Beiträge von jaichwill

    Hallo ,


    mal wieder Steuern. Ist es richtig das man im Jahr der Auswanderung (wir haben bis August 2019 in Deutschland das Einkommen versteuert) .
    Jetzt habe ich gesehen das , der Steuerberater das Nettoeinkommen aus Deutschland zum Steuerbaren Einkommen hier in der Schweiz dazugerechnet hat , ist das okay ?


    Vielen Dank im voraus.


    Viele Grüsse

    Hallo und Danke,


    okay keinen Freibetrag, aber das bleibt wohl das es einen Besteuerungsanteil gibt. Das heißt EU Renten werden nicht zu 100 % versteuert sondern je nach Renteneintritt, glaube ich.


    Muss mal mit meiner Steuerberaterin telefonieren.


    Gruß

    Hallo,
    so ich habe heute morgen mit dem Finanzamt in Deutschland gesprochen ( ich dachte ich wäre die los :smiling_face: )


    Nach Wegzug bleibt man , wenn man noch Einkünfte in Deutschland hat wie z. B. Rente oder Zinseinnahmen, Miete etc . noch 5 Jahre lang eingeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland . Meine Renten ( Betrieb und BFA ) muss ich mit der Steuerklasse 1 voll versteuern.


    Ich dachte okay dann nur in Deutschland und nicht hier, stimmt nicht, obwohl es das Doppelsteuer abkommen gibt, muss ich auch hier in der Schweiz meine rente versteuern.


    Nur kann man dann beim Lohnsteuerausgleich in Deutschland die Schweizer Abgaben verrechnen lassen.
    Soweit ich weiß muss man das auch rückwirkend für die 5 Jahre machen.Da Deutschland ja schon lange Geldnot hat und nicht nur wegen Corona werden diese Gesetze jetzt noch verschärft, man will die Kohle im Land lassen und Wegzug erschweren .


    @ batschy
    wenn du magst können wir mal telefonieren. Ich denke wir könnten beidseitig etwas dazu beitragen. Wenn ja tauschen wir mal Nummern aus.


    Gruß


    PS: Ich bin so froh in der Schweiz leben zu dürfen

    Hallo mal wieder das Finanzamt,


    wir leben seit August letzten Jahres in der Schweiz, alles in Deutschland aufgelöst , keinen Wohnsitz mehr etc.
    Ich beziehe eine Staatliche und eine Betriebsrente. Jetzt hat mir das Finanzamt in Deutschland mitgeteilt , dass ich meine Rente die nächsten 5 Jahre in Deutschland versteuern muss.


    Ist das so Okay so ?


    Hat jemand einen ähnlichen Fall ?
    Grüße

    Hallo zusammen,
    wie die zeit vergeht, wir haben jetzt unsere erste Steuererklärung eingereicht. Meine Frage (Treuhänder hat Fortbildung daher nicht erreichbar).
    Meine Frau hat Quellensteuer bezahlt und da über 120 K war jetzt noch die Steuererklärung fällig.


    Die Berechnung vom Treuhänder kam heute an und ich verstehe diese nicht wirklich, wahrscheinlich zu einfach .
    Es lag eine Provisorische Steuerberechnung bei , in der die einmal die Staats und Gemeindesteuern aufgeführt sind und die Bundessteuer jeweils "Total" aufgeführt wurden inkl. dem Steuerfluss und einen Satz in %.
    Wenn ich diese Werte zusammenzähle komme ich auf einen Betrag X , wenn ich daneben die Quellensteuer sehe die wir gezahlt haben gibt es da eine Differenz.
    Meine Überlegung:


    Provisorische Berechnung und gezahlte Quellensteuer verrechnen , dass ergibt dann eine Rückzahlung oder halt Nachzahlen, stimmt das so in etwa ?


    Grüße




    PS:
    Nach einem halben Jahr in der Schweiz, kann ich nur sagen, dass es die absolut richtige Entscheidung war. Sehr viele nette Menschen kennengelernt, aus denen sich auch Freundschaften anbahnen. Bisher null Komma null Ablehnung oder ähnliches erfahren.

    Jetzt bekomme ich Angst!Dass man beim Umtausch ohne ärztlicher Untersuchung "weniger" fahren darf war mir bewusst. Aber wie sieht das mit einem Wohnwagen aus? Mein Gespann würde über 3,5t liegen. Darf ich das dann mit dem "normalen" Schweizer Füherschein fahren oder muss ich auch zur ärztlichen Untersuchung?
    Das Problem liegt dann darin, dass ich meinen Deutschen Führerschein nur durch ein Augenärztliches Gutachten bekommen habe, aus dem hervorgeht, dass ich ohne Brille ausreichend Seekraft habe und ein Brille keine Besserung bringen würde. :fearful_face:

    Hallo ich habe den Post mal wieder ausgegraben. Immer mal wieder was neues. Bei mir ist es genau so ich habe den Führerschein durch ein Augenärztliches Gutachten bekommen. Durch einen normalen Sehtest würde ich mit Pauken und Trompeten fallen. Aber laut Gutachten, darf ich normale PKW und Motorrad fahren.
    Wie ist das bei dir ausgegangen ?


    Grüße

    In der Quellensteuer sind sowohl Gemeinde- wie auch Kantons- und Bundessteuern enthalten (Quelle z.B. für ZH: https://www.steueramt.zh.ch/in…definition/zstb-87-1.html)
    Wie das dann bei der nachgelagerten Steuerberechnung verrechnet wird, entzieht sich meiner Kenntnis bzw. dürfte keine grosse Rolle spielen. Wichtiger ist die wohl Differenz zwischen dem Gesamtsteuersatz bei der Quellensteuer und jenem bei der ordentlichen Veranlagung.

    Danke für deine Hilfe und Geduld.


    Den letzten Satz verstehe ich nicht so ganz, wonach richtet sich die Differenz ? Ich habe gelesen das man bei der Steuererklärung ja doch einiges absetzen kann. Ich erreiche den Steuerberater nicht . :smiling_face:


    ich bin halber Italiener und die Schweizer sind sich sehr ähnlich mit "nur langsam" . :=)


    Grüße

    Hallo nochmal,


    momentan habe ich noch etwas Probleme das Brutto Gehalt in Netto umzurechnen . Ich weiß das wir um das genau zu wissen zum Steuerberater gehen müssen.


    Da meine Frau über den 120 K liegt wird ja keine Quellensteuer berechnet, sonder ganz normal 1 x im Jahr veranlagt .


    Die meisten Rechner zeigen ja nicht die Steuern an, also Kanton, Gemeinde und Bund.


    Stimmt das so in etwa, dass ich beim z.B. diesem Rechner den Jahresbruttolohn eingebe ohne Quellensteuer und dann das "netto" habe von dem die Steuern abgehen ?
    Wenn das so stimmt, muss dann vorher die Familienzulage raus ?


    Meine Erwerbsunfähigkeits Rente wird die auf das Bruttogehalt meiner Frau aufgeschlagen und gesamt versteuert ?


    Oh man , sorry viele Fragen, mag nicht nerven.


    Danke und Grüße


    Hallo,
    ich schon wieder. :thinking_face:
    Mal eine Frage.
    Meine Frau wird in der Schweiz arbeiten und wir ziehen als Familie um. Ich bin Rentner (Erwerbsunfähig) und würde dann meine Rente in der Schweiz versteuern. Kann ich auch weiterhin hier in der BRD einen Wohnsitz haben und die Rente hier versteuern und meine Frau ihr Gehalt in der Schweiz?


    Danke im voraus

    Hallo und Danke.


    Ich denke es wird ein KFZ so 1-2 Jahre alt. Wenn ich alles (alles was ich weiß) rechne und die Deutsche MwsT zurück bekomme kaufe ich günstiger ist als ein vergleichbares Auto in der Schweiz.


    Kennst du die Fristen für die Mwst Anmeldung, also wie lange ich Zeit habe . Wenn ich jetzt ein Auto hier in der BRD kaufe und noch die 6 Wochen hier rumfahre ob ich die 19 % MwsT dann noch bekomme. Ich kaufe bei einem Händler mit MwsT ausweisbar.
    Danke und Grüße

    Hallo zusammen,


    ich hoffe ich bin hier richtig.


    Wir ziehen im August in die Schweiz, da wir hier bei uns kein Auto gebraucht haben, aber ich in der CH eines benötige, stellt sich für mich die Frage ob ich noch in Deutschland eines kaufen soll (kein Neuwagen)?


    Ich weiß von der Regel mind. 6 Monate auf mich zugelassen, dass bekommen wir nicht mehr hin :smiling_face_with_halo: .


    Stimmt das so:


    1.) das Autos aus der EU nicht verzollt werden müssen, sondern nur die Schweizer Mwst und Automobilsteuer (4%)
    2.) um die deutsche MwsT zurück zubekommen, muss ich beim Kauf schon eine Schweizer Adresse haben, wie lange habe ich Zeit die MwsT. zurück zubekommen (Frist nach kauf)


    Danke im voraus.
    Grüße

    Hallo liebe Gemeinde,


    eine Frage. Meine Frau wird über 120.000 CHF verdienen und ich bin Erwerbsunfähig und beziehe eine Staatliche und eine Betriebsrente die ich hier in der BRD mit der Steuerklasse 5 versteuern muss.
    (da meine Frau mehr verdient hat sie die 3) wie werden wir in der Schweiz veranlagt (kann dazu nichts finden) ? nehme ich meine Brutto Rente und rechne sie auf ihr Gehalt drauf und das wird dann gesamt versteuert ?=
    Vielen Dank im voraus
    Grüße