Wer sich mehr als 3 Monate in der Schweiz aufhalten oder einer Arbeit nachgehen möchte, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Diese wird in Form eines Ausweises ausgestellt. Ein Visum für die Schweiz wird für EU/EFTA Bürger nicht benötigt.
Für deutsche Staatsbürger wird diese im Regelfall nach Antragsstellung ohne Probleme gewährt. Wenn aber Vorstrafen vorliegen oder der Antrag nicht wahrheitsgemäss ausgefüllt wird, kann es vorkommen, dass der Antrag abgelehnt wird.
Bei den meisten Formen der Bewilligung muss ein gültiger Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Selbstständige müssen einen Nachweis erbringen, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Dies gilt auch für Rentner, Studenten und Stellensuchende. Wer über ein sehr grosses Kapital verfügt und mitbringt, hat meist auch sehr gute Chancen auf eine Aufenthaltsbewilligung. Dem Staat geht es meist nur darum, dass er keine unnötigen Sozialleistungen für Einwanderer aufbringen muss. Was meiner Meinung nach auch verständlich ist.
Folgende Bewilligungen gibt es für EU/EFTA Bürger:
Als Grenzgänger zählt, wer seinen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz hat und in der Schweiz arbeitet. Die Grenzgänger müssen wöchentlich mindestens einmal an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren. Bürger der EU-25 Staaten, wozu auch Deutschland gehört, dürfen überall in der EU wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten. Die Grenzgängerbewilligung ist fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Wurde der Arbeitsvertrag für eine Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr abgeschlossen, richtet sich die Gültigkeitsdauer der Grenzgängerbewilligung nach dem Arbeitsvertrag. Für eine Anstellungsdauer von weniger als drei Monaten gilt das Meldeverfahren.
Kurzaufenthalter halten sich in der Regel befristet für weniger als ein Jahr oder für einen bestimmten Zweck in der Schweiz auf. Das kann mit oder ohne Erwerbstätigkeit sein. Bürger der EU-25 Staaten, wozu auch Deutschland gehört, haben einen Anspruch auf Erteilung dieser Bewilligung. Voraussetzung ist ein befristeter Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von 3 bis 12 Monaten. Für eine Anstellungsdauer von weniger als drei Monaten gilt das Meldeverfahren. Die Bewilligungen L ohne Erwerbstätigkeit werden an Stellensuchende aus allen EU/EFTA Staaten erteilt, sofern diese nachweisen können, dass sie für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Der Ausweis B ist für Ausländer gedacht, die sich längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. In der Regel hat diese Bewilligung eine Gültigkeit von 5 Jahren. Für deutsche Staatsbürger wird diese gewährt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag von mindestens 365 Tagen oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag nachgewiesen werden kann. Die Bewilligung wird um weitere 5 Jahre verlängert, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Bei der ersten Verlängerung kann sie aber auf ein Jahr beschränkt werden, wenn die betreffende Person seit über zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos ist. Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EU/EFTA Staaten haben Anspruch auf die „Bewilligung B ohne Erwerbstätigkeit“, wenn sie genügende finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Unfall- und Krankenversicherung nachweisen können.
Die Niederlassungsbewilligung kann für deutsche Staatsbürger nach einem ununterbrochenen Aufenthalt mindestens 5 Jahren erteilt werden. Das Aufenthaltsrecht ist dann unbefristet und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.
Dieser ist für Familienangehörige von Beamten intergouvernementaler Organisationen (z.B. Vereinte Nationen, Europäische Union) und für Mitglieder ausländischer Vertretungen bestimmt. Als Familienangehörige zählen in diesem Fall Ehegatten und Kinder bis zum 25.Lebensjahr. Die Gültigkeit ist auf die Dauer der Funktion des Hauptinhabers beschränkt.
Rentner aus dem Ausland haben die Möglichkeit für eine Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit.
Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt werden:
Immer wenn auf dieser Seite und allgemein von EU-25 Staaten gesprochen wir geht es konkret um die Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Zu den EFTA Staaten gehören: Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz. EFTA bedeutet European Free Trade Association (Europäische Freihandelsassoziation), diese Staaten sind kein Mitglied der EU, besitzen aber einige Sonderrechte in der Europäischen Union.
Bilder der Ausländerausweise mit freundlicher Genehmigung des Bundesamtes für Migration.
Mit der Anmeldung bei der Gemeinde kann man in den allermeisten Fällen auch gleich die Aufenthaltsbewilligung beantragen. Andernfalls informiert die Gemeinde bei der Anmeldung über den weiteren Ablauf.
Neben der Aufenthaltsbewilligung wird zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung benötigt. Die Arbeitsgenehmigung beantragt dir der Arbeitgeber bei der kantonalen Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde. Je nach Drittstaat sollte noch geprüft werden ob eventuell noch eine Visumspflicht besteht.
Für die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen gelten für die Zulassung folgende Voraussetzungen:
Für weiteren Fragen zur Aufenthaltsbewilligung von Drittstaatsangehörigen kann das Amt für Migration weitere Auskünfte geben. Je nach Kanton kann es dabei Unterschiede geben, daher wirst du auf den Seiten der Behörden auch wenig pauschale Antworten finden.
Ja, Bürger aus einem EU/EFTA-Land können für die Stellensuche eine Kurzaufenthaltsbewilligung für weitere 3 Monate (6 Monate Gesamtaufenthalt) beantragen. Die Kurzaufenthaltsbewilligung zur Stellensuche kann auf bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn konkrete Bemühungen für die Stellensuche nachgewiesen werden. Für die Bewilligung werden folgende Nachweise benötigt:
Laufende Ansprüche aus Arbeitslosenversicherung können dabei in die Schweiz importiert werden. Weitere Informationen dazu gibt die Arbeitsvermittlung des Heimatlandes.