Beiträge von bastian

    Bin nun seit 7 Monaten in Zürich und werde meinen Führerschein nächste Woche abgeben.
    Wie lange hat die Umschreibung bei euch gedauert?


    Hintergrund ist dass ich zu Weihnachten einen Mietwagen in D gebucht habe und ich fürchte, dass der neue Führerausweis bis dahin nicht fertig ist.


    Abgabe wäre der 13.12. parallel zur MFK. Mietwagen ist ab 24.12. gebucht

    Danke für die Info!
    Habt ihr vorher eine Motorwäsche durchführen lassen?


    Der Motor ist jetzt nicht besonders verschmutzt oder verschmiert, ist aber natürlich nach 50000km auch nicht mehr jungfräulich sauber...


    Möchte eigentlich ungern eine Motorwasche machen lassen, da es ja nicht so gut für den Motor sein soll.

    Hoi Maik,


    merci vielmal für die rasche Antwort.
    Ich habe parallel nun auch vom STVA ZH eine Antwort erhalten:





    Da das besagte Fahrzeug über ein OBD System verfügt und auch das COC Formular vorliegt, ist nun auch meiner Ansicht nach, keine Abgaswartung von Nöten.


    Beste Grüsse
    Bastian

    Hoi zäme,


    bald ist es soweit und ich habe meinen Termin zur MFK.
    Bis lang ist mir allerdings nicht klar, was es mit der Abgaswartung zu tun hat...


    Ich hab es eigentlich so verstanden, dass bei Fahrzeugen mit OBD System seit 2013 keine Abgaswartung mehr durchgeführt werden muss.
    Ich fahre einen Opel Corsa D 1.4 Baujahr 2014, dies würde somit zutreffen.
    Beim STVA Zürich verweisen sie nur auf ihre Faktenblätter, die meiner Meinung nach auch sehr undurchsichtig sind.


    Soeben war ich in einer Opel Garage und habe dort nachgefragt. Laut denen wird bei mir trotzdem eine AU vorausgesetzt, da es sich ja nun mit dem Umzug um ein Importfahrzeug handelt. Darüber hinaus wies der Techniker mich auch auf das COC Dokument bin, welches vorhanden sein muss.


    Für mich ist das ganze noch etwas unklar, hoffe somit auf Leute, die das gleiche durchgemacht haben...
    Fahrzeug ist seit 2015 in meinem Besitz (Gebrauchtwagen).


    Grüsse aus dem Zürcher Unterland


    Bastian

    @Birte von Seggern
    Dass ist kein Problem, war bei mir auch so. Eine schriftliche Bestätigung deines Vaters reicht aus und du kannst deinen Wagen im Zusammenhang mit dem Umzug einführen. Danach hast du 12 Monate Zeit deinen Führerschein in einen Schweizer Führerausweis einzutauschen und das Auto in der Schweiz anzumelden.


    Schöne Grüsse
    Maik :smiling_face:


    Hallo nochmal,


    bei mir sieht es ja genauso aus. PKW auf meinen Vater angemeldet, ich bin allerdings hauptsächlich damit unterwegs. Ich plane ja eigentlich das Auto nach dem Umzug nur für ein paar Wochen in der Schweiz zu behalten und es dann nach Deutschland zurückzubringen. Je nachdem wie sich alles einpendelt.


    Sollte ich es doch in CH behalten wollen, kommen hier noch Zollgebühren für die Einfuhr auf mich zu? Oder greift hier auch die "6 Monat Regel", obwohl mir das Fahrzeug ja eigentlich nicht gehört?
    Momentan ist das Auto natürlich auch in Deutschland versichert. Greift die auch noch, sobald ich offiziell in der Schweiz gemeldet bin?


    LG

    Schonmal Dankeschön für eure Beiträge.


    Soweit ich es verstanden habe, reicht es aber aus wenn die Inventarliste grob aufgestellt ist oder?
    Also 1 Karton Kleidung etc pp. und nicht jeden einzelnen Pulli aufzählen :winking_face:


    Wenn noch jemand etwas bezüglich der Autosache weiss, immer her damit


    LG

    Hoi zäme,


    ich möchte mich kurz vorstellen. Ich heiße Bastian und komme aus NRW und werde ab Mai meine neue Arbeitsstelle in der Schweiz antreten.
    Somit habe ich momentan noch einige Fragen zum Ablauf der ganzen Geschichte.


    Arbeitsvertrag liegt vor, Wohnung (möbliert) wird vom Arbeitgeber gestellt. Die Kosten dafür sind im Arbeitsvertrag mit aufgeführt, sprich es existiert somit kein wirklicher Mietvertrag.


    Ende April möchte ich also gerne in Richtung Schweiz aufbrechen. Hier kommt meine erste Frage. Mir steht momentan ein Fahrzeug zur Verfügung, welches allerdings nicht auf mich, sondern auf meinen Vater angemeldet ist. Dieses KFZ werde ich zum Transport meiner Sachen benutzen und möchte es vorerst (evtl. 1-2 Monate) in der Schweiz behalten um am Anfang etwas unabhängiger zu sein. Stellt dies ein Problem mit dem Zoll da?
    Für die Einreise sollte das Formular 18.44 und eine gesonderte Liste der meiner Sachen ausreichen? Oder wird hier noch mehr benötigt?


    Krankenversicherung werde ich wohl vorab online von Deutschland aus erledigen. Anmelden im Kreisbüro und Eröffnung eines Schweizer Bankkontos dann innerhalb der ersten Mai Woche.


    Ist dies soweit realistisch oder habe ich einen wichtigen Punkt vergessen?


    Grüsse
    Bastian