Das schriftliche habe ich am 30.01. erledigt....
Den Anruf habe ich gestern gekommen.
Die fertige C-Bewilligung darf ich in den nächsten 10Tagen bei der Gemeinde abholen.
Beiträge von Bacardi
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So, hier bin ich wieder!
Ich habe eine Beschwerde/Widerspruch zum Entscheid geschrieben, mehrere Gesetzestexte sowie Anregungen habe ich ebenfalls zum Brief beigefügt.
An alle, die keinen Mut, oder keine Eier haben.... Lasst euch eins sagen:
Kämpft für euer Recht und steht stets eueren Mann! Ich habe es gemacht, und es hat Erfolg gebracht! Nun habe ich meine C-Bewilligung, so wie ich es wollte.Merkt euch das mal:
Jede Behörde hat kein Interesse zugunsten der Bürger/Menschen zu arbeiten, denn so kann man nicht Geld eintreiben. -
"Glaubst du, dass dich so ein Verhalten auch nur einen Milimeter näher an dein Ziel bringt?Man trifft sich immer zwei mal im Leben - auch die Sachbearbeiter im Migrationsamt."
Die Behörden sind ein Willküraparrat! Wenn man selber nichts unternimmt, wirfst du nur vertröstet......
Leider stimme ich meinen Vorrednern zu. Es gibt keinerlei rechtlichen Anspruch nach 5 Jahren den C-Ausweis zu erhalten. "
Bitte zuerst Gesetze lesen, dann erst Vermutungen aufstellen.
Art. 34 Abs.1
"Die Niederlassungsbewilligung wird unbefristet und ohne Bedingungen erteilt.
Ausländerinnen und Ausländern kann die Niederlassungsbewilligung erteilt werden, wenn:
a.sie sich insgesamt mindestens zehn Jahre mit einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgehalten haben und sie während den letzten fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung waren; -
Hallo.
Kurzer Hinweis:
Seit 5 Jahren ununterbrochen in der Schweiz wohnhaft, keine Einträge im Strafregister, keine offenen Betreibungen oder Verlustschekne, unselbstständige Tätigkeit zu 100%-Pensum.
War leider 2017 für 2 Monate Sozialhilfeempfänger, und muss noch ca. 1500CHF zurück bezahlen (Vereinbarung mit der Gemeinde wurde gemacht, bislang noch keine Konflikte)
Folgendes Problem:
Mein Antrag auf eine C-Niederlassungsbewilligung wurde vom Migrationsamt Thurgau abgelehnt.
Grund:
Das Migrationsamt bezieht sich auf Art. 34 Abs.2 c Ausländerhesetz ("Die Niederlassungsbewilligung wird unbefristet und ohne Bedingungen erteilt, wenn sie integriert sind."), in Verbindung mit Art. 58a Abs.1 a (" Bei der Beurteilung der Integration berücksichtigt die zuständige Behörde folgende Kriterien:
die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung")
Da ich ein offenen Betrag bei der Gemeinde in Aargau habe, welche von mir monatlich zurückgezahlt wird, verstosse ich in den Augen des Migrationsamtes gegen "öffentliche Ordnung".
Was denkt ihr dazu? Ist es überhaupt rechtens?
Auf jeden Fall will ich die C-Bewilligung haben, und werde eine Beschwerde schreiben.Habt ihr bessere Argumente für mich?
Im Moment wurde mir meine B-Bewilligung um 5 Jahre verlängert, womit ich nicht einverstanden bin, und den Ausländerausweis bei der Gemeknde abgelehnt habe.
Danke