lieber cem,
wenn ich alle die gut gemeinten komentare auf deine frage lesen, wird mir leicht übel.
hier wird vermutet, philosophiert, geraten und frei erfunden - aber niemand erwähnt ALLE rechtlichen grundlagen.
a) besondere berufsqualifikation notwendig (FH/Uni + SpezialistInnen)
b) jahreskontingente der schweiz
c) vorrang von CH/EU mitarbeitenden vor türken (nur teilweise gefordert))
d) sprachkentnisse (mind. B2)
e) original und auf deutsch übersetzte türkische dokumente
f) visum
g) anerkennung der berufsausbildung (4 monate bearbeitung, bis 1200 € kosten)
h) auflagen in der ersten zeit (job- und arbeitgeberbindung)
bitte - bitte, lass dich von profis beraten.
... das hilft dir weiter!
Liebe Grüsse
Roberto