1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Mitglieder
  3. Eugenzilla

Beiträge von Eugenzilla

  • Gebrauchtes Auto gleich beim Umzug in DE kaufen und in die CH importieren

    • Eugenzilla
    • 25. September 2024 um 15:09
    Zitat

    Sobald du deinen Wohnsitz in der Schweiz hast, gilt dies meines Wissens nicht mehr.

    Ich habe also noch etwas hier in Topics nachgeforscht und sogar auf eine Geschichte gestossen, wo man an der Grenze mit dem deutschen Führerschein kontrolliert wurde. Dabei haben CH-Zollmitarbeiter seine Anmeldung geprüft und rausgefunden, dass er seit langem in der Schweiz wohnhaft ist.

    Das heißt also, man kann mit DE-Führerschein nur auf eigene Gefahr und Glück fahren, dass man nicht so streng kontrolliert wird.

  • Gebrauchtes Auto gleich beim Umzug in DE kaufen und in die CH importieren

    • Eugenzilla
    • 25. September 2024 um 14:23
    Zitat von Heinz

    Welches "Recht auf Ausfuhr", das vom Wohnsitz abhängt, ist hier gemeint?

    Ich kenne mich selbst mit dem Export/Import nicht so gut aus und habe so etwas noch nie gemacht, deswegen habe ich im Internet auf solche Formulierungen gestossen "Werden in Deutschland Waren von einem Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union erworben und exportiert, so kann die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet werden". Daraus folgt, dass ich jemandem mein Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union nachweisen muss, um das Recht auf den Export sowie MwSt Rückerstattung zu bekommen.


    Zitat von Heinz

    Nein, das Auto muss von der Person 6 Monate lange "persönlich gebraucht" worden sein

    Seltsam ... Ich habe auf Comparis https://www.comparis.ch/neu-in-der-sch…rn/auto-einfuhr folgende erforderliche unterlagen dafür gefunden :

    • Fahrzeugausweis oder Zulassungsschein
    • Antrag Antragsformular 18.44 Übersiedlungsgut oder Online-Zollanmeldung
    • Amtlicher Ausweis
    • Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, Pachtvertrag)
    • Für Nicht-EU-Fahrzeuge: Ursprungsnachweis

    Sowohl im Fahrzeugausweis/Zulassungsschein als auch im Kaufvertrag wird meine Ehefrau angegeben werden. Ich bin lediglich in der Versicherung eingetragen, die man nicht anschaut.

    Zitat

    Sobald du deinen Wohnsitz in der Schweiz hast, gilt dies meines Wissens nicht mehr.

    Per Gesetz stimmt das. Aber in der Praxis wird der Wohnsitz anhand des Führerscheins "ermittelt", was auch in mehreren Topics hier im Forum bestätigt wurde. Zeige ich aus dem Auto mit DE-Kennzeichen den DE-Führerschein, so wird es pauschal angenommen, ich sei ein DE-Tourist oder Grenzgänger oder fahre einfach durch nach z.B. Italien. Haben Sie evtl. andere Information, die bestätigt, dass an der Grenze ab und zu ermittelt wird, ob man tatsächlich keine Anmeldung in der Schweiz hat?


    Vielen Dank für die Antworten! :slightly_smiling_face:

  • Gebrauchtes Auto gleich beim Umzug in DE kaufen und in die CH importieren

    • Eugenzilla
    • 25. September 2024 um 08:17
    Zitat von Heinz

    Warum in Deutschland kaufen und nicht in der Schweiz? Sind die Preisunterschiede bei der ins Auge gefassten Gebrauchtwagenklasse tatsächlich so hoch, dass sich der Aufwand lohnt?

    In DE gibt es sehr viel mehr Auswahl und deutlich niedrigere Preise für gewünschte Konfiguration. Zum Beispiel, wenn ich BMW 318i mit volldigitalem Tacho und HiFi-Lautsprecher anschaue, kann ich in DE bereits ab 24-25k Euro fündig werden. In der Schweiz gibt es solche Autos erst ab 28k CHF (=31k Euro).

    Zitat von Heinz

    Gebrauchtwagen sind doch üblicherweise differenzbesteuert.

    Das kann ich nicht bestätigen. Auf mobile de haben die meisten 3-5 Jahre alten Autos den ausweisbaren MwSt, da sie Leasing-Rückläufer sind oder auf Firma angemeldet wurden.

    Zitat von Heinz

    Warum sollte das nicht erlaubt sein? Es gibt doch großzügige Übergangsfristen.

    Genau deswegen meine Frage, um keine "teuren" Fehler zu machen :grinning_face: Gibt es dazu evtl. offizielle Infos?

    Zitat von Heinz

    Warum sollte das überhaupt relevant sein, wenn du das Fahrzeug ohnehin nicht als Umzugsgut deklarierst?

    Ich denke, jemand soll mich schon nachfragen, wieso ich das Auto aus DE exportiere, wenn ich DE-Pass habe und in DE angemeldet bin. Ich soll dann beweisen, dass ich durch meine Schweizer Anmeldung / Wohnsitz das Recht auf die Ausfuhr habe. Oder es interessiert niemanden in DE?

    Zitat von Heinz

    Es als Umzugsgut mitzunehmen, würde aber voraussetzen, dass die Ehefrau es vor dem Umzug mindestens ein halbes Jahr benutzt hat

    Das Auto soll 6 Monaten lang an eine Person zugelassen sein, dann kann die Person das Auto als Umzugsgut mitnehmen. Es kann jedoch von einer anderen Person genutzt werden, die eine Versicherung auf eigenen Namen abschliesst. Oder prüft das Schweizer Zollamt, wer genau mit dem Auto gefahren ist? Wie ermittelt man das?

    Zitat von Heinz

    Das Jahr würde aber erst beginnen, nachdem die Frau in die Schweiz umgezogen ist. Davor dürftest du mit dem Auto nicht in der Schweiz fahren.

    Mit dem DE-Führerschein darf ich beliebiges DE-Auto in der Schweiz fahren, oder nicht? Erst nachdem ich meinen DE-Führerschein auf den Schweizer umschreibe, darf ich DE-Autos nicht mehr fahren. Zum Umschreiben habe ich 1 Jahr.

  • Gebrauchtes Auto gleich beim Umzug in DE kaufen und in die CH importieren

    • Eugenzilla
    • 24. September 2024 um 13:53

    Ich habe mir noch ein alternatives Szenario überlegt.

    Ein Gebrauchtwagen zum vollem Preis mit MwSt in DE kaufen und auf meine Ehefrau anmelden. Die Versicherung läuft auf mich und ich bin einziger Nutzer des Autos. Nach dem Umzug in die Schweiz werde erstmal nur ich dort angemeldet. Nach 6 Monaten ab dem Autokauf kann meine Ehefrau sich auch in der Schweiz anmelden, sodass das Auto als Umzugsgut mitgenommen wird. In diesem Fall können wir das Auto mit DE-Kennzeichen über das Formular 15.30 ein Jahr lang in der Schweiz fahren und erst danach MFK durchführen sowie Schweizer Fahrzeugausweis und CH-Kennzeichen erstellen lassen.

    Wäre so ein Szenario auch problemlos durchführbar?

  • Gebrauchtes Auto gleich beim Umzug in DE kaufen und in die CH importieren

    • Eugenzilla
    • 24. September 2024 um 12:48

    Hallo zusammen,

    könnten Sie bitte einschätzen, ob folgender Plan korrekt aussieht?

    Ich lebe derzeit in DE und habe kein Auto (brauche es hier nicht). Es ist geplant, in der näheren Zukunft in die Schweiz auszuwandern.

    Da ich in der Schweiz ein Auto brauche, möchte ich direkt nach der Anmeldung in der Schweiz (Wohnung gefunden + dort angemeldet) ein Gebrauchtwagen in DE mit ausweisbarem MwSt kaufen und in die Schweiz mitnehmen.

    Schrittweise schaut der Plan wie folgt aus:

    1. Passendes Auto finden und mit dem Händler den Export vereinbaren

    2. Auto mit Exportunterlagen vom Händler abholen, dafür den vollen Preis mit 19% MwSt-Kaution bezahlen

    3. Exportkennzeichen erstellen lassen + Export-Versicherung für einen Monat abschließen (evtl. über den Händler möglich?)

    4. Mit dem Auto zum Zollamt fahren und eine Ausfuhr anmelden

    5. CH-Vignette kaufen

    6. Ausfuhrdokumente an der Grenze von den deutschen Zollbeamten abstempeln lassen

    7. Gleich nach dem Grenzübergang an die CH-Zollbeamten wenden und den Import anmelden

    8. Schweizer MwSt 8.1% + Automobilsteuer 4% + Stempelgebühr (gleich an der Grenze??) zahlen

    9. Mit dem Auto in die Stadt fahren und dort MFK durchführen lassen

    10. Hier muss ich:

    10.1 Entweder erstmal meinen DE-Führerschein in den Schweizer umschreiben lassen (sonst darf man ein Auto mit CH-Kennzeichen nicht fahren?) und währenddessen mit dem deutschen Exportkennzeichen in der Schweiz fahren (darf man?)

    10.2 Oder gleich den Schweizer Fahrzeugausweis und KFZ-Kennzeichen erstellen lassen, Autoversicherung abschliessen + Auto anmelden, was evtl. dazu führt, dass ich das Auto nicht fahren darf, bis der Schweizer Führerschein fertig ist.

    11. Die Ausfuhr dem DE-Händler melden und MwSt-Kaution zurück bekommen.


    Schauen die Schritte korrekt aus? Wird es keine Probleme geben, wenn die CH-Aufenthaltsbewilligung B als Plastikkarte noch nicht erstellt ist? Wie beweise ich beim DE-Zoll und an der Grenze, dass ich in der Schweiz wohnhaft bin und das Auto aus diesem Grund mitnehme?


    Danke im Voraus! :slightly_smiling_face:

  • Eigentum Wohnung/Haus komplett abzahlen oder nicht?

    • Eugenzilla
    • 30. August 2024 um 12:02

    Hallo zusammen,

    in Medien wird immer wieder gemeint, dass die komplette Abzahlung einer Wohnung (eines Hauses) nicht gute Entscheidung sei, weil man nicht mehr durch Abschreibung der Zinsen profitieren kann. Zinsen kann man vom Steuerbrutto abschreiben, aber dafür muss man diese Zinsen zahlen, was auch teuer ist. Der Eigenmietwert hat man in allen Fällen.

    Nehmen wir an, dass jemand 1000CHF Zinsen im Monat zahlt (= 600k * 2% jährlich), der Eigenmietwert beträgt 12k pro Jahr und wird durch die Zinsen ausgeglichen. Am Ende zahlt man 12k Zinsen pro Jahr ohne zusätzlichen Steuern durch Eigenmietwert. Wenn man aber komplett abzahlt, dann braucht man nicht mehr 12k Zinsen pro Jahr zahlen. Muss aber Eigenmietwert zum Einkommen aufaddieren. Dadurch entstehen zusätzliche 1-1.5k Steuern pro Jahr, was aber günstiger als 12k Zinsen ist.

    Ich denke, ich verstehe etwas falsch. Könnte jemand bitte genauer erklären, wo der Vorteil bei nicht-Abzahlung liegt?

  • Wie Umzug in die CH ohne Einkommensteuerpflicht in DE organisieren

    • Eugenzilla
    • 22. August 2024 um 12:27

    Guten Tag zusammen,

    mein Ist-Zustand:

    - DE Staatsbürger

    - Arbeit + Wohnsitz derzeit in DE

    - Ehefrau ist kürzlich aus dem EU-Ausland nachgezogen, hat Aufenthaltstitel in DE

    - Ehefrau arbeitet nicht, muss ihr ausländischer Hochschulabschluss als Ärztin in DE anerkennen lassen

    - Anerkennung wird 1-2 Jahren dauern


    Vorhaben: Ich bekomme eine Stelle in der Schweiz und ziehe mit meiner Ehefrau um. Ich melde mich in DE ab, meine Ehefrau behält wegen der Anerkennung ihre Anmeldung in DE . Wir wohnen zusammen in der Schweiz und sind da angemeldet.

    Frage: Wie ist das alles am besten so zu organisieren, dass ich von meinem CH-Gehalt keine Steuern in DE zahlen muss? Kann das DE-FAmt von mir Einkommensteuer trotz unserem Umzug verlangen? Wird die gemietete DE-Wohnung, in der meine Ehefrau ab und zu aufhalten wird, automatisch zur unbeschränkten Steuerpflicht führen?

    Danke für Ratschläge in Voraus!

  • Steuern u. Wohnsitz in CH und DE

    • Eugenzilla
    • 21. August 2024 um 11:07
    Zitat von jan82

    In aller Regel hast Du nach der Abmeldung Ruhe, wenn nicht gerade DeinE EhepartnerIn alleine in Deutschland zurückbleibt.

    Hallo zusammen,

    könnte ich fragen, falls jemand weiss, was passiert, wenn sowohl ich als auch meine Ehefrau doppelte Anmeldungen haben (DE + CH) und in der Schweiz wohnen? Die Anmeldung in DE wird für 1-2 Jahren beibehalten nur aus dem Grund, dass meine Ehefrau ihr ausländischer Hochschulabschluss als Ärztin in DE direkt anerkennen lassen kann (in der Schweiz gibt es direkte Anerkennung nicht). Könnte man unter solchen Bedingungen dem Finanzamt trotzdem nachweisen, dass das Lebensmittelpunkt sich in der Schweiz befindet?

    Danke im Voraus!

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™