Besten Dank für deine Auskünfte, Markus!
Dass es Ermessenssache am Zoll ist, eine Abmeldebestätigung aus Dt zu verlangen, um den Hausrat zollfrei einführen zu können, macht es ja nicht gerade einfach.
Theoretisch müsste ein Mietvertrag zu der Untervermietung in Dt. auch ein Beweis dafür sein, dass man dauerhaft bleiben möchte... es bleibt spannend!
Steuerlich interessiert das Finanzamt die Abmeldung des Wohnsitzes nicht. Es handelt sich ohne Verfügungsmacht (Nutzung, Zugang) um keinen steuerlichen Wohnsitz nach §8 AO. Bei den Einnahmen durch die Vermietung handelt es sich aber um ein beschränkt steuerpflichtiges Einkommen, das ich versteuere. Danke für den Tip, dass man als beschränkt Steuerpflichtiger kaum abzugsfähig ist!
Ja, einige Aufträge als Freiberuflerin dieses Jahres kann ich schon vorlegen und was immer ein "Nachweis über genügend finanzielle Mittel" in Zahlen heisst, den dann evtl. auch.