Hallo zusammen, ich häng mich mal hier mit rein. Wir (meine Frau, unsere Kids und ich) haben uns in dem Kantonen Zürich und St. Gallen beworben, da wir umsiedeln wollen. Aktuell wohnen wir in Bayern in einer Mietwohnung.
Wir würden gern die Mietwohnung nach Arbeitsbeginn in der CH noch ein wenig (1/2 Jahr) behalten - als Backupplan, falls etwas schief geht oder die Kids absolut nicht klar kommen. Wir würden die Wohnung in D alle 3-4 Wochenenden besuchen.
Ist das rechtlich erlaubt? Bekommen wir von irgendeinem Amt deswegen Ärger bzw. eine Ordnungswidrigkeitsklage?
lieben Dank für euren Input!
vG Vince