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Beiträge von lieberjott

  • Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

    • lieberjott
    • 2. Januar 2026 um 14:52
    Zitat von Gingy

    der muss ich da etwas machen?

    Ja, die Sozialversicherungsunterstellung abklären lassen. Du kannst nur in einem Land sozialversichert sein. Mit Wohnsitz und Hauptjob in der Schweiz müssten dann wohl die Abgaben für den Minijob durch den Arbeitgeber oder aushilfsweise durch dich in die Schweiz abgeführt werden.

    In Deutschland ist dafür die DVKA, in der Schweiz die Ausgleichskasse deines Wohnsitzkantons zuständig.

    Aber wie Fellohr schon schrieb: Das macht es unnötig kompliziert.

  • Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

    • lieberjott
    • 5. Dezember 2025 um 17:26
    Zitat von JackSparrow

    Wieso kann Gingy eigentlich keine Arbeitslosenversicherung in der Schweiz beziehen?

    Das wurde so ja gar nicht behauptet.
    Grenzgänger muss die Arbeitslosenleistungen im Wohnsitzstaat zu den dortigen Bedingungen beziehen, auch wenn bzw. Obwohl sie in die ALV eingezahlt haben.

    Ich habe nur Bedenken geäussert, dass es vielleicht den Anschein erwecken könnte, dass man nur deshalb in die Schweiz zieht, um höhere Arbeitslosen-Taggelder zu bekommen.

  • Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

    • lieberjott
    • 4. Dezember 2025 um 20:30
    Zitat von Gingy

    Ich müsste nur belegen können, dass ich mich alleine versorgen kann, und kann kein Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen. Jetzt überlege ich wie ich das mache.

    Ich habe diese alternative Bedingung bewusst nicht erwähnt, denn es klang beim Eingangspost für mich nicht danach, dass du diese Alternativkarte ziehen können wirst.

    Wie du das konkret machen kannst? Nachweisen, dass du ein kommodes Vermögen und/oder Einkommen ohne Arbeit hast.

  • Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

    • lieberjott
    • 4. Dezember 2025 um 11:25
    Zitat von Gingy

    Wenn ich während der Kündigungsfrist keine neue Arbeit finde, kann ich in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen, bis ich etwas Neues finde?

    Im Prinzip ja. Da du ja aber gekündigt wurdest, bevor du deinen Wohnsitz in der Schweiz aufgenommen hast, könnte man dir vielleicht das Erschleichen von Sozialleistungen vorwerfen.

    Und die B-Bewilligung bekommst du auch nur, wenn du einen unbefristeten oder mindestens auf 365 Tage befristeten Arbeitsvertrag hast, was bei dir ja auch nicht (mehr) der Fall ist. Das heisst, wenn du bei der Beantragung alles wahrheitsgemäss ausfüllst, so dürftest du vermutlich gar nicht die B-Bewilligung bekommen.

  • Bezug aus 2. Säule als Grenzgänger

    • lieberjott
    • 25. November 2025 um 14:52

    Zusätzlich zur sehr guten Antwort von RaboCo:
    Hast du dich auch schon bezüglich der steuerlichen Auswirkungen informiert?

    Die Steuern auf den Vorbezug musst du nämlich aus deinem Eigenkapital bezahlen; den Vorbezug selber kannst du nicht verwenden, um die Steuern zu begleichen.

  • Geld aus der zweiten Säule - Wie steueroptimiert nach Deutschland?

    • lieberjott
    • 30. Oktober 2025 um 11:10
    Zitat von JackSparrow

    Wird sich das Finanzamt (z. B. DE) für die Auszahlung PK/3. Säule interessieren, wenn das noch mit Wohnsitz CH statt gefunden hat?

    Bei alleiniger Steuerpflicht in der Schweiz: Wohl nein. Man muss aber vermutlich vorsichtig sein, wann genau im Jahr die Wohnsitzverlegung stattfindet - nicht dass man doch noch in eine (begrenzte) Steuerpflicht in Deutschland rutscht.

  • Geld aus der zweiten Säule - Wie steueroptimiert nach Deutschland?

    • lieberjott
    • 26. Oktober 2025 um 14:33

    Bei Säule 2b muss in Deutschland meines Wissens nur der Ertragsanteil (also Zinsen) versteuert werden, sofern du nicht unter andere Klauseln fällst.

    Ansonsten gibt es wohl die Möglichkeit (falls das interessant ist), die PK steuerfrei in eine deutsche Basis-Rente ("Rürüp-Vertrag") zu übertragen.

  • Pensum Steuerlicher Vorteil

    • lieberjott
    • 17. Oktober 2025 um 10:20

    Ach und noch etwas: Je nach dem, um was für einen Lohn wir reden, reduzieren sich bei einer Pensumsreduzierung auch die Ansprüche für die AHV-Rente und Pensionskasse.

  • Pensum Steuerlicher Vorteil

    • lieberjott
    • 15. Oktober 2025 um 20:48
    Zitat von Paama

    Wäre es Steuerlich vom Vorteil von 100% auf z.B. 80 oder 90% zu reduzieren?

    Das wäre nur dann der Fall, wenn es einen (Grenz-)Steuersatz von deutlich über 50% bzw. 100% geben würde. Das ist aber nicht der Fall. Das heißt, du wirst real, nach Steuern immer einen Einkommensverlust haben.

    Zitat

    Ich bin verheiratet.

    Dann müsste man theoretisch noch den Splittingvorteil berücksichtigen, der besteht, wenn die Einkommenshöhe sehr unterschiedlich ist.

    Zitat

    Ich habe mal dazu was gehört,

    Das ist, gerade was das deutsche Steuerecht angeht, meist ein schlechter Ratgeber, da meiner Erfahrung nach die Leute das System nicht verstehen und am laufenden Band falsche Schlussfolgerungen ziehen.

  • Werbung und Spam

    • lieberjott
    • 17. September 2025 um 10:12

    Gibt es eine Option, dass man den ersten Beitrag von neu registrierten Benutzern manuell durch den Admin oder Mod freischalten muss?

  • Grenzgänge Arbeitslosengeld - 2 kurze Fragen

    • lieberjott
    • 16. September 2025 um 20:01
    Zitat von Ninjavogel

    1) Wie hoch ist das Arbeitslosengeld (Alg1) als Grenzgänger (Wohnort: DE, Arbeit: CH)?
    Google sagt: "60% / 67% (mit Kinder) vom Nettolohn. Berechnungsgrundlage ist Bruttolohn der letzten 12 Monate". Aber ist der CH-Nettolohn, oder der finale Nettolohn nach Abzug der DE-Einkommensteuer gemeint?

    Die genaue Berechnung ist fast egal, da ich mal davon ausgehe, dass du als Grenzgänger so gut verdienst bzw. verdient hast, dass du eh an der Kappungsgrenze hängen bleibst, also maximal 2640,30 Euro im Monat bekommst.

    Zu 2:)
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…4R0883-20140101 Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 65.

    Von irgendwelchen Fristen steht da nichts. Wenn du glaubhaft deinen Wohnsitz in der Schweiz genommen hast und kurz danach arbeitslos wirst und lang genug ALV-Beiträge bezahlt hast, wirst du wohl RAV-Taggelder bekommen.

  • Familienfreundlicher Hybrid-SUV – Empfehlungen und größter Auswahl

    • lieberjott
    • 1. September 2025 um 19:54

    Man könnte sich vielleicht nach Marken umschauen, die in der (Deutsch-)Schweiz nicht so gängig/beliebt sind, vielleicht ist da mehr möglich, gerade beim Gebrauchtkauf. Ich denke da an Stellantis im Allgemeinen und Peugeot im speziellen. Ich hatte vier Jahre einen Peugeot 3008 II und konnte nicht gross klagen. Hatte in Vollausstattung praktisch alle Features, die auch die (halb)-Premiummarken wie VW haben. Und manche Features, wie z.B. ein klimatisiertes Fach in der Mittelkonsole vermisse ich sehr bei VW und anderen deutschen Herstellern.

  • Grenzgänger Homeoffice und Nichtrückkehrertage

    • lieberjott
    • 28. August 2025 um 19:08

    Du vermischt da in meinen Augen ein paar Dinge, wobei ich auch nicht alles aufdröseln kann.

    Also Grenzgänger wärst du vermutlich ja so oder so.

    1) Bei den 49,9% maximal Home Office in Deutschland geht ausschließlich um die Sozialversicherung, also Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Altersvorsorge. Mit den Steuern hat das nichts zu tun und da ändert sich per se auch nichts.

    2) Es geht hierbei um die Sicht über das ganze Jahr. Krankheit und Urlaub gelten wie Arbeit vor Ort.

    Wenn es konkret um die 60-Tage-Regelung geht: Dazu weiss ich zu wenig.

  • Katastrophen Schutz Grenzgänger Schweiz

    • lieberjott
    • 5. August 2025 um 19:01

    Die Schweizer Bunker sind ja mal primär für die eigene Bevölkerung. Ich würde nicht davon ausgehen, dass man dir bereitwillig einen Platz anbietet - es sei denn, du bist vielleicht gerade vor Ort im Büro (in der Schweiz) und es geht kollektiv in den Schutzraum.

    Bist du zu Hause, dann würde ich nicht unbedingt erwarten, dass man in so einem ernsten Fall, die Grenze noch offen lässt. Für den Fall lohnt es sich vielleicht, ein paar Trampelpfade an der Grünen Grenze zu kennen.

    Zu Bunkern auf deutscher Seite: Gibt es kaum noch.

  • Alle Gründe, die gegen eine Auswanderung in die Schweiz sprechen

    • lieberjott
    • 10. Juli 2025 um 19:31
    Zitat von Heinz

    Und mit echten 122 (oder sogar 121) kann man, wenn man Pech hat, durchaus bereits kostenwirksam geblitzt werden

    Ich bin der Meinung, dass dies nicht der Fall sein kann:

    Bussenkatalog Schweiz 2025: Geschwindigkeitsübertretung
    Bei zu viel Tempo geblitzt? Diese Bussen drohen ✓innerorts ✓ausserorts ✓auf der Autobahn – inkl. Toleranzmargen ► Direkt zur Bussenübersicht
    www.comparis.ch

    Wenn du echte 122 km/h fährst und die Polizei diese auch misst, dann wird je nach Messverfahren die Toleranzmarge abgezogen (z.B. 4 km/h bei Laser) und du bist wieder sicher.

  • Alle Gründe, die gegen eine Auswanderung in die Schweiz sprechen

    • lieberjott
    • 9. Juli 2025 um 13:18
    Zitat von Heinz

    Der Toleranzabzug dient aber in erster Linie dazu, die Toleranz des Messgerätes auszugleichen.

    Ich weiss. Aber das ist ja eben neben der Tachoabweichung noch eine weitere "Sicherheitsmarge" und sollte meine Argumentation untermauern, dass man definitiv nicht kostenwirksam geblitzt wird, nur weil man auf der Autobahn (TL 120) laut Tacho mit 122 fährt.

  • Alle Gründe, die gegen eine Auswanderung in die Schweiz sprechen

    • lieberjott
    • 9. Juli 2025 um 08:49
    Zitat von Heinz

    Wenig überraschend.

    https://www.sueddeutsche.de/auto/verkehr-j…ch-an-1.3675876

    Genau deswegen stelle ich ja auf +5 (damit ich real 120 oder 100 km/h fahre und nicht den vom Tacho, eher zu niedrig angezeigten Wert). Und dazu kommt ja noch der Toleranzabzug.

    Ich wollte mit der Aussage vor allem unterstreichen, dass man definitiv nicht sofort geblitzt wird, sobald man laut Tacho nur 1 oder 2 km/h mehr drauf hat - das ist schlicht unwahr.

  • Alle Gründe, die gegen eine Auswanderung in die Schweiz sprechen

    • lieberjott
    • 8. Juli 2025 um 14:26

    Also teilweise habe ich das Gefühl, der Eindruck kommt aus einer Parallelwelt oder es ist regional/kantonal sehr unterschiedlich.


    Zitat

    es ist extrem schwer für Kinder aufs Gymnasium zu kommen -

    Das ist teilweise bewusst so gewollt. Im Gegenzug gibt es auch Stimmen, dass in Deutschland das Niveau bzw. die Anforderungen in Gymnasien und Abitur angeblich immer weiter sinkt und das frühere Normal (z.B. Realschulen) im Ansehen zu Resterampen verkommen.

    Zitat

    Die meisten Schulen, gerade Primar- und Sekundarschulen sind oft schlecht ausgestattet und heruntergekommender als in Deutschland.

    Bekannt von mir (aus BS) schwärmen davon, dass die ihre in die Primarschule kommenden Kinder praktisch nichts für den Schulstart an Büchern oder Material kaufen und die Kinder auch keinen schweren Ranzen schleppen müssen.

    Zitat

    Tempolimit nervt teilweise

    Ich finde das Tempolimit in der Regel sehr angenehm!

    Zitat

    und man darf keinen km zu schnell fahren

    Naja, Tempolimit bedeutet nun mal "maximal" und nicht "ungefähr plus/minus 10 je nach Bedarf". Ich stelle meinen Tempomat immer auf +4 oder +5 km/h des angeschriebenen Limits und wurde bisher noch nie geblitzt (bzw. es kam nie ein Brief).

    Zitat

    . Ausbau an Elektroladesäulen extrem schlecht.

    Also zumindest entlang der Autobahnen hat sich extrem viel getan, praktisch jeder Parkplatz mit WC hat mindestens zwei Schnelllader mit je zwei Ladepunkten. Das im Gegensatz zu Deutschland, wo es auf Parkplätzen das praktisch noch gar nicht gibt und Tank&Rast den Ausbau an vielen Raststätten blockiert.

    Vor Ort ist es halt wie immer in der Schweiz regional sehr unterschiedlich. In Basel-Stadt wurden und werden AC-Lader im öffentlichen Straßenraum massiv ausgebaut, in Genf gibt's Parkhäuser, wo man beim Parken gratis Strom laden kann.

    Zitat

    Elektroauto fährt hier auch kaum jemand.

    Also gerade Teslas, Audi Q4 und Skoda Enyaq sieht man doch ziemlich häufig. Auch die Statistiken sind recht eindeutig: Was die Neuzulassungen und den Gesamtmarktanteil angeht, hat die Schweiz bei BEVs leicht die Nase vorn.

  • Arbeit und wohnen gesucht

    • lieberjott
    • 7. Juli 2025 um 13:40
    Zitat von AnjaB

    lieberjott mich interessieren die gesetzlichen REGELUNGEN unter welchen Bedingungen die Freizügigkeitsleistungen ausgezahlt oder vorbezogen werden können überhaupt nicht

    Diese Einstellung finde ich sehr seltsam...warum sollen denn ausgerechnet für dich Gesetze und Regelungen nicht gelten? Warum echauffierst du dich über etwas, das vollkommen korrekt ist? Du suggerierst, dir würde irgendein willkürliches Unrecht widerfahren, was aber absolut nicht der Fall ist.


    Zitat

    Jede FREIZÜGIGKEITSSTIFTUNG macht sich IHRE EIGENEN GESETZE und diese entsprechen NICHT denen der PENSIONSKASSE in die ICH bzw. der ARBEITGEBER meine Beiträge eingezahlt hat, ALS ICH NOCH EINEN ÜBERDURCHSCHNITTLICH gut bezahlten JOB am Spital hatte!

    Das ist teilweise korrekt, PKs und Freizügigkeitseinrichtungen haben Reglemente, die noch weitergehend sind als das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge.
    Hinsichtlich Vorbezüge müssen sich aber auch Freizügigkeitseinrichtungen an das Gesetz halten und können nicht beliebig Vorsorgegelder auszahlen.


    Zitat

    Ausserdem hat mir ein SCHWEIZER, 52 Jahre, erzählt, dass sein ARBEITGEBER zwar immer PENSIONSKASSENBEITRÄGE auf dem LOHNZETTEL eingetragen, jedoch NIEMALS tatsächlich EINGEZAHLT hat. Der Mann musste sich das GELD einklagen und soll nun bis ins hohe Alter von 85 Jahren arbeiten, um das Loch in seiner RENTENKASSE zu stopfen!

    Davon weiss ein EWIGER GRENZGÄNGER nichts!

    Was hat nun der Betrug eines Arbeitgebers (komplett anders Thema welches du jetzt anreisst) mit mir als Grenzgänger zu tun und warum wird es direkt so persönlich?
    Ich als Grenzgänger weiss, dass ich meine Vorsorgeausweise intensiv prüfe und ich nach jedem Job-Wechsel hole ich mir einen Auszug aus dem Versicherungskonto bei der AHV. Wusste das Schweizer nicht?


    Zum Thema Fachkräftemangel: Nach dem was ich so lese und aus dem Bekanntenkreis wahrnehme, existiert dieser im Gesundheitsbereich in der Schweiz definitiv. Das bedeutet allerdings keinen Automatismus und es liegt zumindest die Vermutung nahe, dass du mit deinem Auftreten, wenn es im professionellen Bereich ähnlich wie hier im Forum ist, eher Türen zuschlägst als Möglichkeiten eröffnest. Zudem ist die Schweiz so klein, dass man im Kontext einer Branche doch ziemlich häufig jemanden kennt, der jemanden kennt oder kannte...und sich dann vielleicht auch informell eine Referenz einholt, ob man Person X, die sich gerade bewirbt und unter Person B mal gearbeitet hat, wirklich einstellen sollte.

  • Arbeit und wohnen gesucht

    • lieberjott
    • 6. Juli 2025 um 11:59
    Zitat von AnjaB

    die FREIZÜGIGKEITSSTIFTUNG DER UBS verweigert mir die Auszahlung der Austrittsleistung der Altersvorsorge, damit ich meinen Schuldenberg abarbeiten und meine Wohnung nicht verliere!

    Es ist sehr genau gesetzlich geregelt, unter welchen Bedingungen die Freizügigkeitsleistung ausgezahlt bzw. vorbezogen werden kann. Das allgemeine Begleichen von (Miet)-Schulden gehört nicht zu diesen Bedingungen. Somit hält sich die UBS sehr wahrscheinlich einfach an die gültigen Gesetze.

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