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Beiträge von arg

  • Auto überführen, verzollen und anmelden vor dem tatsächlichen Meldedatum möglich?

    • arg
    • 24. April 2023 um 20:34
    Zitat von Humble

    Es hat sich (wahrscheinlich) für mich geklärt, der Versicherungsschutz (mit deutschem Kennzeichen) im Übergangszeitraum ist unkompliziert, ich sollte mich nur bemühen, nicht zu viel Zeit verstreichen zu lassen.

    Genau, so war es bei mir bei der HUK auch - keine genaue Aussage zur Zeit, aber bitte möglichst schnell. Hat dann gut drei Monate gedauert (MFK-Termin während Corona-Anfangszeit), war kein Problem.

  • Deutsches A1-Formular (Entsendung) ersetzt CH-Krankenversicherungspflicht?

    • arg
    • 20. April 2023 um 20:42

    Genau, Entsendung nachgewiesen durch A1-Formular ist ein Grund für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. Kann man auch gut bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG nachlesen: https://www.kvg.org/wp-content/upl…die-schweiz.pdf

    Wichtig: Es ist ein Gesuch um Befreiung bei der für den jeweiligen Kanton zuständigen Stelle zu stellen: https://www.kvg.org/wp-content/upl…2_2022_de-1.pdf

  • Auswandern in Elternzeit

    • arg
    • 20. April 2022 um 20:39

    Schau mal hier, ich glaube da ist eigentlich alles schon beantwortet, unter anderen sich in dem Beitrag in dem ich unsere Erfahrungen beschreibe: Wohnsitz - Kindergeld - Elterngeld

  • Hochzeit in D, wohnhaft in ch

    • arg
    • 25. Januar 2022 um 09:01

    Hallo,

    bei uns gab es dieselbe Anforderung des deutschen Standesamts. Unsere schweizer Wohngemeinde konnte eine solche Bescheinigung auf Nachfrage manuell erstellen, ich weiss aber nicht inwiefern das Standard ist oder die Verwaltungsangestellte hier einfach sehr entgegenkommend war.

    Ansonsten hätte es lt. unserem Standesamt auch noch die Möglichkeit gegeben, den Familienstand auch per kostenpflichtiger Eidestattlicher Erklärung direkte beim Standesamt zu versichern. Das gilt aber nur für den Fall, das dieses Dokument nachweisbar nicht zu bekommen ist, eine entsprechende Mail der Gemeinde hätte da gereicht.

    Falls ihr bereits einen Zivilstandsfall in der Schweiz hattet (z. B. Geburt Kind), dann sollte der Zivilstand auch beim zuständigen Zivilstandsamt erfasst sein - da kann man sicherlich auch einen entsprechenden Auszug bekommen, der dann in Kombination mit der Wohnsitzbestätigung den Zweck erfüllen sollte.

  • Dossierführungsgebühr

    • arg
    • 13. Januar 2022 um 08:10

    Wenn ich es richtig sehe, dürfte das ein Missverständnis sein: Kontakt- und nachrichtenlose Konten bezieht sich nicht auf solche Konten, bei denen nur ein Kontoauszug pro Jahr verschickt wird, sondern solche bei denen genau sowas nicht mehr möglich ist - nämlich wenn der Kontakt zum Kunden abgerissen ist (unbekannt verzogen, verstorben, …). Da sind dann auch Gebühren gerechtfertigt, da es eine gewisse Nachforschungspflicht für die Bank gibt. Siehe z. B. Wikipedia.

    Ansonsten ist es bei uns auch so wie Anja schreibt: Dem Vermieter war/ist egal bei welcher Bank das Mietkautionskonto liegt.

  • Aufenthalt meiner Frau

    • arg
    • 20. September 2021 um 12:34

    In dem Fall (ruhendes Arbeitsverhältnis in D, Abmeldung in D, Anmeldung in CH mit B-Bewilligung) hat es bei uns - ohne irgendeine Nachfrage durch das Amt - problemlos funktioniert. Entweder liegt irgendwas spezielles vor oder vielleicht kennen die bei der für dich zuständigen Stelle die Situation einfach nicht, ist ja doch eher speziell.

    Drei Ideen:

    - Vielleicht mal bei der L-Bank in Baden-Württemberg nachfragen, wie die das beurteilen würden, die kennen das sicherlich im Detail - und mit der Einschätzung kannst du dann nochmal an die zuständige Stelle herantreten.

    - Oder vielleicht auch mit dem Merkblatt (https://formulare.virtuelles-rathaus.de/administration…5d-72f541daa650) der L-Bank bereits nochmal bei deiner zuständigen Stelle nachfragen, denn das sagt ja schon alles - und die Rechtsgrundlage ist ja Bundesrecht.

    - Eine Bekannte hat in einem solchen Fall mit einem mir nicht genauer bekannten Elterngeld-Beratungsdienst, den sie im Internet gefunden hat, gute Erfahrungen gemacht. Kostet etwas, spart aber ggf. Arbeit. Leider kann ich aber derzeit nicht nachfragen welcher das war.

    Leider alles etwas Aufwand, aber vermutlich insgesamt die problemloseste Lösung. Ich hatte im Zusammenhang mit meinem Umzug auch mehrfach solche Sachen, kleinere Ämter haben die Fälle halt seltener und sind dann am Ende (leider, aber doch irgendwie nachvollziehbar) überrascht was an Ausnahmen/Spezialfällen alles möglich ist…

  • Aufenthalt meiner Frau

    • arg
    • 19. September 2021 um 19:17

    Ist deine Frau denn auch in Elternzeit in Deutschland und hat für die Zeit des Elterngeldbezugs somit noch ein formell bestehendes (wenn auch ruhendes) Arbeitsverhältnis? Dann könnte sie auch mit (einzigem oder zusätzlichem) Wohnsitz in der Schweiz problemlos Elterngeld beziehen, siehe hier.

    Wenn sie kein deutsches Arbeitsverhältnis mehr hat und sich hauptsächlich in der Schweiz aufhält, dann würden die Voraussetzungen in den allermeisten Fällen wegfallen, das stimmt.

  • Amazon Alexa in der Schweiz ?

    • arg
    • 16. September 2021 um 08:30

    Kann ich leider nicht sagen, bei meinem entsprechenden Gerät (AppleTV) funktionierte es ohne weitere Einstellung, nachdem ich mich mit meinem Amazon-Account bei primevideo.com angemeldet habe. Am AppleTV habe ich mich dann nur normal mit dem Account in der Prime Video App eingeloggt.

  • Amazon Alexa in der Schweiz ?

    • arg
    • 15. September 2021 um 20:26

    Im Account habe ich sowohl eine deutsche als auch schweizer Adresse hinterlegt, sonst nichts geändert. Vielleicht ist es aber so, dass „normales“ Prime Video mittlerweile nicht mehr geht, sondern nur noch das über primevideo.com - das kann ich natürlich nicht mehr sagen.

    Einfach mal zur Überprüfung habe ich mal ein paar der Empfehlungen der App angesehen, ob die verfügbar sind. Folgende sind bei mir verfügbar: The Expanse, Mr. Robot, The Tick.

    Wenn die drei nicht verfügbar sind, scheint es wirklich irgendwelche Unterschiede zu geben. Im Zweifel den Amazon-Support mal anschreiben, die haben mir damals den Tipp mit primevideo.com gegeben, da ich aufgrund der geringeren Verfügbarkeit mein eigentlich auf ein Jahr abgeschlossenes Prime-Abo vorzeitig kündigen wollte.

  • Amazon Alexa in der Schweiz ?

    • arg
    • 14. September 2021 um 19:01

    Wir nutzen Prime Video regelmäßig hier in der Schweiz. Zuvor in Deutschland hatten wir das normale Prime-Abo, da aber alle anderen von uns genutzten Sachen (insbesondere Versandvorteil) uns hier nichts mehr geholfen haben, haben wir das Prime gekündigt und auf reines Prime Video umgestellt (http://www.primevideo.com).

    Unabhängig ob im normalen Prime-Abo oder rein PrimeVideo funktioniert das in der Schweiz grundsätzlich schon und auch ohne weiteres (sowohl Tablet-App, Laptop, Fernseher). Die Auswahl ist aber deutlich schlechter als in Deutschland, da Amazon viele Filme und Serien nicht für alle Länder und in allen Sprachen lizenziert. Die Prime Originals sollten unproblematisch sein, bei allem anderen kann es vorkommen, dass es entweder gar nicht oder nicht in der gewünschten Sprache verfügbar ist. Gerade bei der Sprache scheint es absurd, manche Sachen sind nur noch auf Englisch verfügbar, obwohl in Deutschland sowohl Englisch als auch Deutsch verfügbar sind, bei anderen fehlt umgekehrt aber dann Englisch. Eine Strategie ist also kaum erkennbar, vermutlich liegt es einfach an den Lizenzverträgen.

  • Steuererklärung in D nach Umzug nach CH

    • arg
    • 29. Juli 2021 um 18:51

    Wir sind letztes Jahr in die Schweiz ausgewandert und hatten diese Aufgabe dieses Jahr auch vor uns. Ein kurzer Überblick darüber was wir wie ausgefüllt haben:

    Anlage N

    • Einkommen aus D
    • Werbungskosten inkl. Umzug, der Umzug wurde aber letztlich nicht als Werbungskosten angerechnet, da ins Ausland. Er wurde jedoch als progressionsmindernd anerkannt.

    Anlagen Sonderausgaben / Außergewöhnliche Belastungen / Haushaltsnahe Aufwendungen

    Normal ausgefüllt, anerkannt wurden nur Kosten die noch vor dem Umzug entstanden sind (z. B. verspätet abgerechnete Haushaltsnahe Dienstleistungen, die eigentlich noch aus Deutschland waren nicht)

    Anlage WA-Est

    • Angaben für zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht ausgefüllt, dabei wurde auch der Lohn aus der CH angegeben (umgerechnet in EUR). Und den Rest daraus sinnvoll beantwortet. Finanzamt hat dann den Schweizer Lohnausweis als Nachweis nachgefordert.
    • Die Frage nach Niedrigsteuerland haben wir mit Nein beantwortet. Da das Land aber sowieso angegeben wurde, gehe ich davon aus, dass das ggf. durch den Finanzbeamten korrigiert worden wäre. Nach meinem (Laien-)Verständnis und damaliger Recherche dürfte die Schweiz da auch wirklich noch nicht dazuzählen.

    Anlage Vorsorgeaufwand

    Normal ausgefüllt

    Sonstiges

    • Wir mussten einen Zustellbevollmächtigten in Deutschland benennen, da das Finanzamt uns mitteilte, dass sie nicht ins Ausland bekanntgeben dürfen.
    • Wir haben das ohne Steuerberater gemacht (mit WISO Steuer), daher keine Garantie auf Richtigkeit. Beide Steuererklärungen gingen problemlos durch, davon eine mit deutlicher Rückzahlung (kein Einkommen mehr seit Jobaufgabe in D, Hausmann in CH, daher keine Auswirkung des Progressionsvorbehalts), eine mit zu erwartender Nachzahlung (Auszahlung von Urlaubsgeld in D ist ohne Lohnsteuerabzug erfolgt, da aus Arbeitsgebersicht unter dem der Jahreslohn unter dem Grundfreibetrag war; aufgrund Progressionsvorbehalt aber natürlich im Nachhinein dann nicht mehr)
    • Die Anlage AUS haben wir soweit ich sehe nicht ausgefüllt. Quellensteuer muss nach meinem Verständnis auch nicht angerechnet werden, da diese ja nur auf den (in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtigen) Anteil der Einkünfte aus der CH angefallen ist. Quellensteuer müsste m. E. in D nur angerechnet werden, wenn diese in der CH angefallen ist, aber die entsprechenden Einkünfte in D steuerpflichtig sind (z. B. Grenzgänger). Die Angabe des Schweizer Lohns ist bei kompletten Umzug, d. h. ab Umzugszeitpunkt nur noch beschränkter Steuerpflicht in D und unbegrenzter in CH, ja nur für die Berechnung des Steuersatzes im Sinne des Progressionsvorbehalts relevant.

    Falls noch weitere Fragen sind, kann ich gerne jederzeit weiter nachsehen wie wir das gelöst haben. Aber wie gesagt, immer ohne Garantie, da ohne Profi ausgefüllt.

  • Reisepass & Personalausweis

    • arg
    • 24. März 2021 um 09:45
    Zitat von basileus

    Hast du die Post irgendwie versichert? Erzeugt bei mir ein sehr flaues Gefühl im Magen meinen Pass per Post zu verschicken...Der Rückweg ist versichert mit dem Einschreiben für CHF 6.30, aber was ist mit dem Hinweg?

    Gerade nachgesehen: Hab das auch per Einschreiben für CHF 5.30 (Botschaft schreibt 6.30, aber ich habe die Marke per WebStamp erstellt, da waren es dann nur 5.30) geschickt - alle Ausweise der Familie zusammen.

  • Reisepass & Personalausweis

    • arg
    • 24. März 2021 um 09:33
    Zitat von jan82

    Und du musstest der Botschaft nie nachweisen, dass Du in Deutschland abgemeldet bist?

    PS: Ah, ich sehe gerade, dass man die Abmeldung jetzt mitsenden soll. Das war früher nicht so. Da musste man die hinbringen und sie wurde vor Ort kopiert. Wieder etwas gelernt...

    Genau, einfach Abmeldung, Ausländerausweis und Wohnsitzbestätigung der Schweizer Gemeinde mitgeschickt (alles in Kopie).

  • Reisepass & Personalausweis

    • arg
    • 24. März 2021 um 09:15
    Zitat von jan82

    Leider muss man den auch ändern lassen. Das wird durchgestrichen und korrigiert. Sieht bei mir schon etwas "wild" aus. Ich habe das immer per Post bei der Botschaft machen können. Allerdings muss man meines Wissens das erste Mal immer persönlich hin und seine Abmeldung aus Deutschland vorzeigen. Wenn das dann erfasst wird, geht's einfacher.

    Praktischerweise hat es bei uns auch beim ersten Mal postalisch problemlos funktioniert. Infos dazu gibts bei der Botschaft. Wir haben die Ausweise per A-Post hingeschickt, zwei Tage später waren sie wieder da.

  • Anmeldung Wohnsitz Schweiz und noch 1 Monat Arbeitsvertrag Deutschland - Krankenversicherung?

    • arg
    • 18. März 2021 um 08:20
    Zitat von MissFoxi

    Hallo an alle,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Dann werde ich mein Glück auf jedenfall mal versuchen :smiling_face:

    Hallo,
    ich habe gerade mal nochmal explizit für dich geschaut: Bei der Gesundheitsdirektion Kt. Zürich steht unter https://www.zh.ch/de/gesundheit/krankenversicherung.html unter anderem folgender als Befreiunsgrund:


    Zitat von GD ZH

    Personen, die in der Schweiz wohnhaft und ausschliesslich in einem EU/EFTA-Mitgliedstaat erwerbstätig oder in Elternzeit sind.
    Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:
    A. Gesetzlich bzw. staatlich obligatorisch versicherte Personen:

    • Formular E 106/S1 (zu beziehen bei Ihrem gesetzlichen Versicherer oder der zuständigen Stelle des Erwerbsstaates)

    B. Privat bzw. freiwillig versicherte Personen:

    • Arbeitsbestätigung/Elternzeitbescheinigung
    • Kopie der aktuell gültigen Versicherungspolice/des aktuell gültigen Versicherungsausweises


    Kannst du wohl auch direkt über die Webseite beantragen, sodass es unproblematisch zu sein scheint. Viel Glück!

  • Anmeldung Wohnsitz Schweiz und noch 1 Monat Arbeitsvertrag Deutschland - Krankenversicherung?

    • arg
    • 18. März 2021 um 08:12

    Hallo,
    dieses Schreiben (vgl. heisseisen) der gemeinsamen Einrichtung KVG habe ich identisch auch bekommen. Bei mir waren es zwei Teilschritte (Reihenfolge egal):

    • Eintragung für die Leistungsausfhilfe bei der GEKVG, damit ich ein schweizer Krankenversicherungskärtchen bekomme. Das war aus Sicht der dt. Versicherung nötig, denn durch diese wurde mir untersagt über die Europäische Krankenversicherungskarte Behandlungen in der Schweiz abrechnen zu lassen wenn ich auch dort wohne. Es kam ein kurzer Fragebogen, dann die entsprechende positive Rückmeldung. Damit ist aber in den meisten Kantonen nicht über eine Befreiung von der Versicherungspflicht entschieden (nur wenige Kantone haben der GEKVG diese Aufgabe übertragen).
    • Befreiung von der Versicherungspflicht, dafür ist die kantonale Kontrollstelle zuständig, das ist in vielen Kantonen die Ausgleichskasse, manchmal aber auch die Gemeinde, Gesundheitsdirektion oder eben die GEKVG (Überblick: https://www.kvg.org/api/rm/SB67F9925PGXZ3W). Dazu habe ich im Endeffekt dieselben Angaben gemacht wie bei der GEKVG, also keine Erwerbstätigkeit in der CH, Arbeitsverhältnis und damit gesetzlich versichert in D (wichtig: privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind soweit ich weiß i. A. keine Befreiungsgründe). Das Formular wurde bei der Gemeinde zur Weitergabe an die kantonale Ausgleichskasse abgegeben bei Beantragung der Aufenthaltsbewilligung. Die oben erwähnte Rückmeldung kam dann nach einigen Wochen direkt von der Ausgleichskasse. Die Befreiung gilt bei mir solange die Bewilligung B ohne Erwerbstätigkeit gilt, muss bei Verlängerung ggf. neu beantragt werden. Und gilt natürlich nur solange die Befreiungsgründe vorliegen und sich sonst nichts an der Versicherung ändert - d.h. bei Kündigung in Deutschland, aber auch bei Krankenkassenwechsel u. Ä. wäre ich meldepflichtig.

    Ich habe das vorab nicht groß abgeklärt, da ich mir mit der Situation recht sicher war. Habe das dann kurz mit der Gemeinde bei Abgabe des Gesuchs besprochen, war unproblematisch aus deren Sicht. Von der Ausgleichskasse kam einfach nur der positive Bescheid.

  • Anmeldung Wohnsitz Schweiz und noch 1 Monat Arbeitsvertrag Deutschland - Krankenversicherung?

    • arg
    • 17. März 2021 um 22:06

    Genau, ich habe (auch aktuell noch) eine Bewilligung B ohne Erwerbstätigkeit (da ja nur Erwerb ausserhalb der Schweiz). Da wir unverheiratet sind ist das ja nicht als Familiennachzug möglich. Das könnte natürlich den Unterschied ausmachen.

  • Anmeldung Wohnsitz Schweiz und noch 1 Monat Arbeitsvertrag Deutschland - Krankenversicherung?

    • arg
    • 17. März 2021 um 20:58

    Hallo,
    ich habe gerade mal meine Befreiung angesehen: Diese wurde erteilt, da laut Ausgleichsklasse ein Befreiungsgrund gem. Art. 2 Abs. 7 KVV vorliegt. Diese besagt folgendes (Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/3867_3867_3867/de):

    Zitat von KVV Art. 2 Abs. 7

    Auf Gesuch hin von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Personen, die über eine Aufenthaltsbewilligung für Personen ohne Erwerbstätigkeit nach dem Freizügigkeitsabkommen oder dem EFTA-Abkommen verfügen, sofern sie während der gesamten Geltungsdauer der Befreiung für Behandlungen in der Schweiz über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen. Dem Gesuch ist eine schrift­liche Bestätigung der zuständigen ausländischen Stelle mit allen erforderlichen An­gaben beizulegen. Die betreffende Person kann die Befreiung oder einen Verzicht auf die Befreiung ohne besonderen Grund nicht widerrufen.


    Bei meinem Sohn hat das natürlich nicht geklappt (bzw. auch gar nicht versucht), obwohl er in Deutschland bei mir in der Familienversicherung war. Denn bei ihm gibt es ja keine deutsche Versicherungspflicht wegen Arbeitsverhältnis, daher geht klar die schweizerische Versicherungspflicht vor.

    Vermutlich sind das hier aber auch wieder unterschiedliche Entscheide der Kantone, da sicherlich ein gewisser Interpretationsspielraum besteht. Bei mir gab es keine Nachfragen, auch die Gemeindeverwaltung mit der ich das im Vorfeld besprochen hatte war überzeugt dass das unproblematisch ist.

  • Anmeldung Wohnsitz Schweiz und noch 1 Monat Arbeitsvertrag Deutschland - Krankenversicherung?

    • arg
    • 17. März 2021 um 11:54

    Hallo,
    ich habe denselben Fall - gesetzlich versichert in D wegen Arbeitsverhältnis. Solange diese Versicherungspflicht in Deutschland besteht konnte ich mich in der Schweiz trotz Wohnsitz hier befreien lassen von der Versicherungspflicht, notwendig war dafür a) eine Bestätigung der Krankenkasse in Deutschland, dass sie die Leistungen auch in der Schweiz erbringt (einfach mal mit der Krankenkasse sprechen, Stichwort ist ggf. das Formular S1 bzw. E106, sind mehr oder weniger identisch) sowie b) ein entsprechendes Gesuch an die kantonale Ausgleichskasse (hier: https://www.aksz.ch/fileadmin/file…ungspflicht.pdf). In dem Formular habe ich andere Gründe gewählt und unter Beilage des Arbeitsvertrages erklärt, dass in D Versicherungspflicht besteht, daraufhin wurde die Befreiung problemlos erteilt. Gültig ist diese solange meine Versicherungspflicht weiterbesteht.

  • Wohnsitz - Kindergeld - Elterngeld

    • arg
    • 12. September 2020 um 10:34

    Genau, war bei uns auch völlig unstrittig und unkompliziert - vermutlich einfach ein Sonderfall den die zuständige Elterngeldkasse nicht so kennt.

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