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Beiträge von balou

  • Umzugsgut Teileinfuhr bei der Zollstelle Thayngen

    • balou
    • 29. Juli 2026 um 19:09
    Zitat von balou

    Hallo,

    ich hänge mich hiermal an den Thread an, weil es evtl. auch für andere interessant sein könnte.

    Ich werde demnächst von Deutschland in die Schweiz übersiedeln und bei meinem selbst durchgeführten Umzug über Österreich als Transitland einreisen.

    Telefonisch hat mir der deutsche und österreichische Zoll (jeweils die allgemeine Hotline, kein spezifischer Grenzübergang) bestätigt, dass ich dort jeweils nicht aktiv werden muss, keine Ausfuhr etc. anmelden muss und direkt zum schweizer Zoll fahren kann.

    Der schweizer Zoll (allgemeine Hotline) hat mir telefonisch dies ebenfalls bestätigt und dass sie dort keinen Ausfuhrschein/Stempel etc. aus Öterreich oder Deutschland benötigen und ich direkt mit den üblichen Zollunterlagen z. B. in St. Margarethen oder Au die Verzollung des Umzugsgutes durchführen kann.

    Hintergrund ist der, dass ich hier im Forum ein paar ältere Threads gelesen habe, wo das Thema Transit durch Österreich aufkam und dies wohl mit aufwendiger Bürokratie verbunden gewesen sei.

    ...

    Viele Grüße

    Alles anzeigen

    Kurzes Update: Hat genauso geklappt wie oben beschrieben. Erste Teileinfuhr mit gemietetem Sprinter über Österreich als Transitland, dann zur Zollstation Au. Paar Tage später das Auto als weitere Teileinfuhr rübergefahren. Kein Ausfuhrschein aus Deutschland notwendig, Dauer jeweils ca. 15 min. am Schalter und beide Male wollten sie das Umzugsgut nicht sehen. Komplett problemlos verlaufen.

    Viele Grüße

  • Umzugsgut Teileinfuhr bei der Zollstelle Thayngen

    • balou
    • 19. Juni 2026 um 14:17

    Guter Hinweis. Nein, habe ich nicht, da ich das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt einführen werde und so auch auf der Umzugsliste vermerken werde. Möglich, dass hier andere Regelungen gelten.

  • Umzugsgut Teileinfuhr bei der Zollstelle Thayngen

    • balou
    • 19. Juni 2026 um 13:52

    Hallo,

    ich hänge mich hiermal an den Thread an, weil es evtl. auch für andere interessant sein könnte.

    Ich werde demnächst von Deutschland in die Schweiz übersiedeln und bei meinem selbst durchgeführten Umzug über Österreich als Transitland einreisen.

    Telefonisch hat mir der deutsche und österreichische Zoll (jeweils die allgemeine Hotline, kein spezifischer Grenzübergang) bestätigt, dass ich dort jeweils nicht aktiv werden muss, keine Ausfuhr etc. anmelden muss und direkt zum schweizer Zoll fahren kann.

    Der schweizer Zoll (allgemeine Hotline) hat mir telefonisch dies ebenfalls bestätigt und dass sie dort keinen Ausfuhrschein/Stempel etc. aus Öterreich oder Deutschland benötigen und ich direkt mit den üblichen Zollunterlagen z. B. in St. Margarethen oder Au die Verzollung des Umzugsgutes durchführen kann.

    Hintergrund ist der, dass ich hier im Forum ein paar ältere Threads gelesen habe, wo das Thema Transit durch Österreich aufkam und dies wohl mit aufwendiger Bürokratie verbunden gewesen sei.

    Hier auf der Hauptseite steht übrigens auch: https://www.auswandern-schweiz.net/schweiz-handbuch/umzug

    "Das Fahrzeug wird, wie allen anderen Umzugsgüter, ebenfalls vorher beim deutschen Zoll ausgeführt und beim Schweizer Zoll eingeführt."

    Dies steht allerdings im Widerspruch zu meinen telefonischen Auskünften der jeweiligen Zollbehörden und den (älteren) Erfahrungsberichten hier im Thread.

    Viele Grüße

  • Umzugsgut beim deutschen oder österreichischen Zoll anmelden

    • balou
    • 11. Oktober 2019 um 13:17

    Ich hatte vor von Deutschland aus über Österreich in die Schweiz einzureisen, weil es für mich verkehrtstechnisch am besten ist. Habe hier im Forum nun einen Erfahrungsbericht gefunden, warum das keine gute Idee ist: Letzte Details vor Auswanderung

    Werde wohl einen Umweg fahren und direkt einreisen.

  • Umzugsgut beim deutschen oder österreichischen Zoll anmelden

    • balou
    • 10. Oktober 2019 um 18:03

    Hallo,

    ich habe vor in die Schweiz zu ziehen. Ich würde beim Umzug von Deutschland über Österreich in die Schweiz einreisen. Muss ich mein Umzugsgut hierbei beim deutschen Zoll anmelden oder in Österreich (da ich ja erst dort die EU verlasse)? Oder muss ich dies Ausfuhr gar nicht anmelden? Die Anmeldung beim schweizer Zoll mit Formular 18.44 als Übersiedlungsgut ist mir klar.

    Vielen Dank für Eure Antoworten schon mal

  • Auto als Umzugsgut einführen und in Deutschland wieder verkaufen

    • balou
    • 7. Oktober 2019 um 10:00

    Die Bestätigung seitens meines Vaters sagt nur aus, dass ich der Hauptnutzer bin. An den EIgentumsverhältnissen ändert sich nichts. Steht auch so in der Vorlage hier aus dem Forum, welche schon einige benutzt haben. Das mit der Versicherung muss ich noch abklären.

    Ich hätte noch ein paar weitere Frage:

    1. Darf ich mit meinem deutschen Führerschein und schweizer Wohnsitz in der Schweiz Autos mieten oder muss mein Führerschein hierfür schon umgeschrieben sein?

    2. Wenn ich meinen Führerschein umschreiben lasse, darf ich dann weiterhin mein mit Formular 15.30 oder als Umzugsgut eingeführtes Auto mit deutschen Kennzeichen fahren?

    3. Kann ich mit meinem mit Formular 15.30 oder als Umzugsgut eingeführten Auto (mit deutschen Kennzeichen) für ein paar Tage nach Deutschland zurückfahren um bspw. meine Eltern zu besuchen oder gibt das Probleme mit dem Zoll?

  • Auto als Umzugsgut einführen und in Deutschland wieder verkaufen

    • balou
    • 6. Oktober 2019 um 15:09

    Das heißt, ich schildere bei der Einreise am Zoll meinen Sachverhalt und die Beamten entscheiden dann direkt ob mir das Formular 15.30 bewilligt wird oder nicht?

  • Auto als Umzugsgut einführen und in Deutschland wieder verkaufen

    • balou
    • 4. Oktober 2019 um 18:27

    Danke für die schnelle Antwort.

    Ich vermute aber das wird nicht zulässig sein.

    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…z-benutzen.html


    "Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
    Sie dürfen grundsätzlich kein unverzolltes Fahrzeug benutzen. Unverzollte Fahrzeuge müssen Sie an der Grenze beim Schweizer Zoll unaufgefordert zur definitiven Einfuhr in die Schweiz anmelden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die ihnen Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zum Gebrauch überlassen möchten. Spezialregelungen sind lediglich in wenigen Fällen vorgesehen."

  • Auto als Umzugsgut einführen und in Deutschland wieder verkaufen

    • balou
    • 4. Oktober 2019 um 17:06

    Hallo,

    ich bin deuscher Staatsbürger, werde demnächst in die Schweiz ziehen und plane für die Anfangszeit mein Auto mitzunehmen. Ich würde hierbei folgendermaßen vorgehen:

    1. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, wurde aber in den letzten 6 Monaten vorwiegend von mir genutzt. Schriftliche Bestätigung von meinem Vater liegt vor.

    2. Beim Umzug deklariere ich das Auto als Umzugsgut und lasse es weiterhin in Deutschland angemeldet.

    3. Nach ca. 3 Monaten will ich das Auto wieder nach Deutschland zurückbringen um es dort zu verkaufen (habe dem Käufer bereits das Auto versprochen, deshalb kommt ein Verkauf in der Schweiz nicht in Frage)

    Da es diese 12-monatige Sperrfrist für einen Verkauf laut mehrerer Aussagen hier im Forum nicht mehr gibt, sollte das ganze doch so klappen? Muss ich die Ausfuhr zurück nach Deutschland beim Zoll anmelden und wenn ja, gibt es hierfür ein spezielles Formular?


    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

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