Beiträge von User-VB

    Mit Familie in Deutschland wird man dir vermutlich - egal was du machst - als Lebensmittelpunkt Deutschland unterstellen. Und genau da wirst du vermutlich auch steuerpflichtig.

    So wie ich es verstanden habe, bleibe ich (parallel?) in DE weiterhin gemeldet. Allerdings hat CH wohl mit DE ein Abkommen, dass sich die sog. 60-Tage-Regel schimpft. Diese besagt im Groben, dass man sein Einkommen, sofern man auf Grund seiner Arbeit mehr als 60-Tage in CH verbringt und/oder mehr als 110 Km oder mehr als 1,5 Std. Fahrtzeit von seinem Arbeitsplatz in CH entfernt wohnt, man diese Regelung in Anspruch nehmen kann und man somit sein Einkommen nur noch in CH zu versteuern hat.


    Aber soviel nur zum Groben. :grinning_squinting_face: Meistens steckt aber der Teufel im Detail. Daher wollte ich nachfragen ob jmd spezifisch mit dieser Regelung Erfahrungen hat.


    So wie ich das verstanden habe wärst Du internationaler Wochenaufenthalter. Du brauchst dann ein G Bewilligung und musst Dich dann beim Migrationsamt anmelden. Brauchst aber dann auch ein Mietvertrag.
    Steuern & Sozialabgaben zahlst Du auf Dein Schweizer Gehalt nur in der Schweiz.

    Vielen Dank für die Info. Laut kurzer Recherche gibt es bei G noch die Subkategorie ‚G für Wochenaufenthalter‘ oder so ähnlich.


    Aber ich denke, dass der Fall von mir doch ein bisschen seltener vorkommt. Da führt wohl kein Weg vorbei mal beim Amt für Migration persönlich vor zu sprechen und mich ausgiebig zu informieren.
    Will da nicht mit 0 Ahnung über meine Optionen beim Arbeitgeber erscheinen. Zumal diese meistens auch keine Experten in der Richtung sind.


    Sobald ich mehr Info habe, lege ich die hier für potenziell nachfolgende Interessenten ab.


    VG,


    Volkan

    Ein herzliches Hallo :smiling_face:


    ich habe mich in den letzten Wochen fleissig auf der Webseite und im Forum durchgelesen und möchte vorab sagen, dass ihr eine wirklich offene, nette und kompetente Community seid.


    Ich würde gerne euren Rat zur meiner Situation fragen.


    Aktuell wohne ich in Stuttgart, bin verheiratet und habe eine kleine Tochter (2 Jahre alt).
    Meine Ehefrau arbeitet aktuell in DE und die Kleine geht in die Kita.
    Nun habe ich ein lukratives Angebot auf CH bekommen (Einkäufer, ~100k Brutto).


    Nach einem längeren Gespräch mit meiner Frau haben wir uns gedacht, dass wir es zunächst als Grenzgänger versuchen, wo ich aber i.d.R nur am Wochenende oder an Home Office nach DE zurück fahre. An Bürotagen darf ich dann bei einem sehr guten Freund in CH, nahe meiner Arbeitsstelle wohnen.


    Mein aktueller Wohnort wäre weiter als die geforderten 115 km und es werden auch mehr als 60 Tage im Jahr Bürotage sein.


    Daher habe ich es so verstanden, dass ich meine Einnahmen nicht in DE versteuern muss, sondern nur in CH. Wird hierzu dann die Quellensteuersätze (Kanton) vom Wohnort oder vom Arbeitgeber genommen? Beim CH Wohnort wäre fraglich ob es einen offiziellen (Unter-)Mietvertrag geben wird.


    Muss ich meine Einnahmen in DE sonst in irgend einer Form versteuern?


    Welche Aufenthaltsbewilligung bräuchte ich dann? G oder B? Und falls es mit dem CH langfristig wird, kann ich dann die Zeit bei dem Antrag auf eine C (mind. 5 Jahre gefordert) anrechnen lassen?


    Hatten den Gedanken, dass wir es zunächst mal auf diese Version ausprobieren, weil Kita-Kosten und die anfängliche Ungewissheit für einen Probelauf via Grenzgänger gesprochen haben.


    Vielen Dank vorab für eure Antworten.


    VG,
    Volkan