Hallo Jan,
könntest du evtl. bitte genauer erläutern was bei diesem einen Fall letztendlich rausgekommen ist?
Hallo Jan,
könntest du evtl. bitte genauer erläutern was bei diesem einen Fall letztendlich rausgekommen ist?
Hallo Megi,
zu dem Thema habe ich einmal eine Anfrage an das Schweizerische Generalkonsulat in München gestellt. Da ich für die ersten 2-3 Monate in einer AirBnb Unterkunft leben werde.
Hier habe ich vom Generalkonsulat die Antwort bekommen, dass das kein Problem sein sollte und eine vorübergehende Unterkunft als Wohnsitz angegeben werden kann.
Hallo zusammen,
ich hätte 3 Fragen bzgl. oben genannten Titels:
1. Ich habe hier in Deutschland eine MPU gemacht, das Gutachten war positiv und ich habe im Anschluss daran meinen Führerschein gemacht. Kann ich bei der Umschreibung Probleme bekommen, weil z.B. die deutsch MPU in der Schweiz nicht anerkannt ist?
2. Da ich hier einmal aus Unachtsamkeit über Rot gefahren bin wurde meine Probezeit von 2 auf vier Jahre verlängert. Wird die Probezeit in der Schweiz wie hier dann übernommen, oder wie verhält sich das?
3. Des Weiteren habe ich eine Fahrerlaubnis der Klasse A, befinde mich aber noch in der Probezeit. Muss ich dann in der Schweiz gedrosselt fahren, oder werden die Berechtigungsklassen so übernommen wie Sie im deutschen Führerschein stehen?
Vorab vielen Dank.
Zusätzlich wird ein Firmenwagen gestellt und ein 13. Gehalt ist vorhanden bei dem Angebot. Wohnung würde ich in z.B. Winterthur suchen.
Single, keine Kinder.