Beiträge von Henning

    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.


    Ich habe mal eine Anfrage bei dem Anbieter für Bonitätsprüfung gestellt, der für den Online-Shop zuständig ist, bei dem ich nicht auf Rechnung bestellen konnte.
    Die Antwort kam heute:


    Grund ist, dass in der Bonitätsdatenbank keine Daten über mich vorliegen.



    LG

    Hallo liebes Forum,



    ich bin nun seit einigen Monaten in der Schweiz und alles läuft super. Alles? Naja das meiste. Ein Thema für mich aktuell: Bonität.


    Wenn ich in in Schweizer Onlineshops bestelle (was derzeit ja häufiger vorkommt) wähle ich oft "auf Rechnung" aus - doch jedes mal wird mir die Zahlung auf Rechnung verweigert. An sich ist das jetzt kein allzu großes Problem, da ich dann eben mit Kreditkarte oder TWINT zahle.
    Meine Kreditkarte bei der Bank, Handyvertrag, etc. habe ich damals ohne Probleme erhalten.


    Ich würde jetzt auch sagen, dass ich mir nie etwas zu "schulden" kommen lassen habe. Ich habe weder Schulden in D noch in CH oder habe jemals mein Konto überzogen.
    Meine Frau hat eventuell das ein oder andere Mal eine Rechnung vergessen, die wir dann aber sofort nach der ersten Erinnerung bezahlt haben.


    Könnte das schon der Grund dafür sein? Oder starte ich als Ausländer mit einer negativen Bonität und muss mir diese erst aufbauen?


    Wie sind eure Erfahrungen? Freue ich von euch zu hören. :CH:

    Hallo,


    wir sind vor einem Monat in die Schweiz gezogen. Ich bin fest angestellt und soweit glücklich.


    In D hatten meine Frau und ich eine GbR angemeldet, da wir eine kleine (kommerzielle) Website betreiben. Der "Gewinn" ist dabei aktuell "nicht der Rede wert" (Kleinunternehmer in D).
    Das Gewerbe haben wir in D zum Auszug abgemeldet und wollen jetzt in der Schweiz ein neues Gewerbe anmelden.


    Dazu habe ich ein paar Fragen.


    - Können B-Ausländer Gewerbe einfach anmelden? Bestehen hier Restriktionen?
    - Gibt es ein Pendant zur deutschen GbR? Moment sieht es eher danach aus, dass einer von uns ein Einzelunternehmen anmelden muss.
    - Derzeit gelte ich steuerlich als Alleinverdiener. Würde sich hier etwas ändern wenn meine Frau das Einzelunternehmen anmeldet (ohne, dass das Unternehmen Gewinn macht)?
    - Gibt es sonst etwas zu beachten?



    Ich hoffe ihr könnt eure Erfahrungen teilen!
    VG

    Hallo Yvonne,


    wir waren fast in der selben Situation wie du - haben aber glücklicherweise noch eine Wohnung bekommen.
    .


    Eine Alternative wäre für uns "ums.ch" gewesen (Möblierte Wohnungen zur Untermiete). Die Wohnungen sind etwas teurer als "normal" aber immernoch günstiger als AirBnB bzw. Hotel und soweit ich das erkennen konnte, werden hier auch "richtige" Verträge abgeschlossen, die evtl. etwas offizieller als eine AirBnB Quittung wirken.



    Alles Gute

    Hallo,


    wir haben ein Umzugsunternehmen für unseren Umzug in die Schweiz gebucht.
    Dieses wird auch die Abwicklung beim Zoll übernehmen. Umzugsgutliste, Arbeitsvertrag, Abmeldung, etc. liegt dem Unternehmen vor.



    Wir werden wahrscheinlich in die Schweiz fliegen (oder ggf. mit einem Leihwagen fahren). Nun stellt sich mir die Frage, ob wir uns hier auch beim Zoll auch melden müssen? Mehr als Handgepäck werden wir wohl aber nicht mitnehmen.


    Gibt es hier Erfahrungswerte?

    Hallo Honigbiene,


    vielen Dank für deine Antwort.
    Das ist ja die Frage.. Wenn ich nicht vorhabe ein Fahrzeug einzuführen, muss ich es dann als Umzugsgut deklarieren?


    Ich würde es nur als Transportmittel für den Umzug nutzen und dann innerhalb von ein paar Tagen in D loswerden.



    LG

    Das Problem wäre eher, dass du für diesen einen Monat als "Grenzgänger andersherum" wirst, was bürokratischen Aufwand bedeuten könnte.

    Danke für die Antwort... das habe ich leider befürchtet und hier auf eine "Übergangsfrist" o.ä. gehofft... Denn das wäre wahrscheinlich zu viel Stress..


    Ich würde versuchen es so zu drehen, dass du dich wirklich erst dann aus Deutschland ab- und in der Schweiz anmeldest, wenn deine Anstellung in Deutschland beendet bist.

    Ich bräuchte ja wahrscheinlich die Abmeldung, um Anfang September über den Zoll zu kommen, richtig?

    Hallo und danke für die Beiträge,



    ich glaube, ich wurde jedoch falsch verstanden. Mir geht es nicht darum, dass ich Steuern spare oder dem Fiskus ein paar hundert Franken schulde. Ich hätte wahrscheinlich die Frage etwas direkter stellen sollen:



    Wenn ich einen Monat vor meinem Stellenantritt in der Schweiz bin und noch für meinen deutschen Arbeitgeber arbeite - arbeite ich dann nicht schwarz? Kann es hier (ernsthafte) Probleme geben? Gibt es hier Erfahrungen?



    @Koadl Ich freue mich für dich, dass du als Adrenalin-Junkie dein Leben leben kannst und mit einer Kreditkarte und deinem Klappfahrrad durch die Welt fährst. Andere haben diese Freiheit durch familiäre Verpflichtungen jedoch nicht (mehr). Dass meine Kinder aufgrund eines ungewissen Sozialversicherungsstatus keine Kranken- oder Unfallversicherung haben, ist für mich weitaus wichtiger als meine Freiheit oder morgen in der Schweiz zu sein.

    Hallo,


    ich bräuchte mal ein bisschen Input zu dem im Titel genannten Thema.


    Mein Arbeitsvertrag beginnt am 1. Oktober. Bis dahin bin ich noch bei meinem deutschen Arbeitgeber angestellt (HomeOffice + Urlaub).
    Unsere Wohnung ist bereits ab 1. September bezugsbereit. Gerne würden wir auch Anfang September schon in die Schweiz, da wir bereits auf gepackten Kisten sitzen und es kaum mehr aushalten.
    Soweit ich das verstanden habe, muss man sich spätestens 2 Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde anmelden (zumindest im Aargau).


    Wäre ich nicht theoretisch für den letzten Monat bei meinem deutschen Arbeitgeber mit wohnhaft Schweiz bereits in der Schweiz steuerpflichtig?
    Gibt es da irgendeine Übergangsfrist oder so etwas?



    Über Tipps würde ich mich freuen!

    Hoi,


    wir sind alle 100% in der Schweiz, da es für uns einfach zu kompliziert ist, dafür nach Deutschland zu düsen. Wir haben aber von vornherein eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die Zahnbehandlungen übernimmt, was auf jeden Fall gemacht werden sollte, wenn man in der Schweiz zum Zahnarzt geht.


    Gruss


    Hey MotU,


    dazu eine Frage. Oft lese ich, dass es äußerst schwierig ist in der Schweiz eine Zahnzustatzversicherung für Erwachsene abzuschließen. Bei dir scheint es ja geklappt zu haben. Kannst du eventuell erzählen, ob du irgendwas "anders" gemacht hast - oder ist das andere nur reine Panikmache?
    Gruss

    Hallo Patrick!


    Könntest du eventuell darauf eingehen, wie du den Umzug vollzogen hast? Also mit einem Umzugsunternehmen oder selber?
    Wenn selber - hast du einen Transporter gemietet?


    Ich frage nach, da ich in einem Monat etwa die selbe Strecke zurücklegen muss.


    VG

    Hallo vielen Dank für die Antworten.


    Ich habe mit meiner Versicherung telefoniert. Sie würden mir eine Übergangsfrist gewähren, wenn ich bereits in der Schweiz wohne und das Auto noch fahre - klang relativ unkompliziert.



    Es sieht aber im Moment eher danach aus, dass wir beide Autos hier in Deutschland verkaufen und uns dann in der Schweiz ein neues/gebrauchtes holen. Das scheint dann doch die einfachste/unkomplizierteste Variante zu sein.



    VG

    Vielen Dank für die Antworten.


    Also macht es eurer Meinung nach mehr Sinn, die Autos garnicht erst einzulösen. Verstanden!


    Kann ich ein Auto zumindest für die ersten Monate einfach & unkompliziert mitnehmen und dann in D verkaufen, sobald ich mein "neues" Auto in der Schweiz habe?
    Wie verhält es sich hier mit der Versicherung, wenn ich nicht plane den Wagen einzulösen - der Wohnort aber schon Schweiz ist?


    VG

    Hallo liebes Forum,


    ich bräuchte mal eure Einschätzung/Erfahrung zum Thema Autokauf/Einfuhr.



    Situation:
    Wir (4-köpfige Familie ) ziehen im September in die Schweiz. Job und Wohnung sind endlich in trockenen Tüchern und wir planen gerade unseren Umzug.


    Derzeit besitzen wir zwei Kleinwagen, die weder einen hohen emotionalen noch monetären Wert besitzen (so ca. 3000 Euro pro Auto).
    Da beide Autos seit einigen Jahren in unserem Besitz sind, stellt eine Einfuhr ja glücklicherweise kein Problem dar. In der Schweiz benötigen wir jedoch nur noch ein Auto.


    Wir überlegen derzeit, ob wir beide Autos einfach jetzt verkaufen sollen und uns in der Schweiz ein neues kaufen.
    Oder: Wir verkaufen nur eines und nehmen das andere mit in die Schweiz.


    Frage(n):
    Was ist aus eurer Sicht einfacher bzw. mit weniger Stress verbunden?
    Wie schnell geht ein Autokauf (Gebrauchtwagen) in der Schweiz vonstatten?
    Sind die Gebrauchtwagenhändler ähnlich "seriös" wie viele in Deutschland? Oder kann man relativ sorglos ein Auto kaufen?
    Wie stressig wäre die Ummeldung/Vorstellung unseres bisheringen Fahrzeugs?



    Falls hilfreich: Es geht nach Aargau/Zürich.



    Über Antworten und Ratschläge würde ich mich freuen.
    Besten Dank!

    Hallo!


    Im Schweiz-Handbuch dieser Seite unter dem Punkt "Krankenversicherung" wird die folgende Aussage über die Franchise getroffen


    Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist die Franchise immer bei 0.


    Ist dies noch aktuell? Wenn ich z.B. bei Comparis ein Rechenbeispiel durchrechne kann ich bei Kindern eine Franchise bis zu 600 CHF wählen.


    Über Antworten würde ich mich freuen.


    VG

    Vielen Dank für die Antwort!

    Zitat von MotU

    Bei Eurer Konstellation bräuchtet ihr eine 3.5Zimmer-Wohnung mit ~60-70m²

    Auf welcher Grundlage beruhen diese Zahlen? Ich habe auf den Seiten der Stadt Zürich keine Angaben zu Quadratmeterzahl gefunden. Lediglich die die Räume wurden auf (Familienmitglieder - 1) angegeben. Also bei 4 Personen = 3.


    Danke!

    Hallo,


    ich plane mit meiner Familie (Frau + 1 Kleinkind + 1 Baby) im Herbst in die Schweiz auszuwandern.
    Aufgrund meines Arbeitsvertrages sollte eine B-Bewilligung kein Problem darstellen. Ich hoffe, dass ich meine Familie ebenso unkompliziert mitbringen kann.


    Jetzt bin ich auf den Seiten des Migrationsamtes darauf gestoßen, dass ein Familiennachzug nur dann gewährt wird, wenn "eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist".
    Wir planen die erste Zeit zunächst in ein AirBnB oder Hotel zu gehen, um vor Ort nach einer passenden Wohnung zu suchen. Kann dies jedoch bedeuten, dass ich für meine Familie keine Aufenthaltsbewilligung erhalte? Hat jemand damit schonmal Erfahrungen gemacht?


    VIelen Dank und viele Grüße!