- laut neuer Grenzgängerregelung darf man höchstens 49,9 Prozent im deutschen Homeoffice arbeiten, sonst muss man die Sozialversicherung in Deutschland zahlen: Ist das so richtig?
Korrekt. Vorher waren es sogar nur 24,9%.
Zitat
Das muss der Arbeitgeber organisieren. Wie genau, das weiss ich nicht. Wahrscheinlich muss er sich an die kantonale Ausgleichskasse wenden.
Zitat
- Kann ich die zu erwarteten Abgaben einfach mit einem Brutto-Netto-Rechner ausrechnen, wie bei einem deutschen Arbeitsverhältnis, wo die Abzüge direkt vom Lohn stattfinden
Was Beiträge zu Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. angeht ja.
Zitat
- Ich müsste den Abzug dann mal zwei nehmen, weil sich der schweizer Arbeitgeber nicht mit 50 Prozent beteiligt, oder?
Ich denke, der Arbeitgeber muss dann auch die 50% Arbeitgeberanteil zahlen.
Zitat
ich wäre ja so gesehen gar kein Grenzgänger mehr. Welche Arbeitsbewilligung brauche/bekomme ich dann für die Schweiz?
Doch, wärst du weiterhin. Die Bewilligung zum Arbeiten in der Schweiz und Sozialversicherung sind zwei paar Schuhe.
Zum Schluss ist die Frage, ob der Arbeitgeber sich diesen Stress für dich antun wollen würde. Und ggf. höhere Arbeitgeberanteile nach deutschem Recht zahlen will.