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Beiträge von #susanna#

  • Wohnung in der Schweiz + Deutschland, Steuerbefreiung

    • #susanna#
    • 11. Oktober 2022 um 18:20

    Besten Dank für deine Auskünfte, Markus!

    Dass es Ermessenssache am Zoll ist, eine Abmeldebestätigung aus Dt zu verlangen, um den Hausrat zollfrei einführen zu können, macht es ja nicht gerade einfach.

    Theoretisch müsste ein Mietvertrag zu der Untervermietung in Dt. auch ein Beweis dafür sein, dass man dauerhaft bleiben möchte... es bleibt spannend!

    Steuerlich interessiert das Finanzamt die Abmeldung des Wohnsitzes nicht. Es handelt sich ohne Verfügungsmacht (Nutzung, Zugang) um keinen steuerlichen Wohnsitz nach §8 AO. Bei den Einnahmen durch die Vermietung handelt es sich aber um ein beschränkt steuerpflichtiges Einkommen, das ich versteuere. Danke für den Tip, dass man als beschränkt Steuerpflichtiger kaum abzugsfähig ist!

    Ja, einige Aufträge als Freiberuflerin dieses Jahres kann ich schon vorlegen und was immer ein "Nachweis über genügend finanzielle Mittel" in Zahlen heisst, den dann evtl. auch.

  • Wohnung in der Schweiz + Deutschland, Steuerbefreiung

    • #susanna#
    • 9. Oktober 2022 um 22:09

    Hoffentlich habe ich nicht vorangegangene tolle Tips übersehen...!

    Was mir fehlt, sind Erfahrungsberichte von Freiberuflern.

    Ich bin als Art Director selbstständig künstlerisch in Dt tätig.

    Jetzt möchte ich probehalber eine Neuausrichtung in der Schweiz versuchen.

    Ob als Selbstständig Erwerbende oder angestellt ist also noch offen.

    Meine Wohnung in Dt möchte ich für 1,2 Jahre untervermieten (bleibt das dann ein Hauptwohnsitz ?);

    Ich ziehe für die Zeit mit meinem Hausstand in eine gemietete Wohnung in der Schweiz.

    Ich habe dann also keine Abmeldebestätigung für die Gemeinde in CH. Ist das ein Problem bei der Anmeldung oder Zoll?

    Wenn ich in der CH nicht schnell genug ausreichend Einkommen generiere, möchte ich noch Aufträge in Dt annehmen.

    Da das mit der Doppelbesteuerung (und auch sonst) kompliziert klingt, soll das kein Dauerzustand sein.

    Hat jmd Erfahrung mir diesem Konstrukt?

    Viele gehen ja mit festem Arbeitsvertrag in die Schweiz, aber sicher gibt es auch Journalisten, Schauspieler, digital grenzüberschreitend Arbeitende etc.

    Freue mich über hilfreiche Infos!

    Liebe Grüße, susanna

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