Es ist wirklich so, dass Pauschalaussagen in der Schweiz extrem schwierig sind. Um noch einen technischen Aspekt zu ergänzen: Seit der Quellensteuerreform 2021 hat sich die Situation durch den Wegfall der vereinfachten Tarifkorrekturen in den meisten Kantonen massiv verändert. Wenn man heute eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragt , etwa um Säule 3a oder Fahrtkosten abzuziehen , ist diese Entscheidung für das Steuerjahr und oft auch für die Folgejahre unwiderruflich, solange die Quellensteuerpflicht besteht. Das ist eine echte Falle: Ändert sich im nächsten Jahr die Lebenssituation (z. B. weniger Pendelkosten), bleibt man im ordentlichen Tarif gefangen, selbst wenn die reine Quellensteuer dann günstiger gewesen wäre. Man sollte vor dem Antrag echt jeden Kantonsscanner genau füttern.