Beiträge von Maximilian_Hae

    Cool_Mice

    Ich hatte auch neue und gebrauchte Möbel. Habe alles was verzollt werden muss, verzollt.

    Das ist mit 7,7% Einfuhrzoll im Vergleich mit anderen Nicht-EU-Ländern jedoch nicht allzu teuer wie ich finde.

    Man will seine Auswanderung ja nicht direkt mit einer Strafe beginnen.

    In der Schweiz Möbel einzukaufen kann sich lohnen wenn man Qualitätsprodukte kaufen möchte die in DE schwer erhältlich sind. Aus meiner Erfahrung sind alle Markenprodukte, die du auch in DE erwerben kannst (darunter auch IKEA) in der Schweiz deutlich teurer als in DE.

    Wie bereits erwähnt wurde: Einfuhrliste für den Zoll erstellen, PKW (falls vorhanden) als Umzugsgut deklarieren und zulässige Gesamtgewichte der Fahrzeuge einhalten, dann sollte nichts schief gehen.

    Gruss Max

    Markus Schulz

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Die Liegenschaft in DE würde erst einmal keine Erträge abwerfen, vielmehr würde vom Nießbrauchsrecht Gebrauch gemacht werden.

    Mich würde einfach interessieren, ob und wem ich eine Schenkung melden müsste, da ich aktuell noch quellensteuerpflichtig bin und welche Folgen das in der Schweiz hätte.

    Angesichts der aktuellen Gesetzeslage in DE zum Thema Energieeffizienz bei Eigentümerwechsel von Immobilien ist das Thema für mich erst einmal vertagt.

    Grüsse Max

    Markus Schulz

    Ich habe den Thread überflogen, da mich ein ähnliches Thema beschäftigt:


    Es besteht die Möglichkeit eine Liegenschaft (zur Hälfte) als Schenkung zu erhalten. Nach meiner Recherche müssten hier keine Schenkungssteuern in der Schweiz anfallen. Nun frage ich mich aber folgende Punkte:

    • Ich bin aktuell noch Quellensteuer-pflichtig und muss keine Steuererklärung in der Schweiz einreichen. Damit fahre ich in meiner jetzigen Situation auch besser, als mich nachträglich ordentlich veranlagen zu lassen. Würde sich daran dann etwas ändern, bzw. müsste ich dann zwingend eine Steuererklärung machen?
    • Wie muss ich im Falle einer Veranlagung den Besitz in Deutschland versteuern?
    • Entstehen mir steuerliche Nachteile mit Immobilien-Besitz im Ausland?
    • Wo und wie wird Gebäude-Instandhaltung von steuerlich berücksichtig?

    Ich möchte mich hierzu gerne an einen Steuerberater/Rechtsanwalt wenden, falls jemand dazu Tipps hat oder einen Experten im Kanton St. Gallen kennt, darf mir gerne privat eine Nachricht schreiben.


    Viele Grüsse Max

    Hallo an alle

    Ich bin seit nun einem Jahr in der Schweiz (Permis B) und überlege seit einiger Zeit über die Säule 3a und das Thema Sparen im Allgemeinen.

    Ich habe nach wie vor ein Depot in DE sowie ein klassisches Giro-Konto, etc..

    Ich möchte natürlich neben meinem Depot etwas für die Altersvorsorge in der Schweiz tun und in die dritte Säule einzahlen; nun macht das natürlich nur (steuerlich) Sinn, wenn man sich steuerlich veranlagen lässt um den Einzahlungsbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen zu können.
    Nun ist es aber so, dass ich momentan mit dem automatischen Quellensteuerabzug im meinem Wohnort-Kanton (da knapp unter der dem Grenzwert) deutlich besser wegkomme, als mit einer nachträglichen steuerlichen Veranlagung in der Schweiz. Aufgrund von meinen Recherchen zum Thema Steuern und Vermögenswerten frage ich mich deshalb: Macht es Sinn mit Vermögenswerten (Geldwerte, Wertpapiere, ggfs. Immobilien) im EU-Ausland sich in der Schweiz nachträglich veranlagen zu lassen (wenn man es Stand: heute, nicht müsste), um Steuern zu sparen oder aber geht der Schuss nach hinten los, weil die Schweizer Finanzbehörden sämtliche Vermögenswerte aus dem In- und Ausland prüfen und besteuern?

    Wohlwissend, dass es ein komplexes und sehr individuelles Thema ist, freue ich mich auf Antworten und Erfahrungswerte.

    Gruss Max

    Hallo Tama2000


    ich glaube deine Frage, lässt sich pauschal nicht so einfach beantworten.

    Wichtig wäre einerseits ob du eine 100% Stelle antreten möchtest / kannst und was für eine Arbeit du verrichtest.

    Blödes Beispiel: Bist du gelernte Krankenschwester und hast Reuma, wird es glaube ich schwieirig. Aus meiner Erfahrung erwartet jeder Arbeitgeber (egal ob Schweiz oder Deutschland) wenn du eine Stelle neu antrittst, dass du auch 100% einsatzfähig bist.


    Generell bin ich aber der Meinung, dass du mit gesundheitlichen Einschränkungen in Deutschland besser abgesichert bist mit KV, RV und evtl. BU-V. als in der Schweiz.


    Gruss Max

    Ich werde das Auto prüfen lassen und in den darauffolgenden Tagen Einlösung und Führerausweis-Umschreibung in einem Rutsch einreichen.

    Vielleicht noch Anregungen hinsichtlich Versicherungen? Ich konnte noch etwas nachbehandeln und lande bei ca. CHF 700,- für Haftpflicht und Teilkasko inklusive Assistance. Hat jemand Vergleichswerte? Mein Auto ist 7 Jahre alt und seit 2019 in meinem Besitz.
    Ich fahre es runter und schaue dann, ob sich der PKW überhaupt noch lohnt, da ich ihn fast nur noch zu Fahrten nach DE benutze ...

    Danke für alle Antworten :grinning_face:

    Hallo Maik und MotU

    Ich habe nochmals beim Strassenverkehrsamt nachgefragt:

    • Versicherungsnachweis benötige ich erst beim Einlösen des PKWs (das kann unabhängig vom MFK erfolgen)
    • Führerschein umschreiben sollte am gleichen Tag der Fahrzeug-Einlösung erfolgen

    Zur Versicherung:

    • Ich habe ein Versicherungsangebot für Haftpflicht + Teilkasko + Assistance über CHF 750,-. Ist das ein fairer Preis oder überteuert?

    Danke nochmal!


    Gruss Max

    Hallo liebe Community


    ich habe in 3 Wochen meinen Termin zur MFK um nach knapp 7 Monaten in der Schweiz bald auch mein Auto hier zulassen zu können.

    Ich habe mich bereits vielfach informiert und was wie und wo zu tun ist.

    Einige Fragen konnte ich aber noch nicht eindeutig klären und hoffe auf eure Erfahrungswerte:

    • Ich habe aktuell noch eine deutsche Versicherung für mein PKW und weiss nicht ob ich bis zur MFK schon eine Schweizer Autoversicherung abschliessen kann. Geht der MFK auch noch mit ausländischer PKW-Versicherung. Wenn ja, welche Dokumente werden hierzu als Nachweis benötigt? (Ich habe eine aktuelle Police / Versicherungsnachweis bei der deutschen Versicherung angefragt und ausgedruckt, die ich am Termin mitführe)
    • Wann sind Einlösung bzw. Zulassung und Umschreibung des Führerausweise von DE zu CH zu terminieren? Ich würde nach der MFK mein Fahrzeug einlösen, sobald ich eine Versicherung habe und zeitgleich mein Gesuch zur Umschreibung eines ausländischen Führerausweises einreichen. Ist das richtig, oder muss das eine vor dem anderen geschehen?
    • Hat jemand gute Erfahrungen mit Helvetia oder Allianz Suisse hinsichtlich Autoversicherung zu teilen, da diese meine favorisierten Versicherer sind.

    Ich freue mich auf Antworten und bin dankbar für jeden Tipp :smiling_face:


    Gruss

    Max

    Hallo CnCK

    Ich habe auch mehrere Teileinfuhren über den Zoll in die Schweiz übersiedelt. Es war bei mir gar kein Stress: Ich habe ein paar Tage vor dem geplanten Umzugstag die Zollstelle kontaktiert um Detailfragen zu klären. Mir wurde alles sehr freundlich erklärt und darauf hingewiesen, dass die Liste nicht ins Detail gehen muss. Die genaue Anzahl von best. Gütern wie Wäsche, Geschirr, etc. sei überflüssig. Beim Thema Alkohol habe ich die Literanzahl der verschiedenen Alkoholika (Bier, Wein / Schaumwein, Hoch-Prozentiges) angegeben und das wurde auch anstandslos abgestempelt.

    Ich habe den Zeitraum März bis Oktober für die Teillieferungen im selben Jahr angegeben, das war auch kein Problem - so bleibt man flexibel.

    Wichtig ist aus meiner Erfahrung nur, dass du ein separates Blatt mit "zu veranlagenden Waren" aushändigst, falls du Güter übersiedelst, die du neu im Ausland gekauft hast (Möbel, Elektronik, o.ä.). Ehrlich sein, lohnt sich da meiner Meinung nach. Im Falle einer Kontrolle bezahlt man nämlich nicht nur den Einfuhrzoll, sondern auch saftig Strafe, falls man hier unwahrheitsgemäße Dokumente vorgelegt hat.

    Mein Tipp: Saubere Liste anfertigen, ehrlich und freundlich sein - dann klappt es!


    Gruß

    Max

    Hallo Kerstin,


    danke für deine Antworten und deine Beratung.

    Ich habe mich nun dazu entschlossen die Krankenversicherung nach telefonischer und persönlicher Beratung mit der Versicherungsgesellschaft eigenständig abzuschließen - inklusive Zusatzversicherungen. Ich hoffe nun, dass der Antrag ohne Probleme durchgeht und ich wie gewünscht versichert werde. Das sollte kein Problem sein, da ich jung und gesund bin. Nachdem das wichtigste an Administrativen Aufgaben erledigt ist (Bewilligung, Wohnung, Krankenversicherung, etc. ...) freue ich mich auf den neuen Abschnitt. Ich würde mich freuen, wenn wir nach wie vor im Forum in Kontakt bleiben.


    LG Max

    Hallo Kerstin,


    danke für deine Antwort. Denkst du, dass ich die KV auch ohne Makler selber online beantragen kann, oder ist es deiner Meinung nach besser / einfacher dies über einen Fachmann durchführen zu lassen? Ich weiß schon recht genau was ich will und ich habe leichte Vorbehalte gegenüber dem Makler. Dieser hat mir unter anderem gesagt, dass man bei Zuzug aus dem Ausland gar keinen "ausländischen Arzt" für die Gesundheitsdeklaration angeben muss, da dies ohne Vorversicherungen in der Schweiz ohnehin nicht notwendig sei - wie sind hier deine Erfahrungen?


    LG Max

    Hallo zusammen,


    nach einem Termin mit einem semi-seriösen Versicherungsmakler / Finanzberater bin ich total verunsichert. Der Makler wollte die AHV-Nummer, Ausländer-Ausweis und Schweizer-Bankkonto von mir, mit der Begründung, dass das für den Abschluss nötig wäre. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass nur Angaben einer Schweizer Vor-Versicherung wichtig sind oder Auskünfte Schweizer Ärzte. Das alles liegt mir noch nicht vor, weil ich erst in den nächsten Tagen den Termin für das Passbild, resp. den Ausländerausweis habe.

    Meine Fragen an euch:

    • Woher bekomme ich die AHV-Nummer?
    • Ist die AHV-Nummer für den Abschluss einer Krankenversicherung nötig?
    • Kann ich die Krankenversicherung auch selbst online beantragen?
    • Ohne Ausländerausweis kein Konto bei den Kantonalbanken abschließbar - kann ich die Bankverbindung nachreichen und per Einzahlschein bezahlen?
    • Ganz allgemein: Wie steht ihr zu Versicherungsmaklern? Ich habe irgendwie ein ungutes Gefühl bei dieser Beratung-Firma...

    Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönen Start ins Wochenende.


    Gruss Max

    Hallo Kerstin,genau das habe ich mich auch bei der Auswahl meiner KV auch gefragt. Mein aktueller Kenntnisstand ist nach Rücksprache mit der Krankenversicherung folgende:

    • Telmed: Telefonischer Erstkontakt mit einer sachverständigen Person. Ob Therapiemassnahme, Überweisung an einen Spezialisten oder Einweisung ins Spital: Das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist verbindlich.
    • Premed: Telefonischer Erstkontakt. Ob Therapie, Überweisung an einen Spezialisten oder eine Spezialistin oder Einweisung ins Spital: Die medizinische Beratung von Medi24 ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist eine Empfehlung. Sie selbst entscheiden über das weitere Vorgehen.

    Vorteil von Premed ist meiner Meinung nach die freie Entscheidung und Arztwahl. Ich denke, dass so eine Lösung auch für mich in Frage kommen könnte.

    LG Max

    Hallo Kerstin ,


    ich bin dabei in die Schweiz zu übersiedeln und beginne am 01.04. ein neues Arbeitsverhältnis in der Schweiz. Ich habe mich bereits mit der Thematik der Krankenversicherung auseinandergesetzt, bin mir aber aktuell noch nicht sicher für welches Modell ich mich entscheiden soll. Zur Auswahl steht Helsana mit Hausarztmodell oder freie Arztwahl mit niedrigster Franchise.

    In beiden Fällen möchte ich mich für Auslandsaufenthalte (an meinem bisherigen deutschen Wohnort, der nicht unweit der Grenze liegt) zusätzlich über den Baustein COMPLETA extra absichern.

    Dieser Baustein beinhaltet 100% Erstattung für Behandlungen im Ausland. Nun meine Frage: Wenn ich mich für das Hausarztmodell entscheide und einen Arzt am Schweizer Wohnort wähle, kann, bzw. darf ich dann überhaupt zu meinen Ärzten des Vertrauens in Deutschland gehen um mich dort bspw. krank zu melden, behandeln oder beraten zu lassen? Der Hintergrund ist folgender: Ich werde voraussichtlich 20% der Jahresarbeitszeit vom Ausland aus arbeiten dürfen (remote) und am Wochenende regelmäßig meine Familie in Deutschland besuchen - daher wäre es mir wichtig sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland zum Arzt gehen zu können. Laut telefonischer Auskunft von Helsana, sollte das über die Zusatzversicherung trotz Hausarzt-Modell möglich sein - ich möchte allerdings auf Nummer Sicher gehen und vor der Entscheidung alle Möglichkeiten und Risiken abwägen.

    Ich freue mich auf Antwort und wünsche einen schönen Sonntag.

    Schöne Grüsse Max