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Beiträge von tamm0r

  • Leidiges Thema finanziertes Fahrzeug

    • tamm0r
    • 12. Mai 2023 um 14:09

    Habe der Zollauskunft folgende Frage gestellt:

    Zitat

    Meine Frau und ich verlegen Ende Juni unseren Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz. Dabei möchten wir auch unser derzeit finanziertes Fahrzeug übersiedeln. Durch die Finanzierung liegt uns jedoch der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht vor, sondern ist noch als Sicherheit bei der Bank hinterlegt.

    Ich würde gerne wissen, ob im Rahmen der Zollveranlagung von Übersiedlungsgut an der Zollstelle der Fahrzeugbrief vorgelegt werden muss. Der Fahrzeugschein ist selbstverständlich vorhanden.

    Hier die Antwort, die ich erhalten habe:

    Zitat

    Massgebend ist nicht der Besitz des Fahrzeuges sondern der Gebrauch. Wenn Sie das Fahrzeug vor Ihrem Umzug schon mehr wie 6 Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch hatten, können Sie es abgabenfrei als Umzugsgut einführen. Für die Verzollung benötigen Sie den Fahrzeugbrief nicht sondern den Fahrzeugschein und alle Unterlagen gem. folgendem Beschrieb:

    Sie können das Fahrzeug als Umzugsgut (Übersiedlungsgut) abgabenfrei in die Schweiz einführen, sofern die Bedingungen erfüllt und nachgewiesen sind. Dazu füllen Sie das Formular 18.44 aus und melden das Fahrzeug inkl. den verlangten Unterlagen während den Öffnungszeiten des Handelswarenzolls (Montag – Freitag, teilweise Samstagvormittag) am Schweizer Zoll an. Die Bedingungen und zusätzlich benötigten Unterlagen finden Sie im Formular 18.44 auf Seite 1.

    Wir verweisen darauf, dass die Zuständigkeit zur Beurteilung des Anrechts auf Abgabenbefreiung bei der abfertigenden Zollstelle liegt und diese zusätzlich zu den verlangten Unterlagen weitere Beweismittel einfordern kann.

    [diverse Links entfernt]

    Nachdem wir Ihren Antrag auf Umzugsgut geprüft haben und wir diesen gutheissen können, stellen wir Ihnen den Prüfungsbericht 13.20 A aus, welchen Sie für das Strassenverkehrsamt benötigen, um Schweizer Kontrollschilder zu erhalten. Für das Formular 13.20 A erheben wir eine Gebühr von 20 Franken.

    Für die Ausfuhrzollformalitäten im Ausland kontaktieren Sie am besten die deutsche Zollauskunft.

    Alles anzeigen

    Gewissheit hab' ich dann Ende Juni an der Zollstelle :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Leidiges Thema finanziertes Fahrzeug

    • tamm0r
    • 12. Mai 2023 um 09:55

    Guten Morgen :slightly_smiling_face:

    Meine Frage bezieht sich ausschliesslich auf die Einfuhr, nicht auf die Ummeldung beim Strassenverkehrsamt. Für letztere habe ich aber ein Jahr Zeit und klar, da wird der Brief dann vorliegen.

    Zitat von MotU

    Mein Schwager und dessen Familie haben gerade eben ein Leasing-Fahrzeug eingeführt. [...] Der Zollbeamte meinte, dass das regelmässig vorkommt und sie das Auto einfach anmelden sollen, wenn alles abgeschlossen ist und hat sie samt Auto rein gelassen.

    Das deckt sich aber mit der Aussage, die ich von der Zollauskunft bekommen habe... wie gesagt, ich werde nochmal bei der Auskunftszentrale nachfragen und dann berichten.

  • Leidiges Thema finanziertes Fahrzeug

    • tamm0r
    • 12. Mai 2023 um 01:45

    Hallo!

    Seltsam... ich denke mein Anliegen wurde beim Zoll klar verstanden, es wurde auch extra nochmal gefragt, ob es um das Formular 18.44 geht. Die Dame meinte zudem, dass es wohl recht häufig vorkomme, dass bei der Einfuhr der Brief noch nicht vorliege.

    In den FAQ Umzugsgut steht unter Punkt 18 (Ich habe ein Leasingfahrzeug...), dass die Zollbehandlung als Übersiedlungsgut dadurch nicht beeinflusst wird. Bei einem Leasingfahrzeug hat man ja normalerweise auch keinen Brief oder irre ich mich?

    Ich werde mich aber nochmal an die Auskunftszentrale wenden, vllt. bekomme ich ja eine abweichende Antwort :worried_face:

  • Leidiges Thema finanziertes Fahrzeug

    • tamm0r
    • 11. Mai 2023 um 14:51

    Hallo zusammen

    Ich beschäftige mich auch gerade mit diesem Thema. Von der Auskunftszentrale für Zollbestimmungen habe ich die Info erhalten, dass für die Einfuhr der Fahrzeugbrief nicht benötigt wird, sondern lediglich der Fahrzeugschein. Kann das jemand bestätigen? Wie sieht es mit der Ausfuhr beim deutschen Zoll aus, welche Unterlagen werden dort benötigt?

    Für die Zulassung innerhalb eines Jahres nach Wohnsitzverlegung wird der Brief definitiv benötigt, klar, aber nach eins kommt zwei :slightly_smiling_face:

    Beste Grüße

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