Beiträge von marcpexl

    Danke @basileus! Folgende Fragen hierzu:


    Die Regeln bzgl CH-Ausweis mit deutschem Kennzeichen sind klar, und im Prinzip möchtest du Geld und Zeit sparen.

    Diese Regeln beziehen sich doch auf den Fall, dass man bereits in der CH wohnhaft ist, daher meine Frage wie das ist wenn man eben noch keinen CH-Wohnsitz hat aber noch im Besitz eines CH Führerausweises ist... die Regeln basieren letztendlich mehr auf steuerrechtlichen Fragen, oder nicht?


    Falls es doch mehr sind, würdest du im dümmsten Fall ohne Fahrerlaubnis fahren in Deutschland.

    Das ist eben auch nicht so ganz eindeutig, denn wenn man zuvor seinen Führerschein (seine Fahrerlaubnis) in Deutschland gemacht hat, so ist diese laut Auskunft der Führerscheinstelle immer im deutschen Fahrerlaubnisregister gespeichert, diese wird nicht aberkannt wie ich gemäß Auskunft verstand. Kann man dann immer noch von "Fahren ohne Fahrerlaubnis" reden wenn diese doch tatsächlich irgendwo gespeichert und abrufbar ist?


    Alles doch etwas unklar...


    Bzgl. des (doppelten) Umtauschvorganges. Das Problem sind nicht die Kosten, vielmehr der immense Zeitaufwand in D einen Nicht-EU FS zu tauschen! Es dauert im Regelfall sage und schreibe bis zu 8 (!) Wochen bis man einen D-Führerschein ausgestellt bekommt. In der Bundesrepublik druckt man eben alles noch schön zentral in Berlin bei der Bundesdruckerei.

    ... ah genau, hatte vergessen noch zu erwähnen warum ich die Zeit mit Fragen aufbringe anstatt einfach zu tauschen - denn ich gedenke doch bald wieder zurück in die CH zu ziehen und mir diesen Tauschvorgang mit all seinen Formalitäten und Kosten zu sparen. Man hat dann einfach direkt schon den richtigen FS in der Schweiz gleich zur Hand :winking_face:

    Lieber @Maik - zu deiner Tabelle hätte ich noch folgende Frage, wie in diesem Thread gestellt wurde: https://www.auswandern-schweiz…%C3%9Cberblick/#post11583


    Wie siehst Du das? Geht das mit D-Kennzeichen und D-Wohnsitz aber noch mit CH-FS nach CH zu fahren ohne Probleme? (kein CH-Wohnsitz!), wäre mal interessant zu wissen ob ein CH-Führerschein in so einem Fall noch seine Gültigkeit in der Schweiz hat wenn man dort nicht mehr seinen Wohnsitz hat? :face_with_rolling_eyes:


    Danke vorab.

    Danke @jan82 für die schnelle Rückmeldung! Das mit der Ungültigkeit des CH-Führerscheins in D ist so eine Sache - ich hatte mich mal bei der örtlichen Führerscheinstelle erkundigt wie denn das so ist wenn man mal in D angehalten wird mit einem CH-Führerschein den man zuvor durchgetauscht hatte mit einem D-Führerschein. Die Führerscheinstelle sagt hierzu, dass die ursprünglich in Deutschland erlangte Fahrerlaubnis wohl ein Leben lang gültig ist und im Register immer gespeichert bleibt, folglich sollte es zu keinen grösseren "Problemen" kommen, da man ja eine lebenslang gültige Fahrerlaubnis in D hat, aber kein Dokument vorweisen kann, somit sollte eine Strafe nicht ganz so hart ausfallen (Fahren ohne Vorliegen des Dokumentes?)


    Ist das denn wirklich so? Wohlgemerkt nur in dem Fall, dass man eben ursprünglich seinen Schein/Fahrerlaubnis in D erworben hat und das wohl hinterlegt ist.


    So ganz sicher bin ich mir mit dieser erteilten Auskunft auch nicht, ob man das für bare Münze nehmen soll...

    Hallo allerseits,
    mal eine andere Frage hierzu. Wie verhält es sich denn, wenn man als langjähriger Rückkehrer aus CH nach D mit einem noch vorhandenen Schweizer Führerausweis ( :kissing_face: ) und einem deutschen Fahrzeug in die Schweiz fährt? Ist sowas noch "legal"? Klingt vielleicht etwas komisch, aber hat ein Schweizer Führerschein noch seine Gültigkeit in der Schweiz wenn der Besitzer keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz hat und dort aber mit einem deutschen Fahrzeug sich auf Urlaubsreise begibt? Diese Konstellation habe ich glaube ich noch nicht im Forum gelesen, sorry vorab falls ich es doch irgendwo überlesen hätte...


    Danke vorab für Eure Einschätzung.