Beiträge von jan82

    Du wirst schon etwas sparen können. Ich empfehle in dem Fall ein sog. 3. Säule (3a) Konto (bei der UBS: Fisca Konto) einzurichten, sofern du das Geld wirklich erst brauchst, wenn du nach Deutschland zurückkehrst. Hier kannst du pro Jahr maximal 6826 CHF sparen und von der Steuer abziehen (auch Quellensteuer). Beim Verlassen der Schweiz kannst du das Geld auszahlen lassen und zahlst einen reduzierten Steuersatz. Weitere Möglichkeiten sind der Erwerb von Wohneigentum oder eine Selbstständigkeit. Sonst kommst du an das Geld aber nicht mehr dran.


    in einigen Kantonen kannst du auch noch die 3b abziehen. Das lohnt bei einem so kurzen Aufenthalt aber nicht (Lebensversicherung).

    Nicht, dass ich wüsste. Ich empfehle Dir aber nicht die gleichen Beiträge x-mal zu posten. Sonst machst Du Dir hier keine Freunde. Deine Fragen beantworten wir aber gerne.


    PS: ich sehe gerade, dass es „Konversationen“ gibt, aber richtiges „chatten“ ist das nicht

    In der Schweiz gibt es die Betreibungsregister (eins pro Karton). Und wenn da ein Eintrag drin ist, kann’s kompliziert werden mit der Miete - muss aber nicht. Der deutsche Schufa Eintrag steht natürlich nicht drin. Viele Bewerber legen aber den Schufa Auszug zurBewerbung bei, weil sie eben noch keinen (sinnvollen) Betreibungsregisterauszug haben. Die Schweizer weissen durchaus was die Schufa ist.


    Ich fordere das übrigens auch (ja, ich weiss: das ist streng) bei gewissen Jobs in meiner Firma an.

    Bei der Quellensteuer muss noch gesagt werden, dass die Schweizer Behörden neben den offiziellen Grenzen für eine Ordentliche Nachveranlagung (offiziell nennen Sie das NOV: Nachträgliche Ordentliche Veranlagung [ab 120k pro Jahr]) auch darauf schauen, dass Du nicht "ausversehen" die Steuerprogression brichst. Die Versuchung ist da recht gross, da das Sparpotential gerade in relativ teuren Kantonen (wie Bern) sehr gross ist. Ich erwähne das einfach deshalb, weil ich mir vorstellen kann, dass man in Deiner Branche ggfs. auch für unterschiedliche Dienstleister parallel arbeitet. Der Quellensteuertarif D wird wahrscheinlich auch auf Grund dessen gestrichen (https://www.admin.ch/gov/de/st…ilungen.msg-id-70404.html).


    In dem aktuell abgeschlossenen Vernehmlassungsverfahren heisst es

    Von Seiten der SSK und der Mehrzahl der Kantone werden insbesonderenachfolgende Präzisierungen gewünscht:-Die Tarifcodes D und O sollen nicht mehr auf Nebenerwerbstätigkeiten angewendet werden (Art. 1);


    Die Änderungen treten übrigens 2021 in Kraft und haben auch Auswirkungen auf den Internationalen Wochenaufenthalt (Stichwort: Weltweites Einkommen).


    Bei mir kam es damals mit der Quellensteuer zu einer ähnlichen Situration, da ich ab dem zweiten Jahr in der Schweiz mehrere Einkommen hatte. Allerdings waren diese sogar nichtmal als Nebenerwerb klassifziert, sondern als mehrere Haupterwerbe (den Grund dafür kenne ich nicht). Mir wurde dann zuerst "Steuervermeidung" unterstellt, wobei ich den Vorteil hatte, dass ich nur staatlichen Arbeitgeber (Kantone) hatte. In jedem Fall führte das zu exorbitant geringen Steuersätzen (um die 4%), da für jedes einzelne Gehalt die Steuerprogression wieder bei 0 startete. Die Lösung der Steuerbehörde war dann ziemlich unspektakulär: Es gab rückwirkend eine Niederlassungsbewilligung und ich wurde ordentlich Veranlagt (die Quellensteuer wurde mir gutgeschrieben).


    In den Polnischen Facebookgruppen wird hier auch die Gutgläubigkeit der Leute ausgenutzt. Da werden dann Erntehelfer mit einem Pensum von 15 Stunden oder ähnlichem gesucht und empfohlen, dass man sich noch zwei andere Anstellungen suchen möge. Gleichzeitig bewirbt man das hohe Nettoeinkommen. Solche Spiele müssen nicht zwangsläufig klappen, aber da die Erntehelfer nur 3 Monate bleiben, gibt's auch keine Probleme bei den Genehmigungen.

    Bei länderübergreifenden Wohnungen gibt es keine Haupt- bzw Nebenwohnung. Du hast dann zwei Hauptwohnsitze: einen in Deutschland, und einen in der Schweiz.Gibt aber wenig Themen dazu hier im Forum.

    Wobei die Schweizer Behörden immer darauf hinweisen, dass es für die Schweiz nur einen Wohnsitz gibt. Dennoch wollen sie bei mir immer ganz genau wissen wo ich noch im Ausland schlafen könnte :face_with_rolling_eyes:

    Die Jobsuche stelle ich mir auch schwerer vor da ja meistens nur Bewerber mit einer Schweizer Staatsbürgerschaft oder mit einer Arbeitserlaubnis die schon eine haben bevorzugt werden oder liege ich da Falsch?

    Also wir sind Kunde von Securitas - sowohl für Objektsicherung als auch für Wertsachentransporte. Und von den Damen und Herren der Objektsicherung hat nicht jeder eine CH-Staatsbürgerschaft. Das kannn ich Dir ganz sicher sagen, weil ich auf Grund eines Fehlalarms vergangene Woch einem Landsmann aus Bremen gegenüberstand, der in meinem Büro meinen Ausweis sehen wollte. Nach etwas Smalltalk weiss ich nun, dass er erst seit 2 Jahren in der Schweiz ist. Was mir aber auffällt ist, dass bei uns fast alle einen Hund bei sich haben. Das kenne ich aus Deutschland (ebenfalls Securitas) so nicht.


    Bei den Wertsachentransporten kenne ich die Mitarbeiter, die das für uns machen, seit Jahren. Einer von denen, die ich kenne, ist auch immer dabei. Und das sind in der Tat Schweizer. Das kann aber (da wir ja in der Schweiz sind) auch einfach Zufall sein.

    Meines Wissens Revolut eine litauische Banklizenz.


    Zudem lade ich entgegen Deiner Empfehlung nur per Kreditkarte auf. Das geht in Sekunden, ohne Gebühren und gibt Bonuspunkte bei der UBS. Zudem muss jede Aufladung noch in der UBS Access App bestätigen. Schneller, günstiger und sicherer geht es für mich nicht.


    Ich zahle mit der Revolut Karte im Ausland. Das gibt mir dann Metal Cashback (kostenpflichtiges Abo) und habe keine Gebühren. Bei UBS sind es immer 1.75% und der schlechte Wechselkurs.


    Und klar haben die Banken da keine Freude...

    Ich habe auch weiterhin traditionelle Konten. Schon alleine wegen der nationalen IBAN. Ich selber hatte einfach noch nie Probleme und sehe das Risiko relativ begrenzt. Aber du hast natürlich recht: den Ansprechpartner bei der Hausbank habe ich nicht.

    Ich bin wirklich schockiert, dass eine Person mit Migrationshintergrund solche Statements ablässt. Dabei würde ich mir selber etwas komisch vorkommen.


    In Deutschland vom Staat leben wollen - im öffentlichen Dienst - und in der Schweiz als Ausländer am liebsten selbiges. Dann über andere herziehen, die bei der Geburt weniger Glück hatten. Ganz ganz grossen Kino...


    Mit Deiner unfassbaren Weltoffenheit und Unvoreingenommenheit (Achtung: Könnte Spuren von Ironie enthalten) wirfst Du im Ausland ein schlechtes Bild auf alle Deutschen - insbesonderen bei denen, die sich ähnlich von Populismus steuern lassen wie Du. Bleib am Besten noch eine Weile in Deutschland und denke darüber nach welche grossartige Errungenschaften unsere europäischen Sozialsysteme und die Freizügigkeit sind. Wir leben in einer offenen Welt und haben Möglichkeiten, die andere vor uns nicht hatten. Da kannst Du direkt bei unserer Bundeskanzlerin anfangen.


    Und klar entstehen durch Migration grosse Probleme. Meinst Du denn, dass Du damit niemals konfrontiert wirst, wenn Du im Ausland lebst? Ich musste damals noch zur Fremdenpolizei (Sektor: Europa 2 - jaja, so hiess das), hatte eine Kurzaufenthaltgenehmigung, sprach nur einfaches Schulfranzösisch (und migrierte in die Westschweiz), musste Integrationskurse besuchen, bekam einen "Tutor" zur Seite gestellt (heute ist sein Sohn mein "Göttibub") und war strengen Kontingenten unterstellt. Obwohl ich von Beginn an gut verdient habe, musste ich trotzdem nachweisen können, dass ich mir den Aufenthalt leisten kann. Solche Regelungen mögen ihre Berechtigung haben, aber ich weiss noch wie ich mich damals gefühlt habe und kann nur grob erahnen wie sich ein Migrant aus Afrika heute fühlt, wenn er neu ankommt...



    Jedes Sozialsystem ist "anstrengend" für jene, die nicht davon profitieren und doch sind wir froh, dass es da ist, wenn wir es brauchen. Das ist im Ausland nicht anders. Vor einer Klimaaktivistin muss man im übrigen wenig Angst haben - ebenso vor einer demokratisch gewählten Regierung. Das ist ja das tolle an der Demokratie: Die hat zwar ihre Schwächen (keine Frage!), aber jeder mit aktivem und passivem Wahlrecht darf mitmachen. Es steht Dir also frei Deutschland zu verändern. Mach etwas draus!

    Die meisten Gemeinden haben sog. "Abfallmerkblätter" auf denen die Entsorgungsmodalitäten genau beschrieben steht. Da steht dann auf dem Land auch drauf welcher Bauer noch Häckseldienst anbietet und welcher Entsorgungshof jetzt spezielle Behältnisse für Nespresso Kapseln hat.


    Mit dem Recycling wird's dann eh in Zukunft auch noch interessant, da bei den ersten Gemeinden nun schon Karton kostenpflichtig ist. Zusätzlich ist der weltweite Preis für Recyclinggut (gerade von Papier) am Boden, da das Angebot die Nachfrage bei weitem übersteigt. Es ist daher davon auszugehen, dass in Zukunft weitere kostenpflichtige Entsorgungsmodelle eingeführt werden.



    Müll wird (je nach Gemeinde) mit Kehrrichtmarken oder Gebührensäcken bezahlt.
    Auch bei grösseren Quartieren, darf in die Tonnen nur Säcke mit Marken (oder eben die Gebührensäcke,
    da ist die Müllgebühr mit dem Sack bezahlt) Biomüll ist gratis.


    Bei uns gibt es zusätzlich noch eine järhliche Gebühren - von 30 CHF für Singlehaushalte bis 80 CHF für Gewerbebetriebe.

    Ich empfehle euch mal Revolut anzuschauen. Ich bin viel unterwegs und nutze es dauernd. Die Wechselkurse sind sehr gut. Das Konto (nur Prepaid) kann per Kreditkarte oder Banküberweisung (beides gebührenfrei) aufgeladen werden. Ich habe unterdessen ein kostenpflichtiges Abo und lade von meiner UBS Platinum Kreditkarte auf. Das gibt sogar Punkte bei UBS und bei Metal-Cashback bei Revolut und kostet nichts.


    Revolut hat für Privatkunden drei Tarife und der "erste" ist gratis, eine optionale phsysische Kreditkarte kostet aber Versandgebühren (wenn jemand eine gratis Karte haben möchte, kann er mir eine PM senden und ich gebe euch einen Gutscheincode für "Freunde" für eine Gratis Karte). Man kann aber auch eine gratis virtuelle Kreditkarte anlegen und bspw. per Apple Pay nutzen. Bei Revolut Metal (muss man nicht haben, habe ich mir aber gegönnt) kann man in vielen Ländern 600 EUR pro Monat gratis (oder wertgleich in anderen Währungen) gebührenfrei abheben. Ich würde es an eurer Stelle mal testen: App auf dem Smartphone installieren und in 5 Minuten habt ihr euer Konto. Ohne einen Cent zu zahlen.


    Für überzeugte Weltenbummler ist das besser als alles was ich kenne - inkl. Transferwise und N26. Das ist aber meine subjektive Meinung. Ich mag es einfach "Geld" zu tauschen und in anderen Währungen vorliegen zu haben. Ich lasse die Geldwechsel automatisch bei gewissen Wechselkursen durchführen. Komfortabler geht es nicht mehr.

    Ich gehe mal davon aus, dass der TE samt Vater und Fahrzeug bereits in der Schweiz sind. Sofern sie das nicht sind, könnte eine ZAVV beantragt werden (siehe unten). Grundsätzlich halte ich aber die Aussage


    Solange Du einen Deutschen Führerschein hast und den PKW nur vorübergehend mit Deutschen Kennzeichen nutzt, ist das kein Problem.

    für problematisch, obwohl ich absolut kein Zollprofi bin. Eine in der Schweiz wohnhafte Person darf nicht mit einem im Ausland zugelassenen (helvetisch: immatrikuliertem) Fahrzeug in der Schweiz fahren. Ansonsten gilt das Fahrzeug IMHO als importiert und müsste folglich ordnungsgemäss versteuert und verzollt sein. Die Steuer ist übrigens bei Grenzübertritt fällig - da gibt es kein "Toleranz".


    Die EStV schreibt dazu auf https://www.bazg.admin.ch/bazg…-wasserfahrzeuge/faq.html

    Personen mit Wohnsitz in der Schweiz


    Sie dürfen grundsätzlich kein unverzolltes Fahrzeug in der Schweiz benutzen. Nicht massgebend sind der Eigentümer und der Halter des Fahrzeugs. Eine Sonderregelung besteht lediglich für zwölf grenzüberschreitende Fahrten pro Jahr. Hierfür müssen Sie bei einer für den Handelswarenverkehr zuständigen Zollstelle eine sogenannte Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) beantragen. Für die Einfuhrabgaben müssen Sie ein Depot leisten. Mit einer ZAVV für zwölf grenzüberschreitende Fahrten dürfen Sie mit dem Fahrzeug zwölf Mal pro Jahr für höchstens 3 Tage in die Schweiz einreisen. Jeden Grenzübertritt müssen Sie bei der Zollstelle bestätigen lassen.

    Der TE hat zum Zeitpunkt seiner Fahrt einen Wohnsitz in der Schweiz, das Fahrzeug ist nicht verzollt und es handelt sich weder um ein Firmen- noch um ein Mietfahrzeug. Somit sehe ich da keine Ausnahmen. Falls das falsch sein sollte, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Hallo zusammen


    wie unschwer zu erkennen ist: Ich bin neu hier. Daher stelle ich mich kurz vor:


    Ich bin Deutscher Staatsbürger seit Geburt und bin vor mehr als 13 Jahren in die Schweiz eingewandert. Damals lief das noch mit Kontingenten und so - ich bin eben schon 2-3 Jahre dabei. Unterdessen bin ich hier sehr heimisch geworden, habe meine Frau vor 5 Jahren "nachgeholt", wir haben ein gemeinsames Kind und ich bin Arbeitnehmer der eigenen Aktiengesellschaften und beziehe nur von Schweizerischen Gesellschaften ein Salär. Bis hier ist alles gut und einfach :winking_face:


    Nun ist es so, dass mein Frau sich nichts sehnlicher wünscht als in Polen ihre Notariatsprüfung abzulegen. Das ist leider keine Sache von nur 1-2 Wochen, sondern dauert total mindestens 3 Jahre inkl. Schulbesuch und Prüfungen. Aktuell arbeitet sie in einer meiner Firmen. Sie hat in der Vergangenheit sehr viel für mich geopfert und ihre Interessen den Meinen deutlich nachgestellt. Aus diesem Grund habe ich ihr gesagt, dass wir da einen Weg finden würden. Genau diesen suche ich gerade - und ich würde mich freuen, wenn ihr mich unterstützen könntet.


    Um das Ganze noch etwas komplizierter zu machen: Ich habe im vergangenen Jahr (da wusste ich davon noch nichts) ein Einbürgerungsgesuch gestellt und nach 3 Monaten die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts erhalten. Noch in diesem Jahr werde ich (auf Grund der Jahresfrist des Kantons) die Zusicherung oder Ablehnung des Kantonsbürgerrechts erhalten. Wenig später bin ich dann wahrscheinlich "Papierli Schweizer".


    Mein Ziel ist, dass sich meine Frau sich ihren Traum erfüllen kann. Danach hoffe ich, dass wir mit viel guter Laune und erfüllten Träumen zurückkehren. Ich rechne (leider) damit, dass ich total etwa 5 Jahre unseren familiären Lebensmittelpunkt nach Polen verlegen werde. Das ist zu lange für eine Entsendung und, obwohl ich mich freier organisieren kann als ein gewöhnlicher Angestellter, muss mich dennoch regelmässig unter der Woche in der Schweiz aufhalten. In der ersten Zeit gehe ich davon aus, dass ich nur am Wochenende nach Polen fahre. Im Idealfall kann ich das reduzieren, aber ich schätze dass ich über die ganzen 5 Jahre durchgehend mehr als 50% aus der Schweiz arbeite.


    Nach etwas Recherche und Konsultationen von Buchhaltern und Treuhändern bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich wahrscheinlich einen Internationen Wochenaufenthalter Status anstreben muss. Da ich die meiste Zeit in der Schweiz arbeite ist eine Entsendung wohl wenig sinnvoll und auch die zeitliche Frist von maximal 2 Jahren wird wohl nicht ausreichen. Zudem möchte ich eine sehr offizielle und korrekte Lösung. Das liegt unter anderem daran, dass ich berufsbedingt regelmässig durchleuchtet (PSP).



    Anmerken möchte ich, dass ich durchaus ein schlechtes Gewissen meiner Einbürgerungsgemeinde gegenüber habe. Zu dem Zeitpunkt des Einbürgerungsgesuchs gab es für mich aber keinen Hinweis darauf, dass das passieren könnte. Und so ist es nunmal im Leben: Da läuft es nicht immer alles ganz glatt.


    Meine Idee ist nun die folgende:

    • Ich werde meinen Hausstand in der Schweiz drastisch verkleinern und statt des bis vor drei Monaten angestrebten Einfamilienhauses in eine kleine 1-2 Zimmer Wohnung umziehen. Mein neues Domizil für unter der Woche.
    • Zeitgleich wird die Sanierung eines Hauses in Polen abgeschlossen und ich werde dort mit Frau und Kind offiziell einziehen und mich anmelden.
    • In der Schweiz werde ich daraufhin kommunizieren, dass ich von nun an meiner Lebensmittelpunkt in Polen habe und die entsprechenden Belege beibringen. Ich denke, dass das kein grösseres Problem sein dürfte, wenn man am "neuen Wohnort" Immobilien, eine Firma, die neue KiTa und die Notariatsschule nachweisen kann - samt der Fahrten zwischen Polen und der Schweiz.

    Kann es bei diesem Vorgehen Probleme geben? Ich Frage lieber erst einmal hier, um mich nicht direkt der Steuerverwaltung offenbaren zu müssen.


    Meiner Gemeinde/meinem Kanton gegenüber ist das wahrscheinlich die fairste Lösung, da ich ja neu zumindest mein Einkommen weiter an der Quelle in der Schweiz besteure. Sollten sie das ablehnen, könnte ich mich auch von einer Polnischen Aktiengesellschaft anstellen lassen, die einer meiner Schweizerischen Aktiengesellschaften gehört. Das würde mir sogar Geld sparen, da ich in Polen weniger Steuern zahlen würde (ich habe feststellen müssen, dass sie Quellensteuertarife auch recht progressiv sind). Im Grunde stehe ich aber auf dem Standpunkt, dass man die Steuern da bezahlen soll wo die Wertschöpfung generiert wird (deshalb habe ich auch generell etwas Mühe mtit dem nationalen Wochenaufenthalt). In dem Fall der Quellenbesteuerung könnte ich die Fahrtkosten ja wahrscheinlich teilweise steuerlich geltend machen (offenbar geht das ja, obwohl ich trotz > 120k Salär nicht mehr Nachveranlagt werden würde). Andernfalls würde die Firma die Fahrtkosten übernehmen.


    Wie seht ihr meinen Fall? Habe ich da etwas entscheidendes in meinen Überlegungen vergessen? Ab wann würdet ihr die Abklärung mit den Behörden starten?