Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten! Das hilft mir sehr und bestimmt auch irgendwann mal anderen hier im Forum.
Beiträge von John
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Hallo Community,
Ich bin zu Beginn des letzten Jahres in die Schweiz gezogen, um hier zu arbeiten. Meine Stelle war jedoch befristet und endet nun diesen Monat. Da meine Partnerin mit mir in die Schweiz gezogen ist und inzwischen auch hier arbeitet und es uns hier sehr gut gefällt, möchten wir noch länger in der Schweiz bleiben. Daher bin ich hier aktuell auf Stellensuche; leider bisher ohne Erfolg. Nun stellen sich zwei Fragen: Zum einen habe ich die Arbeitsbewilligung B erhalten, die für 5 Jahre gilt und somit jetzt noch etwas über 3 Jahre. Im Internet liest man jedoch teilweise, dass man nur 6 Monate Zeit hat, eine neue Arbeit zu finden. An anderer Stelle heißt es wiederum, dass die Aufenthaltsbewilligung nach Ablauf der 5 Jahre nur um ein Jahr verlängert wird, wenn man arbeitslos ist. Was gilt hier als deutscher Staatsangehöriger? Die zweite Frage betrifft die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs. Erhalte ich nur 6 Monate Arbeitslosengeld oder 18 Monate, da ich hier fast 2 Jahre gearbeitet habe? Auch hier scheinen mir die Informationen nicht ganz eindeutig.
Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich würde mich sehr freuen
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Okay, vielen Dank für Eure Hinweise :).
Super Forum hier, durch das ich einiges lernen konnte.
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Was meinst du damit, dass sich die Steuern recht flott reduzieren?
Für die Anstellung ist es wohl schon wichtig, dass ich in der Schweiz gemeldet bin.
Insgesamt ist mein Hausrat auch nicht besonders groß, da ich bisher noch studiert habe. Für das Kreisbüro in Zürich ist die Airbnb-Wohnung auch kein Problem laut eigener Aussage für die Anmeldung. Tatsächlich wird das auch als Übergangslösung von einigen Seiten empfohlen.
>>>Vielleicht verstehe ich etwas falsch, aber wenn ich für den Zoll keine Wohnsitzverlegung zum 1. Februar in der Schweiz vornehme, dann würde das doch im Widersprich zur Anmeldung im Zürcher Kreisbüro stehen. Dort muss ich mich anmelden, um ein Konto, Versicherung etc. abzuschließen.<<<
Daher ist jetzt aktuell mein Verständnis, dass ich mit Anmeldung von einem Teilumzug mich bei der Einreise beim Zoll melde.
Falls ich etwas falsch verstehe, wäre ich für Hinweise sehr dankbar.
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Hallo zusammen,
ich wohne in Deutschland und habe zum 01.07. eine neu Arbeitsstelle in Zürich. Ich möchte gerne zu diesem Zeitpunkt in die Nähe meines neuen Arbeitsplatzes in die Schweiz umziehen.
Nun habe ich folgende Fragen:
1) Im Zeitraum 01.01.-30.06. habe ich ein Gehalt in Deutschland bezogen und werde dann ab 01.07. ein Gehalt in der Schweiz beziehen. Bezogen auf die Tage des Kalenderjahrs werde ich daher voraussichtlich überwiegend in der Schweiz berufstätig gewesen sein. Gibt es eine Möglichkeit, dass mein gesamtes Jahreseinkommen in der Schweiz versteuert wird, oder wird das 1. Halbjahr mittels Steuererklärung in Deutschland und das 2. Halbjahr durch eine Steuererklärung in der Schweiz versteuert?
2) Wie geschildert möchte ich mich spätestens zum 30.06. in Deutschland abmelden. Evtl. habe ich zum Arbeitsbeginn in Zürich leider nur eine Wohnung für einen befristeten Zeitraum/Zwischenmiete (rd. 3-6 Monate). Hat dies Auswirkungen auf die Möglichkeit zur Anmeldung der Wohnsitzes in Zürich bzw. auf die Versteuerung meines Jahreseinkommens?
3) Auf welche Weise sind die Umzugskosten Deutschland -> Schweiz steuerlich absetzbar?
Ich freue mich über Eure Hilfe bzw. Eure Ratschläge. Vielen herzlichen Dank!
Hier würde mich auch nochmal interessieren, wann du den Umzug beim Zoll angemeldet hast ("Übersiedlungsgut"). Bei Einreise zum 1.7 oder erst nachdem du eine feste Wohnung gefunden hast? Stehe gerade vor einen ähnlichen Problem
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Denke schon. Also ich habe. ( Wobei ich erst nachdem 1. Arbeitsmonat umgezogen bin).
Ist man in diesem Fall für den ersten Monat noch in Deutschland steuerpflichtig und hat somit höhere Abgaben? Ich stehe in einer ähnlichen Situation, da ich im ersten Monat eine Airbnb-Wohnung gebucht habe.
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Ich habe dem Zoll nun nochmal meine Situation per Email geschildert. Im folgenden ein Auszug der Antwort:
"
Mit der Miete ein Airbnb und der beibehalt Ihre Deutsche Wohnsitz es gibt wahrscheinlich kein Wohnsitzverlegung in der Schweiz. Es gilt wenn Sie effektiv in Deutschland wohnhaft bleiben und regelmässig dorthin zurückfahren. Wenn es effektiv so ist, Ihre Persönliche Effekten dürfen sie Zollfrei einführen und der Gebrauch Ihre Fahrzeug im Inland ist erlaubt.
Erst bei der Wohnsitzverlegung müssen Sie Ihre Fahrzeug und Gegenstände als Übersiedlungsgut mit Form. 18.44 bei der Einreise melden.
Wenn Sie ein Wohnung gefunden haben und möchten Ihre Fahrzeug und Gegenstände mitnehmen, wir bieten ein Vorprüfung an :
"
Ich frage mich nun: Würde ich damit denn noch für den ersten Monat in Deutschland steuerlich belangt? -
Ich denke das könnte schon ein Problem geben: Ich finde hierzu zwei sehr ähnliche Aussagen auf der Website des Schweizer Zolls:
1. https://www.bazg.admin.ch/bazg…-wasserfahrzeuge/faq.html
"Ich habe gehört, dass man für die Verzollung ein Jahr Zeit hat, wenn man umzieht. Stimmt das?
Diese Aussage ist nicht richtig. Ausländische Fahrzeuge müssen Sie beim ersten Grenzübertritt in Zusammenhang mit Ihrem Umzug beim Schweizer Zoll anmelden. Dieser Grundsatz gilt auch bei Fahrzeugen, die Sie als Übersiedlungsgut einführen möchten. Spätestens ein Jahr nach der Wohnsitzverlegung müssen Sie zudem schweizerische Kontrollschilder beim kantonalen Strassenverkehrsamt beantragen."
2. Personen, die in der Schweiz wohnen, dürfen im Inland grundsätzlich kein ausländisch immatrikuliertes Fahrzeug verwenden. Das gilt beispielsweise auch für Autos, die Ihnen Verwandte oder Freunde aus dem Ausland vorübergehend überlassen oder ausleihen.
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einfach rüber ohne viel Gedanken/aufregungen. Bin selbst zu Beginn mit sehr viel Gedanken etc. alles penibel aufgelistet rüber gefahren. Und die Zöllner aben nur abgestempelt ohne gross zu schauen.
Von daher take it easy und gutes ankommen.
Hab auch in einerm airbnb gewohnt und in aller Ruhe nach einer Whg. geschaut.
Vielen Dank Euch für die schnellen Antworten :).
D.h. Du (Rennrad21) würdest aber auch empfehlen, beim Zoll anzuhalten? Ich würde dann natürlich erstmal nur einen ganz kleinen Teil der Zoll-Liste mitnehmen. Insgesamt ist mein Hausrat auch zum Glück noch nicht so groß, und wenn ich nur teuere Sachen auflisten muss, dürfte diese gar nicht so lang sein. Vermutlich bin ich dann für den Zoll auch recht uninteressant und werde hoffentlich schnell durchgewunken..
Nun hat aber Zwergnase geschrieben, dass ich erst mit dem Ausländerausweis etwas beim Zoll deklarieren kann. Wie war das denn bei Dir (Rennrad21)?
Wäre ich noch für Februar in Dtld. steuerpflichtig, wenn ich erst später die Sachen deklariere? Ich dachte der Arbeitsvertrag würde ausreichen, um etwas beim Zoll als Übersiedlungsgut zu deklarieren.
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Hallo,
kurz zu meiner Lebenssituation. Ich bin noch bis Ende Januar in Köln beschäftigt, aber trete eine neue Stelle an in Zürich ab dem 1. Februar. Aktuell wohne ich also noch in Köln in einer Mietwohnung, die ich mir mit meiner Freundin teile. Meine Freundin bleibt auch erstmal in Köln wohnen, sodass ich hier auch noch eine Adresse habe. Nun habe ich mir ab dem 30. Januar für den ersten Monat eine möblierte Airbnb Wohnung in Zürich gemietet, um dann von dort auf Wohnungssuche zu sehen. Außerdem will ich mir erstmal anschauen, ob der Job mir wirklich gut gefällt, so dass es den Aufwand wert ist.
Nun zu meiner Frage:
Da ich also noch nicht wirklich zum 1. Februar "richtig" umziehe, frage ich mich, ob ich bei der Anreise beim Zoll anhalten muss. Außer ein paar Klamotten und PC fahre ich halt mit meinem Auto runter, (dass mir schon länger als 6 Monate gehört.) Muss ich dieses deklarieren oder würdet ihr einfach über die Grenze fahren.
Vielen Dank