Mit Familie in Deutschland wird man dir vermutlich - egal was du machst - als Lebensmittelpunkt Deutschland unterstellen. Und genau da wirst du vermutlich auch steuerpflichtig.
So wie ich es verstanden habe, bleibe ich (parallel?) in DE weiterhin gemeldet. Allerdings hat CH wohl mit DE ein Abkommen, dass sich die sog. 60-Tage-Regel schimpft. Diese besagt im Groben, dass man sein Einkommen, sofern man auf Grund seiner Arbeit mehr als 60-Tage in CH verbringt und/oder mehr als 110 Km oder mehr als 1,5 Std. Fahrtzeit von seinem Arbeitsplatz in CH entfernt wohnt, man diese Regelung in Anspruch nehmen kann und man somit sein Einkommen nur noch in CH zu versteuern hat.
Aber soviel nur zum Groben. Meistens steckt aber der Teufel im Detail. Daher wollte ich nachfragen ob jmd spezifisch mit dieser Regelung Erfahrungen hat.
So wie ich das verstanden habe wärst Du internationaler Wochenaufenthalter. Du brauchst dann ein G Bewilligung und musst Dich dann beim Migrationsamt anmelden. Brauchst aber dann auch ein Mietvertrag.
Steuern & Sozialabgaben zahlst Du auf Dein Schweizer Gehalt nur in der Schweiz.
Vielen Dank für die Info. Laut kurzer Recherche gibt es bei G noch die Subkategorie ‚G für Wochenaufenthalter‘ oder so ähnlich.
Aber ich denke, dass der Fall von mir doch ein bisschen seltener vorkommt. Da führt wohl kein Weg vorbei mal beim Amt für Migration persönlich vor zu sprechen und mich ausgiebig zu informieren.
Will da nicht mit 0 Ahnung über meine Optionen beim Arbeitgeber erscheinen. Zumal diese meistens auch keine Experten in der Richtung sind.
Sobald ich mehr Info habe, lege ich die hier für potenziell nachfolgende Interessenten ab.
VG,
Volkan