Danke @basileus! Folgende Fragen hierzu:
Die Regeln bzgl CH-Ausweis mit deutschem Kennzeichen sind klar, und im Prinzip möchtest du Geld und Zeit sparen.
Diese Regeln beziehen sich doch auf den Fall, dass man bereits in der CH wohnhaft ist, daher meine Frage wie das ist wenn man eben noch keinen CH-Wohnsitz hat aber noch im Besitz eines CH Führerausweises ist... die Regeln basieren letztendlich mehr auf steuerrechtlichen Fragen, oder nicht?
Falls es doch mehr sind, würdest du im dümmsten Fall ohne Fahrerlaubnis fahren in Deutschland.
Das ist eben auch nicht so ganz eindeutig, denn wenn man zuvor seinen Führerschein (seine Fahrerlaubnis) in Deutschland gemacht hat, so ist diese laut Auskunft der Führerscheinstelle immer im deutschen Fahrerlaubnisregister gespeichert, diese wird nicht aberkannt wie ich gemäß Auskunft verstand. Kann man dann immer noch von "Fahren ohne Fahrerlaubnis" reden wenn diese doch tatsächlich irgendwo gespeichert und abrufbar ist?
Alles doch etwas unklar...
Bzgl. des (doppelten) Umtauschvorganges. Das Problem sind nicht die Kosten, vielmehr der immense Zeitaufwand in D einen Nicht-EU FS zu tauschen! Es dauert im Regelfall sage und schreibe bis zu 8 (!) Wochen bis man einen D-Führerschein ausgestellt bekommt. In der Bundesrepublik druckt man eben alles noch schön zentral in Berlin bei der Bundesdruckerei.