Habe der Zollauskunft folgende Frage gestellt:
ZitatMeine Frau und ich verlegen Ende Juni unseren Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz. Dabei möchten wir auch unser derzeit finanziertes Fahrzeug übersiedeln. Durch die Finanzierung liegt uns jedoch der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht vor, sondern ist noch als Sicherheit bei der Bank hinterlegt.
Ich würde gerne wissen, ob im Rahmen der Zollveranlagung von Übersiedlungsgut an der Zollstelle der Fahrzeugbrief vorgelegt werden muss. Der Fahrzeugschein ist selbstverständlich vorhanden.
Hier die Antwort, die ich erhalten habe:
ZitatAlles anzeigenMassgebend ist nicht der Besitz des Fahrzeuges sondern der Gebrauch. Wenn Sie das Fahrzeug vor Ihrem Umzug schon mehr wie 6 Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch hatten, können Sie es abgabenfrei als Umzugsgut einführen. Für die Verzollung benötigen Sie den Fahrzeugbrief nicht sondern den Fahrzeugschein und alle Unterlagen gem. folgendem Beschrieb:
Sie können das Fahrzeug als Umzugsgut (Übersiedlungsgut) abgabenfrei in die Schweiz einführen, sofern die Bedingungen erfüllt und nachgewiesen sind. Dazu füllen Sie das Formular 18.44 aus und melden das Fahrzeug inkl. den verlangten Unterlagen während den Öffnungszeiten des Handelswarenzolls (Montag – Freitag, teilweise Samstagvormittag) am Schweizer Zoll an. Die Bedingungen und zusätzlich benötigten Unterlagen finden Sie im Formular 18.44 auf Seite 1.
Wir verweisen darauf, dass die Zuständigkeit zur Beurteilung des Anrechts auf Abgabenbefreiung bei der abfertigenden Zollstelle liegt und diese zusätzlich zu den verlangten Unterlagen weitere Beweismittel einfordern kann.
[diverse Links entfernt]
Nachdem wir Ihren Antrag auf Umzugsgut geprüft haben und wir diesen gutheissen können, stellen wir Ihnen den Prüfungsbericht 13.20 A aus, welchen Sie für das Strassenverkehrsamt benötigen, um Schweizer Kontrollschilder zu erhalten. Für das Formular 13.20 A erheben wir eine Gebühr von 20 Franken.
Für die Ausfuhrzollformalitäten im Ausland kontaktieren Sie am besten die deutsche Zollauskunft.
Gewissheit hab' ich dann Ende Juni an der Zollstelle