Vorsorge einfach erklärt – Steuern sparen mit der 3. Säule
Im Folgenden erkläre ich euch kurz und knapp wie das Schweizer 3-Säulen-System funktioniert, welche Säulen davon verpflichtend und welche freiwillig sind und wie man damit Steuern sparen kann.
Die Schweizer Altersvorsorge setzt sich aus 3 Säulen zusammen, der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Die 1. Säule dient zur Existenzsicherung, die 2. Säule sorgt für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards und die 3. Säule dient zur individuellen Ergänzung um Risiken wie Todesfall und Erwerbsunfähigkeit zu schliessen. Bei der letzteren Säule bieten sich zusätzlich die Möglichkeit Steuern zu sparen.
Die 1. Säule – Staatliche Vorsorge
Die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge ist die staatliche Vorsorge und soll dir im Alter und bei Invalidität deine Existenz absichern. Zumindest für das Grundlegendste. Die Finanzierung der 1. Säule entspringt dem solidarischen Prinzip: Arbeitnehmer (auch Grenzgänger) und Arbeitgeber zahlen monatlich Beiträge zu gleichen Teilen ein, mit denen die Zahlungen an die heutigen Rentner finanziert werden.
Für Erwerbstätige ist diese Säule ab dem 18. Lebensjahr verpflichtend. Für Studierende und Nichterwerbstätige gilt die Beitragspflicht ab dem 21. Lebensjahr. Lücken bei den Beitragsjahren sollten hier unbedingt vermieden werden. Diesen können später sonst zu starken Kürzungen der Rente führen. Wer sich eine längere Auszeit nehmen möchte oder sich Selbstständig macht, sollte hier unbedingt darauf achten. Beiträge können auch ohne Erwerbstätigkeit freiwillig bezahlt werden um diese Lücken vermeiden.
Die 1. Säule besteht aus:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Vaterschafts- und Mutterschaftsentschädigung (VSE / MSE)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die 2. Säule – Berufliche Vorsorge
In der zweiten Säule ist, neben der Unfallversicherung, die Pensionskasse angesiedelt. Zusammen mit der AHV aus der ersten Säule werden bis zu 75% des letzten Lohns abgesichert. Meist sind es 50 bis 75% des letzten Lohns. Mit der 2. Säule soll der Lebensstandard erhalten werden, da mit den Leistungen der AHV aus der ersten Säule lediglich die minimalen Lebenskosten gedeckt werden können. Bei dieser Säule spart und zahlt jeder direkt für seine eigene Leistung. Beiträge zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Manche Arbeitgeber zeigen sich bei der 2. Säule spendabler als andere und zahlen für ihre Mitarbeiter mehr ein als die Minimum von 50%. Ein Blick auf die Sozialleistungen der Arbeitgeber kann in der Schweiz lohnenswert sein.
Die berufliche Vorsorge deckt die Risiken in Folge von Invalidität und Tod in Folge einer Krankheit. Versichert sind nur Arbeitnehmer, bei denen der Jahreslohn den BVG-Mindestjahreslohn übersteigt. Stand 2020 beträgt der Mindestjahreslohn 21‘330 Franken. Ab dem 25. Altersjahr wird in der zweiten Säule zusätzlich für die Altersrente gespart. Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern.
Beim versicherten Jahreslohn für die berufliche Vorsorge wird zwischen einem obligatorischen und einem überobligatorischen Teil unterschieden. Obligatorisch versichert sind Jahreslöhne bis 85‘320 Franken (Stand 2020). Alles was darüber liegt ist der überobligatorische Teil und kann bis zu einem festgelegten Maximalbetrag abgesichert werden.
Bei einem Stellenwechsel wird das angesparte Guthaben aus der beruflichen Vorsorge an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen. In der zweiten Säule gibt es, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit das angesparte Guthaben vorzubeziehen. Dazu gehört zum Beispiel der definitive Wegzug ins Ausland (ausgenommen sind aber EU- und EFTA-Länder), Start in die Selbstständigkeit und der Kauf bzw. Bau eines Eigenheims.
Die 2. Säule besteht aus:
- Obligatorische berufliche Vorsorge (BVG)
- Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
- Überobligatorische Vorsorge
Die 3. Säule – Private Vorsorge
Die dritte Säule ist komplett freiwillig und soll Vorsorgelücken schliessen und den individuellen Zusatzbedarf sichern. Bei der privaten Vorsorge wird zwischen der gebundenen Säule 3a und der freien Säule 3b unterschieden. Wie bei der zweiten Säule spart und zahlt jeder direkt für seine eigene Leistung. Der Arbeitgeber zahlt in diese Säule aber nicht ein. Bund und Kantone fördern die dritte Säule steuerlich.
Die Säule 3a ist auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt und kann von der jährlichen Einkommenssteuer direkt abgezogen werden. Bei der Säule 3b gibt es weniger Einschränkungen als bei der Säule 3a, dafür gibt es bei dieser Säule keinen direkten Steuervorteil. Wer hier gut rechnet, kann mit der richtigen privaten Vorsorge richtig viel Steuern sparen. Im Detail ist dies sehr individuell, hier lohnt es sich von einem Profi beraten zu lassen.
Die 3. Säule besteht aus:
- Gebundene Vorsorge (Säule 3a)
- Freie Vorsorge (Säule 3b)
Vorsorgelücke in der Altersvorsorge
Wieso ist die private Vorsorge so wichtig?
Die Leistungen aus der ersten Säule decken nur 50 bis 75% des letzten Lohns ab. In einigen Fällen ist es sogar noch weniger. Die Töpfe der Rentenversicherung werden von staatlicher Seite immer weniger gefüllt, die Rentenansprüche aus der ersten Säule werden weiter sinken. Ohne die dritte Säule kann der Lebensstandard nach der Pensionierung im Vergleich zum Berufsleben daher meistens nicht gehalten werden.
Mit einer Lebensversicherung aus der 3a Säule kann auch eine Hypothek steueroptimiert amortisiert werden. Auch im Falle einer angestrebten Frühpensionierung ist die dritte Säule eine super Möglichkeit diese Zeit vorzubereiten.
Die dritte Säule hilft auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Je höher der Jahreslohn ist, desto grösser wird die mögliche Vorsorgelücke im Falle einer Invalidität. Besonders für Besserverdienende ist die private Vorsorge sehr wichtig und lohnenswert.
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