Als Wise von mir plötzlich eine Vorlage weiterer Dokumente verlangte,
Auch Wise muss gesetzliche bzw. regulatorische Vorgaben (GwG etc.) einhalten und ab bestimmten Summen eine vertieftes KYC durchführen.
Als Wise von mir plötzlich eine Vorlage weiterer Dokumente verlangte,
Auch Wise muss gesetzliche bzw. regulatorische Vorgaben (GwG etc.) einhalten und ab bestimmten Summen eine vertieftes KYC durchführen.
Wise ist keine Vollbank und nicht als Gehaltskonto nutzbar.
Du kannst ja mal in die GAV von Coop und Migros schauen:
GAV Coop GenossenschaftDa findest du Mindestlöhne und übliche Löhne.
Das wäre doch aber nur relevant, wenn man nicht erwerbstätig ist. Wenn man hingegen einen Arbeitsvertrag hat, hat man doch durch das Freizügigkeitsabkommen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Oder gibt es in dem Abkommen auch für Erwerbstätige eine entsprechende Ausnahme?
Auf die Schnelle habe ich keine Einschränkungen bezüglich des Einkommens gefunden, aber vielleicht sind diese irgendwo in irgendwelchen Abkommen oder Regularien erwähnt. Was ich hingegen explizit gefunden habe, ist dass für den Familiennachzug eine "angemessene Wohnung" vorhanden sein muss.
Ich kann nachvollziehen, dass du Angst vor einem Erstarken rechtsextremer Parteien hast.
In der Schweiz ist die SVP (mit der sich die AfD gerne vergleicht) teilweise auch recht stark, aber man muss weniger Angst haben, dass das Land in den Faschismus abdriftet.
Nun zu deinen Fragen:
Ein Umzug in die Schweiz ist wohl nur dann sinnvoll, wenn ihr beide gute Jobs bekommt. Wenn ich jobs.ch "Dachdecker" eingebe, finde 455 Jobs in allen möglichen Regionen - das werte ich mal als gutes Zeichen.
Bei deiner Frau kann ich schwerer einschätzen, finde aber wider Erwarten auch Stellenausschreibung unter dem Begriff "Sozialarbeiter". Je nach Arbeitgeber und Bereich ist vielleicht nicht ganz so einfach, weil evtl. Abschlüsse anerkannt werden müssen. Hinzu kommt, dass Sozialarbeit ja "People Business" ist und zumindest ein Hörverständnis für Schweizerdeutsche Dialekte dort wichtiger als in anderen Berufen ist. Aber das ist natürlich Spekulation meinerseits.
Bei den Jungs dürfte es vermutlich schwierig werden, einfach so die Ausbildung in der Schweiz fortzusetzen. Ich denke, das geht so Richtung "Fachmittelschule", das dürfte am ehesten der schulischen Ausbildung entsprechen.
ZitatBekommt man einfach so eine große Wohnung,
Das hängt nicht unwesentlich von der Region, dem gewünschten Wohnort und dem Budget ab. https://www.immoscout24.ch/de kannst du ja auch von Deutschland aus ausprobieren.
Zitat,reicht das Geld für uns alle habe gelesen das es für Familien mit Kindern ziemlich eng mit dem Geld wird.?
Das weiss man wohl nur nach einer gründlichen Budgetplanung. Aber das Konzept Einverdiener mit eher durchschnittlichem Gehalt und vielen Kindern ist in der Schweiz eher noch etwas schwieriger, allein schon wegen der Pro-Kopf-Krankenkassenprämien.
Und es ist fraglich, ob ihr eine Aufenthaltsbewilligung bekommen würdet, wenn schon rein rechnerisch klar wird, dass ihr für so genannte Prämienverbilligung berechtigt wärt.
Darum gehe ich davon aus, dass die neue Vereinbarung über die Telearbeit zwingend vom Arbeitgeber über das A1 Formular beantragt werden muss.
Es ist natürlich denkbar, dass dies ohne Mitwirkung oder Kenntnis der Mitarbeitenden passiert (sofern vom Prozess her möglich).
Unser HR hat uns Grenzgänger jedenfalls explizit und ausführlich auf die neuen Bedingungen hingewiesen, aber nichts von der A1-Bescheingung erwähnt.
Hallo
Ich beschätige mich gerade mit dem Thema und laut meiner Recherche sollte es möglich sein bis zu 50% Home-Office zu nehmen, laut der neuen Vereinbarung(Juli 2023).
Bis zu 49,9%
ZitatAllerdings muss der Arbeitgeber wohl erst ein Formular A1 - grenzübergreifende Telearbeit ausfüllen, damit diese Regelung gilt.
Ansonsten gilt wohl weiterhin die 25% Regel.
Ich denke, dass mein Arbeitgeber gut informiert ist...und er hat kein solches Formular ausgefüllt.
Wir wohnen zur Zeit in Forch was zur Gemeinde Maur gehört. Der Steuerfuss ist relativ günstig, aber die Anbindung an den ÖPNV ist für Schweizer Verhältnisse relativ schlecht und wird eigentlich nur über Busse realisiert
Wobei es ja eigentlich die Forchbahn gibt. Hilft aber natürlich nichts, wenn man nicht fussläufig zu selbiger wohnt.
Erstmal danke für eure Antworten.
Mobbing hört sich gar nicht gut an, ich vermute mal deine Bekannten wohnen in einem Ort mit vielen französischen Einwanderern?
Eigentlich nicht, der Ausländeranteil ist im Durchschnitt. Es ist eher so ein typisches Nachbarschaftsding, weil einem die Nase vom Anderen nicht passt - dass sie Franzosen sind (auch wenn sie schon ewig in der Schweiz leben), macht's halt einfacher, ein Feinbild zu haben.
Aber das würde ich auch definitiv nicht überbewerten.
Eines vorweg, ich bin nicht in die Romandie ausgewandert, aber ich bin häufiger dort und ein Freund wohnt wegen seines Jobs dort.
ZitatWas mich besonders interessiert die Rolle der Sprache, ob wenn man (gut) französisch spricht es direkt gut ankommt oder ist es so wie in den USA?
Wenn man offen und freundlich ist, kommt man auch mit Englisch im Regelfall gut voran - im Gegensatz zu Frankreich kann dort auch fast jeder recht passabel Englisch, wobei es nach wie vor Ausnahmen gibt. Ich stand mal mit einer Reifenpanne in einem größeren Autohaus und der Service-Meister konnte kein Englisch.
Wie auch immer: Es kommt definitiv, auch für persönliche Kontakte, sicher gut an, wenn du ein bisschen französisch sprichst.
ZitatIn der Romandie wird ja „Standardfranzösisch“ gesprochen
Jein. So weit ich weiss, ist es nicht ganz gleich dem Frankreich-französisch und es gibt hier und da auch kleine Unterschiede (z.B. die Zahlen 70, 80, 90), aber gerade für den nicht so versierten Französisch-Sprecher ist das von den Romands gesprochene Französisch in der Regel besser zu verstehen.
ZitatMentalität
Gefällt mir sehr gut, aber Formen von Bünzlitum und Ausgrenzung gibt's auch dort. In dem Haus von meinem Bekannten werden die Franzosen von den Romands ein bisschen gemobbt. Aber das ist hoffentlich eine eher unschöne Ausnahme.
Grundsätzlich habe ich das Gefühl, dass der Streifen zwischen Montreux über Lausanne bis nach Genf sehr international ist und man kein Alien ist, wenn man im Zweifelsfall Englisch spricht.
Ich kenne ja zwar die die Arbeitsweise des Recruitings bei meinem Arbeitgeber nicht 100%ig, aber ich habe das Gefühl, dass der "passende" Studienabschluss nur sekundär ist. Was für höhere bzw. passende Positionen zählt, ist meist dass man überhaupt einen Hochschulabschluss und eine gewisse einschlägige Erfahrungen vorweisen kann.
Wenn ich so bei den Personalnachrichten schaue, dann haben wir in der IT recht viele Personen, die nichts mit IT studiert haben:
VWL, BWL, Kommunikation...und wir haben auch Leute, die vorher in der öffentlichen Verwaltung waren.
Ich hätte jetzt gern auf das Tool Salarium verwiesen, aber leider ist das vorerst nicht mehr verfügbar
Mal so als Tipp: In der Region Nordwestschweiz lag im Jahr 2020 der durchschnittliche Monatsbruttolohn (Vollzeit) in der Branche "Information und Kommunikation" bei 8719 Franken.
Je nach konkreter Stelle (z.B. Service Desk) kann der Lohn hinkommen oder auch ein bisschen zu niedrig sein (z.B. Entwickler). Ich würde eher eine Gehaltspanne nennen, mit den 85'000 Franken als unteren Wert und 95'000 als oberen.
Ansonsten solltest du noch ein bisschen recherchieren, was die IT-Gehälter in der Schweiz in den verschiedenen Branchen und Funktionen angeht.
Ein etwas ÄLTERER Beitrag ,ist aber immer noch so mit den Nachbarn.Hier siehts du das die Nachbarn Beobachten und Melden.
Kann ich aus dem Bekanntenkreis nur bestätigen.
Frag doch mal deinen Chef, ob nach der Anerkennung für dich etwas herausspringt.
Ansonsten könnte es natürlich für die Zukunft relevant sein, falls du dich woanders bewerben willst.
Ist das richtig das ich mich bei meinem Sozialversicherungsträger melden muss, bevor ich die Stelle antrete und eine sogenannte A1 Entsendebescheinigung erhalte?
Nein, Entsendebescheinigung ist es nicht, aber mit A1 könnte das Formular trotzdem anfangen
Deine kantonale Ausgleichskasse (https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Kantonale-Ausgleichskassen) dürfte Ansprechpartner sein; für den Arbeitgeber wäre der DVKA in Deutschland eine Auskunftstelle.
Thema: "Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten"
Wäre es dann noch sinnvoll, den obligatorischen Teil einfach in der genannten Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu parken oder diesen Betrag auch in der Schweiz noch irgendwo anders einzahlen zu lassen, wo sich hinsichtlich Zinsen doch noch etwas tut?
Wie gesagt, du könntest eine etwas moderne Methode/Plattform wie "Viac" verwenden, welches einen Teil der Anlage, nach selbst gewählter Strategie in den Märkten (Aktien, Anleihen etc.) investiert.
Mit Zinsen auf Freizügigkeitskonten ist derzeit noch nicht so viel zu holen, zumal diese oft auch noch Gebühren kosten.
Aber der Hinweis von Kutscher ist schon richtig, ich hatte nicht bedacht, dass man das Geld auf einem Freizügigkeitskonto nicht als Rente auszahlen lassen kann, sondern halt irgendwann auch in einem Rutsch auszahlen lassen muss. Wobei ich nicht weiß, ob sich das steuermäßig anders verhält, wenn quasi zum regulären (Renten-)Zeitpunkt passiert.
Jrgendwann ( spätestens mit 70 ) muss man sich das auszahlen lassen und die Steuer wird sicher nicht geringer??
Man geht davon aus, dass im Alter die Einkünfte geringer sind und somit auch die Steuerlast. Aber das ist natürlich Spekulation. Es ist in meinen Augen eh ein Drama, dass man Guthaben auf FZ-Konten nicht einfach als Rente/Pension beziehen kann.
ZitatDa ich das Geld in den nächsten zwanzig Jahren zumindest ein wenig arbeiten lassen möchte wird empfohlen, zwei verschiedene Konten hierfür zu eröffnen und das Geld darauf aufzuteilen und im besten Fall aus steuerlichen Gründen, dieses auf ein Konto im Kanton Schwyz anzulegen. Macht das Sinn?
Wenn du das Geld arbeiten lassen willst, kannst du es z.B. bei VIAC anlegen.
Ein quellensteuergünstiger Kanton ist glaube ich nur von Relevanz, wenn man in der Schweiz lebt.
ZitatWäre dort eine Aufteilung von obligatorischem und überobligatorischem Teil ratsam und könnte man dann jederzeit wieder über den freien Teil verfügen und sich diesen beispielsweise nach Deutschland auszahlen lassen
Bei Viac bleibt diese Aufteilung erhalten, so dass man beispielsweise in der Tat später eine Auszahlung vom einen oder anderen Guthaben anfragen kann.
Zitat? Oder wäre es sogar sinnvoller, diesen Teil direkt in Deutschland auf einem Festgeldkonto anzulegen um hier ggfs. mehr Zinsen zu erhalten?
Die Frage ist, wo du steuerpflichtig bist, wenn du die Auszahlung machst. Vermutlich dann schon in Deutschland?
Beim Überobligatorium muss nur der Ertragsanteil (=Zinsen) versteuert werden, so weit ich weiss. Das ist also noch human.
Das Obligatorium würde ich mir nicht auszahlen lassen, die Steuerlast (auch trotz Fünftelregelung) wäre immens, dein Vermögen für die spätere Rente würde also stark schrumpfen.