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Beiträge von mingo

  • Ausländerausweis und Mietvertrag

    • mingo
    • 14. März 2023 um 18:41

    Ah, ihr seid klasse! Danke für die schnellen und Ausführlichen Informationen.

    Was mir gerade noch so durch den Kopf geht, da ich ja eine direkte Nachmieterin aus dem Freundeskreis für meine bisherige Wohnung habe, könnte ich mich doch auch schon eher "abmelden" in Deutschland. Oder verträgt sich das dann rechtlich nicht mit dem noch bestehenden Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber?

    Danke für den Tip mit Wise, ich hab ja tatsächlich zu beginn auch das Neon-Free im Visier gehabt und beim vielen belesen auch immer mal von Wise gelesen. Ich schau mir das mal genauer an. Bekommt man bei Wise eine Schweitzer Iban? Diese möchte ja der neue Arbeitgeber haben und es soll nach seiner Aussage eine Schweizer IBAN sein.

  • Ausländerausweis und Mietvertrag

    • mingo
    • 14. März 2023 um 17:45

    Hallo zusammen,

    vorab - klasse Forum, viel inputt aber für uns Neulinge doch noch einiges Unklar. Deswegen krame ich diesen Beitrag noch mal hervor da er ungefähr meiner Frage bzw. meines Anliegens entspricht. Also kurz gesagt: was geht schon vor Arbeitsbeginn in der Schweiz und was nicht.

    Ich fasse mal kurz meine aktuelle Situation zusammen:

    Arbeitsvertrag habe ich in der Tasche. Start hier wird der 3.7.23 sein da ich noch meine 3 monatige Kündigungsfrist (Ende: 30.6.23) bei meinem deutschen Arbeitgeber "absitzen" muss.

    Meine Wohnsituation wird zu Beginn als "Mitbewohner" bei guten Freunden sein da sie ausreichend Platz für so eine Übergangslösung besitzen. Wir haben hierzu bereits herausgefunden das dies so offiziell auch funktioniert. Hierzu reicht dem Kanton Zug laut Webseite deren Mietvertrag und die schriftliche Bestätigung des Vermieters das ich dort erst einmal Wohnhaft bin und er darüber Informiert wurde. Diese liegt uns auch schon vor.

    Jetzt stecke ich natürlich in einer Komfortablen Situation mit einem riesigen Überstundenkonto und natürlich noch dem ganzen Resturlaub. Normalerweise müsste ich bei meinem alten Arbeitgeber garnicht mehr erscheinen, aber aus Personalmangel ist im gegenseitigen Einverständnis der letzte Arbeitstag mitte Mai und ab da steht mir jede menge Zeit zur verfügung meinen Umzug in die Schweiz vorzubereiten. Wenn ich dies hier nun alles richtig verstehe bringt mir das jedoch nicht viel weil ich alles erst nach dem bestehenden Arbeitsverhältniss in Angriff nehmen kann, sehe ich das richtig?

    Oder könnte ich mit allen Unterlagen auch schon vor dem geplanten Finalen Umzugstermin (1.7.23) auf dem Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung einholen? Anschließend nach dem Umzug dann die Anmeldung auf der Gemeinde?

    Denn: ohne die Bewilligung bleiben ja auch noch sehr viele andere Baustellen offen um die ich mich vorher entspannt hätte kümmern können - Schweizer Bankkonto beantragen z.B. ...

    über Euer Schwarmwissen dazu würde ich mich freuen!

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