Danke, Ich werde dies mal beim Zollamt in Rheinfelden abklären.
Bin seit Jahren Grenzgänger und möchte jetzt ungern innerhalb der Probezeit beim neuen AG ein neues KFZ anschaffen müssen und ein Cabrio, verkauft sich im Winter nun mal nur mit grösserem Verlust.
Beiträge von hanseilig
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Deine Vermutung ist leider falsch.
Das Auto ist meines und auch die Versicherung wurde nachweislich von mir übernommen. Sparen will ich nichts, ausser die anstehenden Reparaturen.
Es geht doch in einem Forum nicht darum, jemanden etwas zu unterstellen, oder in Frage zu stellen ob und was man sich mit seinem Schweizer Gehalt jetzt leisten kann.
Es geht um Hilfestellung, oder?
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Nein, das geht zollrechtlich nicht. Sobald Sie als in der Schweiz wohnhafte Person ein im Ausland immatrikuliertes Auto fahren, gilt dieses als importiert – und muss verzollt und versteuert sein.
Zahl einfach die Schweizer Versicherung und Steuer und versuche nicht noch das Weggli und den Fünfer zu bekommen.Mit deinem CHGehalt kannst du dir das Locker Leisten.Ach ja noch was: es werden immer wieder welche erwischt ,die das Auto nicht Ummelden,vorallem sind die Nachbarn sehr Aufmerksam
Die Aussage widerspricht jedoch voll und ganz der Aussage von oben
"Du hast maximal ein Jahr Zeit das Auto umzumelden."Oder gilt hier "Umzugsgut" und das andere wäre eine "Einführung"?
Ich stehe aktuell vor gleicher Herausforderung und möchte das Auto (BJ2011) jetzt nicht noch schnell schnell mit Wertverlust in Deutschland verkaufen müssen. Soll heissen, Umzug in 3 Wochen und bin jetzt auch etwas unter Zeitdruck.
Wollte das Auto noch ein paar Monate fahren, in Deutschland verkaufen und mir in der Schweiz ein neues zulegen. -
Hallo zusammen,
hat sich in dem Thema nochmal jemand schlau gemacht?
Ziehe als jahrelanger Grenzgänger auf 1.03.24 in die Schweiz.
Somit hätte ich für Jan/Feb eine Steuererklärung abzugeben und falle eigentlich auch nicht unter die 183-Tage-Regelung..
Da weiter oben von Umzugskosten die Rede war, kann ich hier überhaupt was geltend machen?
Laut Wiso sind "Private" Umzüge nicht abzugsfähig... auch frage ich mich, ob ich die ganzen Fahrten zum Besichtigen von Wohnungen
irgendwie absetzen kann.. Bei Lörrach-Thun kommt da einiges an Kilometern auf mich zu. -
Code
Mit der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Quellensteuerreform wurden u.a. die Bestimmungen hinsichtlich der nachträglichen ordentlichen Veranlagung angepasst. Die Neuregelung des NOV wirft in der Praxis nach wie vor Fragen auf und kann insbesondere bei einer obligatorischen NOV zu unangenehmen Steuerkonsequenzen führen. Quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende sind deshalb gut beraten, wenn Sie eine fundierte Prüfung vornehmen, ob Ihnen allenfalls die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung im NOV obliegt und eine diesbezügliche Meldung an die Steuerbehörde erfolgen muss.
Vielen Dank.
Demnach müsste man dies über die BL Steuerbehörde erfragen, da auch hier keine Angaben zu BL gemacht wurden.
(Kein Schwellenwert / Einzelfallbetrachtung) -
Hallo zusammen,
vielleicht weiss jemand eine Antwort zu diesem Thema.Also rein hypothetisch..
Wenn ich als Grenzgänger in die Schweiz (Baselland) ziehe, würde theoretisch ja nur eine Quellensteuer seitens des Arbeitgebers abgeführt werden.Wie verhält sich das mit Vermögen in Deutschland (ETF, Aktien, Kryptos)
Ab welchem Betrag müsste hier eine Steuererklärung erstellt werden?
Seit der Steuerperiode 2023 wurde der Freibetrag von 75k auf 90k erhöht für Singles.
Irgendwie finde ich nur sehr unübersichtliche Angaben zu dem Thema.
Oder verhält sich das in diesem Fall (B-Bewilligung) wieder unterschiedlich?
BL schreibt: (siehe Screenshot)
Dann wäre es doch Vermögen - 90k -10k (Steuerrei?) und den Rest versteuert mit 1,1% bzw. 2,9/3,3 %? -
Lieber Hanseilig
Gerne unterstützen wir Sie, Ihre Fragen zu beantworten.
Wenn Sie sich in Deutschland bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, teilen Sie der Agentur für Arbeit mit, bei welcher deutschen gesetzlichen Krankenkasse Sie versichert sein möchten.
Im Vorfeld sollten Sie sich eine deutsche gesetzliche Krankenkasse aussuchen und diese über Ihre Situation und Ihre bevorstehende Mitgliedschaft informieren.
Wenn Sie in Deutschland kein Arbeitslosengeld beantragen, besteht für Sie aufgrund Ihrer privaten Vorversicherungszeit (Mondial Vertrag) keine Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse abzuschließen.
Sie haben entweder die Möglichkeit im Mondial Tarif zu bleiben und die Unfalldeckung einzuschliessen oder sich in Deutschland privat zu versichern. Gleichzeitig können Sie für Ihrer Reise eine Auslandsreiseversicherung in Deutschland abschliessen.
Gerne steht Ihnen die Grenzgängerabteilung von Sympany für Fragen zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch unter: +41 58 262 43 03 oder per E-Mail unter: grenzgaenger@sympany.ch
Freundliche Grüsse
SympanyVielen Dank für die ausführliche Antwort!
Das nennt man Service!In Deutschland wurde das Arbeitslosengeld beantragt, somit kann ich dann wohl wechseln.
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Hallo zusammen,
eventuell war bereits jemand in ähnlicher Situation und weiss etwas mehr über das Thema Bescheid.
Ich war in den letzten 7 Jahren in der Schweiz angestellt und auf Ende September verliere ich meine Stelle.
In den ganzen Jahren war ich als Grenzgänger angemeldet (wohnhaft Deutschland und Arbeit in der CH)
Versichert bin ich aktuell noch bei der Sympany (Mondial).
Arbeitslos bin ich bereits gemeldet, nur steht immer noch der Termin bei der Arbeitsagentur aus.
Telefonisch wird man ja nur an die Hotline verwiesen, welche sich nicht in der Region (denke in Stuttgart) befindet.
Arbeitslosengeld ist noch nicht beantragt..
Weiss eventuell jemand, wie es sich mit der Krankenkasse verhält?
Muss ich meine bei der Sympany abmelden und mir eine Deutsche GKV suchen?
Oder passiert das alles automatisch? Ich bin 36, also noch unter 55!
Mein eigentlicher Plan ist aktuell, mein Arbeitslosengeld noch nicht sofort zu beziehen.
Also Geld beantragen und sich wieder abmelden.
Offenbar hat man 4 Jahre Anspruch und kann diesen auch später geltend machen.
Geplant wäre für diese Zeit 3-4 Monate zu reisen.
Jetzt weiss ich aber leider nicht, wie ich mich dann zu versichern habe.
Auslandsversicherung ja, aber solange ich noch in deutschland bin, sollte auch etwas greifen.
Jemand eine Idee?Vielen Dank im Voraus
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Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bzgl eines Autokaufes und des eventuellen Umzugs in die Schweiz.
Aktuell bin ich zwar noch Grenzgänger (seid 6 Jahren) und bin aktuell dabei mir ein neueres Auto zu kaufen.
Man sollte noch anmerken, dass das Auto aktuell noch auf meinen Vater läuft bzw von ihm verkauft wird.Da ich noch nicht genau weiss wann wie und wo, bin ich etwas verunsichert.
Eigentlich war meine Idee, im kommenden Jahr die Rheinseite zu wechseln.Wie lange muss das in Deutschland gekaufte Auto auf mich angemeldet sein, damit ich es in der Schweiz nicht zusätzlich versteuern muss?
6 Monate oder gar 12 Monate?Oder gilt die eigentliche Einfuhr (und Verzollung) erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ich es Ummelde (1 Jahr nach Umzug)?
Vielen Dank im Voraus
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Was du natürlich auch probieren könntest, wieder in die gesetzliche Schweizer Krankenversicherung zu wechseln.
Dieses Sympany Mondial Konzept gibt es als solches nicht mehr.
Ich persönlich bin immer noch bei der Sympany und der DKV. Eine weitere wird sicher nicht mehr benötigt.Bei mir hat das leider nicht geklappt zu wechseln, habe dortmals diesen Befreiungsgesuch unterschrieben, aber ein Versuch wäre es wert.
So hätte man beim deutschen Artzt keine Francise mehr, nur noch in der Schweiz 300CHF.Haben deine DKV und Debeka Policen gleiche absicherungen? (zahnzusatz, spital ect)
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Eventuell für den ein oder anderen interessant
https://www.simplytel.de/ bietet eine Flat aktuell mit 1+1gb Roaming in der Schweiz an. Das ganze kostet 24.99 im Monat.
Leider einige Nachteile, aber jetzt wo Vodafone und Telef2onica (o2+Eplus) die Schweiz aus ihren Roamingtarifen entfernt haben, eine gute Alternative. -
Dann stell dich da ggf. am besten mal auf eine geschmeidige Steuernachzahlung ein.
Aktuell zahle ich 1480 € (eink/soli) bei geringerem Jahres Brutto CHF
Oder ich mach was falsch wobei ich sicher 95% ausgeschöpft habe, um mein steuerliches Einkommen runter zu drücken. -
Inländervorrang? vorallem bei staatlichen institutionen könnte ich mir sowas gut vorstellen.
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Ein Kollege macht das ebenfalls so. Meines Erachtens zahlst du 5 Jahre lang die Quellensteuer des Kantons, welche an die dt Einkommenssteuer angerechnet wird (Doppelbesteuerung ähnlich dem Grenzgänger). Nach 5 Jahren kannst du dann wohl in der Schweiz versteuern.
Ganz sicher bin ich mir aber da nicht, eventuell hilft da ein Anruf beim Finanzamt deines Landkreises oder dem im Kanton zuständigen Amt.
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Das wäre mir neu, dass jemand mit B-Bewilligung 100CHF mehr für seine "Grundversichung" zahlen müsste.
Oder meist du jetzt im Vergleich zu deinem vorherigen Grenzgänger Modell wie zb das mit der Swica 285 chf für 300chf francise? -
Da ich als Grenzgänger schon seid längerem in der Schweiz arbeite, kann ich eigentlich nur sagen, dass es natürlich immer abhängig von Gehalt und den Familiären umständen ist. Ob Grenzgänger bleiben oder in die Schweiz "auswandern" macht vorallem für Singles und Pärchen ohne Kinder sinn. Mittlerweile zahlt man auf deutscher Seite zb LK Lörrach abartig hohe Immobilienpreise und somit auch Mieten, sollte man überhaupt noch eine Wohnung bekommen..
Als Grenzgänger fallen dazu noch enorm hohe Steuern an.
Ich hab indirekt auch längst beschlossen, demnächst den Sprung über den Rhein zu machen.