Das kommt auf Deine Umstände an. Wenn Du in der Zwischenzeit ein Einkommen >120k hast oder in die Niederlassungsbewilligung C wechselst, zahlst Du keine Quellensteuer mehr, sondern wirst normal veranlagt.
Ich habe dieses Jahr schon ein Einkommen >120 - da ich aber noch die Bewilligung B habe und <5 Jahre in der Schweiz bin in den nächsten 3 Jahren, wird es bei der Quellensteuer bleiben.
Wenn die Bearbeitung so lange dauert, werde ich keine Korrektur in den nächsten 3 Jahren erfahren, wenn ich das so lese.