Arbeitskollege war mit seinem Arbeitszeugnis subjektiv auch nicht zufrieden...er hat über 2k CHF für einen Anwalt investiert zum zu erzwingen, dass ein paar Formulierungen angepasst werden, die zu einer besseren Bewertung führen.
Bei Exchangemarket gibt es diese Limite. Bei mehr als CHF 5000 (zumindest war das damals so) ist eine solche aufwendigere und mit Kosten verbundene Identifikation notwendig, weshalb ich Exchangemarket nicht mehr verwende.
Exchangemarket hat zwar keine fixen Gebühren, aber wie schon korrekt beschrieben, die Marge in ihren Wechselkursen drin. Bei kleinen Beträge wie CHF 2000 ist das vielleicht noch minim günstiger als Wise, aber spätestens ab CHF 4000 sieht man im direkten Vergleich, dass bei Wise unter'm Strich mehr rauskommt.
enn du nur halb so viel Zeit investieren würdest, ibani einfach mal zu testen, wie du für deine fragwürdigen Argumente aufwendest (
), hättest du längst erkannt, dass ibani für Grenzgänger deutlich besser ist als Wise.
Es geht nicht um die Zeit die ich investieren müsste, sondern darum, dass ich offensichtlich Geld verschenken würde. Möchtest du mich auch noch überreden, auf eine Herdplatte zu fassen, die kurz zuvor in Verwendung war? Denn man muss ja unbedingt mal die Zeit investiert und eigene Erfahrungen gemacht haben?
Bei den weiterhin wahrheitswidrigen Behauptungen, die ich mehrmals widerlegt habe (worauf deinerseits nie eingegangen wurde), hoffe ich doch sehr, dass Wise diesen Thread findet und mal mit Rechtsmitteln zeigt, wo der Hammer hängt. Zumal mittlerweile mehr als offensichtlich zu sein scheint, dass dies einfach ein Versuch von Werbung ist.
Achja: Ich investiere die Zeit gerne, da es im Internet eh schon viel zu viel Meinung aber viel zu wenig Fakten gibt.
Du hast immer noch nicht verstanden, dass Wise nicht transparent über seine Kosten ist.
Das behauptest du. Aber bisher habe ich keine Belege gesehen.
ZitatEin Blick in andere Foren, selbst internationale, reicht aus, um das zu erkennen.
Ein abstrakter Verweis auf irgendwelche Behauptungen hilft nicht bei der Wahrheitsfindung.
ZitatBankgebühren und Transaktionskosten sind bei Wise im Wechselkurs enthalten, aber diese werden im Rechner nicht sichtbar gemacht.
Das ist nicht korrekt. In den Details der Überweisung wird dargestellt, wie der Wechsel stattfindet.
Von der Einzahlung werden die, von Anfang an ausgewiesenen Gebühren in der Quellwährung abgezogen, der verbleibende Betrag wird zum zuvor fixierten Devisen-Mittelkurs (ohne weitere Aufschläge) gewechselt.
ZitatHier ist einfach gesunder Menschenverstand gefragt.
Korrekt. Und der gesunde Menschenverstand sagt: Wenn der Rechner bei Ibani anzeigt, dass ich 20 Euro weniger erhalte als bei Wise, dass ich dann nicht Ibani verwende.
ZitatWährenddessen spare ich jeden Monat beim Währungswechsel.
Ach was. Das deckt sich aber nicht mit dem, was du in deinem ersten Post beschreibst ("Bisher habe ich dafür meine Bank genutzt, aber die Gebühren sind ziemlich hoch."). Also doch nur, wie längst vermutet, ganz billige Werbung?
Zitat: Revolut bietet auch bessere Wechselkurse als Wise,
Und warum verwendest du dann nicht Revolut?