Aber was bedeutet diese Änderung für meine Nachfrage, Jan?
Welches Einkommen aus der Schweiz muss ich denn in DE angeben, wenn ich unterjährig umgezogen bin?
Mein Nettogehalt vom Lohnausweis oder mein steuerbares Einkommen aus dem Steuerbescheid?
Aber was bedeutet diese Änderung für meine Nachfrage, Jan?
Welches Einkommen aus der Schweiz muss ich denn in DE angeben, wenn ich unterjährig umgezogen bin?
Mein Nettogehalt vom Lohnausweis oder mein steuerbares Einkommen aus dem Steuerbescheid?
Vielen Dank Jan.
Genau, dass steuerbare Einkommen nehme ich vom Steuerbescheid und nicht vom Lohnausweis. Allerdings wird es dann zeitlich etwas komplizierter, bis ich die Steuererklärung in DE abgeben kann.
Beispiel (fiktiv)
- 30k € Jahresgehalt in DE von Jan bis Jun (Steuer fiktiv 56€ in DE)
- 60k CHF Jahresgehalt in CH von Jul bis Dez (Steuer fiktiv 8k CHF in CH - Schweizer Steuer spielt für Berechnung in DE keine Rolle)
- Damit erhöht sich dein Grenzsteuersatz in DE von 20% auf z.B. 25% (weil du dann besteuert wirst wie jemand der ein Jahresgehalt von 86k€ = 30k € + 56k €(60k CHF / 1.07) hatte
- Der höhere Grenzsteuersatz wird aber nur auf die 30k €, welche du in DE verdient hast, angewendet
Vielen Dank für diese Zusammenstellung, zu der ich noch eine Frage hätte.
Das Schweizer Jahresgehalt, im Beispiel 60 KCHF, wäre aber nicht das vom Lohnausweis, sondern schon das von der Steuererklärung, oder?
Zwar würde normalerweise keine Steuererklärung gemacht, weil die Person quellensteuerpflichtig wäre. Aber wenn sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchte, weil sie hohe Kosten für KITA und Weiterbildung hatte, dann wird darin das echte Einkommen ermittelt, welches in DE für die Ermittlung des Grenzsteuersatzes relevant ist?
Ich wäre sehr froh, wenn mir hier noch jemand Feedback geben könnte.