Beiträge von Susile
-
-
Hallo zusammen,
falls sich Fragen zu dem Thema ergeben, könnten sie hier gesammelt werden. Da die Konstellation nicht so häufig ist, gibt es deutlich weniger Infos als zur umgekehrten gängigen Situation.
-
Ich denke das hängt von der langfristigen Planung ab. Eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz könntest du auch mit einer Stelle in Deutschland erhalten, aufgrund des Freizügigkeitsabkommens. Allerdings könnte das auch Auswirkungen auf die Steuerpflicht haben. Sozialversicherungspflichtig bist du üblicherweise am Ort der Arbeitsstätte, in deinem Fall also Deutschland.
-
Ja, genau das ist die Frage. DVKA scheint nicht zuständig zu sein für diese Frage. Die private Krankenversicherung wurde bereits mit Wohnsitz Deutschland abgeschlossen und bestätigt auch bei Wegzug weiter die Versicherung anzubieten.
Nun interessieren mich eben Erfahrungen von denjenigen, die doppelt versichert sind, privat in D und obligatorisch in CH.
-
Kennt jemand jemanden, der sowohl privat in D und gleichzeitig obligatorisch in CH versichert ist und Wohnsitz in CH hat? Wäre dankbar über Erfahrungen.
Liebe Kerstin, vielen Dank für die hilfreichen Infos!
-
Bei der privaten Zusatzversicherung in der Schweiz gibt es ein paar, die nach vorheriger Kostengutsprache auch geplante Behandlungen im Ausland erstatten, z.B. Helsana und Sympany. Oder welche Versicherung meinst du? Ich meine nicht Notfallbehandlungen, da ist mir klar, dass großzügige Regelungen gelten.
Die medizinsche Landschaft in Deutschland ist einfach größer und teilweise unterscheiden sich auch die Fallzahlen von denen in der Schweiz. Von daher hätte ich gerne im Fall des Falles die Wahl, wo ich mich behandeln lassen möchte.
Hat jemand Erfahrung mit den Tarifen in der Schweiz, die auch für Auslandsbehandlungen Kosten erstatten oder ist jemand in D privat versichert und hier nur obligatorisch?
-
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen gemacht, ob es möglich und praktikabel ist, sich doppelt zu versichern, also bei der deutschen PKV bleiben und zusätzlich die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz abzuschließen?
So zahlt man zwar zum Teil unnötig doppelt, kann sich aber auch in Deutschland behandeln lassen, oder?
Wie klappen mit der Kombination Behandlungen in der Schweiz, zahlt die Private den Anteil, den die obligatorische nicht übernimmt? Kommen die Spitäler damit zurecht, dass man z.B. im Spital privat liegen möchte?
Ich würde mich über Erfahrungen, am besten auch mit Hinweis, um welche Krankenversicherung es sich konkret handelt, sehr freuen.
Viele Grüße!