Hallo riff,
aus Sicht der Schweizer Bank ist das vermutlich Dein Erstwohnsitz, da Du keinen anderen Schweizer Wohnsitz hast. Spannender ist die Frage, wie die Bank Deine Kapitaldienstfähigkeit für den Schweizer Kredit berechnet, wenn Du keine Schweizer Einkünfte hast. Einen Kredit in Schweizer Franken oder Euro für eine Wohnung in der Schweiz kannst Du aber auch von einer deutschen Bank erhalten.
Die Lex Koller dürfte für Dich kein Problem sein. Ich würde aber in jedem Fall vor dem Wohnungskauf einen Steuerberater aufsuchen der sich mit dem DBA Deutschland-Schweiz auskennt. Ein Doppelwohnsitz führt im Regelfall in Deutschland und in der Schweiz zur sogenannten unbeschränkten Steuerpflicht, was bedeutet, dass das die weltweiten Einkommen sowohl in der Schweiz also auch in Deutschland besteuert werden können. Die daraus resultierende doppelte Inanspruchnahme soll durch das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz (DBA) vermieden werden. Das ist jedoch eine sehr komplizierte Materie.
Viele Glück und viele Grüsse