am Zoll hab ich mir ne Vignette geholt, der Zöllner hat nicht gefragt oder ähnliches.
Auto denk ich halt wird was anfallen, da ich es erst kurz hab. Muss aber eh die aufenthaltsbewilligung abholen auf der Gemeinde, da frag ich einfach
am Zoll hab ich mir ne Vignette geholt, der Zöllner hat nicht gefragt oder ähnliches.
Auto denk ich halt wird was anfallen, da ich es erst kurz hab. Muss aber eh die aufenthaltsbewilligung abholen auf der Gemeinde, da frag ich einfach
nur hilft mir die Antwort wenig, da ich diese Seite ja gefunden hab. Die Frage is, da ich kein umzugsgut aka Hausrat und ähnliches hab, ob das ganze angemeldet werden muss.
Ich wohne ja mit in ner Wohnung, und fahre sofern machbar wöchentlich heim.
Der Umzug hat ja steuerliche Gründe, umziehen hätte ich ja eh müssen, da ich 400 km entfernt wohne
So, morgen geht es gen Süden.
Ich hab nun ein bisschen auf der Seite der eidgenössischen Zolverwaltung geguckt, und bin etwas verunsichert.
Verzollung Auto: da muss ich wohl vor Ort nachfragen, da es ein Leasing Fahrzeug ist.
Führerschein ummelden innerhalb eines Jahres
PKW ummelden, soweit ich weiß auch innerhalb nem Jahr ?
Zoll Umzugsgut: Hier fängt es an. Morgen is in manchen Kantonen auch noch Feiertag, da wird es wohl wenig mit dem Zoll.
Zur Sicherheit hab ich mir grob aufgeschrieben, was ich mitnehme, ebenso mal das Formular 18.44 (Zollveranlagung von Umzugsgut) ausgedruckt.
Situation ist die, dass ich mit einem normalen PKW "umziehe", da ich dort in eine Wohnung mit einziehe, sodass ich keinen Hausrat einführen muss.
Hab halt dass mit dabei, was man so braucht: Kleider, die Unterlagen für Anmelung und Arbeitgeber, Kosmetik, bisschen Lebensmittel und meine Ps4.
Alles in wirklich geringem Rahmen (ähnlich, wie wenn man mal ein paar Tage weg fährt).
Keine Wertgegenstände.
Da morgen in einen Kantonen Bechtoldstag ist, bin ich nun verunsichert.
Ich denke, falls ich den Ausweis verzeigen muss und kein großer Betrieb is am Übergang, dass ich vor Ort den Zöllner einfach mal frag, da ich ja wirklich nichts in dem Sinne einführe.
Gibts da wichtige Fristen oder was passiert, wenn man das Ganze einfach nicht macht (jetzt nicht in böser Absicht, aber Hausrat is nicht)
LG
da mein Handy mittlerweile 3 Jahre alt is, steckt mir ein neues in der Nase.
Hab mal bisschen geguckt, von einigen dt Anbietern wird EU roaming angeboten, aber da Schweiz keine EU is, fällt das leider flach.
Da ich momentan einen kleinen dt Vertrag hab und dieser monatlich kündbar is, wollte ich diesen erst mal beibehalten, da ich ja öfters nach Deutschland komme.
Hat jemand ne Empfehlung für nen Vertrag in der Schweiz, mit dem ich auch mal kostengünstig nach dt telefonieren kann.
also das Leasing wird von Opel gemacht. Raten gehen auch weiter von meinem dt Konto runter. Aber ich denk, dass man mir das ggf sagen kann, wenn ich ende 17 den Führerschein ummelde.
wenn ich länger als 12 Monate in der Schweiz bin, muss ich ja dort Auto melden und den Schweizer Führerschein beantragen. Bei Autos, die ich eingeführt habe, aber nicht seit mindestens 6 Monaten Besitzer (Eigentümer?) bin, muss doch verzollt werden.
Wie is das mit nem Leasing Auto, da bin ich ja kein Eigentümer?
hab extra bei der Gemeinde gefragt, die hat vom 23.12-02.01 zu. Von der kv hab ich mittlerweile nichts mehr gehört es, es hieß man könne es soweit fertig machen, ich solle dann die Anmeldung bzw aufenthaltsbewilligung nachreichen. Ich warte ab, beantragt is es ja
oben auf dem Link und hab meinen künftigen Mitbewohner gefragt
02.01 Is normaler Arbeitstag dort, werd dann den papierkram erledigen
lt der Liste in Zürich ein nicbt anerkannter Feiertag. Aber ich frag nochmal bei meinem künftigen Mitbewohner.
super, danke euch.
Lt schreiben der personalstelle is die Einführung am03./04., werd am 02.01 dann zur Bank und Gemeinde marschieren
also lt schreiben vom Spital is meine Einführung am 03/04. Januar. Ich denk, es wäre am besten, am 02.01 auf die Gemeinde und die Bank zu latschen.
Brauch halt bis Ende Jan ein Schweizer Konto für den Lohn
kürzlich rief die kv an, man könne die Versicherung so fertig stellen, ich solle dann die Anmeldung bzw aufenthaltsbewillligung nachreichen.
Die Anmeldung bei der Gemeinde kann ich eigentlich ja erst machen, wenn ich unten bin? Sind einfach 400km, die fährt man nicht mal so
So, ich bin noch immer am Rumwurschteln.
Mein künftiger Mitbewohner meinte, Post und Raiffeisen wären für Privatkunden ganz gut.
Hab jetzt mal online geguckt, ein Konto kann ich wohl nur mit Wohnsitz Schweiz oder bereits erteilter aufenthaltsbewilligung online ein Konto eröffnen.
Weis jemand eine Bank, wo man problemlos schon von DT aus ein Konto eröffnen kann? Ansonsten werd ich das am 02.01. in Angriff nehmen
also die kv sagt, sie brauchen erst die aufenthaltsbewillligung.
Wann habt ihr euch bei der Gemeinde gemeldet? Muss man das im voraus oder reicht es, wenn ich es zeitnah nach Umzug mache? Wäre halt organisatorisch angenehmer.
okay, schon mal danke für die Meldung. Bei der personalstelle frag ich auf alle fälle noch nach, bis wann sie die Bewilligung benötigen.
Hatte sofern möglich, mich zeitnah im Jan bei der Gemeinde zu melden, da ich bei 400km einfach, nicbt mal schnell hinfahren kann.
Hallo, bald ist es soweit, ab Jan geht es in die Schweiz.
Wohnung, Arbeitsvertrag alles da, Zeugnis is zur Anerkennung auch schon in der Schweiz unterwegs
So, habe kürzlich nen die Geschichte KV Schweiz in Angriff genommen.
Lustig ist nun, die Krankenversicherung braucht lt Offerte die Aufenthaltsbewilligung.
Und lt Gemeinde, in die ich ziehe, brauchen diese den KV Nachweis für die Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung.
Ich hab der KV auf gut Glück ne Kopie meines dt Ausweises und des Arbeitsvertrages mitgesendet.
Muss ich die Aufenthaltsbewilligung zwingend zu Arbeitsbeginn vorlegen? Oder gibts da ne gewisse Kulanz?
Ansonsten frag ich einfach mal auf der Personalstelle nach.
Also ich hab mal bei der Gemeinde Bülach geguckt, was die brauchen. Von ner Abmeldung stand da nichts.
Wenn ich mich abmelden würde, hätte das Nachteile für mich in Deutschland.
Muss ehrlich sagen, nach meiner Erfahrung im dt Staat möchte ich dem Laden so wenig wie möglich an irgendwelchen Abgaben zahlen
So, hab grad mal ein bisschen das steuerliche durchforstet.
Hoffe, dass ich da richtig liege.
Wenn ich in die CH umziehe und etwa Aufenthaltsbewilligung B hab, zahl ich Quellensteuer, die von Kanton zu Kanton schwankt.
Sollte ich in Dt noch Einkunfte haben (etwa Miete) mache ich in Dt eine Steuererklärung als beschränkt steuerpflichtiger und meine Brutto aus der Schweiz wird unter dem Progressionsvorbehalt heran gezogen, wobei die Progression erst wirkt, wenn meine anderen Einküfte über dem Einstiegssatz von rund 8000€ sind. Ansonsten ist es letztlich ein Null Bescheid.
Wen ich Grenzgänger mache, zahle ich 4,5% Quellensteuer, muss aber mein Schweizer Gehalt voll in Dt versteuern und die bereits bezahlte Quellensteuer wird angerechnet.
Sehe ich das richtig?