Hallo,
ich habe mich durch das Forum gewühlt und verstehe die Versteuerung in meinem Falle so.
Wohnort der Familie: Hannover
Arbeitsort: Basel
Wohnung in der Schweiz: Zug
Angestellt mit eingetragener Prokura
Mehr als 60 Nächte in der Schweiz
Aufgrund des Art. 15 Abs. 4 DBA, erfolgt die Versteuerung in der Schweiz. Leitende Angestellte werden lediglich am Sitzstaat der Gesellschaft besteuert.
Somit müsste ich meine Einkünfte am schweizer Wohnort in Zug versteuern. Ist das so richtig oder am Sitz der Gesellschaft in Basel? In Deutschland würde meine Einkünfte unter Progressionsvorbehalt gestellt, so dass meine Frau eine höhere Steuerlast hat.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!