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Beiträge von krevnimsta

  • Bewerbungsschreiben

    • krevnimsta
    • 9. Dezember 2019 um 21:51

    Ich denke im Detail muss man das hier nicht mehr auflisten. Da gibt es zig Treffer wenn man deine Frage genau so bei Google eingibt. Generell solltest du dich an die etwas andere Rechtschreibung halten und versuchen weniger im superlativ von dir selbst zu sprechen. In Deutschland wird gerne beschönigt und jeder kann alles, das kommt hier nicht ganz so gut an. Gehe realistisch auf deine Stärken ein ohne dich hochzuloben. So hat es bei mir und meiner Freundin gut geklappt.
    Referenzen werden hier eher erwartet als in Deutschland. Im besten Fall also gleich die Telefonnummer von deinem ehemaligen Chef in den Lebenslauf schreiben (natürlich nur nach Erlaubnis) und ein anständiges Arbeitszeugnis anhängen.

    Onlinebewerbungen kannst du überall da schreiben wo sie angeboten werden, also praktisch überall. Selten wird auch mal eine postalische Bewerbungsmappe verlangt.

  • MwSt Einkauf in Ö/DE

    • krevnimsta
    • 5. Dezember 2019 um 20:23

    Du lässt dir an der Kasse einen Exportschein ausstellen, das geht auch in jedem Supermarkt. Dabei musst entweder deinen Ausländerausweis vorzeigen oder später selbst die Daten (Name, Nummer etc.) auf dem Exportschein eintragen.
    Mit dem Kassenzettel und dem Exportschein gehst du dann zur Zollstelle wenn du zurück in die Schweiz fährst. Dabei ist es egal ob du in D ode AT eingekauft hast, der Grenzübergang auf EU Seite stempelt dir dann den Exportschein. Wenn du nächstes Mal wieder im selben Laden einkaufen gehst kannst du dir mit den gestempelten Unterlagen dann die MwSt auszahlen lassen.

    Dabei beachten solltest du Zollfreimengen. Bist du über der Freimenge musst du zusätzlich beim schweizer Zoll verzollen und zahlen. Das kannst auch über eine App machen wenn du nicht am Schalter anhalten magst.

  • Heiraten mit B Bewilligung Steuereffekt

    • krevnimsta
    • 1. Dezember 2019 um 13:29

    Warum B? Wir rutschen dann doch von A (unverheiratet) auf C (verheiratet, Doppelverdiener), oder nicht? Die Seite hat mir allerdings gut geholfen, scheinbar sparen wir auch als Doppelverdiener ein klein wenig im Vergleich zu A.

  • Heiraten mit B Bewilligung Steuereffekt

    • krevnimsta
    • 30. November 2019 um 11:08

    Guten Morgen

    Meine Freundin und ich haben beide eine B Bewilligung und planen zu heiraten. Jetzt werde ich leider nicht wirklich schlau aus all dem was ich online über die steuerlichen Auswirkungen finde. Momentan zahlen wir ja beide Quellensteuer, wenn ich im Lohncomputer 'verheiratet' eingebe zeigt er mir gleich mal 300 CHF netto mehr an. Jedoch lese ich auch ganz viel über Heiratsstrafe und Steurprogression. Ist das für uns mit Quellensteuer relevant oder nicht?

    Im Grund würde ich nur gern wissen ob wir uns finanziell damit besser oder schlechter stellen und ob ich dann eine Steuererklärung machen müsste.

    Merci und einen schönen Samstag!

  • Nach 90 Tagen Aufenthaltsbewilligung beantragen möglich?

    • krevnimsta
    • 27. November 2019 um 17:02

    Also ich habe sicher meinen Ausländerausweis für meine SIM Karte vorzeigen müssen. Konto sowieso.

  • Niederlassungsbewilligung C früher als nach 5 Jahren?

    • krevnimsta
    • 13. November 2019 um 19:48

    Ja das war auch meine Überlegung. Ich denke mein alter Verein würde mich schon wieder aufnehmen. Dann müsste ich halt einmal pro Monat am Samstag rüberfahren und in Deutschland etwas schiessen um mein Trainingsnachweis zu haben. Nach einem Jahr könnte ich dann die WBK bekommen denke ich. Wäre die Notlösung.
    Es heisst ja man muss nachweisen, dass man im Herkunftsland zum Erwerb der selben Waffe berechtigt wäre. Da müsste ich nur noch abklären ob das auf die Waffengattung oder das exakte Modell geht. Ich denke ein Stgw90 sollte in Deutschland sicher illegal sein, da umgebaute Millitärwaffe. Ganz zur Not muss ich halt 5 Jahre warten.

  • Niederlassungsbewilligung C früher als nach 5 Jahren?

    • krevnimsta
    • 12. November 2019 um 20:53

    Genau das ist das Problem: In Deutschland bin ich vor ein paar Monaten aus dem Verein ausgetreten, habe damit mein Bedürfnis verloren und musste WBK abgeben und alle Waffen verkaufen. Damit bin ich in Deutschland eben leider nicht mehr Berechtigt welche zu kaufen. Habe ich hier mit der KaPo und mit den Behörden in Deutschland schon versucht zu klären.

    Muss ansonsten mal schauen ob jemand aus meinem neuen Verein hier Erfahrung damit hat wenn im Frühjahr die Saison wieder los geht.
    Im Zweifel muss ich mir sonst immer was ausleihen. Ist aber auf jeden Fall eine super Sache im Verein zu sein und ich hätte nicht gedacht, dass man hier absolut und überall so aufgeschlossen und freundlich Deutschen gegenüber ist.

  • Niederlassungsbewilligung C früher als nach 5 Jahren?

    • krevnimsta
    • 12. November 2019 um 17:16

    Danke für eure Antworten, scheint schlecht für mich auszusehen.

    Ich war bereits in Deutschland einige Jahre im Schützenverein, bin zuletzt aber ausgetreten und habe meine Waffen verkaufen müssen.
    Hier in der Schweiz angekommen hab ich mir wieder einen netten Verein gesucht, super um neue Leute kennen zu lernen. Entsprechend wäre es toll wenn ich mir mein Sportgerät kaufen könnte. Das wird leider für Ausländer recht restriktiv gehandhabt. Mit C-Ausweis dürfte ich im Grunde wie ein Schweizer Waffen erwerben, vorher ist es fast unmöglich.

  • Niederlassungsbewilligung C früher als nach 5 Jahren?

    • krevnimsta
    • 11. November 2019 um 20:28

    Hoi
    hat jemand Erfahrung ob irgendwie die Chance besteht die C Bewilligung früher als nach 5 Jahren zu bekommen oder ist das gesetzlich fix ohne Ermessensspielraum?
    Momentan habe ich die B Bewilligung und wohne in St Gallen.

    Merci

  • Wohnung erst nach Arbeitsantritt

    • krevnimsta
    • 11. November 2019 um 20:25

    In St Gallen habe ich die Adresse vom AirBnb angeben müssen, ansonsten hätte ich für einen Monat eine Grenzgängerbewilligung benötigt. Ist also anders als in Zürich.

  • Arbeit als Pflegefachfrau in der CH Psychiatrie

    • krevnimsta
    • 19. Juli 2019 um 07:36

    Meine Freundin und ich ziehen August/September ebenfalls in die Schweiz. Sie arbeitet hier in der Behindertenpflege und hat nun in der Nähe St Gallen ebenfalls einen Job im Wohnheim gefunden. Gedauert hat das alles von der ersten Bewerbung über zwei, drei Vorstellungsgespräche bis zur Zusage vielleicht ein bis zwei Monate maximal.
    Sie hat sich auch bei einigen Psychatrien beworben ist dort aber wohl aufgrund von mangelnder Berufserfahrung nicht eingeladen worden. Wir haben für sie ca. 15 (plus/minus) Bewerbungen geschrieben.

    Wenn man in seinem Wunschkanton etwas örtlich flexibel ist sollte das alles kein Problem sein. Wir hatten weder Adresse in der Schweiz noch eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Anerkennung (die muss sie jetzt beantragen wo sie den Job bekommen hat).

    Bei mir war es in der Softwareentwicklung noch einfacher etwas zu finden. Einfach nicht entmutigen lassen und loslegen.

    Viel Glück dir bei der Jobsuche, verlieren kannst du nichts! :smiling_face:

  • AirBNB

    • krevnimsta
    • 14. Juni 2019 um 14:30

    Ich hab noch alles vor mir aber am Telefon versicherte mir die Dame vom Migrationsamt, dass es kein Problem wäre sich im ersten Monat in einem Hotel oder AirBnb zu melden. Im Hotel gibts ja auch keinen Mietvertrag, ich verlass mich da jetzt einfach mal drauf und lass das auf mich zukommen. Im Zweifel lässt sich da bei meinem AirBn- Host sicherlich auch ein Vertrag aufsetzen wenn das von Nöten sein sollte.

  • Umzug nach Antreten des Jobs

    • krevnimsta
    • 23. Mai 2019 um 12:46

    Okay vielen Dank für die schnelle Hilfe! Ich werde dann noch ein wenig mit Zoll und Migrationsamt telefonieren und versuchen das alles zu klären sobald ich weiß ob die Wohnung sicher in Frage kommt.

  • Umzug nach Antreten des Jobs

    • krevnimsta
    • 23. Mai 2019 um 09:25

    Wenn ich dann in ein Airbnb ziehe muss ich meine Wohnung in Deutschland dann schon abmelden? Ich hätte eh für eine Zeit lang die Wohnung in Deutschland behalten, allein um meine Möbel dort zu lagern bis ich tatsächlich umziehen kann.

  • Umzug nach Antreten des Jobs

    • krevnimsta
    • 23. Mai 2019 um 07:42

    Hallo werte Auswanderer,
    seit ein paar Tagen habe ich die Zusage für einen Job in der Schweiz und bin fleißig am Planen der Details. Mein Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung B ist bereits gestellt. Das Datum für den Arbeitsantritt und auch das Datum ab dem meine Aufenthaltsbewilligung gillt ist der 1.8.

    Nun bin ich auf der Suche nach einer Wohnung und habe auch einige schöne gefunden, die jedoch erst ab 1.9. zur Verfügung stehen. Geht das einfach so, dass ich am 1.8. anfange zu arbeiten und im ersten Monat von Deutschland aus pendele und dann erst im September in die Schweiz ziehe und mich dort anmelde? Wie läuft das dann in dem ersten Monat mit den Steuern? Muss mein zukünftiger Arbeitgeber davon erfahren oder ist das dem egal?


    Kanton ist St Gallen

    Grüße und vielen Dank schonmal :CH:

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