Hallo,
so ich habe heute morgen mit dem Finanzamt in Deutschland gesprochen ( ich dachte ich wäre die los
)
Nach Wegzug bleibt man , wenn man noch Einkünfte in Deutschland hat wie z. B. Rente oder Zinseinnahmen, Miete etc . noch 5 Jahre lang eingeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland . Meine Renten ( Betrieb und BFA ) muss ich mit der Steuerklasse 1 voll versteuern.
Ich dachte okay dann nur in Deutschland und nicht hier, stimmt nicht, obwohl es das Doppelsteuer abkommen gibt, muss ich auch hier in der Schweiz meine rente versteuern.
Nur kann man dann beim Lohnsteuerausgleich in Deutschland die Schweizer Abgaben verrechnen lassen.
Soweit ich weiß muss man das auch rückwirkend für die 5 Jahre machen.Da Deutschland ja schon lange Geldnot hat und nicht nur wegen Corona werden diese Gesetze jetzt noch verschärft, man will die Kohle im Land lassen und Wegzug erschweren .
@ batschy
wenn du magst können wir mal telefonieren. Ich denke wir könnten beidseitig etwas dazu beitragen. Wenn ja tauschen wir mal Nummern aus.
Gruß
PS: Ich bin so froh in der Schweiz leben zu dürfen