Nun, die Einkünfte aus dem Job in der Schweiz musst Du ohnehin dem Finanzamt melden. Die sind tatsächlich steuerpflichtig, werden aber - sofern vom DBA abgedeckt - nicht veranlagt. Für alle weiteren Steuerarten sind die aber ganz sicher satzbestimmend. D.h. jeder Euro der in Deutschland zusätzlich als Einnahme (aus Gewerbe, Nebenjob, Vermietung oder Verpachtung etc.) anfällt, wird unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt veranlagt.
Im Setup Grenzgänger sollte man jegliche weitere Einnahme in Deutschland aus steuerlicher Sicht besser vermeiden.
Zieht man in die Schweiz, empfiehlt es sich in Deutschland keine Wohnstätte mehr zu haben, dann entfallen alle Mutmassungen über den Lebensmittelpunkt und daraus folgend der steuerliche Ansässigkeit.
Da die ab September neue Regierung in Deutschland auf grossen Beutezug gehen wird, würde ich Dir empfehlen das vorher zu regeln
Danke für eure Antworten. Als erstes wollte ich auch den B Ausweis beantragen. Habe mich dann mittendrin umentschieden, um mich abzusichern falls irgentwas in der Probezeit passieren sollte oder mir es in der Schweiz überhaupt nicht gefällt.
Ja in Deutschland wirds langsam echt zu bunt. Irgentwo müssen die ganzen Hilfspakete wieder reingeholt werden. Ist allgemein besser sich vom Acker zu machen. Zudem gefällt es mir in Schweiz gut. Ich komm sehr gut mit den Schweizern klar und die mit mir. Wenn man sich einbringt und anpasst ist das kein Problem. Als Allgäuer ist man vom Dialekt auch nicht so weit entfernt.