Hallo Markus,
Danke für die Antwort.
Es ist ein unbefristeter Vertrag, also werde ich die Aufenthaltsbewilligung B beantragen, wie du sagst.
Worauf beziehst du dich mit den 183 Tagen?
Hallo Markus,
Danke für die Antwort.
Es ist ein unbefristeter Vertrag, also werde ich die Aufenthaltsbewilligung B beantragen, wie du sagst.
Worauf beziehst du dich mit den 183 Tagen?
Hallo zusammen,
Vielen Dank für die Antworten.
Ok, also sofort anmelden muss ich mich also definitiv.
Ich wohne aber zur Zeit bei Hamburg, also werde ich nur einmal für den Umzug zurück kommen und sonst schon permanent in der Schweiz bleiben. Ich werde wohl mal bei der Gemeinde nachfragen, was für eine Aufenthaltsgenehmigung ich am besten beantrage.
Ich werde wohl auch mal beim Finanzamt nachfragen, wie das mit der Einkommenssteuer und dem Lebensmittelpunkt aussieht. Pendeln kann ich von hier aus ja schlecht.
Viele Grüße.
Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon so einige Forumsbeiträge durchforstet, aber konnte noch keine klare Antwort zu meinem Problem finden. Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Ich wohne zur Zeit in Deutschland und werde am 01.03. eine neue Stelle in Basel antreten. Da ich die Zusage erst kurzfristig bekommen habe, kann ich auch nun erst meine Wohnung mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen. Auch werde ich zum 01.03. vermutlich keine permanente Wohnung in Basel finden. Mein Plan war es also meine Möbel, Hausrat etc. noch in meiner Wohnung in DE zu lassen und mir in Basel zunächst eine möblierte Unterkunft zu suchen. Dann würde ich von dort eine permanente Wohnung zum 01.04. / 01.05. / 01.06. suchen und dann meinen Umzug organisieren. Allerdings bedeutet dies wohl, dass ich mich in Deutschland erst bei meinem Auszug abmelden kann und dann erst bei meinem Einzug in die permanente Wohnung in der Schweiz dort anmelden kann.
Vielen Dank im Voraus. Bitte sagt Bescheid, falls etwas unklar ist.
Viele Grüße,
GT