Beiträge von b2r0
-
-
Hallo Zusammen, habt ihr ggf. Empfehlungen zu einem Steuerberater oder -anwalt mit Kenntnissen im deutschen und Schweizer Recht, die ihr teilen könnt und mögt? Glaube, einige meiner Fragen sind so speziell, dass ich darauf ausweichen muss. Aber ohne Empfehlungen finde ich es schwierig, hier die "Spreu vom Weizen" zu trennen. Danke vorab!
-
Die Immobilienverwaltung bestätigt mir, dass die Verwaltung über die Keycard für das Schliesssystem verfügt, ich keinen Zugriff auf die Schlüssel habe und es für mich keine Möglichkeit gibt die Immobilie als Wohnsitz oder auch in anderer Weise zu nutzen.
Besten Dank! Hast Du dann de facto gar keine Möglichkeit mehr zur Nutzung der Immobilie, oder lässt Du Dir - wenn Du mal 2-3 Tage dort bist - die Schlüssel von der ImmoV aushändigen gegen Bestätigung? Oder läuft das dann auch auf das altbekannte Thema "Wohnstätte und Nutzung" heraus?
-
Im Kanton Schwyz hat das FA 12 Monate Zeit, um den Steuerbescheid auszustellen. Letztes Jahr hat es z.B. nur 4 Monate gedauert.
-
Ich bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Nicht erweitert beschränkt. Natürlich mit Progressionsvorbehalt.
Gar nicht. In meinem Post habe ich mich auch nicht auf der erweiterte beschränkte Steuerpflicht bezogen, die IMHO ein Spezialfall ist und auf den typischen Auswanderer selten zutrifft. Diejenigen, die es da erwischen könnte, wissen das vermutlich vorher (oftmals Familienunternehmen, Erb- und Schenkungsoptimierung) oder aber bewusste Umgehung der Einkommenssteuer (typisches Beispiel Zypern). Und wenn sie sich auf das Spiel einlassen, dann wird sich diese Personengruppe auch ausreichend gut beraten lassen - denn Kohle ist da vermutlich vorhanden. Wenn du da also Beratungsbedarf
Für mich war Ende 2021 der ATADUmsG relevant. Deshalb habe ich meine Frau aus Deutschland abgemeldet, die dort noch einen gemeldeten Wohnsitz hatte, sich dort aber faktisch nicht aufgehalten hat. Da uns hat die Steuerberatungsgesellschaft natürlich vorher vorgewarnt. Die Abmeldung war dann zwischen Weihnachten und Neujahr und bei der deutschen Gemeinde gab es eine Menge Abmeldungen. Aber: So eine Sache ist in Deutschland nicht ganz ungefährlich und muss daher genau überlegt und möglichst auch durch Profis begleitet werden. Das haben wir getan und es hat einige Jahre gut funktioniert und sie hat dadurch offiziell ein paar Jahre, die sie bei einer möglichen Einbürgerung in Deutschland (die sie Stand heute nicht anstrebt), angeben könnte. Das war alles Teil unserer Backup-Planung.
Dadurch, dass wir in Deutschland keine Schlüssel zu bewohnbaren Immobilien mehr haben, unterstellt uns das Finanzamt heute aber nicht mehr die Begründung eines weiteren Wohnsitzes (§7 BGB Abs. 2) - das haben sie aber zweimal vorher probiert. Und dieses Problem (bzw. die sich daraus ergebenden Probleme) lassen sich relativ gut durch diese einfach Massnahme umgehen. Und der Vorschlag kam vom Finanzamt in Oldenburg. Wenn's denn weiter nichts ist...
Könntest Du näher erläutern, was die Immobilienverwaltung Dir dann bestätigt? Bin - so meine ich - in ähnlicher Situation und denke, dieser Weg könnte mir helfen. Besten Dank!
-
Hallo Zusammen,
Ich glaube, ich brauche etwas Licht im Dunkel nachdem ich mich durch zahlreiche Infos gelesen habe.
Situation:
Haus in D, bislang nicht vermietet.
Dezember 2021 in Schweiz ausgewandert, unbefristetes AV als Angestellter, mit ganzer Familie, Tochter in Schweiz eingeschult.
Maximal in den Schulferien verbringen wir 1-2 Wochen in D, definitiv nie über 183 Tage, um unsere Familie dort zu treffen (Ferien).
Aktienoptionen noch bis 2023 in D, danach nicht mehr.
Distanz Schweiz zu Haus in D: 450 km eine Richtung.
B-Bewilligung in der Schweiz.
Problem:
Zunehmend kommen wieder Dienstreisen nach D und in Drittländer auf. Steuererklärung für 2021 noch in Bearbeitung beim dt Finanzamt.
Wie ist meine Besteuerung? Unbeschränkt oder erweitert beschränkt?
Und: Macht Vermietung in D Sinn?
Hatte überlegt, dass Vermietung eigentlich nur Sinn macht, wenn man sicher gehen möchte, nicht doch unbeschränkt stpfl zu sein und Rückzahlungen für Arbeitstage in D und Drittland zu vermeiden. Diese würden ja dann dort unter Beachtung Progressionsvorbehalt besteuert werden. Aus sonstigen ökonomischen Gründen macht eine Vermietung kaum Sinn, da eigentlich fast alles an Einnahmen an Staat und Verwaltung geht und der Rest das Risiko schlechter Mieter nicht ausreichend kompensiert.
Ist es üblich, dass der Steuerstatus nicht feststeht? Und außerdem kann ein Bescheid ja auch noch 4 Jahre rückwirkend geändert werden, hat jemand Erfahrungen und kann Empfehlungen geben?
Hat wer Erfahrungen mit rechtssicherer Vermietung an Angehörige?
Ich bin etwas verwirrt nach allen gelesenen Infos und weil so vieles auch als Ermessen des Finanzamtes erscheint.
Insgesamt haben wir Wohnung und Lebensmittelpunkt zusammen in der Schweiz, lediglich das Haus für ab und an Ferien in D.
Besten Dank vorab!