Beiträge von jan82

    Das ist im Bezug auf die Gesamtsituation nicht immer richtig.

    Die Gesamtsituation wollte ich auch nicht analysieren und prinzipiell ist das Leben dort (wo vergleichsweise viel Geld) ist natürlich teurer. Das betrifft auch nicht nur die Miete/Immobilie, sondern auch viele andere Dinge. Aber auch in Baar kriegst du natürlich Budget-Wohnungen, die sich jeder leisten kann. Klar: direkt neben Kimi ist's eine Ecke teurer.


    Dazu kommt dann auch noch, dass du (wir haben uns ja nur einmal getroffen und kennen uns nicht so extrem gut) ein Spezialfall bist: Die meisten von uns finanzieren Immobilien aus dem Erwerbseinkommen. Und wenn du bei "nur" 12k Steuerunterschied bist, tust du das ganz offensichtlich nicht. Und in diesem Fall gehörst du zu den Personen, denen das ohnehin ziemlich egal sein kann, weil sie (vermutlich u.a. über die zweitgenannte Option) relativ schön steuern können. Wenn du nur 2 Kisten von der Bank brauchst (also eine lässige 2/3 Finanzierung), müsstest du ja theoretisch ein Erwerbseinkommen von 400k nachweisen können (ja, ich weiss: theoretisch). Und theoretisch sollten die Boni & Co. nochmal schlechter bewerten. Aber "nur" bei den 400k (und das wäre formal auf Kante) liegt der Unterschied zwischen Winikon und Baar schon bei > 30k. Und das ist dann schon mehr als die rund 1'500k Ersparnis, die dir die 3a bringt. Aber: Kommt bei dir vermutlich nicht so drauf an :winking_face:

    Soweit ich weiss, kannst du einmalig alle 5 Jahre einzahlen in die PK.

    Einzahlen kannst du theoretisch auch jedes Jahr. Aber häufig benutzt man die PK als Progressionsbrecher. Wirklich sinnvoll ist das immer dann, wenn du die Versicherungsleistung brauchst (Familie absichern), indirekte Amortisieren musst (Immobilie) oder eben kurz vor dem Renteneintritt stehst (und natürlich noch abziehen kannst).

    Meiner Meinung nach reisst du meine Aussage mit deinem Zitat aus dem Kontext. Es ging relativ eindeutig darum, dass es nicht möglich ist die 3a nachträglich einzuzahlen und den Steuerabzug für vergangene Jahre nachträglich geltend zu machen. Und auch diese Aussage hat für jüngere Personen nur eine begrenzte Aussagekraft, weil es in den nächsten 20 Jahren bestimmt noch ein paar Revisionen zu dem Thema geben wird.


    Zudem gibt es natürlich 3a Vorsorgelösungen, die man nicht so einfach zu jedem Zeitpunkt ruhen lassen kann. Meine 3a-Lebensversicherung könnte ich unterdessen zwar bis zu 3 Jahre ruhen lassen, aber auch nur alle 10 Jahre einmal.

    Jetzt hast du mich etwas abgehängt. :smiling_face:

    Du vergleichst hier 3a mit 3b?

    Woher kommt das 1% p.a.? Durch die niedrigere Performance von angebotenen 3a-Lösungen im Vergleich zu einer Anlage in ein gewöhnliches 70/30-Portfolio?

    Was meinst du mit 34% Performanceverlust?

    Die 3b kannst du nur in wenigen Kantonen abziehen - bspw. bis 1500 CHF p.a. im Kanton Fribourg. Daher würde ich das jetzt mal bei unserer Flughöhe vernachlässigen.


    Ich gehe davon aus, dass eine 3a Anlage immer eine etwas schlechtere Performance aufweist als eine nicht gebundene, weil du eben flexibel bist. In dem Beispiel habe ich einfach mal 1% p.a. angenommen - wenn ich es genau wüsste, wäre ich Milliardär. Und 1% über 30 Jahre sind 34.7% - also eigentlich sogar 35%. Deshalb wird dir jeder Vermögensberater auch bei der zweiten Säule vermutlich zu einer späteren Nachzahlung raten, weil man die möglichen Einzahlungen der 2. Säule ja aufsparen kann und zudem im höheren Alter oftmals höhere Einkommen hat und die Progression etwas brechen kann. Für die 3. Säule musst du aktuell noch jährlich einzahlen. Einige Parteien setzen sich aber dafür ein das zu ändern. Es fällt da also einigermassen schwer alles richtig für die nächsten 30 Jahre einzuschätzen. Ich nehme daher 2. und 3. Säule als konservative Altersvorsorge (bei mir die 3a+b sogar als verpfändete Versicherung) und zahle artig ein - was ich habe, habe ich.


    Je mehr Risiko du bereit bist zu gehen, desto schlechter ist meine Strategie - wenn du kein Pech hast :winking_face:

    Der Wohnsitz ist bei uns wegen diverser Rahmenbedingungen fix.

    Das war >10 Jahre lang mein reden - und dann ging's ganz schnell. Das fix wird dann unglaublich schnell variabel...


    Generell sind die Abzugsmöglichkeiten stark eingeschränkt - da kannst du nicht viel machen. Dafür zahlst du gesamthaft schon vergleichsweise moderate Steuern. Am meisten lässt sich über den Wohnsitz sparen, danach kommt der (steuerfreie) Kapitalgewinn und danach irgendwann die 3. Säule. Ich würde mal schätzen, dass man in der Schweiz durchschnittlich 30% Steuern zahlt. Das macht dann rund 2000 CHF Steuerrückerstattung. Für einige etwas mehr, für andere etwas weniger.


    Aber: Wenn du jetzt noch 30 Jahre arbeiten musst und das Kapital (ohne jede 3a Limitation) jedes Jahr einen Prozent mehr Performance generiert, stehen auf der anderen Seite 34% Performanceverlust. Im Grunde sehe ich es ähnlich wie beim BVG: Ich zahle ein/nach, weil es Teil meines Vorsorgekonzepts ist. Am meisten lohnt es sich aber in der Zeit direkt vor der Pensionierung, weil die super Start-Performance (durch den Steuerabzug) dann nicht durch die vermutlich etwas niedrigere Performance über die vielen Jahre ausgeglichen wird. Und für Personen, die sehr wenig Steuern zahlen (wegen des niedrigen Verdienstes oder weil sie sehr steueroptimiert wohnen) muss man sich das dann sowieso nochmal überlegen. Wo wenig ist, kann man wenig abziehen...

    Ich habe zumindest keine besonderen Einschränkungen des Maximalbeitrags gefunden, die in Verbindung mit der Dauer der Tätigkeit in einem Kalenderjahr stehen.

    Genau, du darfst meines Wissens nach einfach nur den maximal AHV-pflichtigen Lohn einzahlen. Da du in drei Monaten hoffentlich mehr als den Maximalbetrag der 3a verdienen wirst, sollte das passen.


    Aus finanzieller Sicht dürfte das Einzahlen des Maximalbetrages – auch bei nur vier Monaten Anstellung – die grösste Steuerersparnis bringen, oder übersehe ich da noch etwas?

    Die 3a bringt im Grunde immer etwas - wieviel genau weiss man immer erst nachher, weil über die Jahre natürlich die Performance zählt. Aber die grösste Steuerersparnis in der Schweiz hat die Wahl des steuergünstigen Wohnsitzes. So viel wie da kannst du sonst mit gar nichts sparen...

    In jedem Fall haben da so einige geschlafen. Man muss doch in jeder mir bekannten CH-Personalbuchhaltungssoftware die Nationalität (und bei nicht CH) auch den Aufenthaltsstatus erfassen. Und dann kommen die Fragen zum Zivilstand, zu Kindern sowie die Begleitfragen zur Abklärung der Zuständigkeit für etwaige Kinderzulagen. Und das macht dann ja die Buchhalterin - und dann kommt evtl. die Revisionsstelle und ganz sicher die AHV Revision, die das irgendwie merken müssten.


    Ich glaube nicht, dass es da eine Strafe für den AG gibt. Früher wurde die Quellensteuer auf den Formularen ja auch noch Sicherheitssteuer (oder so ähnlich genannt) - was eben genau impliziert was es ist: Die Garantie für den Staat, dass er die Kohle bekommt. Der AG wird dafür also vermutlich haften. Eine Strafe kann ich mir nicht vorstellen. Wir haben auch schon viele Fehler gemacht bei denen man sich an die Nase fassen darf, aber bis dato noch keine Strafe für irgendwas ausser Verkehrsordnungsbussen in einem sehr moderaten Rahmen. Die Schuld liegt primär beim AG - das ist gar keine Frage. Aber wie basileus schon sagt: Es gibt eben auch Lohnabrechnungen und Lohnausweise. Man hätte es also auch als Arbeitnehmer merken können. Ich denke, dass der Arbeitnehmer nachzahlen muss, aber der Arbeitgeber für die offenen Forderungen haftet. Ist aber nur geraten. Allerdings glaube ich, dass du (nachdem du das mit der Steuerverwaltung abgeklärt hast) dir der AG vermutlich entgegenkommen dürfte. Der wird selber erkennen, dass er da einen Bock geschossen hat...

    Naja, dass es da einen Unterschied zwischen Stadt und Land gibt, halte ich für wahrscheinlich. Ich habe mich auf dem Land einbürgern lassen (nur SVP Gemeinderäte) und es war trotzdem sehr entspannt. Nun ist es aber auch so, dass da jeder jeden kannte. Es war im Grunde ein lustiges zusammensitzen bei Gipfel und Kaffee.


    Im Kanton Bern gibt's ja noch einen Einbürgerungstest. Nun sehe ich es aber so: Wer da durchfällt sollte auch nicht eingebürgert werden. Das ist für alle machbar - auch mit Fremdsprache und ohne Schützenverein. Natürlich nicht mit voller Punktzahl ohne Vorbereitung, aber eben ausreichend Punkte zum Bestehen. Der Einbürgerungstest hatte einen regionalen Teil (der war für mich sehr sehr einfach), einen Teil aus der übergeordneten Region (da ging es um das "grosse Moos" - davon hatte ich nicht viel Ahnung, aber auch das war machbar) und dann einen Schweizerischen Teil. Wer ab und an mal Zeitung liest, hat da keine Probleme - wirklich nicht.


    Generell würde ich mir bei den ganzen Gesprächen und Tests nicht zu viel Sorgen machen. Das sagt sich natürlich immer leicht, wenn man nicht selbst betroffen ist und ich habe mir damals auch meine Gedanken gemacht. Aber das war vollkommen unbegründet.


    PS: Den Namen des Metzgers & Co kannte im Dorf - ebenso die Aktionen des Gemeinderats (ich war mehrmals Gast bei der Gemeindeversammlung und natürlich auch bei den Gemeindefesten oder bei 1.8. - da erfährt man ja alles).

    Ich hab mir gerade mal die Seite von Revolut* angesehen. Liest sich nicht so schlecht. Bisher nutze ich ja (Transfer)Wise und bin damit auch ganz zufrieden. Was mich jetzt an Revolut* reizen würde sind die kostenlosen Geldabhebungen im Ausland. Hat da jemand Erfahrungen mit deren Karten?

    Ja, habe ich. Benutze ich regelmässig. Revolut* selbst nimmt keine Gebühren, aber gerade im Ausland gibt es eben teilweise auch viele kostenpflichtige Automaten, bei denen der Aufsteller abkassiert (genau wie in D/CH oft an Autobahnraststätten & Co - die kosten einfach). Aber in der App zeigt er dir eigentlich ganz gut wo die meisten gratis Automaten sind. Das beste an Revolut* ist der Kickback. Wie lange die das noch erlauben: keine Ahnung. Aber noch funktioniert das. Bei Geschäftskreditkarten ist es unterdessen gesperrt (da warnt er aber auch und nimmt eine Gebühr).

    einen Schwatz auf Bündnerdeutsch

    Und das kann hart werden - vor allem, weil dann die älteren Damen und Herren noch eben gerne demonstrieren, dass sie ein paar Floskeln auf Rätoromanisch hinbekommen :winking_face:


    Wenn dich also jemand fragt, ob alles gut klappt: Quai va sco da baiver aua!

    Wörtlich übersetzt heisst das "das geht wie wassertrinken", aber frei übersetzt heisst es so viel wie "es läuft alles reibungslos" :winking_face:


    Einer von sechs Sätzen, die ich kann :grinning_squinting_face:

    Meiner Meinung nach bringt es eine Menge, wenn man eine ETW kauft, dann wechselt man in die normale Besteuerung und kann durch Schliessen der Lücke in der PK die Steuern erheblich senken. Das setzt allerdings genug Einkommen voraus.

    Das ist immer so eine Glaubensfrage. Vielen sagen, dass es am meisten bringt (auf Grund der begrenzten Performance der PK) eben diesen Schritt erst möglichst knapp vor den Pensionierung zu machen, zumal dann oftmals die Einkommen auch noch etwas höher sind. Aber was dann nachher richtig ist: Man wird's erst bei der Pensionierung genau wissen. Ich fahre einen Mittelweg.

    Und viele werden bei der Einwanderung in die CH auch an den Tragbarkeitsregeln für den Immobilienerwerb scheitern. Wer 200k CHF auf der hohen Kante hat und 85k CHF pro Jahr verdient, könnte eine Immobilie für 660k CHF kaufen. Natürlich gibt es die, aber zu viel sollte man da nicht erwarten... Aber eben: Abhängig vom Wohnort verringert das eben nicht zwingend die Steuern und der Eigenmietwert kommt noch oben drauf.

    Gehalt ca. 6.500 CHF brutto, bei CH-Besteuerung bekommt man c. 5.550 raus, je nach Alter.

    Ihr werdet aber Quellenbesteuert, d.h. ca. 4600,- netto.

    Es gibt durchaus auch Situationen in denen man mit der Quellensteuer besser fährt. Bei mir war das früher bspw. so. Es hängt stark von der Wohngemeinde ab. Wohnt man (im Kantonsdurchschnitt) in einer teuren Steuergemeinde, ist die Quellensteuer oftmals durchaus gut.

    Leider haben wir das problem das unsere Sparkasse uns nicht weiter Finanziert wenn wir keinen Wohnsitz mehr in DE haben.

    Also bei "unserer" Sparkasse (LzO) ist das kein Problem gewesen. Ich habe die Hypothek aufgenommen ohne Wohnsitz in Deutschland. Vielleicht fragst du zur Sicherheit noch mal einen anderen Berater der gleichen Bank.

    Achtung: Bitte weise die Bankberater darauf hin, dass es sich bei der Schweiz NICHT um ein EU Land handelt (viele haben Angst vor einem etwaigen Schuldwechsel in Fremdwährung). Ich sage das deshalb so deutlich, weil andere nicht-Euro, aber EU Länder definitiv nicht gehen.

    Die Schweizer Behörden hatten das letzte Vergehen als "Schwer" eingestuft und ein weiteres zuvor als "Mittelschwer". In jedem Fall hätte er in der Schweiz den Führerschein noch nicht zurück erhalten - in Deutschland hatte er ihn gerade zurück. Er kann jetzt erst in 1.5 Jahren einen Schweizer Führerschein bekommen.

    Hallo Roby


    Wenn du in letzter Zeit in Deutschland Deinen Führerschein abgeben musstest, wirst du das auf dem Formular angeben müssen. Und ich kenne persönlich einen Fall bei dem es nicht gut ausgegangen ist und zwei Fälle, bei denen das offenbar kein Problem war. Es war in allen drei Fällen der Kanton Bern. Also ganz sicher wäre ich mir da nicht.

    Von dem Rest habe ich keine Ahnung, aber das sagt die das Strassenverkehrsamt bestimmt verbindlich per Mail.


    Gruss,
    Jan