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Beiträge von JFK328

  • Auszahlung Überobligatorium

    • JFK328
    • 24. Februar 2024 um 21:30
    Zitat von Kutscher

    auswandern,danach auszahlen lassen (abzüglich quellensteuer),dann finanzamt melden abstempeln lassen und danach in der schweiz die quellensteuer wieder zurückholen.3 Säule wird in deutschland nur der zins besteuert.

    Und bei 2b? Auch nur de Zins?

  • Auszahlung Überobligatorium

    • JFK328
    • 24. Februar 2024 um 12:04
    Zitat von Kutscher

    Wann wird die 3 Säule ausgezahlt?

    Normalerweise können Sie sich das Geld der 3. Säule zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung oder – frühestens – fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) auszahlen lassen oder NACH der Auswanderung.

    Nach der Auswanderung. D.h. nach meinem Verständnis fällt ggf. Quellensteuer in der Schweiz an und danach eine Besteuerung des Ertrags in Deutschland. Bin mir da halt aber nicht sicher

  • Auszahlung Überobligatorium

    • JFK328
    • 21. Februar 2024 um 15:12

    Hallo

    Interessante Diskussion. Leider etwas eingeschlafen.

    Ich bin seit 2019 in der Schweiz und werde voraussichtlich im August zurück nach Deutschland gehen. Da mich das Thema auch betrifft möchte ich es nochmal sehr konkret an ein paar fiktiven Zahlen machen.

    Meine 2. Säule:

    1. 20k Obligatorium (50/50 Ich bzw. Arbeitgeber) – das kann ich nicht auszahlen
    2. 70k Überobligatorium (50/50 Ich bzw. Arbeitgeber)
    3. 10k Zinsen


    Ich gehe davon aus das die Auszahlung nach meiner Abmeldung in der Schweiz passiert.

    Wenn ich den Artikel so richtig interpretiere zahle ich auf B & C Quellensteuer (~3000CHF für VD).

    Diese bekomme ich aber später zurück nachdem der Ertragsanteil in D gemeldet/Versteuert wurde.

    Dann wird der Ertagsanteil in D gemäß meinem Einkommensteuertarif versteuert. (bei ~30% auch c.a. 3000 CHF). 

    D.h. Am Ende bleiben mir bei diesem Beispiel 77000 CHF – die ich in D cash auf mein Konto erhalt. 20k bleiben in der Schweiz bis zum Renteneintritt.

    Ist das so richtig?

    Dazu hätte ich noch weitere Fragen:

    1. Gibt es einen Unterschied zwischen Quellensteuer und Kapitalbezugssteuer oder ist das in diesem Fall das Gleiche?
    2. Mit Bezug zu 1. – Diese Steuer wird vom Kanton einbehalten, ich kann sie aber später (nach der Steuer in D) zurückverlangen. Richtig?
    3. Gibt es eine Möglichkeit die Auszahlung noch vor dem Umzug zu machen? Und macht das Sinn?
    4. Bzgl. der 3. Säule. Ist meine Annahme richtig dass ich diese auch beziehen kann, und auch hier nur der Ertragsanteil in Deutschland versteuert wird?


    Vielen Dank

    Thomas

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