OK. 2. Säule?
Beiträge von ReviewerGolden
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Eine Frage zur AHV: weiss jemand, ob es renditentechnisch attraktiv ist, sich mit grösseren Beträgen in die AHV "einzukaufen"? Oder sollte man stattdessen lieber in die 3. Säule investieren? Bzw. wo könnte man sich zu diesem Thema schlau machen?
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Hallo Forum,
ich wohne seit gut 3 Jahren in der Schweiz, habe bisher aber in D gearbeitet. Demnächst steht eine Neuorientierung an. Ich werde also vorläufig arbeitslos sein.
Kurze Frage: Da ich bisher sozialversicherungspflichtig in D war, nehme ich an, dass ich auch das Arbeitslosengeld aus D bekomme. Kann das jemand bestätigen?
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Nee, war mir neu. Muss ich mich auch schlau machen. Danke für den Hinweis.
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Zur Steuerpflicht siehe hier:
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/s…71-lebenslage-0
Sozialversicherungspflichtig ist man in dem Land, in dem man arbeitet, in Ihrem Fall also Deutschland.
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Welche Unfallversicherung meinst du?
Grob gesagt bist du als in Deutschland wieder Arbeitende(r) voll sozialversicherungspflichtig. Zu den Sozialversicherungen gehört auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Betriebsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten abdeckt.
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Hoi ans Forum,
kurz zu uns: wir, vierköpfige Familie, sind 2018 in die Schweiz (AG) gezogen. Hauptgrund war die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", wie man so schön sagt. Mama war/ist Lehrerin in der Schweiz, Papa arbeitete/arbeitet in Deutschland, und die Kinder waren/wurden damals schulpflichtig.
Ist jemand in einer ähnlichen Situation und kann ein paar Tipps, Anregungen oder Hinweise geben, die für diese Konstellation hilfreich wären? Gerne auch konkreter nachfragen, und danke schon mal!
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Diese Info ist nicht richtig. Auch Personen im Ausland können Immobilien erwerben, ggfs. unter Auflagen oder bewilligungspflichtig. Prinzipiell ist aber der Erwerb zum Selbstbewohnen bewilligungsfrei, was in einem gesonderten Verfahren auf Antrag entschieden werden kann.
Ja, man kann theoretisch eine Bewilligung bekommen.
In der Praxis musste selbst unser Generalunternehmer (grösster Anbieter der Schweiz), um alles aus einer Hand anbieten zu können, über Umwege das Bauland besorgen, weil er damals gerade Eigentum von nicht in der Schweiz ansässigen Investoren war.
Es ist also nicht trivial, ein Haus ohne Wohnsitz in der Schweiz zu kaufen.
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Wäre auf jeden Fall toll,wenn du von deinen Erfahrungen berichtest.
Wir haben, gleich einen Monat nachdem wir in die Schweiz gezogen sind, einen Vertrag für einen Hausbau abgeschlossen. Die Schweizer Behörde musste damals fast schon mit Gewalt davon überzeugt werden, dass ich tatsächlich meinen Wohnsitz in der Schweiz habe (ich arbeite nach wie vor in Deutschland). Nur dann darfst du eine Immobilie auch kaufen.
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Kann nur ganz allgemein für Fachärzte sprechen. In der Regel gibt es weitaus schneller Termine, und am Termin selbst dann auch weitaus(!) mehr Zeit für Anamnese, Untersuchung, Gespräch,...
Volle Wartezimmer haben wir bisher nur ganz selten gesehen.
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Da ich nicht weiss, ob man hier einen Link posten darf: Probieren Sie es mal bei Vitan in Riehen. Die haben eine Kanzlei in D und in CH. Ich fühle mich gut betreut.
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Die Auskunft ist richtig. Das DBA funktioniert in beide Richtungen, allerdings sind die festgelegten Steuern völlig unterschiedlich. Ganz grob:
Arbeit Schweiz, Wohnort Deutschland --> 5% Quellensteuer in der Schweiz und ordentliche Veranlagung in D unter Abzug der gezahlten Steuer
Arbeit Deutschland, Wohnort Schweiz --> Normaler Steuersatz in Deutschland und Veranlagung in der Schweiz, für das Einkommen wird dank hoher Steuerlast in D nichts weiter zu zahlen sein. Vermögenssteuer bleibt davon unberührt.
Es gibt wohl nur wenige Fälle bei denen das sinnvoll ist, da die deutschen Gehälter nicht auf die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz angepasst sind. Du verdienst also weniger, zahlst viel mehr Steuern und hast on top hohe Miet-/Lebensmittelpreise in der Schweiz zu zahlen.
Als Betroffener:
Arbeit Deutschland, Wohnort Schweiz
--> die ersten 5 Jahre normaler Steuersatz in Deutschland (Steuerklasse 1, auch wenn verheiratet!)) und normaler Steuersatz in der Schweiz. Man ist in der Schweiz voll steuerpflichtig, d.h. erst kommt die Schweizer Steuererklärung, und dann kommt die deutsche Steuererklärung, wobei die bezahle Schweizer Steuer voll angerechnet wird.
--> nach 5 Jahren dann noch 5% Quellensteuer an D.
(Trotz dieser Regelung) Sinnvoll kann das z.B. sein, wenn der Partner in der Schweiz arbeitet.