Beiträge von calmforce
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Liebe Forum Teilnehmer,
wir finden uns in einer etwas unschönen Situation. Wir hatten uns 2016 getrennt, darauf hin bin ich in die Schweiz gezogen. Dann ist meine Frau schwer krank geworden und ist mit unserem Kind hinterher gezogen, da sie in der Schweiz besser behandelt werden konnte. Wir haben es nochmal mit einer Beziehung probiert, aber so recht klappt es nicht. Nun möchte meine Frau wieder zurück nach Deutschland ziehen. Der Plan wäre, dass ich ca. 1 Mal im Monat zu Besuch komme.
Meine erste Frage ist, entsteht durch den Rückzug meine Frau und Tochter für mich dort wieder der steuerrechtliche Wohnsitz? Wenn ja, dann würden wir uns bei ihrem Wegzug trennen. Wenn nein, dann würden wir bis zu ihrem Beginn ihrer Arbeitstätigkeit zusammen bleiben aus steuerlichen Gründen. War jemand schon mal in einer ähnlichen Situation?
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Liebes Forum, lieber Maik,
danke dass es Euch gibt, ich habe hier auf dem Forum und auf der Seite schon viel nütztliches erfahren.
Zu mir, ich beende Anfang Dezember ein Medizinstudium in Deutschland und ziehe - so alles gut klappt - Mitte Dezember nach Basel(Land), um als Assistenzarzt zu arbeiten.
Die private Situation ist ein wenig kompliziert. Meine Frau und ich befinden uns gerade auf dem Weg zu einer (friedlichen und einvernehmlichen) Scheidung, deren Zeitpunkt wir noch nicht festgelegt haben. Gleichzeitig ist ein gemeinsames Kind unterwegs und wird im April geboren sein.
Fragen zur Familie
1. Was ich nirgends finden konnte, ist eine Information ob ich in der Schweiz als verheiratet gelte, wenn meine Frau in Deutschland wohnt und wie das Einkommen von meiner Frau (sie ist selbstständig) im Bezug auf meine schweizer Besteuerung verrechnet werden würde. Die Steuersätze unterscheiden sich ja teils sehr deutlich und es könnte für uns als Paar Sinn machen länger verheiratet zu sein, wenn wir dadurch als Paar mehr verdienen.
2. Wie funktioniert das mit dem Kindergeld und den Familienzulagen für ein Kind, das im April kommenden Jahres geboren werden würde und in Deutschland bei seiner Mama bleibt? Bei meiner Firma im GAV steht:
Zitat2.6.6.1. Familien- und Unterhaltszulagen
Mitarbeitende, welche Anspruch auf Familienzulagen haben, erhalten diese wie folgt:- Kinderzulage (bis 16 Jahre) CHF 200.00 pro Monat
- Ausbildungszulage (bis 25 Jahre) CHF 250.00 pro Monat
Mitarbeitende, die Anspruch auf eine Kinder- oder Ausbildungszulage haben, erhalten ebenfalls eineUnterhaltszulage wie folgt:
- Bei einer Familienzulage
- Bei zwei Familienzulagen
- Bei drei Familienzulagen
- Bei vier und mehr Familienzulagen
CHF 400.00 pro MonatCHF 500.00 pro MonatCHF 540.00 pro MonatCHF 570.00 pro Monat
Gilt das für mich als Ausländer? Gilt es für mich, wenn mein Kind bei der Mutter im Ausland wohnt? Wie verrechnet sich das oder verhält sich das mit dem deutschen Kindergeld?
Fragen zur Selbstständigkeit
3. Wie funktioniert das, wenn ich in Deutschland regelmäßig Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit habe (Umsatz ist über dem Grundfreibetrag, Gewinn möglicherweise darunter), die auf mehreren deutschen Konten landen. Werden diese Einkünfte nach dem Unzug in die Schweiz trotzdem in Deutschland versteuert (mit eigener Steuererklärung hier), oder kann ich das über die schweizer Steuererklärung machen? Muss ich dafür die Einkünfte auf schweizer Konten überführen, oder kann ich meine deutschen Geschäftskonten einfach weiter laufen lassen? Werden die Beträge für die Steuererklärung dann einfach in Franken umgerechnet oder mache ich den Teil in Euro?
4. Was passiert mit meinen Bank-Konten, falls ich mich in Deutschland abmelde, kann ich als Deutscher mit Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz ein deutsches Konto weiter führen?
5. Kann es Sinn machen die Aktivitäten aus 3. zu bündeln und dafür in der Schweiz eine Firma zu gründen, falls sie bei aktueller Konstellation noch unter die deutsche Besteuerung fallen würden?
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!