Ich bedanke mich einmal mehr für eure Feedback.
Ein Punkt ist mit ganz wichtig und möchte ich klar stellen.
Ich würde als "Bünzli" nie, aber auf gar keinen Fall was illegales, verbotenes geschweige jemanden anstiften ob er anschliessend Probleme bekommt ! ! !
Es geht nicht darum, dass ich irgendwelche Gebühren nicht bezahlen möchte.Sondern um den Punkt, dass unser Strassenverkehrsamt, wo die Zulassung für Fahrzeuge erteilt (TÜV), eine solche Vespa mit Beiwagen nicht Katalogmässig kennt. Deshalb haben die Schweizer das Gefühl, sie sollten eine Einzelabnahme vornehmen, wenn ich als Besitzer das Fahrzeug einführen würde. Was sehr kostspielig wäre.
Wenn jetzt aber ein Zuwandere als Besitzer eine solche Vespa beim Umzug mitbringen würde,und mir dann das Fahrzeug hier später verkauft, dann sehen es die CH Behörden, anders und erteilen die Zulassung problemlos.Dieses Vorgehen ist absolut legal und bereits anscheinend von einem lokalen Vespahändler so abgewickelt.
Und noch als letztes. Wenn euer Staat euch vorschreibt, wann und wie lange ihre ein Fahrzeug besitzen müsst, bevor ihr es dann wieder verkauft, dann kann ich nachvollziehen, dass mann mit dem Gedanken spielt aus seinem Heimatland auszuwandern.
Beste Grüsse eure Garagenbox