Beiträge von DenIng7
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Hello again, ich mal wieder
So langsam ist alles abgewickelt. Aber jetzt eine kleine Verständnisfrage hins. Abzug Quellensteuer CH. Soweit ich das hier alles so verstanden habe und auch andernorts gelesen habe, sollte die Quellensteuer abgezogen werden, bevor die Auszahlung auf mein deutsches Konto erfolgt. Richtig? Und die Steuer bezieht sich auch nur beim Überobligatorium auf das Zinsguthaben? Erhalte ich dann vom Steueramt oder der PK hierüber einen Bescheid?
Ich frage deshalb, weil ich meiner Meinung nach den gesamten Betrag ohne Abzug erhalten habe.
Kann es daran liegen, dass die Summe erst im letzten Jahr aufgrund Scheidung eingezahlt wurde und keine Zinsen über eine längere Zeit entstanden sind und dadurch auch keine Besteuerung stattfindet? Ich steh wieder auf dem Schlauch, sorry!
Und wie ist es jetzt hier in Deutschland mit der AWV-Meldepflicht, habt Ihr dort auch Bescheid geben müssen. Ich hatte im Rahmen der Scheidung und des Rückzugs zweimal dort angerufen, und beide Male war die Meldung nicht erforderlich. Und betr. Besteuerung in Deutschland - erhält das Finanzamt jetzt automatisch was aus der Schweiz oder erfährt das Finanzamt erst davon, wenn ich nächstes Jahr die Steuer 2024 mache? Ich weiss, klingt alles so als hätte ich grad erst das Licht der Welt erblickt, aber mein Wissen ist da tatsächlich minimal und jetzt noch mit zweierlei Ländern komplett überlastet...
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Vielen Dank euch beiden. Werde diese Reihenfolge dann einhalten. Werde eh noch einen Steuerberater beiziehen, sofern denn mal einer Zeit hat und keine horrenden Stundensätze verlangt....VIAC werd ich jetzt auch ausprobieren.
In diesem Sinne nochmals lieben Dank euch allen für die vielen Tipps und Ratschläge.
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Mittlerweile habe ich die Auszahlung des Überobligatoriums nach DE beantragt. Mal sehen, was da noch so steuerlich auf mich zu kommt.
Hinsichtlich des Obligatoriums, welches im Bereich ca. 50k liegt, hänge ich jetzt zwischen einem Angebot bei der Liberty und der VIAC. Hier sind für mich noch die Unterschiede der laufenden Kosten und zusätzlichen einmaligen Vermittlungsgebühren für die Empfehlung der Liberty ein Thema. Hat hier jemand Erfahrung mit Liberty?
Gleichzeitig hab ich noch den Hinweis auf finpension erhalten. Da wird eben noch die Quellensteuerthematik angesprochen und den Vorteil vom Sitz der finpension im Kanton Schwyz.
Gibt es hier auch Leute, die in Deutschland wohnen und dort auch voraussichtlich bleiben und finpension oder gar Liberty fürs Obligatorium nutzen?
Mich verunsichern diese unterschiedlichen Meinungen.
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Vielen Dank lieberjott! Ich tendiere auch eher zum Auszahlen Ü nach DE und anlegen O bei VIAC o.ä.
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Demnach ist euch aber Allves nicht als Unternehmen für Freizügigkeitslösungen bekannt?
Wann ist VIAC am sinnvollsten? Bei Wohnsitz in DE trotzdem beides auf VIAC (Ü und O) oder ist es sinnvoller, so oder so das Überobligatorium nach DE auszahlen zu lassen und nach dem ganzen Steuerzeux es in DE sinnvolll anzulegen (z.B. Festgeldkonto)? Ihr lebt ja glücklicherweise noch in der Schweiz, wenn ich es richtig sehe, darum hätte ich dann evtl. auch so gewählt.
Und noch eine wichtige Frage: muss man ein "Finanzspezialist" für VIAC sein. Ich bin nicht der Typ, der sich auf dem Anlagenmarkt auskennt und weiss, was gut und weniger gut ist. Brauch ich dafür besonderes Wissen und ratet ihr in dem Fall ab, wenn man dieses nicht hat?
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Dann sollte ich VIAC vielleicht doch auch noch ins Auge fassen.
Einen Steuerberater hätte ich gerne zu Rate gezogen, aber ich erhalte bislang nur Absagen, da alle ausgelastet sind. Bzw. bei einer Kanzlei wurde ein Stundensatz von 450 Euro benannt, was ich dann tatsächlich zu hoch finde.
In der Kürze noch einen guten Berater mit Zeit und humanen Preisen zu finden, ist ja fast schwieriger, als ein Gewinn bei Euromillions.
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Vielen Dank lieberjott. Betreffend VIAC geht es da bei Deiner Frau nur um den obligatorischen Teil?
Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken und sollte einfach bei der PK die Auszahlung aufs deutsche Konto beantragen und warten, was passiert.
So wie ich es hier vernommen habe, ist es sinnvoller, diesen Schritt zu machen, als den Gesamtbetrag auf irgendeinem Freizügigkeitskonto in der Schweiz ruhen zu lassen bis Tag X kommt...
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Hallo zusammen, jetzt muss ich doch nochmals "nerven"...
MIttlerweile habe ich eine Beratung erhalten, was ich mit dem obligatorischen Teil anfangen kann. Dort wurde mir eine Freizügigkeitslösung über 18 Jahre bei Allves benannt. Hat da jemand Erfahrung mit bzw. wo in der Schweiz würdet ihr den obligatorischen Teil anlegen um über diesen Zeitraum noch einen etwas grösseren Ertrag zu erhalten? VIAC wurde schon benannt, wie seriös und sicher ist das?
Bin fast schon so verzweifelt, dass ich am liebsten gar nichts mehr machen möchte. Sämtliche Steuerberater (auch die hier bereits benannten) sind ausgelastet oder kennen sich nicht aus...
Es geht um 80K (überobligatorisch)...diese Summe habe ich 2023 von meinem Ex-Mann im Zuge des Scheidungsverfahrens auf das PK-Konto erhalten.
Wenn ich dieses Geld nun auf mein deutsches Konto auszahlen lasse, habe ich es aus euren vielfachen Erklärungen so verstanden, dass zunächst in CH Quellensteuer abgezogen wird. Diese kann ich dann nach Anmeldung in Deutschland aus der Schweiz zurückerhalten. Korrekt?
Meine Frage: Was von diesen 80K wird denn genau versteuert? Und in welcher Höhe in CH/DE?
Sorry, dass ich das ganze nochmals aufwärmen muss.
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Es scheint, man muss tatsächlich auch in das für viele unliebsame Steuerthema eindringen um keine Verluste zu machen. Rente ist ja eh auf wackeligem Posten, insofern sind sämtliche Hinweise von grosser Bedeutung. VIAC werd ich mir mal anschauen. Hätte nicht gedacht, dass es so komplex werden könnte. Aber man lernt nie aus. Danke euch nochmals!
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Hey vielen Dank euch allen, dass Ihr so viele Ratschläge gebt. Ich werd mich da dann doch noch mal tiefer mit beschäftigen und ggfs. einen Steuerberater anheuern. Der überobligatorische Teil ist bei mir tatsächlich um einiges mehr, was demnach dann die Steuerbelastung nicht allzu hoch treiben würde, wenn es nur um die Versteuerung der Zinsen ginge, wenn ich euch richtig verstanden habe. Demnach könnte ich diesen Teil also auszahlen lassen und in Deutschland gut anlegen? Wäre es dann noch sinnvoll, den obligatorischen Teil einfach in der genannten Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu parken oder diesen Betrag auch in der Schweiz noch irgendwo anders einzahlen zu lassen, wo sich hinsichtlich Zinsen doch noch etwas tut? Sorry, wenn es vielleicht für euch naive Fragen sind, aber Themen Geld/Steuern sind für mich tatsächlich so komplex wie das Universum
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Vielen Dank Kutscher. Da muss ich mein Wissen hinsichtlich der ganzen Steuerthematik vertiefen. Weder weiss ich, welche Quellensteuer ansteht, welche Steuer in DE anfällt noch das ganze Procedere drumherum (Fünftelregelung?). Du merkst, ich bin da leider noch total am Anfang, sorry!
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Hoi zsäme!
Nach 13 Jahren Schweiz musste ich schweren Herzens im Oktober 2023 meine Kisten packen und wieder nach DE zurück. Erst jetzt merke ich, wieviel Schweiz bereits in mir verankert ist und wo in Deutschland so manche Vorgehensweisen herrschen, welche Kopfschütteln verursachen und die Frage nach der Entwicklung recht gross werden lässt (Arzttermine (Zweiklassengesellschaft), Verwaltungsaufwand (Schweiz=Sprint, Deutschland=Marathon), Strassenverkehr/Staus/Baustellen (ohne Worte)...). Aber dies werde ich versuchen, so anzunehmen. Ich habe ein sehr turbulentes Jahr hinter mir und die Beschäftigung mit Steuern und monetären Themen waren komplett hinten angestellt. Jetzt ist es dafür umso dringlicher. Sorry für die lange Einleitung. Aber die Frage dafür ganz simpel, welche wohl schon zigfach gestellt wurde: Was mache ich mit meinem PK-Guthaben? Mir wurde eine Frist von 6 Monaten gesetzt um selbst zu entscheiden, wo der Betrag hingeht bevor er sonst an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gezahlt wird und dort festliegt. Da ich das Geld in den nächsten zwanzig Jahren zumindest ein wenig arbeiten lassen möchte wird empfohlen, zwei verschiedene Konten hierfür zu eröffnen und das Geld darauf aufzuteilen und im besten Fall aus steuerlichen Gründen, dieses auf ein Konto im Kanton Schwyz anzulegen. Macht das Sinn? Wäre dort eine Aufteilung von obligatorischem und überobligatorischem Teil ratsam und könnte man dann jederzeit wieder über den freien Teil verfügen und sich diesen beispielsweise nach Deutschland auszahlen lassen? Oder wäre es sogar sinnvoller, diesen Teil direkt in Deutschland auf einem Festgeldkonto anzulegen um hier ggfs. mehr Zinsen zu erhalten? (Ein Vorbezug für Wohneigentum ist nicht mein Wunsch, da ich das Geld schon gerne später als Rente nutzen möchte). Wie verhält es sich in dem Fall dann steuerlich? Oder gibt es eine Frist, bis wann diese Auszahlung hätte verlangt werden müssen? Ich bin da leider absolut unbewandert und die Recherchen im Internet werfen oft mehr Fragen auf, als eingangs gestellt . Ich hoffe, hier hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. einen Rat, was vielleicht ganz schlau wäre. Vielleicht gibt es aus einen direkten Ansprechpartner für solche Fälle, der hier genannt werden kann. Merci vielmals jedenfalls fürs durchlesen bis hierhin und eine ganz schöne Woche