Interessant wäre es zu erfahren, welche Erfahrungen Ihr zu verhandelbaren Zusatzleistungen bei schweizer AGern gemacht habt.
Ist es dort üblich z.B. steuerfreie Zuschüsse für Fahrtkosten, Mieten, Relocationpackages oder Signingbonuses zu zahlen ?
Interessant wäre es zu erfahren, welche Erfahrungen Ihr zu verhandelbaren Zusatzleistungen bei schweizer AGern gemacht habt.
Ist es dort üblich z.B. steuerfreie Zuschüsse für Fahrtkosten, Mieten, Relocationpackages oder Signingbonuses zu zahlen ?
Hallo,
wie muss man als Wochenaufenthalter die Anlage N-AUS ausfüllen, wenn ausschließlich Arbeitslohn in der Schweiz bezogen wurde, 5 Tagewoche ?
Ist das wie folgt korrekt:
Steuerfreuer Arbeitslohn nach DBA: ja
Eigene Adresse in CH angeben
Adresse AG in CH angeben
Beruf angeben
Kalendertage in ausländischem Staat: Arbeitstage in CH ohne Rückkehr nach DE
Arbeitslohn lt. Anlage N: 0,- € (kein Lohn in DE)
Bruttoarbeitslohn von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen wurde: Schweizer Jahresgehalt angeben
Was müsste jetzt im obigen Beispiel in den Zeilen 39 - 44 eingetragen werden ?
Welche Nachweise müsste man beifügen ?
Hallo, habe von einem Grenzgänger bzw. Wochenaufenthaltern gehört, dass sich dieser zunächst bei der Schwizer KVG versichert hat und diese ihm dann
grundlos gekündigt hätte. Er musste ich dann bei der GKV versichern.
Gibt es dazu Erfahrungen im Forum ?
Bei den Anlagen reiche ich (Wochenaufenthalt ZRH, Hauptwohnsitz NRW) immer N-AUS ein (detailliert mit Einkünften und zugehörigen Werbungskosten) und bei
Hallo, das verstehe ich nicht ganz. Als Wochenaufenthalter wird ja dein Gehalt in der Schweiz versteuert und nicht in DE gemäß Art. 15a (2) DBA.
Ist das erst mal so korrekt ?
Könntest du mal kurz erläutern, welche Zeilen in Anlage N-AUS du ausfüllst und ob du z.B. auch die Wohnung in der Schweiz als doppelte HAushaltsführung geltend machst.
Wäre sehr hilfreich.
Zum Wochenaufenthalter:
Habe mal mit einer Gemeinde in CH telefoniert. Die meinten man müsse zum Migrationsamt in Zürich und eine
Grenzgängerbewilligung beantragen.
Aber laut Art. 15a DBA ist man als Wochenaufenthalter ja gerade kein Grenzgänger.
(2) Grenzgänger im Sinne des Absatzes 1 ist jede in einem Vertragsstaat (also hier DE) ansässige Person, die in dem anderen Vertragsstaat (CH) ihren
Arbeitsort hat und von dort regelmäßig an ihren Wohnsitz (DE) zurückkehrt.
Kehrt diese Person nicht jeweils nach Arbeitsende an ihren Wohnsitz zurück, entfällt die Grenzgängereigenschaft nur dann, wenn die Person bei einer Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres an mehr als 60 Arbeitstagen auf Grund ihrer Arbeitsübung nicht an ihren Wohnsitz zurückkehrt.
Muss man sich nun in CH als Grenzgänger registrieren lassen und dann anschließend noch als Wochenaufenthalter, oder ist das dann eine Sache,
die man mit dem deutsche FA klären muss. Im konkreten FAll ist es kein Steuersparmodell, sondern würde perfekt auf die tatsächlichen Gegebenheiten passen.
Wie wird das Thema Impfung und Masken eigentlich bei Schweizer Arbeitgebern gehandhabt ?
Habe möglicherweise demnächst ein persönliches Vorstellungsgespräch, muss ich mir da als Ungeimpfter irgendwelche
Gedanken machen bzgl. Einreise, Unterkunft (Hotel), Regeln bei Arbeitgebern. Oder wäre das ggf. sogar ein Grund für einen
Arbeitgeber auf ein solches Gespräch zu verzichten ?
ad 3) Ja, es gibt sogenannte internationale Wochenaufenthalter. Ich bin selber keiner, aber mein Schwager musste nachweisen, dass er tatsächlich nur am Wochenende seine Familie in Deutschland besucht. Als Arzt am Kantonsspital liess sich das recht einfach über den Dienstplan belegen. Dadurch wird er nur in der Schweiz steuerlich veranlagt.
Nach aktuellem Verständnis muss man der Steuerbehörde in der Schweiz das nachweisen, wie du auch bestätigst. Sobald man das anerkennt bekommt, soll es dann in DE keine Probleme mit dem FA geben wegen dem DBA und das Gehalt wird dann ausschließlich in CH versteuert.
Wenn man nun aufgrund der Entfernung von 300-400km nicht täglich nach Hause kann und einen 100% Arbeitsvertrag in CH hat von Mo-Fr hat, was meinst Du, genügt das als Nachweis ggü. den Eidgenossen ? Geht es der Steuerbehörde in CH um einen Nachweis, dass man die Woche über in CH ist, oder geht es um einen Nachweis, dass man am WE in DE ist, oder beides ?
Wäre nett, wenn Du deinen Schwager vielleicht man fragen würdest. Nur wenn es keine Umstände macht natürlich.
Das bedeutet aber nicht dass dadurch die steuerliche Ansässigkeit auch in D liegt oder es in jedem Fall überhaupt zu einer Veranlagung kommt.
Das verstehe ich jetzt nicht.
Wenn man in D unbegrenzt steuerpflichtig ist mit dem Welteinkommen, z.B. weil man vom FA unterstellt bekommt, dass man jederzeit Zugriff auf eine Wohnung hat (nicht im Falle der Untervermietung), wie kann es dann sein, dass es zu keiner Veranlagung kommt. Ist das nicht das Boris Becker Problem, der ein Zimmer bei seinen Eltern hatte als es seinen Wohnsitz nach MC verlegte ?
Bei Einnahmen in DE wegen Progressionsvorbehalt wird, nach meinem Verständnis, nicht das Gehalt in CH versteuert, sondern der Steuersatz für die Einnahmen aus DE steigt lediglich an.
Beispiel:
Mieteinnahmen in DE werden so besteuert, als hätte man zusätzlich noch das Gehalt aus CH in DE.
Passt das soweit ?
Hallo, es ist leider etwas verwirrend.
Ich könnte in CH einen Job annehmen, 100%.
Müsste dann natürlich dort auch eine Wohnung anmieten.
Meine Wohnung in DE möchte ich halten, ggf. Untervermietung denkbar (notfalls).
Entfernung so groß, dass tägliche Rückkehr nicht realistisch.
Single
1) Man liest überall, dass bei verfügbarer Wohnung in DE man in DE auch unbegrenzt steuerpflichtig ist.
Ich verstehe das dann so, dass dann mein schweizer Gehalt in DE zu versteuern wäre und in CH, wobei der
CH-Anteil in DE verrechnet würde.
2) Grenzgängerregelungen dürften aufgrund der Entfernung in meinem Falle nicht greifen, da keine tägliche
Rückkehr möglich.
3) Andererseits liest man von sog. Wochenaufenthaltern, die regelmäßig nach DE zurückkehren, alle 1-2 Wochen
und trotzdem das Gehalt aus der Schweiz nur in der Schweiz versteuern müssen. Das wäre ja dann ein Widerspruch
zu dem Punkt 1.
4) Weiter gäbe es noch die Möglichkeit eine doppelte Haushaltsführung zu gründen, d.h. man hat die Wohnung in DE,
fährt regelmäßig dorthin, zahlt Steuern in DE und setzt die Wohnung in CH nebst Fahren im Rahmen der doppelten
Haushaltsführung ab.
Wie macht Ihr das bzw. könnt Ihr zu den Punkten 1 bis 4 vielleicht ein paar Erfahrungsberichte geben und wie bzw. ob das anerkannt wurde ?
Danke für die Rückmeldungen.
Ich möchte nur vermeiden, dass dann später irgendwer kommt und sagt, ich könne nicht in die KvdR, weil ich die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt habe.
Alles anzeigenIch war über 50 Jahre in der Schweiz und die Zeit wurde mir voll angerechnet.
Bin nun bei der GKV und bekomme auch eine Rente.
Gruss
Behalten Sie hingegen Ihre Wohnung in Deutschland – sei es weil die Familie hier bleibt oder Sie wissen, dass eine vergleichbare Immobilie bei Ihrer Rückkehr nur schwer zu finden ist – dann haben Sie definitiv einen Ort in Deutschland, an den Sie jederzeit zurückkehren können und in dem vielleicht noch persönliche Sachen stehen. Über diesen Ort können Sie im Juristendeutsch „verfügen“, das heißt: Sie haben den Schlüssel und können entscheiden, wen Sie durch die Tür lassen und wen eben nicht. Die steuerrechtliche Konsequenz: Somit haben Sie einen Wohnsitz und sind daher auch unbeschränkt steuerpflichtig. Es ist im Übrigen aus steuerrechtliche Sicht völlig unerheblich, ob Sie sich bei der Gemeinde abgemeldet haben oder nicht.
Heir nachzulesen:
Hallo, besten Dank.
Sind Sie auch in der KvdR, d.h. in die Krankenversicherung der Rentner als Pflichtmitglied aufgenommen worden (d.h. Beitrag ist einkommensunabhängig) oder sind freiwillig versichert und zahlen einen Beitrag, der z.B. auch Renten aus der Schweiz berücksichtigt ?
Ich habe gesagt bekommen es gäbe in der Schweiz KV, deren Mitgliedschaft welche in DE später bei der GKV anerkannt würde und dann gäbe es welche, die nicht anerkannt würden. Mussten Sie irgend etwas für die Anerkennung machen, ausfüllen o.ä. ?
Hallo, vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Ich hätte die Gelegenheit in der Schweiz zu arbeiten und war die letzten 30 Jahre aber in DE gesetzlich krankenversichert.
Als Rentner möchte ich wieder nach DE und dann in der Krankenversicherung der Rentner versichert sein.
Hierfür ist es erforderlich, dass es bis zur Rente möglichst keine Lücken bei der Mitgliedschaft der Deutschen GKV gibt.
Nun soll es KV in CH geben, deren Versicherungszeit bei der GKV in DE anerkannt wird.
Gibt es da von eurer Seite Empfehlungen, Erfahrungen ?
Wie ist das, wenn in DE ein ZWeitwohnsitz aufrecht erhalten wird, der Arbeitsplatz aber in CH ist ?