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Beiträge von Jaykob

  • Meiner Mutter ihr Auto temporär in der Schweiz fahren

    • Jaykob
    • 27. August 2020 um 11:45

    Oh je, ja das klingt ja auch spannend bei dir!
    Da ich direkt an der Grenze zu KN wohne und täglich rüberfahre zum pendeln (meistens aber mit dem Rad) kenne ich die Geschichten beim Zoll ganz gut. Aber was genau meinst du jetzt mit den Tricksereien bei Basel? Wird da schnell der Fahrer gewechselt oder was genau?

    Ich bin froh, dass mir hier wenigstens einer grundsätzlich zustimmt, dass hier eine Überarbeitung und Anpassung an die gesteigerten Mobilitätsbedürfnisse über die Grenzen hinweg dringend nötig wäre.
    Ja, das mit der direkten Demokratie meinte ich genauso wie du es beschreibst. In D gibt's da ja auch Mittel, in der Praxis können die Politiker diese aber sehr viel einfacher ignorieren als in der Schweiz. Dass man mit diesem Nischenthema aber auf die nötigen 100'000 Unterschriften für eine Volksinitiative kommt, wage ich zu bezweifeln. Wenn es selbst die direkt davon Betroffenen nicht wirklich juckt bzw. diese sich resigniert zeigen, wie man hier ja schön lesen kann...
    Deswegen hatte ich hier die Petition erwähnt, aber auch das wird ja mehr als schwer, so wie ich das einschätze.

    Die einzige realistische Chance wäre vermutlich ein mächtiger Politiker, der direkt davon betroffen ist - ähnlich hat es sich ja bei der Wiederöffnung der Grenzen während Corona verhalten :winking_face:

  • Meiner Mutter ihr Auto temporär in der Schweiz fahren

    • Jaykob
    • 25. August 2020 um 16:41

    Ja das hört sich in der Tat auch sehr mühsam an, mein Beileid und viel Erfolg an der Stelle!

    Dann sind wir uns ja aber einig, dass die aktuelle Regelung sehr mühsam und einschränkend ist. Genau deshalb frage ich mich eben: Warum? Was ist der große Nutzen auf der anderen Seite, den sich die Länder hinter diesen Bestimmungen erhoffen? Denn nur um uns zu ärgern machen sie das ja nicht, denn Verbote oder Einschränkungen für die Allgemeinheit sind im Normalfall in unseren Ländern das letzte Mittel zum Zweck. Sieht man ja gerade an der leidenschaftlich geführten und umkämpften Maskenpflicht.
    Da kommt mir nur die illegale Einfuhr mit Zoll/Steuerhinterziehung in den Sinn, die ja bekanntermaßen überwiegend von sogen. Schieberbanden praktiziert wird. Lassen die sich wirklich von ihrem Treiben abbringen, weil sie jetzt 2 Schieber benötigen? Einen mit deutschem und einen mit schweizerischem Führerschein? Ich glaube nicht...
    Strafbar mache ich mich ja schon dann, wenn ich ein Auto über die Grenze fahre mit der Absicht, es dort zu belassen und nicht wieder damit zurückzufahren

    Dass zwei Länder dazugehören ist klar, aber momentan ist das politische Verhältnis D-CH ja nicht so übel, dass sich die Länder nicht über eine neue Neuregelung in diesem Fall unterhalten könnten.

  • Meiner Mutter ihr Auto temporär in der Schweiz fahren

    • Jaykob
    • 25. August 2020 um 16:22

    Wollte mich hier ja eigentlich nicht mehr melden, aber kann dann doch nicht anders, sorry.


    Zitat von MiaKateandMe

    Was willst du da mit einer Petition?
    Gesetzliche Regelungen und fertig.

    Hast du schon mal gelesen was eine Petition ist, oder warum man diese startet? Nein? Kurze Wikipedia Definition mit dem interessanten Teil in fett:

    Zitat von Wikipedia

    Eine Petition (lateinisch petitio Bittschrift, Gesuch, Eingabe[1]; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde [...] bitten.


    Das ist ja in dem Fall eben nicht nur eine Strafe, sondern ihr musstet das Auto jetzt verzollen, als hättet ihr es dauerhaft in die Schweiz eingeführt. Habt ihr aber nicht oder? Nicht gerade gerecht, stimmt's?
    Das ist genauso ein Praxisbeispiel, das aufzeigt, wie unnötig einschränkend diese Regelung ist.
    Wie du auch schreibst, kann der Zoll hier aber nichts machen, weil er per Gesetz gezwungen ist, die Regeln umzusetzen. Ein Zöllner der ein Auge zudrückt und die Absurdität dieser Regelung in eurem Fall erkennt gibt es meiner Erfahrung nach nicht.
    Und nicht EU hin- oder her - beide Länder haben das Schengener Abkommen unterzeichnet, welches im Kern die freie Bewegung der Bürger im Schengen Raum ermöglichen soll. Genau das verhindert aber diese bald 50 Jahre alte Regelung effektiv, z.B. wie in eurem Fall bei Paaren mit gemischten Nationalitäten. Soll sich deswegen jetzt jeder ein eigenes Auto kaufen? Dürfte im Jahr 2020 in Zeiten des Klimawandels auch nicht unbedingt gewollt sein.

    Gerade in einer direkten Demokratie, welche wir in der Schweiz ja haben, haben wir als Bürger eben die Möglichkeit politisch mit einfachen Mitteln (Petition) uns Gehör zu verschaffen und etwas gegen mögliche Missstände zu tun. Auch, oder gerade weil wir hier eine Minderheit repräsentieren.

    Aber ich seh schon, hier herrscht eher eine konservative, passive Stimmung. Deswegen lass ich das jetzt auch sein an der Stelle...

  • Meiner Mutter ihr Auto temporär in der Schweiz fahren

    • Jaykob
    • 11. August 2020 um 13:01

    Wenn sich niemand wehrt, werden solche Regelungen nie geändert.
    Seit Entwurf dieser Regelungen hat sich bezgl. der Mobilität und der Beziehungen der Nachbarländer einiges getan.
    Ich bin auf jeden Fall (noch) nicht so resigniert, einfach alles hinzunehmen, ohne es nicht zumindest mit gesundem Menschenverstand zu hinterfragen :winking_face:

    Und die Corona-Zeit hat mir genau in diesem Punkt gezeigt, was passiert, wenn man das nicht tut. Zöllner die eigenmächtig handgeschriebene Schilder mit "Wareneinkauf verboten" aufhängen, örtliche Polizeibehörden die Zäune zwischen Konstanz und Kreuzlingen eigenmächtig hochziehen, ohne das mit Bern bzw. Berlin abgesprochen zu haben, Helikopter die täglich mehrfach über der grünen Grenze spähen und Soldaten, die mit Tarnklamotten im Graben liegen und diese beobachten, Pendler deren Jogging-Route bei Schaffhausen kurz die grüne Grenze überschreitet verlieren ihre Aufenthaltsbewilligung und damit ihren Job.
    Hat man alles nicht so mitbekommen, wenn man nicht wie ich als Grenzgänger täglich das Treiben beobachten konnte.
    Ausschnitte davon nachzulesen hier: https://www.tagesanzeiger.ch/schweizer-zoll…en-418104132521

    Wer die unrechtmäßig ausgesprochene Busse damals akzeptiert hat, hat übrigens nichts mehr zurückerstattet bekommen. Wer sich mit gesundem Menschenverstand und Kenntnis der tatsächlich erlassenen Weisungen dagegen gewehrt hat, hat alles wiederbekommen und kann jetzt noch dagegen klagen.

    Von deutscher Seite übrigens nicht besser. Dass der Bundesinnenminister gesagt hat, dass Liebespaare ab heute die Grenze passieren dürfen hat dort keinen gejuckt. Da musste erst Presse usw. eingeschaltet werden, dass die eigenmächtig handelnden Beamten das tatsächlich umsetzten.

    Spätestens seit da habe ich also eine eher kritische Sichtweise auf das Treiben der Zöllner, auch wenn die meisten natürlich einfach ihren Job machen, das ist mir schon klar.

    Was ich damit sagen will: Von allein werden die Zöllner bzw. verantwortlichen Politiker hier sicherlich nichts ändern. Regt sich aber Unmut in der Bevölkerung und wird dieser auch kundgetan, können sich Dinge durchaus zum Besseren ändern :winking_face:

    So, das war's jetzt auch von mir, genug getextet.

  • Meiner Mutter ihr Auto temporär in der Schweiz fahren

    • Jaykob
    • 11. August 2020 um 11:33

    Wir reden da glaube ich nicht aneinander vorbei. Ich kenne nämlich auch Fälle von Bekannten und weiß, dass die Zollbeamten hier keinen Spaß verstehen.
    Auf eine Nachfrage meinerseits beim schweizerischen Zoll wurde mir auch geschildert, dass die Regelung mit der Anwesenheit des Halters im jeweiligen Land nicht ausreichen würde. Selbst wenn der Halter auf dem Beifahrersitz sitzt, würde das nicht ausreichen.

    Mir geht es hier eher um den eigentlichen Sinn bzw. die Motivation hinter diesen ganzen doch sehr einschränkenden Regelungen.

    Und da bleibe ich der Meinung: Kriminell organisierte Autoschieber, die ja vermutlich den Großteil der Steuerhinterziehungen begehen, lachen da vermutlich nur müde drüber. Dann haben sie halt einen Fahrer mit schweizerischem Führerausweis und einen mit deutschem Führerschein in ihren Reihen - keine unlösbare Aufgabe für solche Leute.
    Den "Normalbürger" der z.B. mal den VW-Bus seines Bruders, der in D wohnt, für einen Urlaub leihen will, wird hingegen kriminalisiert. Er hatte ja nie die Absicht, das Auto tatsächlich dauerhaft "einzuführen".
    Weil sich's der Zoll aber leicht machen will (und kann), dreht er einfach kurzerhand die Unschuldsvermutung um und sagt: Das glaub ich dir aber nicht, dass du den Bus anschließend wieder zurückbringst. Selbst wenn alle Indizien (Zulassung auf Bruder, Urlaubs Hab- und Gut, etc.) darauf hindeuten, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Sache handelt.

    Was ich eigentlich sagen will: Ich denke man könnte das Problem anders lösen, ohne einen ehrlichen Bürger so einzuschränken. Z.B. könnte man bei der Einlösung eines Fahrzeugs ja anhand der Fahrzeug-ID den vorherigen Zulassungsort ermitteln. War das Fahrzeug bisher in D zugelassen, müsste dann der Halter ein entsprechendes Formular vom Zoll vorlegen, das beweist, dass er das Fahrzeug ordnungsgemäß eingeführt und versteuert hat.
    Das mit der Petition wäre tatsächlich eine Idee. Oder bin ich da der Einzige, der diese Regelungen ziemlich nervig findet? :confused_face:

  • 2. Wohnsitz mit 1 Auto

    • Jaykob
    • 11. August 2020 um 11:13
    Zitat von leetex

    so kann ich ja das auto weiterhin nutzen mit schweizer kennzeichen und muss den führerschein auch nicht umschreiben lassen

    Ich bin in einer ähnlichen Situation: Umgekehrter Grenzgänger - Wohnsitz CH und Arbeitsort D.
    Ich war bisher der Auffassung, dass ich meinen deutschen Führerschein innerhalb von 1 Jahr in den schweizerischen Fahrausweis umtauschen lassen muss. Lese aber im entsprechenden Gesetz auch etwas von einer Ausnahme (Art. 115 VZV, Absatz 7a):

    Zitat von admin.ch

    Absatz 6 gilt nicht, wenn ausländische Fahrzeuge nur vorübergehend mit schweizerischem Ausweis und Kontrollschildern zugelassen werden oder wenn eine Doppelimmatrikulation erforderlich ist, weil:
    a.der Halter Wohnsitz in der Schweiz hat, sein Arbeitsort sich aber im Ausland befindet[...]

    Kennt sich jemand diesbezüglich aus? Doppelimmatrikulation klingt jetzt aber auch nicht gerade besonders sexy... Wie würde es sich hier mit Nummernschild, Versicherung, etc. verhalten?

  • Meiner Mutter ihr Auto temporär in der Schweiz fahren

    • Jaykob
    • 15. Juli 2020 um 16:38

    Ich bin noch auf etwas interessantes (in meinem Fall) gestoßen. Folgendes lese ich im Art. 115 VZV (https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a115)


    Zitat von admin.ch

    6 Bei der Erteilung der schweizerischen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder sind die ausländischen Ausweise und Kontrollschilder einzuziehen. Die kantonale Behörde annulliert die Ausweise und vernichtet oder entwertet die Kontrollschilder. Sie sendet die Ausweise an die Zulassungsbehörde unter Hinweis auf die schweizerische Zulassung und die Vernichtung oder Entwertung der Kontrollschilder. Der Halter kann verlangen, dass ihm entwertete Kontrollschilder zurückgegeben werden oder die Vernichtung bestätigt wird.
    7 Absatz 6 gilt nicht, wenn ausländische Fahrzeuge nur vorübergehend mit schweizerischem Ausweis und Kontrollschildern zugelassen werden oder wenn eine Doppelimmatrikulation erforderlich ist, weil:
    a.der Halter Wohnsitz in der Schweiz hat, sein Arbeitsort sich aber im Ausland befindet;
    b.ein ausländisches Fahrzeug auch für Binnentransporte in der Schweiz verwendet wird; oder
    c.der Standort des Fahrzeuges sich abwechslungsweise für ungefähr die gleiche Dauer in der Schweiz und im Ausland befindet.

    Punkt a. würde also auf mich zutreffen. Heißt das, dass mein dt. Führerschein nicht eingezogen werden dürfte? Das lese ich aber zum ersten mal und dann hätte ich ja 2 Führerscheine? :confused_face:

  • Meiner Mutter ihr Auto temporär in der Schweiz fahren

    • Jaykob
    • 15. Juli 2020 um 15:50

    Als Ehemann einer Schweizerin und von der Bodensee Region stammend, kann ich behaupten zu wissen, dass die Schweiz nicht in der EU ist. Das müsst ihr mir nicht erklären :winking_face:
    Und das Argument mit dem froh sein, dass wir in der Schweiz so viel verdienen, zählt bei mir auch nicht ganz.
    Ich bin umgekehrter Grenzgänger (Arbeit in D, wohne in CH). Ja auch das gibt es :winking_face:

    Eure Argumente verstehe ich nicht ganz. Natürlich löse ich mein Auto in der Schweiz ein. Wie soll ich ein Auto in D zulassen, wenn ich dort gar keinen Wohnsitz habe? Das ganze dauerhaft über ein Familienmitglied zu lösen (z.B. zugelassen auf Bruder in D) kann spätestens dann, wenn es um Versicherungsangelegenheiten geht, ganz arg nach hinten losgehen. Denn wenn die Versicherung rausfindet, dass ein Auto dauerhaft im Ausland steht und gefahren wird und das noch von einer anderen Person als der Hauptversicherten kann ich mir schon vorstellen, dass es im Fall der Fälle mindestens zu einer sehr ausgiebigen Diskussion kommen wird.

    Das Beispiel mit dem Auto in CH zulassen und in D fahren und damit Versicherungskosten sparen musst du mir erstmal erklären. Wie soll ein in D wohnender ohne Wohnsitz in CH sein Auto dort zulassen? Zumal er es vermutlich eh in D gekauft hat und dann erstmal verzollen müsste usw.?

    Eure Beispiele hören sich für mich sehr konstruiert an, bzw. sehr praxisfern. Aber gerne könnt ihr mir erklären, wenn ich sie falsch verstanden/interpretiert habe. Denn schließlich dürfte ich ja ein Auto mit dem Kennzeichen des anderen Landes fahren, wenn es auf mich zugelassen ist. Das ist ja eine der Ausnahmen bei dieser Regelung. Tu ich zur Zeit sogar, weil ich erst vor kurzem umgezogen bin, darf ich noch mein Auto mit deutschem Kennzeichen fahren und habe gleichzeitig schon ein neues in CH gekauft und hier eingelöst.

    basileus: Wieso sollte ich überhaupt mein Auto in D zulassen, wenn es laut deinem Beispiel ja sogar teurer ist dort?


    Ich bleibe dabei, für mich ist es eine unnötige Einschränkung, denn es geht hier wohlgemerkt um vorübergehende Fahrten und nicht um eine dauerhafte Überführung. Ich darf nicht das Auto meines Bruders ausleihen und vorübergehend fahren, nur weil es in D gemeldet ist. Und der einzige für mich erkennbare Grund ist der, dass man verzweifelt versucht, die illegale Einfuhr von Autos zu erschweren, dabei aber dem normalen Bürger das Leben schwer macht. Will ich jetzt mit dem VW-Bus von meinem Bruder mit D-Kennzeichen Urlaub machen, darf ich das nicht in der Schweiz. Müsste also meinen Bruder bitten mit dem Bus zu mir zu fahren, dort dann den Bus für einen Urlaub packen und dann mit ihm zusammen aus der Schweiz rausfahren. Wie absurd ist das denn?

  • Meiner Mutter ihr Auto temporär in der Schweiz fahren

    • Jaykob
    • 15. Juli 2020 um 10:40

    Ich finde diese Regelung vollkommen überzogen und unnötig einschränkend.
    Der Sinn und Zweck dahinter kann ja nur der sein, den illegalen Autoschiebern das Leben etwas schwerer zu machen. So wie diese Banden organisiert sind, ist dieses "Hindernis" aber lächerlich leicht zu umgehen. Man braucht nur ein paar Schieber, die in den verschiedenen Ländern wohnhaft sind und schon ist der Tiger zahnlos.

    Die Kehrseite ist eine echt große Einschränkung im täglichen Leben von Grenzgängern bzw. in der Grenzregion lebenden Personen. Warum soll ich als in CH wohnender nicht mal den VW-Bus von meinem Bruder, wohnhaft in D, ausleihen dürfen, z.B. für einen Umzug? Oder das Wohnmobil von meinem Vater (auch wohnhaft in D) für einen Urlaub im eigenen Lande, wie es in diesen Zeiten ja offiziell empfohlen wird. Wenn sogar der Nachname gleich lautet, auf den das Auto registriert ist, sollten die Umstände ja klar sein und der Verdacht der Autoschieberei sich nicht erhärten.
    Bei Zollangelegenheiten gilt "unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist" wohl scheinbar nicht.

    Kennt sich jemand aus, wie das diesbezüglich juristisch aussieht? Würde hier vielleicht eine Petition / Initiative, etc. Sinn machen?

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