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Checkliste Auswandern

Ein Jahr vor der Auswanderung

  Erstellung eines Budgetplanes. Wie sehen die zukünftigen Lebenshaltungskosten aus? Wie viel muss an Gehalt reinkommen und was kann für die Miete eingeplant werden?

  Prüfung der Bewerbungsunterlagen. Ist mein Lebenslauf aktuell? Sind alle Zeugnisse und Zertifikate vollständig vorhanden? Eventuell neue Bewerbungsfotos machen lassen.

  Arbeitsstelle suchen.

  Zahnkontrolle durchführen lassen und noch ausstehende Zahnarztbehandlungen abschliessen. Diese sind in der Schweiz später recht teuer und müssen selbst bezahlt werden.

  Vorsorgeuntersuchungen noch durchführen lassen und Impfungen prüfen.

  Geburtsurkunde und eventuelle Heiratsurkunde vorhanden?

  Ausgiebig über die Schweiz informieren!

 

2 – 6 Monate vor der Auswanderung

  Alle nicht mehr benötigten Verträge fristgerecht kündigen. Das sind zum Beispiel: Arbeitsstelle, Wohnung, Strom, Gas, GEZ, Fernsehanschluss, Telefon, Internet, Handy, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, KFZ-Versicherung, Automobilclub, sonstige nicht mehr relevante Versicherungen, Daueraufträge, Abos von Zeitungen und Zeitschriften, Fitnessclub, sonstige Mitgliedschaften usw. Bei den Versicherungen unbedingt prüfen, welche auch in der Schweiz gültig sind.

  Als Privat Versicherter Krankenkasse abklären. Als gesetzlich Versicherter Leistungsübernahme-Erklärung beantragen.

  Personalausweis und Reisepass auf Gültigkeit überprüfen. Nicht zu knapp.

  Wohnung suchen.

  Organisation des Umzuges. Wenn nicht selbst organisiert, bei Umzugsunternehmen Angebote einholen.

  Hausstand: Was wird mitgenommen, was wird verkauft und was wird entsorgt? Mit entrümpeln frühzeitig anfangen.

  Bei Haustieren: Impfungen prüfen.

  Konten behalten oder auflösen. Bei Auflösung unbedingt mit der Bank den Geldtransfer abklären.

 

Ein Monat vor der Auswanderung

  Nachsendeauftrag der Post erteilen.

  Telefonanschluss der neuen Wohnung anmelden.

  Krankenversicherung abschliessen. Ab Tag 1 gilt Krankenversicherungspflicht. Auch wenn man bis zu drei Monate Zeit hat sich eine Krankenversicherung zu suchen, zahlt man die Beiträge rückwirkend zum ersten Tag. Daher lieber schon vorher eine Krankenversicherung suchen. Spätestens bei der Anmeldung in der Gemeinde wird man eh nach der Krankenversicherung gefragt. Bei Bedarf kann ich dir aus meinen Partnerschaften passende Krankenversicherungs-Angebote vermitteln.

  Über alle anderen Versicherungen informieren und abschliessen. Für Hausrat- und Haftpflichtversicherungen kann ich dir aus meinen Partnerschaften Angebote vermitteln.

  Gegenstände des Umzuges grob auf einer separaten Liste führen. Wird später beim Zoll benötigt.

  Bei schulpflichtigen Kindern: Informieren welche Schule bzw. Kindergarten (Kita) zuständig ist und rechtzeitig anmelden und in der alten Schule bzw. Kindergarten abmelden.

  Bei regelmässiger Medikamenteneinnahme. Einen Vorrat von 1-2 Monaten einplanen. Über vergleichbare Präparate in der Schweiz informieren.

  Abschiedsfeier !

  Freunden und Familie neue Anschrift mitteilen.

 

Eine Woche vor der Auswanderung

  Wohnungsübergabe

  Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.

 

Am Tag der Auswanderung

  Habe ich alle Dokument die ich benötige? Abmeldebestätigung, Ausweis oder Reisepass, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Führerschein, Zollformular und Liste der Umzugsgüter.

  Wichtig! Nicht extrem viel Bargeld mitnehmen. Bei der Ausfuhr aus Deutschland von 10.000 Euro und mehr, muss die Herkunft deklariert werden. Die Einfuhr ab 10.000 CHF muss beim Schweizer Zoll angemeldet werden und die Herkunft muss ebenso deklariert werden. Besser ist, den Transfer von grösseren Summen mit der Bank zu klären.

  Einreise mit dem Umzugsgut muss zu den Öffnungszeiten des Zolls stattfinden.

 

In der ersten Woche nach der Auswanderung

  Anmeldung bei der Gemeinde.

  Aufenthaltsbewilligung beantragen.

  Eröffnung eines Post- oder Bankkontos.

 

Bis ein Jahr nach der Auswanderung

  Ummeldung des Autos. Wichtig ! Die Frist beträgt für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt worden sind, 12 Monate und wenn das Fahrzeug als Neuwagen eingeführt worden ist, nur 1 Monat.

  Deutschen Führerschein gegen Schweizer Führerschein eintauschen.

 

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