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Beiträge von flip

  • Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung bei Weltreise >6 Monaten

    • flip
    • 11. Februar 2025 um 11:58

    Hallo zusammen

    Ich bin Deutscher und habe eine Schweizer Niederlassungsbewilligung. Ich lebe seit mehr als 7 Jahren im Kanton Luzern. Ich überlege eine Weltreise zu machen, die länger als 6 Monate dauert. Während der Zeit möchte ich meine Wohnung in der Schweiz aufgeben. Ich möchte meine Niederlassungsbewilligung nicht verlieren. Auf der Seite des Kantons sind nur Gründe für eine Aufrechterhaltung genannt, die nicht auf mich zutreffen.

    Hat jemand Erfahrung hiermit und wie würdet ihr vorgehen?

    Zudem: Wenn ich meine Wohnung/Wohnsitz aufgebe, muss ich mich in der Gemeinde abmelden. Ich bin selbstständig als Einzelunternehmer und habe meine selbstständige Tätigkeit in der Schweiz angemeldet. Bedeutet dies, dass ich während der Reise nicht mehr Steuer-/AHV-pflichtig bin oder kann ich dies freiwillig fortführen (auch hinsichtlich Versicherungsschutz), da ich sonst in keinem Land gemeldet bin? Ich möchte die selbstständige Tätigkeit während der Reise fortführen. Ist es dazu ausreichend eine Domiziladresse in der Schweiz zu mieten, dass ich zumindest erreichbar bin?

    Viele Grüsse

    Philip

  • Vermieterrisiko: Mieter ohne Job akzeptieren

    • flip
    • 7. Mai 2024 um 12:42

    Hallo zusammen

    Die Vermietung von Immobilien ist in der Schweiz gefühlt noch stärker reguliert als in Deutschland, d.h. viele Möglichkeiten auf Vermieterseite sind gesetzlich geregelt.

    Welche Konsequenzen / Risiken kann es als Vermieter haben, wenn man einen Mieter ohne Job für einen Lagerraum (d.h. keine Wohnimmobilie) akzeptiert? Grds. besteht doch die Möglichkeit als Vermieter das Mietverhältnis zu kündigen, wenn die Mietzahlungen ausbleibt. Mir ist allerdings nicht klar wie lange dieser Prozess effektiv dauert (Normalerweise kann man eine Zahlungsfrist setzen und danach kündigen) und ob Mietverhältnisse bei Wohnimmobilien vs. Lagerräumen unterschiedlich gehandhabt werden?

    Fallbeispiel: Mietinteressent hat Job verloren und etwa 1 Jahr Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.

    Viele Grüsse

    Philip

  • Angabe von Vermögen und Einnahmen aus Vermögen bei RAV-Anmeldung?

    • flip
    • 5. Juli 2023 um 06:16

    Vielen Dank!

  • Angabe von Vermögen und Einnahmen aus Vermögen bei RAV-Anmeldung?

    • flip
    • 2. Juli 2023 um 04:12

    Hallo

    Ich muss mich wohl oder übel beim RAV anmelden, da ich meinen Job verloren habe. In den Anträgen werden Einnahmen aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit abgefragt, aber nicht das Vermögen oder Einnahmen aus Vermögen.

    Ich frage mich daher, ob man dies irgendwo angeben muss? Müssen Mieteinnahmen aus Immobilien angegeben werden?

    Viele Grüsse

    Philip

  • Deutlicher Unterschied beim Mietzins

    • flip
    • 12. Juni 2023 um 07:05

    Guten Morgen

    Ich habe vor etwa 1 Jahr eine Wohnung im Grossraum Zürich für ungefähr 1.250 CHF ohne Nebenkosten gemietet. Im Nachbargebäude bietet der Verwalter eine vergleichbare Wohnung jetzt zum Mietzins von 900 CHF an. Die Gebäude gehören zur gleichen Liegenschaft, die Wohnungen haben vergleichbare Aufteilungen, der Ausbaustandard ist vergleichbar und die Fläche ist in meinem Fall identisch. Begründet wird der Unterschied damit, dass das Gebäude erst seit kurzem mit verwaltet wird.

    Natürlich werde ich mir die Nachbarwohnung ansehen. Da ein Umzug jedoch immer aufwändig ist, interessiert mich auch, ob es eine irgendeine mietrechtliche Möglichkeit gibt den Mietzins für meine Wohnung zu reduzieren? Ich zahle anderenfalls 40% mehr, was umso unverständlicher ist, weil die Mietzinse durch die steigenden Zinsen, Konsumentenindex, etc. innerhalb der letzten 12 Monate eher gestiegen sind.

    Viele Grüsse


    Philip

  • Eigenkündigung vs. Arbeitgeberkündigung

    • flip
    • 18. März 2023 um 07:59

    Danke für eure Tipps. Ich habe mich nun entschieden nicht selber zu kündigen. „Meine innere Stimme“ hatte mir auch gesagt nur zu kündigen, falls ich rechtzeitig einen alternativen Job finde.

  • Eigenkündigung vs. Arbeitgeberkündigung

    • flip
    • 6. März 2023 um 20:16

    Guten Abend

    Ich arbeite in einem Schweizer Startup, welches Kosten sparen muss. Daher wurde einigen Angestellten das Arbeitsverhältnis gekündigt, wovon ich auch betroffen sein werde. Der Arbeitgeber hat mir angeboten, dass ich selber kündigen kann oder er alternativ die Kündigung ausspricht.


    Der Nachteil bei Eigenkündigung ist in meinem Fall, dass ich erst nach 3 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber stände im Arbeitszeugnis, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und nichts mit meiner Leistung zu tun hat.

    Rein finanziell ist daher eine Arbeitsgeberkündigung vorteilhafter. Ist es bei späteren Bewerbungen sehr nachteilig, weil die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgte? Gibt es sonst noch wichtige Vor- oder Nachteile der beiden Varianten, die ich nicht genannt habe? Welche Variante würdet ihr in einem solchen Fall wählen und warum?

    Besten Dank

    Philip

  • Kranken- und Unfallversicherung für Auslandsreise

    • flip
    • 1. März 2023 um 19:12

    Danke M.E. & Maik für den Hinweis.

  • Kranken- und Unfallversicherung für Auslandsreise

    • flip
    • 1. März 2023 um 03:49

    Hallo

    Ich habe meinen Wohnsitz in der Schweiz. Ich bin in der Schweiz obligatorisch kranken- und unfallversichert. Zusätzlich habe ich eine Gönnerschaft bei der Rega abgeschlossen.

    Ist es bei einer Ferienreise ausserhalb Europas wichtig zusätzlich eine Auslandsreiseversicherung abzuschliessen? Soweit ich es verstehe, wäre ein Rücktransport durch die Rega abgesichert und die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Ausland bis zur 2-fachen Höhe der vergleichbaren Inlandskosten. Für Lateinamerika sollte dies passen. Oder übersehe ich etwas?

    Vielen Dank

    Philip

  • Nachmieter finden bei befristeten Mietvertrag

    • flip
    • 11. März 2022 um 14:39

    Hallo zusammen

    Ich habe einen befristeten Mietvertrag über 3 Jahre für eine Wohnung in Horgen (ZH) erhalten. Dieser ist befristet, weil das Gebäude abgerissen wird. Den Mietvertrag kann ich vor Ende der Frist nur beenden, indem ich einen solventen Nachmieter finde. Da es in Zürich nicht einfach ist eine Wohnung zu finden, müsste ich sicher 6 Monate vor dem Ende des Mietvertrages beginnen eine neue Wohnung zu finden. Angenommen ich wechsele die Stelle und ziehe in einen anderen Kanton, dann müsste ich die Wohnung auch vorher kündigen. Während der Wohnungsbesichtigung hatte der Makler noch gesagt, dass ich den Vertrag ordentlich mit 3-Monatsfrist kündigen kann, was sich nun nicht im Mietvertrag widerspiegelt.

    Ich frage mich, wie schwierig es ist unter diesen Umständen einen Nachmieter zu finden, der einen befristeten Mietvertrag mit X Monaten oder X Jahren Restlaufzeit übernimmt, wenn ich früher kündige? Hat jemand hierzu einen Erfahrungswert?

    Ich frage mich auch, ob es sinnvoll ist einen über 3 Jahre befristeten Mietvertrag ohne Kündigungsfrist abzuschliessen, auch wenn es im Wohnungsmarkt Zürich viel Nachfrage gibt?

    Ich würde mich über eure Einschätzung freuen.

    Viele Grüsse

    Philip

  • Unterschied Aufenthaltsbewilligung vs. Niederlassungsbewilligung

    • flip
    • 17. Februar 2022 um 20:03
    • Der Wechsel von der Quellensteuer zur normalen Veranlagung hängt nach meinem Wissen nicht von der Niederlassungsbewilligung ab, sondern geschieht automatisch nach 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz oder schon vorher, wenn bestimmte Konditionen zutreffen wie Immobilienerwerb in der Schweiz, hohes Einkommen etc.
    • Der Besitz der C-Bewilligung als Voraussetzung für eine Einbürgerung ist ein guter Punkt, aber für mich letztendlich nicht "spürbar", sondern lediglich eine Formalie auf dem Papier. Trotzdem ist das ein handfestes Argument :winking_face:
    • Jan: "Mit der Niederlassungsbewilligung hast du mit wenigen Ausnahmen die gleichen Rechte wie ein Schweizer." -> Das hatte ich auch gelesen, aber was sind das genau für Rechte, die für mich tatsächlich eine spürbare Änderung gegenüber einer B-Bewilligung bedeuten?
      • Ein Punkt ist wahrscheinlich, dass mein Aufenthaltsstatus nicht mehr an meine Beschäftigung geknüpft ist, d.h. wenn ich letztere verliere, dann verliere ich nicht mein Aufenthaltsrecht.
      • Wenn ich mit C-Bewilligung für längere Zeit ins Ausland ziehe, dann verliere ich diese wieder.
      • Wenn ich mit C-Bewilligung für längere Zeit Sozialhilfe beziehe, dann kann diese wieder entzogen werden.
      • etc.

    Vermutlich ist es tatsächlich so, dass die Unterschiede früher deutlich grösser waren als es heute der Fall ist.

  • Unterschied Aufenthaltsbewilligung vs. Niederlassungsbewilligung

    • flip
    • 17. Februar 2022 um 10:18

    Guten Morgen

    Ich habe einiges zu dem Thema gelesen, aber für mich ist immer noch nicht ganz klar was der effektive Unterschied zwischen Aufenthaltsbewilligung vs. Niederlassungsbewilligung ("Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.") in der Schweiz ist.

    • Als EU-Bürger gibt es keine Visumspflicht in der Schweiz, d.h. ich kann mich unbeschränkt hier aufhalten, wenn ich mein Leben selbst finanzieren kann. Ich bin nicht sicher, ob das so korrekt ist, aber das ist mal meine Annahme.
    • Mit Aufenthaltsbewilligung B werde ich z.B. im Rahmen eines Angestelltenverhältnis in die Schweizer Sozialsysteme aufgenommen, zahle dort ein und habe ggfls. beschränkte Rechte.
    • Mit Niederlassungsbewilligung C ist das Aufenthaltsrecht unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Was bedeutet das konkret? Könnte ich mich nicht als EU-Bürger ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten mit der Gefahr, dass sich die Regeln ändern (z.B. Einführung Visumspflicht für EU-Bürger) und ich dann ausgewiesen würde.

    Kann mir jemand den effektiven Unterschied zwischen Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung, den ich bei einem Wechsel spüren würde, deutlich machen?

    Danke vielmals

    Philip

  • Stundung von Zulagen bei Riesterrentenvertrag sinnvoll?

    • flip
    • 23. Oktober 2020 um 14:04

    Hallo Matthias

    Wenn du planst nach Deutschland zurückzukehren, dann sollte dies passen. Wenn nicht, dann überlege dir, ob eine Stundung der Zulagen und Vergünstigungen bei einem Zinssatz von 0.5% pro Monat sinnvoll ist oder du diese nicht gleich zurückzahlst.

    Viele Grüsse

    Philip

  • Stundung von Zulagen bei Riesterrentenvertrag sinnvoll?

    • flip
    • 17. Oktober 2020 um 23:00

    Ich werde nächste Woche bei der Versicherung nachfragen, welche Optionen es gibt.

  • Stundung von Zulagen bei Riesterrentenvertrag sinnvoll?

    • flip
    • 15. Oktober 2020 um 20:57

    Hi Basileus,

    die Zinsen werden nicht jährlich abgezogen, sondern müssen bei Rentenbeginn zusammen mit dem gestundeten Betrag zurückgezahlt werden, wenn man nicht zulagenberechtigt ist. Daher können die Zinsen durchaus höher sein als die Zulagen, die man erhalten hat. Die Zinseszinsen hatte ich in meiner Berechnung gar nicht mit berücksichtigt. Das ist ja so irrsinnig, obwohl die marktüblichen Zinssätze aktuell unter 2% liegen.

    Kündigen wollte ich den Vertrag nicht, aber vielleicht lässt sich der Stundungsbetrag vorzeitig zurückzahlen und damit das ganze vermeiden.

    Schönen Abend,

    Philip

  • Stundung von Zulagen bei Riesterrentenvertrag sinnvoll?

    • flip
    • 14. Oktober 2020 um 00:48

    Hallo zusammen

    Ich bin vor etwa 3 Jahren in die Schweiz gezogen. Ich habe für die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen meines Riesterrentenvertrages eine Stundung beantragt. Die Stundungszinsen liegen bei 0,5% (!!!) pro Monat, d.h. im Vergleich zu den aktuellen Renditen exorbitant hoch, auch wenn meine Riesterersparnisse in einem Aktiensparplan angelegt werden.

    In meinem Fall wären dies 16,50 EUR pro Monat bei einem Betrag von 3.300 EUR. In 25 Jahren kämen 4.950 EUR an Stundungszinsen zusammen, die ich zusammen mit den 3.300 EUR zurückzahlen müsste.

    Bei mir ist komplett unklar wie lange ich in der Schweiz bleibe, ob ich jemals nach Deutschland/EU zurückkehre oder in ein anderes Land auswandere, etc. Ich überlege, ob ich nicht besser sofort die erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzahlen sollte, um diese hohen Stundungszinsen zu vermeiden soweit dies überhaupt noch möglich ist.

    Wenn ihr einen Riestervertrag habt, wie handhabt ihr diesen Fall? Habt ihr eine Tipp hierzu?

    Danke vielmals.

    Philip

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