Skip to main content

Neuerung 2015 im Schweizer Strassenverkehr

Veröffentlicht: 28. Dezember 2014

Strassenverkehr

Ab dem 1. Januar 2015 wird der dritte Teil des Verkehrssicherheitsprogramms „Via sicura“ umgesetzt. Neu ist, dass die Haftpflichtversicherungen für Fahrzeuge Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen müssen, wenn Schäden im angetrunkenen oder fahrunfähigen Zustand verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Schäden die durch ein Raserdelikt entstanden sind. Der Umfang des Rückgriffs richtet sich nach dem Verschulden und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unfallverursachers.

Als Raserdelikt gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab

  • 40 km/h in einer 30er Zone
  • 50 km/h innerhalb von Ortschaften
  • 60 km/h ausserhalb von Ortschaften
  • 80 km/h auf der Autobahn

Bussgeldkatalog der Schweiz

Neues Via Sicura Paket 2015 im Schweizer Strassenverkehr


Teile diese Seite mit deinen Freunden