Ich kann dir nur sagen wie es bei mir war, ich bin einfach zum Zoll, die haben keine Fragen gestellt und mein Auto durch gewunken, war komplett entspannt...
Beiträge von David91
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Nunja wie soll ich das nachholen?
Ich kann doch jetzt schlecht zum Zoll und nachträglich alles als umzugsgut deklarieren.
Ich fahr dieses Wochenende eh nach Deutschland und nehme alles nötige für das Auto mit und fahr einfach mal zu der zollstelle in Buchs und schau was die so sagen
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Nunja wenn ich mir die Links anschaue (was ich auch schon vor der Eröffnung getan habe), kann ich da nicht raus lesen was jetzt am besten zu tun ist.
Das Kind ist ja bereits in den Brunnen gefallen, das ich es im Nachhinein besser hätte machen sollen ist mir auch klar.
So wie ich das sehe gibt es die Optionen:
1. Zum Zoll gehen und die Story erzählen und darauf hoffen das es keine Strafe gibt
2. Auto verkaufen und in der Schweiz ein neues kaufen
3. Zum Zoll gehen und so tun als wüsste ich von nichtsIch denke 3. ist die schlechteste Variante
2. Dürfte die "teuerste" seinZu 1. habe ich zumindest gefunden das bei Selbstanzeige auf Strafen verzichtet wird und nur evtl. nötige Abgaben zu leisten sind.
Da ich aber, offensichtlich, alles andere als ein Experte bin habe ich hier auf eine evtl. Option 4 gehofft
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Jep bin einfach an einem Samstag über die Grenze mit einem Lieferwagen (den Zoll hat es nicht interessiert) und hab meine Wohnung eingeräumt.
Nunja was muss ich denn nun mit dem Zoll erledigen?
Das Auto offiziell Einführen und Zoll + Steuer bezahlen?
Oder kann ich es jetzt noch als Umzugsgut angeben?Kleine Zusatzinfo:
Ich bin erst seit kurzem in der Schweiz aufgrund Corona, nichts desto trotz steht natürlich im Ausländer Ausweis 01.03 als EinreisedatumEdit:
"eine Verkehrskontrolle kann dich sehr teuer kommen. Das bedeutet, Auto stehen lassen und schnellstens mit dem Zoll alles nachholen."Das versteh ich ehrlich gesagt nicht.
Ich fahre mit einem deutschen Führerschein (den ich ja momentan noch legal habe da ich erst seit gut 3 Monaten hier bin) ein Auto das in Deutschland auf meine Mutter zugelassen ist.Wird das nicht erst problematisch wenn ich mit einem Schweizer Führerschein in der Schweiz ein Auto fahre das in Deutschland zugelassen ist?
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Guten Tag zusammen,
ich hab die SuFu schon bemüht hab aber den Fall so nicht gefunden.
Ich bin am 01.03 von Deutschland in die Schweiz umgezogen. War alles realtiv "spontan" von Jobzusage bis Umzug vergingen 6 Wochen.
Ich habe, weil ich mich wohl einfach schlecht Informiert habe, praktisch gar nichts beim ersten Grenzübertritt als Umzugsgut angemeldet.Mein Auto habe ich seit ca 15 Monaten, der Kaufvertrag läuft auf mich Zugelassen auf die Mutter aber ich bin alleiniger Nutzer (das ist also schon mal mehr oder weniger in Ordnung).
Bekomme ich das Auto noch Zoll/Steuerfrei in die Schweiz?
Ich habe im Moment noch den deutschen Führerschein.Ich dachte mir ich fahre (mit Kaufvertrag und Bestätigung das ich der alleinige Nutzer bin) nächste Woche einfach mal zu einem x-beliebigen Grenzübergang und verhalte mich frei nach dem Motto "stell dich blöd dann gehts dir gut".
Oder hab ich hier irgend etwas falsch verstanden und ich darf das Auto doch noch ganz offiziell einführen ohne Zoll?
Ich habe eine B Bewilligung.Viele Grüsse
David