Führerschein Schweiz
Deutscher Führerschein in der Schweiz
Der in Deutschland erworbene Führerschein ist auch in der Schweiz gültig. Der Führerschein sollte nach der Einwanderung innerhalb der nächsten 12 Monate auf einen Schweizer Führerausweis umgeschrieben werden. Denn nach einem Jahr verliert die deutsche Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit und man würde, gesetzlich gesehen, ohne Fahrerlaubnis fahren. Am besten ist es den Führerschein umzuschreiben, wenn das eingeführte Fahrzeug umgemeldet wird. Denn auch das Fahrzeug muss innerhalb von 12 Monaten umgemeldet werden.
Wichtig: Personen, die beruflich in der Schweiz registrierte Fahrzeuge führen möchten, benötigen den Schweizer Führerausweis vor Antritt der ersten Fahrt.
Hinweis: Ist der deutsche Führerschein noch auf Probe, wird der ausgestellte Schweizer Führerausweis befristet ausgestellt. Innerhalb dieser Frist muss ein Weiterausbildungskurse (WAB) der Zweiphasenausbildung absolviert werden. Dieser Kurs dauert einen Tag und kostet je nach Anbieter um die 300 Schweizer Franken. Im Kurs geht es um richtiges Bremsen, Unfallvermeidung und ökonomisches Fahren. Der unbefristete Führerausweis kann frühstens 4 Wochen vor Ablauf der Frist und sollte bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der Frist beim zuständigen Verkehrsamt beantragt werden. Denn nach Ablaufdatum verliert der befristete Führerausweis seine Gültigkeit und man wäre sonst nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Es genügt mit der Kursbestätigung und dem auslaufenden Führerausweis zum Verkehrsamt zu gehen und diesen direkt dort zu beantragen. Der Versand des neuen unbefristeten Ausweises dauert in der Regel 2-3 Tage.
Führerschein umschreiben
Der Schweizer Führerschein kann auf dem zuständigen Verkehrsamt beantragt werden. Die Kosten für die Ausstellung und des Umtausches des neuen Führerausweis belaufen sich auf circa 90 Schweizer Franken. Folgende Unterlagen werden dafür benötigt.
- Gesuchsformular (erhältlich beim Kantonalen Verkehrsamt, meist auch Online als Download zu bekommen.)
- Der deutsche Führerausweis im Original (Achtung diesen bekommt man nicht zurück)
- Kopie vom Ausländerausweis
- Ein aktuelles Passfoto (Masse 35 x 45 mm)
- Sehtest (ist auf dem Gesuchsformular zu bestätigen)
Für den Fall, dass ein alter Führerschein vorhanden ist, der dazu berechtigt Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu führen und dieser weiterhin gewollt ist, dann muss das Formular „Berechtigung bis 7,5 Tonnen bei Umtausch ausländischer Führerausweis“ ausgefüllt und beigelegt werden. In diesem Fall ist eine kostenpflichtige Untersuchung beim Amtsarzt erforderlich. Dies wird dann regelmässig (je nach Alter) durchgeführt und ist jedes Mal mit Kosten verbunden. Wenn darauf verzichtet wird, so muss für das Wiedererlangen dieser Berechtigung die vollständige Prüfung abgelegt werden.