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Beiträge von JackSparrow

  • Unsere Einbürgerung in der Stadt Zürich und der Schweiz

    • JackSparrow
    • 20. Juli 2026 um 13:41

    Glückwunsch an alle die es geschafft haben!

    Ich habe da mal eine ganz kurze Frage, die mich momentan sehr bewegt:
    Hättet Ihr die Einbürgerung auch gemacht, wenn Ihr aus einem EU-Land stammt, welches keine Doppelbürgerschaft akzeptiert und Ihr die bisherige EU-Staatsbürgerschaft verlieren würdet?

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Deutschland, Wohnsitz und Arbeit in der Schweiz

    • JackSparrow
    • 22. April 2026 um 19:44

    Ich würde das trotzdem beantragen. Mit der Argumentation, dass Du in DE bei Deinen vertrauten Ärzten ständig in Behandlung bist. Das ganze noch ein bisschen ausschmücken. Bei einem Kumpel hat das funktioniert: Die Schweizer KV will keinen, bei dem von vornherein klar ist, dass sie weit mehr bezahlen müssen, als an Prämien hereinkommt.

  • Günstigste Bank 2026 für Grenzgänger

    • JackSparrow
    • 13. Februar 2026 um 11:54

    Bei der Alpha Rheintal Bank und bei der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) hatte ich Konten, als ich noch Grenzgänger aus AT nach CH war.
    Keine Ahnung, ob sie es heute noch machen. Ein LI-Konto sollte in CH meines Wissens wie ein CH-Konto verwendbar sein.

  • Einkommenssteuer Schweiz

    • JackSparrow
    • 24. Januar 2026 um 16:55
    Zitat von Kutscher

    nicht VERGESSEN die Kirchensteuer.

    Wer zahlt das denn noch freiwillig?

  • Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

    • JackSparrow
    • 5. Dezember 2025 um 16:46

    Wieso kann Gingy eigentlich keine Arbeitslosenversicherung in der Schweiz beziehen? Er hat als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet und demnach wurde ihm jeden Monat die ALV abgezogen. Was machen die eigentlich mit der ALV von Grenzgängern? Zahlt der Grenzgänger d die schweizerische ALV Prämie, überweist das die Schweiz ins Ausland und dort bekommt man dann nur den ortsüblichen Tarif?

  • Geld aus der zweiten Säule - Wie steueroptimiert nach Deutschland?

    • JackSparrow
    • 30. Oktober 2025 um 11:41
    Zitat von lieberjott

    Bei alleiniger Steuerpflicht in der Schweiz: Wohl nein. Man muss aber vermutlich vorsichtig sein, wann genau im Jahr die Wohnsitzverlegung stattfindet - nicht dass man doch noch in eine (begrenzte) Steuerpflicht in Deutschland rutscht.

    Dachte ich mir - Und im gleichen Jahr darf das auf gar keinen Fall sein.

  • Geld aus der zweiten Säule - Wie steueroptimiert nach Deutschland?

    • JackSparrow
    • 30. Oktober 2025 um 09:53

    Das

    Da eine Rückzahlung jedoch von Gesetzes wegen nur bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich ist, kann diese in Ihrem Fall nicht mehr erfolgen und die Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch kann folglich gelöscht werden.

    wusste ich schon, und würde auf mich voraussichtlich auch zutreffen.

    Ab dem 50. Altersjahr ist der maximal mögliche Betrag für den Vorbezug beschränkt

    könnte eher zum Problem werden. Sieht aber vielleicht auch anders aus, wenn man z. B. mit 55 ins Ausland geht und nicht mehr arbeitet. Der Artikel bezieht sich ja auf Personen die in der Schweiz bleiben.


    Eine Variante wäre ansonsten dann auch nach Auswanderung wieder eine Immobilie zu erwerben. Die darf, wenn sie selbst bewohnt wird, auch wieder über die PK finanziert werden. Und eine Eintragung der PK Gelder im Grundbuch im Ausland erfolgt normalerweise nicht. Meine Mutter hat ihr im Ausland über die PK finanziertes Haus verkauft (da war sie noch keine 50 und hat auch noch in der Schweiz gearbeitet). Niemand hat das bemerkt bzw. das Geld zurückgefordert. Das ist aber schon viele Jahre her und könnte u. U. beim heutigen Datenaustausch nicht mehr so unbemerkt bleiben.


    Vielmehr interessiert mich aber weiterhin die steuerliche Sicht. Wird sich das Finanzamt (z. B. DE) für die Auszahlung PK/3. Säule interessieren, wenn das noch mit Wohnsitz CH statt gefunden hat?

  • Geld aus der zweiten Säule - Wie steueroptimiert nach Deutschland?

    • JackSparrow
    • 29. Oktober 2025 um 18:41

    Hallo Zusammen

    Ich erlaube mir, mich hier mal mit meinem persönlichen Plan und einer Frage anzuschliessen.

    Ich bin in der glücklichen Situation eine selbstbewohnte Immobilie mit Hypothek in der Schweiz zu besitzen. Zur Amortisation kann man bekanntlich die 2. und 3. Säule verwenden.

    Mein Plan: VOR Auswanderung aus der Schweiz mittels 2. und 3. Säule über mehrere Jahre verteilt möglichst viel zu ammortisieren und die Immobilie dann verkaufen.
    Da ich danach nicht mehr arbeiten werde gehe ich davon aus, dass ich die PK nicht zurückzahlen muss.

    Wo es dann hingeht, ob DE, AT oder ganz was anderes weiss ich noch nicht. Ihr werdet aber vermutlich ohnehin nur den Fall DE beantworten können.
    Wird sich das deutsche Finanzamt für die Auszahlungen, die noch mit alleinigem Wohnsitz CH stattgefunden haben interessieren und daran auch einen Anteil holen?

    LG Jack

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